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Amtliche Bekanntmachungen: Gemeinde Untergruppenbach

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Hauptbereich

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA“

Öffentliche Bekanntmachung zum 01.03.2024

 

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA“

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 22.02.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA“ aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt und umfasst die Flurstücke 3826/25, 3852 und 3854, sowie einen Teil des Flurstücks 3908/12 (Siegfried-Levi-Straße) der Gemarkung Untergruppenbach.

Weiter hat der Gemeinderat am 22.02.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 02.02.2024. 

Planunterlagen (pdf)

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 11.03.2024 bis einschließlich 12.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach (erster Stock vor Zimmer 23) während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung abgegeben werden (bauamt@untergruppenbach.de). Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen oder https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.

 

Untergruppenbach, 01.03.2024

 

gez. Vierling

Bürgermeister

 

01_BPlan Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA_Textteil

02_BPlan Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA_zeichnerischer Teil

03_BPlan Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA_Begründung

04_BPlan Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA_spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

05_BPlan Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA_Schallgutachten

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neues Wohnen 2.0“

Öffentliche Bekanntmachung zum 02.02.2024

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neues Wohnen 2.0“

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 25.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Neues Wohnen 2.0“ gebilligt und beschlossen, ihn gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 25.10.2023/15.01.2024. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Planbereich  (pdf)

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Umweltbericht und Anlagen (Spezielle Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Lärmschutz, Maßnahmenkonzept Zauneidechse, Baugrundgutachten, Ergänzende Untersuchung Archäologie und Verkehrsuntersuchung), wird in der Zeit

 

vom 12.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024

 

auf der Homepage der Gemeinde Untergruppenbach unter www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen

und unter kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html veröffentlicht.

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@untergruppenbach.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach (erster Stock vor Zimmer 23), wo die genannten Unterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden können.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Art der vorhandenen Information

Urheber

Thematischer Bezug

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentl. Belange

(vgl. Nachtrag der Begründung)

Polizeipräsidium Heilbronn, Regierungspräsidium Stuttgart, Regionalverband Heilbronn-Franken, Landratsamt Heilbronn, Nachbargemeinden und weitere Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange

Verkehrssicherheit, Rettungswege, Stellplätze, Starkregen, Bodenbeschaffenheit, Bodenschutz, Verwendung Aushub, Lage Leitungen, Baulasten, Bedarf, Starkregen, Umweltbericht, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, Streuobst, Artenschutz, Beleuchtung, Vogelschlag, Landwirtschaftliche Belange, Grundwasser, Bodenschutz, Abwasser, Dichte

Fachgutachten

(vgl. Teil 2 und Anlagen der Begründung)

Umweltbericht, Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung, Lärmschutz, Verkehrsuntersuchung

Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Auswirkungen auf Schutzgüter, Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen, Schutzgebiete, Vermeidung von Emissionen, Erneuerbare Energien, Landschaftspläne, Immissionsgrenzwerte, Wechselwirkungen, Nullvariante, Alternativen, Monitoring, Relevanzprüfung, Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge, Donnbronner Bach, Biotopverbund, Verkehrskenndaten, Lärmemissionen, Lärmschutzmaßnahmen, Zauneidechsen, Bodenmechanik, Bodenchemie, Bautchnische Beurteilung, Abfallwirtschaftliche Untersuchung, Verwertbarkeit der Böden, Verkehrsprognose, Prognose-Planungsfall, Leistungsfähigkeitsberechnung

  

Untergruppenbach, den 02.02.2024

 

gez.

Vierling, Bürgermeister

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße 2.0“

Öffentliche Bekanntmachung zum 02.02.2024

 

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße 2.0“

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 25.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Auensteiner Straße 2.0“ gebilligt und beschlossen, ihn gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 25.10.2023/15.01.2024. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Planbereich (pdf)

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Umweltbericht und Anlagen (Spezielle Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Lärmschutz und Verkehrsuntersuchung), wird in der Zeit

 

vom 12.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024

auf der Homepage der Gemeinde Untergruppenbach unter www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen und unter kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html veröffentlicht.

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@untergruppenbach.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach (erster Stock vor Zimmer 23), wo die genannten Unterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden können.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Art der vorhandenen Information

Urheber

Thematischer Bezug

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentl. Belange

(vgl. Nachtrag der Begründung)

Polizeipräsidium Heilbronn, Regierungspräsidium Stuttgart, Regionalverband Heilbronn-Franken, Landratsamt Heilbronn, Nachbargemeinden und weitere Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange

Verkehrssicherheit, Lage Leitungen, Bedarf, Dichte, geplante Straßen, Starkregen, Biotopverbund, Umweltbericht, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, Artenschutz, Beleuchtung, Vogelschlag, Landwirtschaftliche Belange, Grundwasser, Bodenschutz, Abwasser, Baulücken

Fachgutachten

(vgl. Teil 2 und Anlagen der Begründung)

Umweltbericht, Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung, Lärmschutz, Verkehrsuntersuchung

Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Auswirkungen auf Schutzgüter, Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen, Vermeidung von Emissionen, Erneuerbare Energien, Landschaftspläne, Immissionsgrenzwerte, Wechselwirkungen, Nullvariante, Alternativen, Monitoring, Relevanzprüfung, Vögel, Reptilien, Schmetterlinge, Donnbronner Bach, Verkehrskenndaten, Lärmemissionen, Lärmschutzmaßnahmen, Verkehrsprognose, Prognose-Planungsfall, Leistungsfähigkeitsberechnung

  

Untergruppenbach, den 02.02.2024

 

gez.

Vierling, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung zum 31.01.2024

 

Hier geht es zur öffentlichen Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 (pdf)

Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Öffentliche Bekanntmachung zum 29.01.2024

Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (vom 25. Januar 2024) (pdf)

Rechtsverordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Untergruppenbach

Grundsteuerfestsetzung 2024

Öffentliche Bekanntmachung zum 11.01.2024

 

Grundsteuerfestsetzung 2024 durch öffentliche Bekanntgabe

 

Für die Steuerpflichtigen, die im Jahr 2023 keinen Grundsteueränderungsbescheid erhalten haben und im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer 2024 in gleicher Höhe wie für das Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Der Grundsteuerbetrag und die entsprechenden Jahresviertelraten sind jeweils aus dem letzten übersandten Grundsteuerbescheid ersichtlich.

Eine gesonderte Festsetzung in einem schriftlichen Steuerbescheid ergeht nicht.

Der Inhalt des letzten Grundsteuerbescheides (Jahresbescheid bzw. Änderungsbescheid) gilt auch für das Jahr 2024 und zwar solange bis ein neuer schriftlicher Bescheid ergeht.

Die öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Grundsteuer gilt nicht für Steuerpflichtige, die in den vergangenen Tagen einen Grundsteueränderungsbescheid 2024 erhalten haben.

Diese Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung hat mit dem heutigen Tag die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung beim Bürgermeisteramt Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

 

Untergruppenbach, den 11.01.2024

 

gez. Vierling

Bürgermeister

Gemeinsamer Gutachterausschuss

Veröffentlichung am 14.12.2023

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die zwischen den Städten und Gemeinden Eppingen, Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Eberstadt, Ellhofen, Flein, Gemmingen, Güglingen, Ilsfeld, Ittlingen, Kirchardt, Lauffen am Neckar, Lehrensteinsfeld, Leingarten, Löwenstein, Massenbachhausen, Neckarwestheim, Nordheim, Obersulm, Pfaffenhofen, Schwaigern, Talheim, Untergruppenbach, Wüstenrot, Weinsberg und Zaberfeld am 25. Oktober 2023 abgeschlossene Beitrittsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 28.05.2019 zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB zur Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer gemeinsamen Geschäftsstelle auf die Große Kreisstadt Eppingen als erfüllende Gemeinde gem. § 25 Absatz 5 i.V.m. § 28 Absatz 2 Nr. 2 GKZ mit Schreiben vom 14.12.2023 genehmigt.

 

Beitrittsvereinbarung und öffentlich-rechtliche Vereinbarung (pdf)

Erstreckungssatzung GAA (pdf)

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Projekt Pfadiheim“

Öffentliche Bekanntmachung zum 15.12.2023

 

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Projekt Pfadiheim“

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 07.12.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Projekt Pfadiheim“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im nachstehend abgebildeten Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt und umfasst einen Teil des Flurstücks 566 der Gemarkung Untergruppenbach.

Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 

Weiter hat der Gemeinderat am 07.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 17.11.2023, der untenstehend unmaßstäblich abgebildet ist.

 

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit zugehöriger Begründung in der Zeit vom 18.12.2023 bis 26.01.2024 im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach (erster Stock vor Zimmer 23) während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

 

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich (auch elektronisch) oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung oder unter bauamt@untergruppenbach.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen oder https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.

 

Untergruppenbach, 15.12.2023

 

gez. Vierling

Bürgermeister

 

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Weinsberger Tal und Schozachtal bei der Stadt Weinsberg

Öffentliche Bekanntmachung zum 08.12.2023

 

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023

auf der Internetseitewww.gutachterausschuesse-bw.de abrufbar.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neues Wohnen 2.0“

Öffentliche Bekanntmachung zum 01.12.2023

 

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neues Wohnen 2.0“

 

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 16.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Neues Wohnen 2.0“ aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt und umfasst die Flurstücke 4348-4400, sowie einen Teil des Flurstücks 4183 der Gemarkung Untergruppenbach (Ortsteil Donnbronn).

Weiter hat der Gemeinderat am 16.11.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 25.10.2023. 

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 04.12.2023 bis 08.01.2024 im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach, erster Stock vor Zimmer 23, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung oder unter bauamt@untergruppenbach.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen oder

kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.

   

Untergruppenbach, 01.12.2023

 

gez. Vierling

Bürgermeister

  

Bebauungsplan Neues Wohnen 2.0 Textteil (208 KB)

Bebauungsplan Neues Wohnen 2.0 Zeichnerischer Teil M500 (896 KB)

Bebauungsplan Neues Wohnen 2.0 Begründung Teil 1: Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen (5.887 KB)

 

Anlage 1 der Begründung: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (5.667 KB)

Anlage 2 der Begründung: Maßnahmenkonzept zur Zauneidechse (2.774 KB)

Anlage 3 der Begründung: Baugrundgutachen (7.829 KB)

Anlage 4 der Begründung: Ergänzende Untersuchung Archäologiefläche (8.878 KB)

Anlage 5 der Begründung: Verkehrsuntersuchung (2.428 KB)

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße 2.0“

Öffentliche Bekanntmachung zum 01.12.2023

 

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße 2.0“

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 16.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Auensteiner Straße 2.0“ aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt und umfasst die Flurstücke 4403-4434, sowie Teile des Flurstücks 1491 der Gemarkung Untergruppenbach (Ortsteil Donnbronn).

Weiter hat der Gemeinderat am 16.11.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach, vom 25.10.2023.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 04.12.2023 bis 08.01.2024 im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach, erster Stock vor Zimmer 23, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung oder unter bauamt@untergruppenbach.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen oder https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.

 

Untergruppenbach, 01.12.2023

 

gez. Vierling

Bürgermeister

  

Bebauungsplan Auensteiner Straße 2.0 Textteil (211 KB)

Bebauungsplan Auensteiner Straße 2.0 Zeichnerischer Teil M500 (6.112 KB)

Bebauungsplan Auensteiner Straße 2.0 Begründung Teil 1: Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen (5.885 KB)

 

Anlage 1 der Begründung: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (5.219 KB)

Anlage 2 der Begründung: Lärmschutz (3.189 KB)

Anlage 3 der Begründung: Verkehrsuntersuchung (2.428 KB)

Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal - Jahresabschluss 2022

Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal - Jahresabschluss 2021

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung­EntsS)

Öffentliche Bekanntmachung zum 24.11.2023

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von
Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung­EntsS) der Gemeinde Untergruppenbach vom 16. November 2023 als pdf Dokument

Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung

Öffentliche Bekanntmachung zum 24.11.23

 

Hier geht es zur Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung als pdf Dokument

GVV Schozach Bottwartal

Einfacher Bebauungsplan gem. § 30 (3) BauGB und örtliche Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich III“

Öffentliche Bekanntmachung um 06.10.2023

Einfacher Bebauungsplan gem. § 30 (3) BauGB und örtliche Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich III“

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des einfachen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich III“ gebilligt und beschlossen, ihn gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 19.09.2023. Der Planbereich ist im untenstehenden Kartenausschnitt dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird in der Zeit

vom 16.10.2023 bis einschließlich 17.11.2023

auf der Homepage der Gemeinde Untergruppenbach www.untergruppenbach.de und unter https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html veröffentlicht.

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@untergruppenbach.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden.

 

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, 1. Stock, Bauamt, wo die genannten Unterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag 15.00 bis 17.00 Uhr und Donnerstag 15.00 bis 18.30 Uhr) eingesehen werden können.

  

Untergruppenbach, den 06.10.2023

 

gez.

Vierling, Bürgermeister

Einfacher Bebauungsplan gem. § 30 (3) BauGB und örtliche Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich I, 1. Änderung“

Öffentliche Bekanntmachung zum 06.10.2023

 

Einfacher Bebauungsplan gem. § 30 (3) BauGB und örtliche Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich I, 1. Änderung“

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des einfachen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich I, 1. Änderung“ gebilligt und beschlossen, ihn gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 19.09.2023. Der Planbereich ist im untenstehenden Kartenausschnitt dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird in der Zeit

vom 16.10.2023 bis einschließlich 17.11.2023

auf der Homepage der Gemeinde Untergruppenbach www.untergruppenbach.de und unter https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html veröffentlicht.

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@untergruppenbach.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden.

 

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, 1. Stock, Bauamt, wo die genannten Unterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag 15.00 bis 17.00 Uhr und Donnerstag 15.00 bis 18.30 Uhr) eingesehen werden können.

  

Untergruppenbach, den 06.10.2023

 

gez.

Vierling, Bürgermeister

Beteiligungsbericht 2022 der Gemeinde Untergruppenbach

Öffentliche Bekanntmachung zum 06.10.2023

 

Gemäß § 105 Absatz 2 der Gemeindeordnung sind die Kommunen dazu verpflichtet, zur Information ihres Gemeinderats und der Einwohner einen Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts anzufertigen.

Bei der Gemeinde Untergruppenbach betrifft dies die Beteiligung an der Grundstückseigen­tümergemeinschaft KRZ Franken GbR Heilbronn. 

 

Der Gemeinderat hat den Beteiligungsbericht in seiner Sitzung am 28. September 2023 zur Kenntnis genommen. Der Beteiligungsbericht liegt vom 09.10.2023 bis einschließlich 17.10.2023 während den üblichen Öffnungszeiten auf dem Tisch vor Zimmer 10 im Rathaus Untergruppenbach, Kirchstraße 2, zur Einsicht öffentlich aus. 

 

gez.

Vierling 

Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung - Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED smart - Gemeinde Untergruppenbach

Auftragsbekanntmachung vom 15.09.2023

 

Öffentliche Ausschreibung VOB/A - Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED smart
Gemeinde Untergruppenbach

 

a)Auftraggeber:
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Untergruppenbach
Straße, Hausnummer: Kirchstraße 2
Postleitzahl: 74199
Ort: Untergruppenbach
Land: DE
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden.
d) Art des Auftrages: Bauauftrag: Demontage, Lieferung und Montage
e) Ort(e) der Ausführung:
Offizielle Bezeichnung: Untergruppenbach mit 6 Teilorten
Postleitzahl: 74199
Ort: Untergruppenbach
 Land: DE
f) Art und Umfang der Leistung:
Umstellung der Straßenbeleuchtung im gesamten Ortsgebiet auf LED mit smarter Steuerung.
Demontage und Entsorgung von insgesamt 1.256 Stk Straßenleuchtenköpfen.
Lieferung, Montage, smarte Ausstattung und Inbetriebnahme von 1.256 Stk LED Straßenleuchten.
Insgesamt müssen zusätzlich 110 bestehende LED Leuchten auf smarte Technik nachgerüstet und in Betrieb genommen werden.
g) Es werden Planungsleistungen gefordert: siehe Leistungsverzeichnis ab Seite 18ff. - Konzepterstellung
h) Aufteilung in mehrere Lose: nein
i) Ausführungsfristen: Ende: 31.05.2024, spätestens 20 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens
j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen.
k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können:
Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evo.staatsanzeiger.de bereitgestellt.
Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://evo.staatsanzeiger.de/unterlagen/461/zustellweg-auswaehlen.
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) entfällt
o) Frist für den Eingang der Angebote: 16.10.2023, 14:00 Uhr; Bindefrist: 08.12.2023
p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evo.staatsanzeiger.de abzugeben.
 Schriftliche Angebote (Papierform) sind zu richten an: siehe Buchstabe a).
q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch
r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung:
Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt.
s) Eröffnungstermin:
Datum: 16.10.2023, 14:00 Uhr
Ort: Rathaus Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74189 Untergruppenbach
Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte
t) Sicherheiten: nicht angegeben
u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen
v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: nicht angegeben
w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: nicht angegeben
x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Heilbronn

Flurbereinigung Untergruppenbach (Unter dem Schloss)

Landratsamt Heilbronn – Flurneuordnungsamt
zum 20.09.2023

 

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Untergruppenbach (Unter dem Schloss)
Landkreis Heilbronn

 

AUSFÜHRUNGSANORDNUNG

vom 14.09.2023


1. Das Landratsamt Heilbronn - untere Flurbereinigungsbehörde - ordnet hiermit
die Ausführung des Flurbereinigungsplans - einschließlich des Plannachtrags 1 - für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung
Untergruppenbach (Unter dem Schloss) an.


1.1 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands wird auf den 01.11.2023 festgesetzt.
Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Flurbereinigungsplan - einschließlich des Plannachtrags 1 - vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.


1.2 Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom 16.01.2020 enden mit Ablauf des 31.10.2023
Diese Anordnung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4081) eingesehen werden.


2. Begründung
Die Voraussetzungen für die Ausführungsanordnung nach § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) liegen vor.
Die Beteiligten sind am 11.11.2021 über den Flurbereinigungsplan gehört worden. Den Beteiligten wurde der Plannachtrag 1 vom 19.07.2022 bekanntgegeben.
Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest, da die Widersprüche gütlich geregelt wurden.

3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Heilbronn, Sitz: Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn, erhoben werden.

 


gez. Krüger D.S.
Amtsleiterin

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erlaubnis (Erlaubnisse) und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 17. Februar 2022

Öffentliche Bekanntmachung zum 03.07.2023

 

Unter folgendem Link steht Ihnen die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erlaubnis (Erlaubnisse) und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 17. Februar 2022 der Gemeinde Untergruppenbach vom 29. Juni 2023 als PDF-Datei zum Download zur Verfügung:

Zweckverband Musikschule Schozachtal

Haushaltssatzung des Zweckverbands „Hochwasserschutz Schozachtal“ für das Haushaltsjahr 2023

Veröffentlichung zum 16.06.23

 

Haushaltssatzung des ZV „Hochwasserschutz Schozachtal“ (Haushaltsjahr 2023)(pdf)

 

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Haushaltssatzung des Zweckverbands  „Hochwasserschutz Schozachtal“ für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung 03. Mai 2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                                EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

1.242.733

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-1.242.733

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

719.890

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-719.890

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

0

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

261.821

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-261.821

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

0

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

0

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

 

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

 

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0

     

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf          0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf       0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf          200.000 EUR.

§ 5 Verbandsumlagen

Es beträgt die Umlage gemäß der Verbandssatzung

 

nach § 15 Abs. 1 bis 4 Betriebskostenumlage        479.490 Euro

 

nach § 15 Abs. 5 Investitionsumlage                        81.821 Euro

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung nach§ 121 Absatz 2 der Gemeindeordnung mit Erlass vom 06.06.2023 Aktenzeichen: RPS14-2207-8/16/80, bestätigt. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung liegt in der Zeit von Montag, 03. Juli 2023 bis einschließlich Dienstag, 11. Juli 2023 gemäß §§ 95b und 105 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 im Windfang (Haupteingang) des Rathauses Abstatt (Bauteil A) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Abstatt  einsehbar.

 

Hinweis:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Zweckverband Hochwasserschutz Schozachtal geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Verbandsvorsitzende dem Satzungsbeschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.

 

Abstatt, 13.06.2023

Verbandsvorsitzender

gez. Klaus Zenth

Zweckverband Schozachwasserversorgungsgruppe

Öffentliche Bekanntmachung zum 17.05.2023

Zweckverband Musikschule Schozachtal

Gebührenanpassung ab Oktober 2023

 

Hier geht es zur neuen Gebührenordnung der Musikschule Schozachtal ab Oktober 2023

Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Öffentliche Bekanntmachung zum 05.05.2023

 

Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal

Sitz 74360 Ilsfeld 

 

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund von § 4 Absatz 1 Ziffer 5 der Verbandssatzung vom 19.09.2022 in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581 von 2000) und § 19 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i. d. F. vom 10.02.1976 (GBl. S. 149) hat die Verbandsversammlung am 16.02.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                  EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

 871.566

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-871.566

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

            0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

            0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

            0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

            0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

            0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlung aus laufender Verwaltungstätigkeit von

871.566

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlung aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-871.566

2.3 Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

           0

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlung aus Investitionstätigkeit von

            0

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlung aus Investitionstätigkeit von

            0

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

           0

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3. und 2.6) von

           0

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

            0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

            0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

           0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

           0

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,00 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen der Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0,00 EUR.

 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wir festgesetzt auf 2.500 EUR.

 

§ 5 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage beträgt gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 1.3 der Verbandssatzung des dort festgestellten Schlüssels 518.360,00 EUR, das sind 17,44 EUR je Einwohner.

 

Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 05.04.2023 Nr. 11/902.41 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gemäß § 121 Abs. 2 der GemO I.V. m. § 28 GKZ bestätigt.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist von Montag, 08.05.2023, bis Dienstag, 16.05.2023, je einschließlich, während der Öffnungszeiten auf dem Rathaus Ilsfeld, Rathausstraße 8, 74360 Ilsfeld, im Foyer, ausgelegt.

 

Hinweis:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Verbandsvorsitzende dem Satzungsbeschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.

  

Ilsfeld, 02.05.2023

Verbandsvorsitzender

gez. Bernd Bordon

Erneute, verkürzte und eingeschränkte Öffentliche Auslegung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren

Öffentliche Bekanntmachung vom  28.04.2023

 

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Erneute, verkürzte und eingeschränkte Öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28.01.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 74 Abs. 1 Landesbauordnung für Baden-Württemberg beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. 

Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der zeichnerische Teil zum Bebauungsplan des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH in der Fassung vom 23.02.2023. Nachfolgend eine Planskizze des Geltungsbereiches:

 

Hier geht es zum Plan

 

Ziele und Zwecke der Planung

Die vorliegende Planung sieht eine Neugestaltung der Ortsmitte vor. Durch die Neugestaltung wird eine Auftaktsituation geschaffen. Die bestehenden Gassen werden für Fußgänger und Radfahrer sicherer und die Aufenthaltsqualität durch neue Gestaltungselemente gefördert. Bestandselemente wie z. B. die bestehende Mauer aus Naturstein, werden sich in die neue Platzgestaltung integrieren. Der dörfliche Charakter wird durch den Platz und die Bebauung beibehalten und durch einen einheitlichen Pflasterbelag und Gestaltungselemente unterstrichen. Um die Gefahrenzonen der Abstatter Straße zu beseitigen, werden der Straßenverlauf ausgebaut, Querungsmöglichkeiten geschaffen und weitere Stellplätze geplant. Die Kurvensituation wird durch offene Sichtachsen und geringere Kurvenradien entschärft. 

Für die neue Bebauung ist eine Mischnutzung vorgesehen. Im Erdgeschoss besteht die Möglichkeit den Wünschen der Bürger nachzugehen und einen Kombiraum aus Café/Metzger/Bäcker unterzubringen sowie eine Bibliothek, Bürgerraum und Tagespflege. Durch die Nutzungen wird die Neue Mitte belebt. Aufgrund der innerörtlichen Lage und der Förderung der Schaffung von innerörtlichem Wohnraum, wird auch die Möglichkeit geschaffen, in der „Heinrieter Mitte“ Wohnmöglichkeiten anzubieten.

 

Erneute öffentliche Auslegung

In der öffentlichen Sitzung am 23.02.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ vom 23.02.2023 gebilligt und entschieden, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese fand bereits vom 13.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023 statt.

Aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen der vorgenannten öffentlichen Auslegung nicht der aktuellste Stand der faunistischen Untersuchung ausgelegt wurde, wird eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt. Hierbei wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können. Dies betrifft in Gänze die faunistische Untersuchung der Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Dieter Veile, Obersulm vom Dezember 2021 sowie das Beiblatt zur Begründung zum Bebauungsplan „Ortsmitte Unterheinriet“ vom 21.04.2023.

Des Weiteren wird entsprechend § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 und § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Der unveränderte Bebauungsplanentwurf vom 23.02.2023 samt zugehöriger Anlagen, die nicht Bestandteil der erneuten öffentlichen Auslegung sind, werden gemeinsam mit der aktuellen faunistischen Untersuchung, dem Beiblatt zur Begründung zum Bebauungsplan „Ortsmitte Unterheinriet“ sowie die die ergänzten oder geänderten Teile betreffenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von 

 

Montag, 08.05.2023 bis einschließlich Freitag, 19.05.2023

 

im Bürgermeisteramt der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74119 Untergruppenbach während den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Diese sind:

Montag bis Freitag: 09 Uhr bis 12 Uhr,
Montag: 15 Uhr bis 17 Uhr,
Donnerstag: 15 Uhr bis 18:30 Uhr.

 

Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dieser Zeit können Stellungnahmen unter anderem schriftlich, mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Untergruppenbach oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse j.amiguet@baldaufarchitekten.de beim Planungsbüro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auslegten Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Untergruppenach eingestellt.

 

Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und weitere Unterlagen werden ausgelegt:

  • Faunistische Untersuchung, Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Dieter Veile, Obersulm, Dezember 2021.
  • Beiblatt zur Begründung vom 21.04.2023.

Umweltbezogene Stellungnahmen, die die erneute Beteiligung betreffen, im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingingen und öffentlich ausgelegt werden:

  • Landratsamt Heilbronn, Stellungnahme vom 12.04.2023.
  • Stellungnahmen des BUND vom 19.04.2023 und 11.11.2021 mit Fotodokumentation.
 

Untergruppenbach, 28.04.2023

gez. Vierling

Bürgermeister

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Bekanntmachung zum 03.03.23

 

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

 

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28.01.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 1 Landesbauordnung für Baden-Württemberg beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. 

 

Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der zeichnerische Teil zum Bebauungsplan des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH in der Fassung vom 23.02.2023. Nachfolgend eine Planskizze des Geltungsbereiches:

 

Hier geht es zum Plan

 

Ziele und Zwecke der Planung

Die vorliegende Planung sieht eine Neugestaltung der Ortsmitte vor. Durch die Neugestaltung wird eine Auftaktsituation geschaffen. Die bestehenden Gassen werden für Fußgänger und Radfahrer sicherer und die Aufenthaltsqualität durch neue Gestaltungselemente gefördert. Bestandselemente wie z. B. die bestehende Mauer aus Naturstein, werden sich in die neue Platzgestaltung integrieren. Der dörfliche Charakter wird durch den Platz und die Bebauung beibehalten und durch einen einheitlichen Pflasterbelag und Gestaltungselemente unterstrichen. Um die Gefahrenzonen der Abstatter Straße zu beseitigen werden der Straßenverlauf ausgebaut, Querungsmöglichkeiten geschaffen und weitere Stellplätze geplant. Die Kurvensituation wird durch offene Sichtachsen und geringere Kurvenradien entschärft. 

 

Für die neue Bebauung ist eine Mischnutzung vorgesehen. Im Erdgeschoss besteht die Möglichkeit den Wünschen der Bürger nachzugehen und einen Kombiraum aus Café/Metzger/Bäcker unterzubringen, sowie eine Bibliothek, Bürgerraum und Tagespflege. Durch die Nutzungen wird die Neue Mitte belebt. Aufgrund der innerörtlichen Lage und der Förderung der Schaffung von innerörtlichem Wohnraum, wird auch die Möglichkeit geschaffen, in der „Heinrieter Mitte“ Wohnmöglichkeiten anzubieten.

 

Öffentliche Auslegung

In der öffentlichen Sitzung am 23.02.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ vom 23.02.2023 gebilligt und entschieden, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §13a Abs.2 Nr.1 und §13 Abs.3 BauGB von der Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach §3 Abs.2 Satz2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

 

Der Bebauungsplanentwurf vom 23.02.2023 und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vom 23.02.2023, jeweils mit Begründung vom 23.02.2023 sowie die Anlagen zum Bebauungsplan und die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen, wie der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von  

 

Montag, 13.03.2023 bis einschließlich Freitag, 14.04.2023

 

im Bürgermeisteramt der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74119 Untergruppenbach während den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Diese sind:

 

Montag bis Freitag: 09 Uhr bis 12 Uhr,
Montag: 15 Uhr bis 17 Uhr,
Donnerstag: 15 Uhr bis 18:30 Uhr.

 

Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dieser Zeit können Stellungnahmen unter anderem schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse j.amiguet@baldaufarchitekten.de beim Planungsbüro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auslegten Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Untergruppenach unter der Internet-Adressehttps://www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen eingestellt.

 

Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt:

  • Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung, Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Dieter Veile, Obersulm, Februar 2020.
  • Schalltechnische Untersuchung, Ingenieurbüro für technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübingen, 06.02.2023.

Umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung eingingen und öffentlich ausgelegt werden:

  • Landratsamt Heilbronn, Stellungnahme vom 10.11.2021.
  • Regierungspräsidium Stuttgart, 14.10.2021.
  • Landesamt für Denkmalpflege, 11.11.2021.
  • Regionalverband Heilbronn-Franken, 08.11.2021.
  • Polizeipräsidium Heilbronn, 04.10.2021.
 

Untergruppenbach, 03.03.2023

gez. Vierling

Bürgermeister

Gemeindeverwaltungsverband Schozach- Bottwartal

Öffentliche Bakanntmachung am 24.02.2023

Hier finden Sie dieSatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Schozach-Bottwartal  über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen -> Verwaltungsgebührensatzung

als pdf Dokument.

Satzung der Gemeinde Untergruppenbach über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte“ in Untergruppenbach

Öffentliche Bekanntmachung am 20.01.2023

 

Hier finden Sie die Satzung der Gemeinde Untergruppenbach über die

Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte“ in Untergruppenbach als pdf Dokument.

Gebiet der Satzungsaufhebung (pdf)

Zweckverband Gruppenkläranlage Schozachtal

Öffentliche Bekanntmachung zum 16.01.23

Bekanntmachung einer Öffentlichen Ausschreibung der Leistungen für die Phosphatelimination auf der Kläranlage (pdf)

Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Umlegungsplanes

Öffentliche Bekanntmachung zum 13.01.2023

 

Umlegung „Auensteiner Straße“

Gemeinde: Untergruppenbach

Gemarkung: Untergruppenbach

  

Bekanntmachung über  die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Umlegungsplanes

Der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis, für das Umlegungsgebiet „Auensteiner Straße“, der durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 08.08.2022 aufgestellt wurde, ist am 31.10.2022 für die Flurstücke der Gemarkung Untergruppenbach 1488/1, 1490, Teil von 1491 (hiervon eine südliche Teilfläche mit 323 m²), Teil von 1498/1 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1221 m²), Teil von 1498/2 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1216 m²), Teil von 1499 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1131 m²), Teil von 1500 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1196 m²), Teil von 1501 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1148 m²) und Teil von 1502 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 681 m²)

unanfechtbar geworden.

 

Der Umlegungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs. 1 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Flurstücke ein.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Bekanntmachung kann binnen sechs Wochen seit der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag entscheidet das Landgericht Stuttgart, Kammer für Baulandsachen, in Stuttgart.

Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat gemäß § 224 BauGB keine aufschiebende Wirkung. Um sie herzustellen, bedürfte es eines Antrags gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung.

 

Hinweis: 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber für die weiteren prozessualen Erklärungen in der Hauptsache der Antragsteller sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen muss (§ 222 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

 

Untergruppenbach, 13.01.2023

 

gez. Vierling,

Bürgermeister und

Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Grundsteuerfestsetzung 2023

Öffentliche Bekanntmachung zum 11.01.2023

 

Grundsteuerfestsetzung 2023 durch öffentliche Bekanntgabe

Für die Steuerpflichtigen, die im Jahr 2022 keinen Grundsteueränderungsbescheid erhalten haben und im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer 2023 in gleicher Höhe wie für das Jahr 2022 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Der Grundsteuerbetrag und die entsprechenden Jahresviertelraten sind jeweils aus dem letzten übersandten Grundsteuerbescheid ersichtlich.

Eine gesonderte Festsetzung in einem schriftlichen Steuerbescheid ergeht nicht.

Der Inhalt des letzten Grundsteuerbescheides (Jahresbescheid bzw. Änderungsbescheid) gilt auch für das Jahr 2023 und zwar solange bis ein neuer schriftlicher Bescheid ergeht.

Die öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Grundsteuer gilt nicht für Steuerpflichtige, die in den vergangenen Tagen einen Grundsteueränderungsbescheid 2023 erhalten haben.

Diese Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung hat mit dem heutigen Tag die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung beim Bürgermeisteramt Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

 

Untergruppenbach, den 11.01.2023

 

gez. Vierling

Bürgermeister

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Untergruppenbach

Öffentliche Bekanntmachung zum 19.12.2022

Die Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 15.12.2022 steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Satzung zur Änderung der Entsorgungssatzung (EntsS) der Gemeinde Untergruppenbach

Öffentliche Bekanntmachung zum 19.12.2022

Die Änderungssatzung der Entsorgungsatzung vom 15.12.2022 steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Abwassersatzung (AbwS) der Gemeinde Untergruppenbach

Öffentliche Bekanntmachung zum 19.12.2022

Die Abwassersatzung_2023 vom 15.12.2022 steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Zweckverband Gruppenkläranlage Schozachtal

Öffentliche Bekanntmachung zum 08.12.2022

 

Hier steht Ihnen dieHaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 des Zweckverband Gruppenkläranlage Schozachtal als pdf Dokument zur Verfügung.

Umlegung “Neues Wohnen - Donnbronn Süd“

Öffentliche Bekanntmachung zum 09.12.2022

Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Umlegungsplanes 

Der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis, für das Umlegungsgebiet “Neues Wohnen - Donnbronn Süd“, der durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 08.08.2022 aufgestellt wurde, ist am 14.11.2022 für die Flurstücke der Gemarkung Untergruppenbach

1529/1,1530, 1531, 1532/1,1532/7, Teil von 1534 (hiervon eine westliche Teilfläche mit 357 m²),Teil von 1536 (hiervon eine westliche Teilfläche mit 698 m²), Teil von 1537 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1166 m²), 1538/3,  1539,1540, Teil von 4183 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 43 m²), 4184 und 4185

unanfechtbar geworden.

 

Der Umlegungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs. 1 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Flurstücke ein.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Bekanntmachung kann binnen sechs Wochen seit der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach, eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag entscheidet das Landgericht Stuttgart, Kammer für Baulandsachen, in Stuttgart.

Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat gemäß § 224 BauGB keine aufschiebende Wirkung. Um sie herzustellen, bedürfte es eines Antrags gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung.

Hinweis: 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber für die weiteren prozessualen Erklärungen in der Hauptsache der Antragsteller sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen muss (§ 222 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

 

Untergruppenbach, 09.12.2022

 

gez. Vierling

Bürgermeister und

Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamt Heilbronn – Flurneuordnungsamt

Öffentliche Bekanntmachung zum 01.12.2022

Die Bekanntgabe des Nachtrags 2 zum Flurbereinigungsplan und Ladung zum Anhörungstermin nach § 60 Abs. 1 FlurbG vom 28.11.2022 steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Zweckverband Gruppenkläranlage Schozachtal - Auslegung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019

Öffentliche Bekanntmachung zum 25.11.2022

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 Zweckverband Gruppenkläranlage Schozachtal vom 17.11.2022 steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Öffentliche Bekanntmachung zum 28.11.2022

Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 24.11.2022 steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

Öffentliche Bekanntmachung zum 02.11.2022

Die Streupflichtsatzung der Gemeinde Untergruppenbach vom 27.10.2022 steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Wasserwerk Untergruppenbach“

Öffentliche Bekanntmachung zum 28.10.2022

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Wasserwerk Untergruppenbach“ steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Satzung der Jagdgenossenschaft Untergruppenbach

Öffentliche Bekanntmachung zum 02.09.2022

Die Satzung der Jagdgenossenschaft Untergruppenbach steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Satzung der Jagdgenossenschaft Unterheinriet

Öffentliche Bekanntmachung zum 02.09.2022

Die Satzung der Jagdgenossenschaft Unterheinriet steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB und die Auslegung des Umlegungsplanes mit Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis

Umlegung    “Auensteiner Straße“
Gemeinde      Untergruppenbach
Gemarkung   Untergruppenbach

 

Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB und die Auslegung des Umlegungsplanes mit Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis

1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 66 BauGB
Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Untergruppenbach hat in seiner Sitzung am 08.08.2022 die Aufstellung des Umlegungsplanes gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, für die folgenden Flurstücke der Gemarkung Untergruppenbach

1488/1, 1490, Teil von 1491 (hiervon eine südliche Teilfläche mit 323 m²),Teil von 1498/1 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1221 m²),Teil von 1498/2 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1216 m²),Teil von 1499 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1131 m²),Teil von 1500 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1196 m²),Teil von 1501 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1148 m²)und Teil von 1502 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 681 m²) beschlossen.

 

Der Umlegung liegt der seit 05.08.2022 rechtsverbindliche Bebauungsplan “Auensteiner Straße“ zugrunde.

Der Umlegungsplan besteht aus dem Verzeichnis und der Karte für die Ordnungsnummern 1, 2, 3, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 4, 5, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.5 und 6.

Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Gemeinde Untergruppenbach nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, die Gebote und Baulasten sowie die geldlichen Leistungen sowie einen erläuternden Text auf.

 

2. Einsichtnahme in den Umlegungsplan
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs kann jeder den Umlegungsplan einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt, und zwar bei der Umlegungsstelle der Gemeinde Untergruppenbach, Zimmer 24, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach während der folgenden Öffnungszeiten / Sprechzeiten

Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

Montag15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Donnerstag15:00 Uhr bis 18:30 Uhr

oder nach Vereinbarung.

3. Zustellung des Auszugs aus dem Umlegungsplan
Den Beteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

4. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
Die Bekanntmachung der Gemeinde Untergruppenbach vom 12.08.2022 über den Umlegungsbeschluss enthält in Ziffer III die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist für die unter Nr. 1 aufgeführten Flurstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.

 

Untergruppenbach, 12.08.2022

 

Andreas Vierling

Bürgermeister und Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB und der Auslegung des Umlegungsplanes mit Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis

Umlegung    “Neues Wohnen - Donnbronn Süd“
Gemeinde      Untergruppenbach
Gemarkung   Untergruppenbach

 

Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB und der Auslegung des Umlegungsplanes mit Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis

1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 66 BauGB

Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Untergruppenbach hat in seiner Sitzung am 08.08.2022 die Aufstellung des Umlegungsplanes gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, für die folgenden Flurstücke der Gemarkung Untergruppenbach

1529/1, 1530, 1531, 1532/1, 1532/7, Teil von 1534 (hiervon eine westliche Teilfläche mit 357 m²), Teil von 1536 (hiervon eine westliche Teilfläche mit 698 m²), Teil von 1537 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1166 m²), 1538/3, 1539, 1540, Teil von 4183 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 43 m²), 4184 und 4185

beschlossen.

Der Umlegung liegt der seit 05.08.2022 rechtsverbindliche Bebauungsplan “Neues Wohnen – Donnbronn Süd“ zugrunde.

Der Umlegungsplan besteht aus dem Verzeichnis und der Karte für die Ordnungsnummern 1, 2, 3, 3.1, 4, 5,  5.1, 5.2, 5.3,  6,  6.1, 6.2,  6.3, 7, 8, 9, 9.1, 9.1.1, 
9.2, 9.3  und 10.

Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Gemeinde Untergruppenbach nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, die Gebote und Baulasten sowie die geldlichen Leistungen sowie einen erläuternden Text auf.

 

2. Einsichtnahme in den Umlegungsplan
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs kann jeder den Umlegungsplan einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt, und zwar bei der Umlegungsstelle der Gemeinde Untergruppenbach, Zimmer 24, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach während der folgenden Öffnungszeiten / Sprechzeiten

 

Montag bis Freitag   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag                      15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag               15:00 Uhr bis 18:30 Uhr

oder nach Vereinbarung.

 

3. Zustellung des Auszugs aus dem Umlegungsplan
Den Beteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

4. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
Die Bekanntmachung der Gemeinde Untergruppenbach vom 12.08.2022 über den Umlegungsbeschluss enthält in Ziffer III die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist für die unter Nr. 1 aufgeführten Flurstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.

 

Untergruppenbach, 12.08.2022

 

Andreas Vierling

Bürgermeister und Vorsitzender des Umlegungsausschusses

In-Kraft-Treten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Neues Wohnen – Donnbronn Süd“ Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28. Juli 2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften

 

„Neues Wohnen – Donnbronn Süd“ in Donnbronn

nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Maßgebend sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 08.04.2020/10.06.2021/29.04.2022, angefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach. Der zeichnerische Teil des Bebauungsplans ist nachstehend unmaßstäblich abgedruckt.

Der zeichnerische Teil des Bebauungsplans steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

 

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Neues Wohnen – Donnbronn Süd“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3 BauGB).

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Gem. § 10a Absatz 2 BauGB sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften auch im Internet unter www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen einzusehen.

 

Weitere Hinweise:

1. Unbeachtlich werden gem. § 215 Absatz 1 BauGB:

a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 

wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend für die in § 214 Absatz 2 a Nummer 3 und 4 genannten beachtlichen Mängel.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

2. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach vorstehender Nummer 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Untergruppenbach, 05.08.2022

 

gez. 

 

Vierling

Bürgermeister

In-Kraft-Treten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28. Juli 2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften

 

„Auensteiner Straße“ in Donnbronn

nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Maßgebend sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 07.04.2020/13.07.2021/22.11.2021, angefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach. Der zeichnerische Teil des Bebauungsplans ist nachstehend unmaßstäblich abgedruckt.

Der zeichnerische Teil des Bebauungsplans steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

 

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3 BauGB).

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Gem. § 10a Absatz 2 BauGB sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften auch im Internet unter www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen einzusehen.

 

Weitere Hinweise:

1. Unbeachtlich werden gem. § 215 Absatz 1 BauGB:

a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend für die in § 214 Absatz 2 a Nummer 3 und 4 genannten beachtlichen Mängel.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

2. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

 

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.

 

Ist eine Verletzung nach vorstehender Nummer 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Untergruppenbach, 05.08.2022

 

gez. 

 

Vierling

Bürgermeister

Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbands „Schozach-Bottwartal“

Hier steht Ihnen die Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Untergruppenbach vom 28. Juli 2022

Öffentliche Bekanntmachung zum 05.08.2022

 

Unter folgendem Link steht Ihnen die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Untergruppenbach  vom 28. Februar 2022 als PDF-Datei zum Download zur Verfügung:

Satzung über die Erlaubnis (Erlaubnisse) und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straße (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 17. Februar 2022

Öffentliche Bekanntmachung zum 22.02.2022

 

Unter folgendem Link steht Ihnen die Satzung über die Erlaubnis (Erlaubnisse) und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straße (Sondernutzungsgebührensatzung) der Gemeinde Untergruppenbach vom vom 17. Februar 2022 als PDF-Datei zum Download zur Verfügung:

Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Umlegungsplanes "Wohngebiet Hungerberg"

Öffentliche Bekanntmachung zum 11.02.2022

 

Unter folgendem Link steht Ihnen die Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Umlegungsplanes "Wohngebiet Hungerberg"  der Gemeinde Untergruppenbach als PDF-Datei zum Download zur Verfügung:

In-Kraft-Treten des Bebauungsplansund der örtlichen Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße“

Öffentliche Bekanntmachung zum 04.02.2022

In-Kraft-Treten des Bebauungsplansund der örtlichen Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 27.Januar 2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften

„Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße“ inUntergruppenbach

nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Maßgebend sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom30.03.2020/09.11.2020/11.01.2022, angefertigt durchdas Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach. Der zeichnerische Teil des Bebauungsplans ist nachstehend unmaßstäblich abgedruckt.

 

hier geht es zum zeichnerischen Teil der "Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße" .

 

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3 BauGB).

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbachwährend der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Gem. § 10a Absatz 2 BauGB sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften auch im Internet unter https://www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen einzusehen.

Weitere Hinweise:

1.         Unbeachtlich werden gem. § 215 Absatz 1 BauGB:

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
     
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
     
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend für die in § 214 Absatz 2a Nummer 3 und 4 genannten beachtlichen Mängel.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

2.   Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.   die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2.   der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nachvorstehender Nummer 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Untergruppenbach, 04.02.2022

 

gez.                            

 

Vierling

Bürgermeister

Verlängerung einer Veränderungssperre für das Gebiet „Forststraße / Birkenweg“

Öffentliche Bekanntmachung zum 04.02.2022

Verlängerung einer Veränderungssperre für das Gebiet

„Forststraße / Birkenweg“

Zur Sicherung des mit Beschluss vom 20.02.2020 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats am 27.01.2022 beschlossen, die im Folgenden abgedruckte Veränderungssperre für das Gebiet „Forststraße / Birkenweg“ um ein Jahr zu verlängern. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre verlängert sich damit bis zum 13. März 2023.

 

Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB und die Auslegung des Umlegungsplanes mit Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis

Umlegung      “ Wohngebiet Hungerberg “

Gemeinde      Untergruppenbach

Gemarkung   Unterheinriet

 

Bekanntmachung des  Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB und die Auslegung des Umlegungsplanes mit Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis

 

1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 66 BauGB

Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Untergruppenbach hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 die Aufstellung des Umlegungsplanes gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, für die folgenden Flurstücke der Gemarkung Unterheinriet

Teil von 850 (hiervon eine mittlere Teilfläche mit 685 m²)Teil von 876 (hiervon eine südöstliche Teilfläche mit 689 m²), 877, 878/1, 878/2, 879/1, 879/2, 879/3,  880/1, 881/1, 883, 884/1, 885/1 und 887 

beschlossen.

 

Der Umlegung liegt der seit 03.12.2021 rechtsverbindliche Bebauungsplan “Hungerberg II“ zugrunde.

Der Umlegungsplan besteht aus dem Verzeichnis und der Karte für die Ordnungsnummern 1, 2, 3, 4, 5, 5.1, 5.2, 5.3, 6, 7, 8, 9, 10, 10.1, 10.2 und 11.

Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Gemeinde Untergruppenbach nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, die Gebote und Baulasten sowie die geldlichen Leistungen sowie einen erläuternden Text auf.

 

2. Einsichtnahme in den Umlegungsplan

Bis zur Berichtigung des Grundbuchs kann jeder den Umlegungsplan einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt, und zwar bei Umlegungsstelle der Gemeinde Untergruppenbach, Zimmer 24, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach während den folgenden Öffnungszeiten / Sprechzeiten

 

Montag bis Freitag               09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag                                 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Donnerstag                          16:00 Uhr bis 18:30 Uhr

oder nach Vereinbarung

 

3. Zustellung des Auszugs aus dem Umlegungsplan

Den Beteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

 

4. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten

Die Bekanntmachung der Gemeinde Untergruppenbach vom 28.02.2020 über den Umlegungsbeschluss enthält in Ziffer III di​​​​​​​e Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist für die unter Nr. 1 aufgeführten Flurstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.

  

Untergruppenbach, 17.12.2021

 

Andreas Vierling

Bürgermeister

und Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Bodenrichtwerte zum 31.12.2020

Gemeinsamer Gutachterausschuss
Weinsberger Tal und Schozachtal
bei der Stadt Weinsberg
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Weinsberger Tal und Schozachtal bei der Stadt Weinsberg


Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020


Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für den Bereich Weinsberger Tal und Schozachtal ermittelt und in der Sitzung am 09.11.2021 beschlossen.


Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen eines Verkehrswertes vom Richtwert.


Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite der Stadt Weinsberg unter www.weinsberg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Gutachterausschuss veröffentlicht.
Diese werden dort in verschiedenen Kartenausschnitten mit Darstellung der aktuellen Bodenrichtwerte und einer tabellarischen Auflistung präsentiert.
Die Bodenrichtwertkarten werden momentan überarbeitet und stehen demnächst zur Verfügung.

Weinsberg, den 09.11.2021

Klaus Grimmeißen

stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses

Hier stehen Ihnen die Bodenrichtwerte als PDF-Datei zum Download zur Verfügung

 

Untergruppenbach Außenbereiche Bodenrichtwertkarte 2020.pdf

Untergruppenbach Ortslage Bodenrichtwertkarte 2020.pdf

Unterheinriet Bodenrichtwertkarte 2020.pdf

Öffentliche Bekanntmachung

In-Kraft-Treten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Hungerberg II“

Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 18. November 2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften

„Hungerberg II“ in Unterheinriet

nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

 

Maßgebend sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 03.04.2020/23.03.2021/27.08.2021, angefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach.

Der zeichnerische Teil des Bebauungsplans steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

 

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hungerberg II“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3 BauGB).

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Weitere Hinweise:

 

1.         Unbeachtlich werden gem. § 215 Absatz 1 BauGB:

a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 

wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend für die in § 214 Absatz 2 a Nummer 3 und 4 genannten beachtlichen Mängel.

 

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

2.   Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

 

1.   die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2.   der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach vorstehender Nummer 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Untergruppenbach, 03.12.2021

 

gez.                           

Vierling

Bürgermeister

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung – EntsS)

Öffentliche Bekanntmachung zum 26.11.2021

 

Hier steht Ihnen die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung – EntsS) der Gemeinde Untergruppenbach vom 18.11.2021 als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Untergruppenbach zum 1. Januar 2019

Die amtliche Bekanntmachung erfolgt am 5. November 2021 durch die Bereitstellung auf der gemeindeeigenen Homepage (www.untergruppenbach.de)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts am 23.09.2021 die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Untergruppenbach wie folgt festgestellt:

 

Aktivseite

01.01.2019   

EUR

1

Vermögen

68.605.812

1.1

Immaterielle Vermögensgegenstände

89

1.2

Sachvermögen

54.632.978

1.2.1

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Recht

5.231.624

1.2.2

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

32.991.630

1.2.3

Infrastrukturvermögen und grundstücksgleiche Rechte

14.959.827

1.2.6

Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge

478.791

1.2.7

Betriebs- und Geschäftsausstattung

819.364

1.2.9

Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

151.743

1.3

Finanzvermögen

13.972.745

1.3.2

Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbände

6.593.360

1.3.3

Sondervermögen

511.290

1.3.4

Ausleihungen

1.100

1.3.5

Wertpapiere und sonstige Einlagen

2.000.000

1.3.6

Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen

307.709

1.3.7

Privatrechtliche Forderungen

82.623

1.3.8

Liquide Mittel

4.476.664

2

Abgrenzungsposten

22.327

2.1

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

22.327

Bilanzsumme

68.628.139

 

Passivseite

01.01.2019   

              EUR

1

Kapitalposition

54.808.360-

1.1

Basiskapital

54.808.360-

2

Sonderposten

11.250.303-

2.1

aus Zuwendungen u. Umlagen für Vermögensgegenstände

733.677-

2.2

aus Beiträgen und ähnl. Entgelte

10.490.868-

2.3

Sonstige Sonderposten

25.758-

4

Verbindlichkeiten

1.736.544-

4.2

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen

1.510.784-

4.5

Verbindlichkeiten aus Transferleistungen

115.976-

4.6

Sonstige Verbindlichkeiten

109.784-

5

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

832.932-

Bilanzsumme

68.628.139-

  

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 der Gemeinde Untergruppenbach wird hiermit aufgestellt.

 

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 liegt in der Zeit von Montag, 8. November 2021 bis einschließlich Dienstag, 16. November 2021 gemäß § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 während den üblichen Öffnungszeiten im Rathausfoyer Untergruppenbach, vor Zimmer 10, Kirchstraße 2 in 74199 Untergruppenbach zur Einsicht öffentlich aus.

 

Untergruppenbach, den 02.11.2021

 

Andreas Vierling

Bürgermeister

 

Hier steht Ihnen die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum Download zur Verfügung.

Wahlbekanntmachung zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26.09.2021

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Untergruppenbach

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021

Öffentliche Bekanntmachung zum 26.04.2021

 

Hier geht es zur Haushaltssatzung der Gemeinde Untergruppenbach für das Haushaltsjahr 2021 als pdf Dokument.

Neue Satzung der Freiwilligen Feuerwehr mit Abteilungen der Gemeinde Untergruppenbach (Feuerwehrsatzung - FwSAbt)

Öffentliche Bekanntmachung zum 27. April 2021

 

Hier geht es zur neuen Satzung der FFW Untergruppenbach (Feuerwehrsatzung - FwSAbt) als pdf Dokument.

Neue Polizeiverordnung der Gemeinde Untergruppenbach

Öffentliche Bekanntmachung zum 02. März 2021

 

Hier geht es zur neuen Polizeiverordnung der Gemeinde Untergruppenbach als pdf Dokument.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“

Öffentliche Bekanntmachung am  05.02.2021

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28.01.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 1 Landesbauordnung für Baden-Württemberg beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt und umfasst die Flurstücke 20, 22/1, 26/1, 26/2, 26/4, 27, 27/1, 27/2, 27/3, 27/4, 28, 28/1, 30/1, 30/2, 35, 38, 42, 93, 100, 118, 118/2, 118/6, 118/4.

-> hier geht es zum Plan

 

Maßgeblich ist die Abgrenzungskarte des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH, Stuttgart vom 13.01.2021.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Die vorliegende Planung sieht eine Neugestaltung der Ortsmitte vor. Durch die Neugestaltung wird eine Auftaktsituation geschaffen. Die bestehenden Gassen werden für Fußgänger und Radfahrer sicherer und die Aufenthaltsqualität durch neue Gestaltungselemente gefördert. Bestandselemente wie z. B. die bestehende Mauer aus Naturstein, werden sich in die neue Platzgestaltung integrieren. Der dörfliche Charakter wird durch den Platz und die Bebauung beibehalten und durch einen einheitlichen Pflasterbelag und Gestaltungselemente unterstrichen. Um die Gefahrenzonen der Abstatter Straße zu beseitigen wird der Straßenverlauf ausgebaut, Querungsmöglichkeiten geschaffen und weitere Stellplätze geplant. Die Kurvensituation wird durch offene Sichtachsen und geringere Kurvenradien entschärft.

Für die neue Bebauung ist eine Mischnutzung vorgesehen. Im Erdgeschoss besteht die Möglichkeit den Wünschen der Bürger nachzugehen und einen Kombiraum aus Café/Metzger/Bäcker, sowie eine Bibliothek, Bürgerraum und Tagespflege unterzubringen. Durch die Nutzungen wird die Ortsmitte belebt. Aufgrund der innerörtlichen Lage und der Förderung der Schaffung von innerörtlichem Wohnraum, wird auch die Möglichkeit geschaffen, in der „Ortsmitte Unterheinriet“ Wohnmöglichkeiten anzubieten.

 

Untergruppenbach, 05.02.2021

 

gez. Vierling

 

Bürgermeister

Grundsteuerfestsetzung 2021

Öffentliche Bekanntmachung am 13.01.2021

 

Grundsteuerfestsetzung 2021 durch öffentliche Bekanntgabe

 

Für die Steuerpflichtigen, die im Jahr 2020 keinenGrundsteueränderungsbescheid erhalten haben und im Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer 2021 in gleicher Höhe wie für das Jahr 2020 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Der Grundsteuerbetrag und die entsprechenden Jahresviertelraten sind jeweils aus dem letzten übersandten Grundsteuerbescheid ersichtlich.

Eine gesonderte Festsetzung in einem schriftlichen Steuerbescheid ergeht nicht.

Der Inhalt des letzten Grundsteuerbescheides (Jahresbescheid bzw. Änderungsbescheid) gilt auch für das Jahr 2021 und zwar solange bis ein neuer schriftlicher Bescheid ergeht.

Die öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Grundsteuer gilt nicht für Steuerpflichtige, die in den vergangenen Tagen einen Grundsteueränderungsbescheid 2021 erhalten haben.

Diese Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung hat mit dem heutigen Tag die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung beim Bürgermeisteramt Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

 

Untergruppenbach, den 13.01.2021

 

gez. Vierling

Bürgermeister

Entsorgungssatzung (EntsS) der Gemeinde Untergruppenbach vom 19.11.20

Öffentliche Bekanntmachung am 26.11.2020

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung – EntsS) der Gemeinde Untergruppenbach vom 19.11.2020

Hier geht es zur Entsorgungssatzung der Gemeidne Untergruppenbachals pdf

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich I, 1. Änderung“

Öffentliche Bekanntmachung zum 23.10.2020

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich I, 1. Änderung“

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 15.10.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich I, 1. Änderung“ aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt und umfasst die Flurstücke 1, 1/1, 1/2, 1/3, 1/4, 1/5, 1/6, 2, 3, 3/1, 4, 5, 8, 9, 10, 11, 13/1, 13/2, 13/3, 13/4, 15, 16/1, 16/2, 19, Teilfläche 20/1, 22, 22/2, 22/4, 23, 23/3, 23/4, Teilfläche 45, 45/1, Teilfäche 70/1, 70/2, 74, 74/1, 74/2, 75, 76, 76/1, 76/2, 77, Teilfäche 78, 79, 79/1, 79/2, 80/1, 80/2, 81/1, 81/3, Teilfläche 263, 305, 305/1, 305/2, 305/3, 307, 307/2, Teilfläche 310, 310/1, 312/1, 312/2, 313, Teilfläche 317/1, 319/3, 319/4, 320, 320/1, 320/2, 321, 321/1, 321/2, 425, 425/1, 426, 427, 427/1, 428, Teilfläche 431/1, 442, Teilfläche 458.

 

 - siehe untenstehenden Plan (BPlan_Ortskern_TeilbereichI_1. Änderung) -

 

Ziele und Zwecke der Planung

Charakteristisch für diesen Bereich ist eine dichte, durchmischte Bebauung aus Wohn- und Geschäftshäusern, die durch schmale, gassenartige Straßen erschlossen sind.

Die historisch gewachsene Erschließungssituation erfordert eine Begrenzung der verträglichen Verkehrsdichte. Diese sollte ein gewisses Maß nicht überschreiten, da die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes sonst nicht mehr gewährleistet ist. Der bislang gültige Bebauungsplan regelt die bauliche Dichte über die Geschosszahl, die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass durch Umnutzungen oder Neubau Gebäude und Nutzungen entstehen, die die Erschließungsanlagen überfordern. Daher soll durch die Änderung des Bebauungsplans „Ortskern – Teilbereich I“ das Maß der baulichen Nutzung reduziert werden. Um dies zu erreichen soll zusätzlich zu den bereits bestehenden Reglungen auch eine maximale Anzahl an Wohnungen und Wohneinheiten festgesetzt werden. Zudem sollen für das Gebiet schädliche und nicht ortskerntypische Nutzungen (z.B. Vergnügungsstätten) eingeschränkt werden. Hierdurch kann einerseits die Verkehrsdichte weiter reduziert, andererseits auch eine Herabsetzung der Umgebung wirkungsvoll verhindert werden. Da Vergnügungsstätten jedoch nur an den Stellen ausgeschlossen werden können und sollen, an denen Sie schädliche Auswirkungen haben, plant die Gemeinde, in näherer Zukunft ein gemeindeweites Vergnügungsstättenkonzept zu erarbeiten. Somit können gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen im historisch gewachsenen Ortskern gewährleistet werden.

Untergruppenbach, 23.10.2020

gez. Vierling

Bürgermeister

Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet "Ortskern - Teilbereich I, 1. Änderung"

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Ortskern - Teilbereich III"

Öffentliche Bekanntmachung zum 23.10.2020

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich III“

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 15.10.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich III“ aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt und umfasst die Flurstücke 102, 102/2, 103, 103/1, 103/3, 103/5.

- siehe untenstehenden Plan (BPlan_Ortskern_Teilbereich III)  -

 

Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Planung bisherigen Planungen in diesem Bereich war es, den gesamten Ortskern Untergruppenbachs zu überplanen. Das Plangebiet bildet die letzte Lücke in diesem Vorhaben.

Um die Lücke zu schließen, soll der Bebauungsplan „Ortskern – Teilbereich III“ aufgestellt werden. Die Festsetzungen von Art und Maß der baulichen Nutzung sollen sich an den angrenzenden Bebauungsplänen orientieren, daher soll auch hier ein besonderes Wohngebiet festgesetzt werden. Da die Festsetzungen aber auch an aktuellen Erfordernissen orientiert sein sollen, werden auch Festsetzungen aufgenommen, für die 1990 noch kein Bedarf bestand. Diese werden einerseits ökologische Gesichtspunkte umfassen. Insbesondere kann der Gewässerrandstreifen des Gruppenbachs planungsrechtlich gesichert werden. Andererseits sollen aber auch für das Gebiet schädliche und nicht ortskerntypische Nutzungen (z.B. Vergnügungsstätten) eingeschränkt werden. Hierdurch kann einerseits die Verkehrsdichte reduziert, andererseits auch eine Herabsetzung der Umgebung wirkungsvoll verhindert werden. Somit können gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen im historisch gewachsenen Ortskern gewährleistet werden.

Untergruppenbach, 23.10.2020

gez. Vierling

Bürgermeister

Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet "Ortskern - Teilbereich III"

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Untergruppenbach

Hier geht es zur  Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen vom 24.09.2020 (pdf)

 

Bekanntmachungstag: 02. Oktober 2020