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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Projekt Pfadiheim“
Öffentliche Bekanntmachung am 26.07.2024
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Projekt Pfadiheim“
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 18.07.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften mit der Entwurfsbegründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen bzw. öffentlich auszulegen (vgl. § 3 (2) BauGB).
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit
vom 29.07.2024 bis 30.08.2024
unter
www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen
und unter
https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html
veröffentlicht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentl. Belange (vgl. Nachtrag der Begründung) | Regierungspräsidium Freiburg (Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau) Landratsamt Heilbronn | Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz, Allgemeine Hinweise;
Bauplanungsrecht, Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Oberirdische Gewässer/ Hochwasserschutz, Grundwasser/ Altlasten/ Boden, Straßen und Verkehr |
Umweltbericht und Grünordnerischer Beitrag (GOB) mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung (Teil 2 der Begründung) | Wagner und Simon Ingenieure; Mosbach | u.a. Allgemein verständliche Zusammenfassung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung, geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich; GOB: Grundlagen für die bauleitplanerische Abwägung, ua. Bestandsaufnahme- und bewertung verschiedener Schutzgüter, Wirkungen auf Natur- und Landschaft, Konflikte und Beeinträchtigungen, Ziele und Maßnahmen der Grünordnung, Eingriffs-Ausleichs-Bilanz |
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Anlage der Begründung)
| Dipl.Biol. Dieter Veile; Obersulm | Untersuchung und artenschutzrechtliche Bewertung der Artengruppen Vögel, Reptilien und Schmetterlinge. |
Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@untergruppenbach.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Gemeinde Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach gesendet oder schriftlich beim Bauamt abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch zur Niederschrift abgegeben werden.
Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach (1. OG vor Zimmer 23) wo die genannten Unterlagen eingesehen werden können.
Untergruppenbach, 26.07.2024
Bürgermeisteramt
01_BPlan Projekt Pfadiheim Textteil
02 BPlan Projekt Pfadiheim zeichnerischer Teil_M1000
03_BPlan Projekt Pfadiheim Begründung
04_Umweltbericht_BP_Pfadfinderheim_Untergruppenbach
05_GOB_Bericht_BP_Pfadfinderheim_Untergruppenbach
06_2024 SAP B-Plan Neubau Vereinsheim Pfadfinder, Untergruppenbach aktuelle Planung_compressed
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“
Veröffentlicht am 25.07.2024
Hier geht es zur
Zweckverband Gruppenkläranlage Schozachtal
Veröffentlicht am 11.07.2024
Hier geht es zur
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbands Gruppenkläranlage Schozachtal für das Haushaltsjahr 2024 (pdf)
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024
Öffentliche Bekanntmachung zum 25.06.2024
Hier geht es zur
Öffentlichen Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 (pdf)
Zweckverband Musikschule Schozachtal
Veröffentlicht am 21.06.2024
Hier geht es zur
Haushaltssatzung Zweckverband Musikschule Schozachtal für das Haushaltsjahr 2024 (pdf)
Haushaltssatzung des Zweckverbands „Hochwasserschutz Schozachtal“ für das Haushaltsjahr 2024
Öffentliche Bekanntmachung zum 14.06.2024
Hier geht es zum Dokument Haushaltssatzung des Zweckverbands „Hochwasserschutz Schozachtal“ für das Haushaltsjahr 2024 (pdf)
Hier geht es zum Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024des Hochwasserschutz Schozachtal (pdf)
Zweckverband Schozachwasserversorgungsgruppe - Jahresabschluss 2023
Öffentliche Bekanntmachung zum 14.06.2024
Hier geht es zum Dokument Zweckverband Schozachwasserversorgungsgruppe - Jahresabschluss 2023 (pdf)
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024
Öffentliche Bekanntmachung zum 11.06.2024
Hier geht es zur
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 (Qualifizierte Elektronische Signatur)
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats und Kreistags am 9. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung zum 22.05.2024
Hier geht es zur Öffentlichen Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats und Kreistags am 9. Juni 2024
Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal
Hier geht es zurHaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024des Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal (pdf)
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung zum 30.04.2024
Hier geht es zur Öffentlichen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9. Juni 2024
Bekanntmachung zu §3 Satz 5 des Wahlstatistikgesetz (WstatG)
Öffentliche Bekanntmachung zum 30.04.2024
Hier geht es zur Öffentlichen Bekanntmachung nach § 3 Satz 5 des Wahlstatistikgesetz (WstatG) über die Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik im Urnenwahlbezirk 00402 Unterheinriet - Mehrzweckraum/Eberhard-Schweizer-Schule
Haushaltssatzung der Gemeinde Untergruppenbach für das Haushaltsjahr 2024
Öffentliche Bekanntmachung zum 19.04.2024
Hier geht es zur Haushaltssatzung der Gemeinde Untergruppenbach für das Haushaltsjahr 2024 (pdf)
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung zum 11.04.2024
Hier geht es zur Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024 (pdf)
Hier geht es zur Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024 (Qualifizierte Elektronische Signatur)
Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal
Öffentliche Bekanntmachung zum 05.04.2024
Hier geht es zur 2. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans - Erneute Offenlegung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs.4 BauGB (als pdf Dokument)
- Anlage 1a - Begründung Teil 1
- Anlage 1b - Begründung Teil 2 - Umweltbericht
- Anlage 2 - Lageplan Teil 1
- Anlage 2 - Lageplan Teil 2
- Anlage 2 - Lageplan Teil 3
- Anlage 2 - Lageplan Teil 4
- Anlage 2 - Lageplan Teil 5
- Behandlungsübersicht Offenlegung
- Umweltbezogene Stellungnahmen Frühzeitige Beteiligung
- Umweltbezogenen Stellungnahmen Offenlegung
Gemeindeverwaltungsverband „Schozach-Bottwartal“
Öffentliche Bekanntmachung zum 05.04.2024
Hier geht es zur 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans - Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (als pdf Dokument)
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA“
Öffentliche Bekanntmachung zum 01.03.2024
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA“
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 22.02.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA“ aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt und umfasst die Flurstücke 3826/25, 3852 und 3854, sowie einen Teil des Flurstücks 3908/12 (Siegfried-Levi-Straße) der Gemarkung Untergruppenbach.
Weiter hat der Gemeinderat am 22.02.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 02.02.2024.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 11.03.2024 bis einschließlich 12.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach (erster Stock vor Zimmer 23) während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung abgegeben werden (bauamt@untergruppenbach.de). Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen oder https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.
Untergruppenbach, 01.03.2024
gez. Vierling
Bürgermeister
01_BPlan Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA_Textteil
02_BPlan Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA_zeichnerischer Teil
03_BPlan Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA_Begründung
04_BPlan Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA_spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
05_BPlan Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA_Schallgutachten
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neues Wohnen 2.0“
Öffentliche Bekanntmachung zum 02.02.2024
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neues Wohnen 2.0“
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 25.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Neues Wohnen 2.0“ gebilligt und beschlossen, ihn gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 25.10.2023/15.01.2024. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Planbereich (pdf)
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Umweltbericht und Anlagen (Spezielle Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Lärmschutz, Maßnahmenkonzept Zauneidechse, Baugrundgutachten, Ergänzende Untersuchung Archäologie und Verkehrsuntersuchung), wird in der Zeit
vom 12.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024
auf der Homepage der Gemeinde Untergruppenbach unter www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen
und unter kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html veröffentlicht.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@untergruppenbach.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach (erster Stock vor Zimmer 23), wo die genannten Unterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentl. Belange (vgl. Nachtrag der Begründung) | Polizeipräsidium Heilbronn, Regierungspräsidium Stuttgart, Regionalverband Heilbronn-Franken, Landratsamt Heilbronn, Nachbargemeinden und weitere Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange | Verkehrssicherheit, Rettungswege, Stellplätze, Starkregen, Bodenbeschaffenheit, Bodenschutz, Verwendung Aushub, Lage Leitungen, Baulasten, Bedarf, Starkregen, Umweltbericht, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, Streuobst, Artenschutz, Beleuchtung, Vogelschlag, Landwirtschaftliche Belange, Grundwasser, Bodenschutz, Abwasser, Dichte |
Fachgutachten (vgl. Teil 2 und Anlagen der Begründung) | Umweltbericht, Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung, Lärmschutz, Verkehrsuntersuchung | Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Auswirkungen auf Schutzgüter, Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen, Schutzgebiete, Vermeidung von Emissionen, Erneuerbare Energien, Landschaftspläne, Immissionsgrenzwerte, Wechselwirkungen, Nullvariante, Alternativen, Monitoring, Relevanzprüfung, Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge, Donnbronner Bach, Biotopverbund, Verkehrskenndaten, Lärmemissionen, Lärmschutzmaßnahmen, Zauneidechsen, Bodenmechanik, Bodenchemie, Bautchnische Beurteilung, Abfallwirtschaftliche Untersuchung, Verwertbarkeit der Böden, Verkehrsprognose, Prognose-Planungsfall, Leistungsfähigkeitsberechnung |
Untergruppenbach, den 02.02.2024
gez.
Vierling, Bürgermeister
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße 2.0“
Öffentliche Bekanntmachung zum 02.02.2024
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße 2.0“
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 25.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Auensteiner Straße 2.0“ gebilligt und beschlossen, ihn gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 25.10.2023/15.01.2024. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Planbereich (pdf)
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Umweltbericht und Anlagen (Spezielle Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Lärmschutz und Verkehrsuntersuchung), wird in der Zeit
vom 12.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024
auf der Homepage der Gemeinde Untergruppenbach unter www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen und unter kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html veröffentlicht.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@untergruppenbach.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach (erster Stock vor Zimmer 23), wo die genannten Unterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentl. Belange (vgl. Nachtrag der Begründung) | Polizeipräsidium Heilbronn, Regierungspräsidium Stuttgart, Regionalverband Heilbronn-Franken, Landratsamt Heilbronn, Nachbargemeinden und weitere Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange | Verkehrssicherheit, Lage Leitungen, Bedarf, Dichte, geplante Straßen, Starkregen, Biotopverbund, Umweltbericht, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, Artenschutz, Beleuchtung, Vogelschlag, Landwirtschaftliche Belange, Grundwasser, Bodenschutz, Abwasser, Baulücken |
Fachgutachten (vgl. Teil 2 und Anlagen der Begründung) | Umweltbericht, Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung, Lärmschutz, Verkehrsuntersuchung | Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Auswirkungen auf Schutzgüter, Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen, Vermeidung von Emissionen, Erneuerbare Energien, Landschaftspläne, Immissionsgrenzwerte, Wechselwirkungen, Nullvariante, Alternativen, Monitoring, Relevanzprüfung, Vögel, Reptilien, Schmetterlinge, Donnbronner Bach, Verkehrskenndaten, Lärmemissionen, Lärmschutzmaßnahmen, Verkehrsprognose, Prognose-Planungsfall, Leistungsfähigkeitsberechnung |
Untergruppenbach, den 02.02.2024
gez.
Vierling, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024
Öffentliche Bekanntmachung zum 31.01.2024
Hier geht es zur öffentlichen Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 (pdf)
Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Öffentliche Bekanntmachung zum 29.01.2024
Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (vom 25. Januar 2024) (pdf)
Rechtsverordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Untergruppenbach
Öffentliche Bekanntmachung zum 29.01.2024
Rechtsverordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Untergruppenbach (pdf)
Grundsteuerfestsetzung 2024
Öffentliche Bekanntmachung zum 11.01.2024
Grundsteuerfestsetzung 2024 durch öffentliche Bekanntgabe
Für die Steuerpflichtigen, die im Jahr 2023 keinen Grundsteueränderungsbescheid erhalten haben und im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer 2024 in gleicher Höhe wie für das Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Der Grundsteuerbetrag und die entsprechenden Jahresviertelraten sind jeweils aus dem letzten übersandten Grundsteuerbescheid ersichtlich.
Eine gesonderte Festsetzung in einem schriftlichen Steuerbescheid ergeht nicht.
Der Inhalt des letzten Grundsteuerbescheides (Jahresbescheid bzw. Änderungsbescheid) gilt auch für das Jahr 2024 und zwar solange bis ein neuer schriftlicher Bescheid ergeht.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Grundsteuer gilt nicht für Steuerpflichtige, die in den vergangenen Tagen einen Grundsteueränderungsbescheid 2024 erhalten haben.
Diese Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung hat mit dem heutigen Tag die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung beim Bürgermeisteramt Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Untergruppenbach, den 11.01.2024
gez. Vierling
Bürgermeister
Gemeinsamer Gutachterausschuss
Veröffentlichung am 14.12.2023
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die zwischen den Städten und Gemeinden Eppingen, Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Eberstadt, Ellhofen, Flein, Gemmingen, Güglingen, Ilsfeld, Ittlingen, Kirchardt, Lauffen am Neckar, Lehrensteinsfeld, Leingarten, Löwenstein, Massenbachhausen, Neckarwestheim, Nordheim, Obersulm, Pfaffenhofen, Schwaigern, Talheim, Untergruppenbach, Wüstenrot, Weinsberg und Zaberfeld am 25. Oktober 2023 abgeschlossene Beitrittsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 28.05.2019 zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB zur Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer gemeinsamen Geschäftsstelle auf die Große Kreisstadt Eppingen als erfüllende Gemeinde gem. § 25 Absatz 5 i.V.m. § 28 Absatz 2 Nr. 2 GKZ mit Schreiben vom 14.12.2023 genehmigt.
Beitrittsvereinbarung und öffentlich-rechtliche Vereinbarung (pdf)
Erstreckungssatzung GAA (pdf)
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Projekt Pfadiheim“
Öffentliche Bekanntmachung zum 15.12.2023
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Projekt Pfadiheim“
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 07.12.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Projekt Pfadiheim“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im nachstehend abgebildeten Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt und umfasst einen Teil des Flurstücks 566 der Gemarkung Untergruppenbach.
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Weiter hat der Gemeinderat am 07.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 17.11.2023, der untenstehend unmaßstäblich abgebildet ist.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit zugehöriger Begründung in der Zeit vom 18.12.2023 bis 26.01.2024 im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach (erster Stock vor Zimmer 23) während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich (auch elektronisch) oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung oder unter bauamt@untergruppenbach.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen oder https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.
Untergruppenbach, 15.12.2023
gez. Vierling
Bürgermeister
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Weinsberger Tal und Schozachtal bei der Stadt Weinsberg
Öffentliche Bekanntmachung zum 08.12.2023
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023
auf der Internetseitewww.gutachterausschuesse-bw.de abrufbar.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neues Wohnen 2.0“
Öffentliche Bekanntmachung zum 01.12.2023
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neues Wohnen 2.0“
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 16.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Neues Wohnen 2.0“ aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt und umfasst die Flurstücke 4348-4400, sowie einen Teil des Flurstücks 4183 der Gemarkung Untergruppenbach (Ortsteil Donnbronn).
Weiter hat der Gemeinderat am 16.11.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 25.10.2023.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 04.12.2023 bis 08.01.2024 im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach, erster Stock vor Zimmer 23, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung oder unter bauamt@untergruppenbach.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen oder
kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.
Untergruppenbach, 01.12.2023
gez. Vierling
Bürgermeister
Bebauungsplan Neues Wohnen 2.0 Textteil (208 KB)
Bebauungsplan Neues Wohnen 2.0 Zeichnerischer Teil M500 (896 KB)
Bebauungsplan Neues Wohnen 2.0 Begründung Teil 1: Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen (5.887 KB)
Anlage 1 der Begründung: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (5.667 KB)
Anlage 2 der Begründung: Maßnahmenkonzept zur Zauneidechse (2.774 KB)
Anlage 3 der Begründung: Baugrundgutachen (7.829 KB)
Anlage 4 der Begründung: Ergänzende Untersuchung Archäologiefläche (8.878 KB)
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße 2.0“
Öffentliche Bekanntmachung zum 01.12.2023
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße 2.0“
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 16.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Auensteiner Straße 2.0“ aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt und umfasst die Flurstücke 4403-4434, sowie Teile des Flurstücks 1491 der Gemarkung Untergruppenbach (Ortsteil Donnbronn).
Weiter hat der Gemeinderat am 16.11.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach, vom 25.10.2023.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 04.12.2023 bis 08.01.2024 im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach, erster Stock vor Zimmer 23, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung oder unter bauamt@untergruppenbach.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen oder https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.
Untergruppenbach, 01.12.2023
gez. Vierling
Bürgermeister
Bebauungsplan Auensteiner Straße 2.0 Textteil (211 KB)
Bebauungsplan Auensteiner Straße 2.0 Zeichnerischer Teil M500 (6.112 KB)
Bebauungsplan Auensteiner Straße 2.0 Begründung Teil 1: Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen (5.885 KB)
Anlage 1 der Begründung: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (5.219 KB)
Anlage 2 der Begründung: Lärmschutz (3.189 KB)
Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal - Jahresabschluss 2022
Öffentliche Bekanntmachung zum 30.11.2023
Feststellungsbeschluss der Jahresrechnung GVV_Schozach-Bottwartal_2022(pdf)
Jahresabschlussbericht vom GVV Schozach - Bottwartal 2022 (pdf)
Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal - Jahresabschluss 2021
Öffentliche Bekanntmachung zum 30.11.2023
Feststellungsbeschluss der Jahresrechnung_GVV_Schozach-Bottwartal 2021(pdf)
Jahresabschlussbericht vom GVV Schozach - Bottwartal 2021 (pdf)
Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Öffentliche Bekanntmachung zum 24.11.2023
Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften als pdf Dokument
Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (EntsorgungssatzungEntsS)
Öffentliche Bekanntmachung zum 24.11.2023
Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von
Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (EntsorgungssatzungEntsS) der Gemeinde Untergruppenbach vom 16. November 2023 als pdf Dokument
Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung
Öffentliche Bekanntmachung zum 24.11.23
Hier geht es zur Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung als pdf Dokument
GVV Schozach Bottwartal
Öffentliche Bekanntmachung am 27.10.2023
Einfacher Bebauungsplan gem. § 30 (3) BauGB und örtliche Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich III“
Öffentliche Bekanntmachung um 06.10.2023
Einfacher Bebauungsplan gem. § 30 (3) BauGB und örtliche Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich III“
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des einfachen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich III“ gebilligt und beschlossen, ihn gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 19.09.2023. Der Planbereich ist im untenstehenden Kartenausschnitt dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird in der Zeit
vom 16.10.2023 bis einschließlich 17.11.2023
auf der Homepage der Gemeinde Untergruppenbach www.untergruppenbach.de und unter https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html veröffentlicht.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@untergruppenbach.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden.
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, 1. Stock, Bauamt, wo die genannten Unterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag 15.00 bis 17.00 Uhr und Donnerstag 15.00 bis 18.30 Uhr) eingesehen werden können.
Untergruppenbach, den 06.10.2023
gez.
Vierling, Bürgermeister
Einfacher Bebauungsplan gem. § 30 (3) BauGB und örtliche Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich I, 1. Änderung“
Öffentliche Bekanntmachung zum 06.10.2023
Einfacher Bebauungsplan gem. § 30 (3) BauGB und örtliche Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich I, 1. Änderung“
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des einfachen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich I, 1. Änderung“ gebilligt und beschlossen, ihn gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 19.09.2023. Der Planbereich ist im untenstehenden Kartenausschnitt dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird in der Zeit
vom 16.10.2023 bis einschließlich 17.11.2023
auf der Homepage der Gemeinde Untergruppenbach www.untergruppenbach.de und unter https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html veröffentlicht.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@untergruppenbach.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden.
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, 1. Stock, Bauamt, wo die genannten Unterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag 15.00 bis 17.00 Uhr und Donnerstag 15.00 bis 18.30 Uhr) eingesehen werden können.
Untergruppenbach, den 06.10.2023
gez.
Vierling, Bürgermeister
Beteiligungsbericht 2022 der Gemeinde Untergruppenbach
Öffentliche Bekanntmachung zum 06.10.2023
Gemäß § 105 Absatz 2 der Gemeindeordnung sind die Kommunen dazu verpflichtet, zur Information ihres Gemeinderats und der Einwohner einen Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts anzufertigen.
Bei der Gemeinde Untergruppenbach betrifft dies die Beteiligung an der Grundstückseigentümergemeinschaft KRZ Franken GbR Heilbronn.
Der Gemeinderat hat den Beteiligungsbericht in seiner Sitzung am 28. September 2023 zur Kenntnis genommen. Der Beteiligungsbericht liegt vom 09.10.2023 bis einschließlich 17.10.2023 während den üblichen Öffnungszeiten auf dem Tisch vor Zimmer 10 im Rathaus Untergruppenbach, Kirchstraße 2, zur Einsicht öffentlich aus.
gez.
Vierling
Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung - Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED smart - Gemeinde Untergruppenbach
Auftragsbekanntmachung vom 15.09.2023
Öffentliche Ausschreibung VOB/A - Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED smart
Gemeinde Untergruppenbach
a)Auftraggeber:
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Untergruppenbach
Straße, Hausnummer: Kirchstraße 2
Postleitzahl: 74199
Ort: Untergruppenbach
Land: DE
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden.
d) Art des Auftrages: Bauauftrag: Demontage, Lieferung und Montage
e) Ort(e) der Ausführung:
Offizielle Bezeichnung: Untergruppenbach mit 6 Teilorten
Postleitzahl: 74199
Ort: Untergruppenbach
Land: DE
f) Art und Umfang der Leistung:
Umstellung der Straßenbeleuchtung im gesamten Ortsgebiet auf LED mit smarter Steuerung.
Demontage und Entsorgung von insgesamt 1.256 Stk Straßenleuchtenköpfen.
Lieferung, Montage, smarte Ausstattung und Inbetriebnahme von 1.256 Stk LED Straßenleuchten.
Insgesamt müssen zusätzlich 110 bestehende LED Leuchten auf smarte Technik nachgerüstet und in Betrieb genommen werden.
g) Es werden Planungsleistungen gefordert: siehe Leistungsverzeichnis ab Seite 18ff. - Konzepterstellung
h) Aufteilung in mehrere Lose: nein
i) Ausführungsfristen: Ende: 31.05.2024, spätestens 20 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens
j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen.
k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können:
Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evo.staatsanzeiger.de bereitgestellt.
Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://evo.staatsanzeiger.de/unterlagen/461/zustellweg-auswaehlen.
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) entfällt
o) Frist für den Eingang der Angebote: 16.10.2023, 14:00 Uhr; Bindefrist: 08.12.2023
p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evo.staatsanzeiger.de abzugeben.
Schriftliche Angebote (Papierform) sind zu richten an: siehe Buchstabe a).
q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch
r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung:
Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt.
s) Eröffnungstermin:
Datum: 16.10.2023, 14:00 Uhr
Ort: Rathaus Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74189 Untergruppenbach
Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte
t) Sicherheiten: nicht angegeben
u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen
v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: nicht angegeben
w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: nicht angegeben
x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Heilbronn
Flurbereinigung Untergruppenbach (Unter dem Schloss)
Landratsamt Heilbronn – Flurneuordnungsamt
zum 20.09.2023
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Untergruppenbach (Unter dem Schloss)
Landkreis Heilbronn
AUSFÜHRUNGSANORDNUNG
vom 14.09.2023
1. Das Landratsamt Heilbronn - untere Flurbereinigungsbehörde - ordnet hiermit
die Ausführung des Flurbereinigungsplans - einschließlich des Plannachtrags 1 - für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung
Untergruppenbach (Unter dem Schloss) an.
1.1 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands wird auf den 01.11.2023 festgesetzt.
Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Flurbereinigungsplan - einschließlich des Plannachtrags 1 - vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.
1.2 Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom 16.01.2020 enden mit Ablauf des 31.10.2023
Diese Anordnung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4081) eingesehen werden.
2. Begründung
Die Voraussetzungen für die Ausführungsanordnung nach § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) liegen vor.
Die Beteiligten sind am 11.11.2021 über den Flurbereinigungsplan gehört worden. Den Beteiligten wurde der Plannachtrag 1 vom 19.07.2022 bekanntgegeben.
Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest, da die Widersprüche gütlich geregelt wurden.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Heilbronn, Sitz: Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn, erhoben werden.
gez. Krüger D.S.
Amtsleiterin
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Öffentliche Bekanntmachung zum 06.09.23
Haushaltssatzung der Gemeinde Untergruppenbach für das Haushaltsjahr 2023 (pdf)
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erlaubnis (Erlaubnisse) und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 17. Februar 2022
Öffentliche Bekanntmachung zum 03.07.2023
Unter folgendem Link steht Ihnen die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erlaubnis (Erlaubnisse) und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 17. Februar 2022 der Gemeinde Untergruppenbach vom 29. Juni 2023 als PDF-Datei zum Download zur Verfügung:
- Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Untergruppenbach
Zweckverband Musikschule Schozachtal
Veröffentlicht am 23.06.23
Hier geht es zur
Haushaltssatzung Zweckverband Musikschule Schozachtal für das Haushaltsjahr 2023 (pdf)
Haushaltssatzung des Zweckverbands „Hochwasserschutz Schozachtal“ für das Haushaltsjahr 2023
Veröffentlichung zum 16.06.23
Haushaltssatzung des ZV „Hochwasserschutz Schozachtal“ (Haushaltsjahr 2023)(pdf)
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Haushaltssatzung des Zweckverbands „Hochwasserschutz Schozachtal“ für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung 03. Mai 2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 1.242.733 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -1.242.733 |
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 719.890 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -719.890 |
2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts | 0 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 261.821 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -261.821 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | 0 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf | 0 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
|
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
|
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | 0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | 0 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 EUR.
§ 5 Verbandsumlagen
Es beträgt die Umlage gemäß der Verbandssatzung
nach § 15 Abs. 1 bis 4 Betriebskostenumlage 479.490 Euro
nach § 15 Abs. 5 Investitionsumlage 81.821 Euro
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung nach§ 121 Absatz 2 der Gemeindeordnung mit Erlass vom 06.06.2023 Aktenzeichen: RPS14-2207-8/16/80, bestätigt. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung liegt in der Zeit von Montag, 03. Juli 2023 bis einschließlich Dienstag, 11. Juli 2023 gemäß §§ 95b und 105 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 im Windfang (Haupteingang) des Rathauses Abstatt (Bauteil A) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Abstatt einsehbar.
Hinweis:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Zweckverband Hochwasserschutz Schozachtal geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Verbandsvorsitzende dem Satzungsbeschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.
Abstatt, 13.06.2023
Verbandsvorsitzender
gez. Klaus Zenth
Zweckverband Schozachwasserversorgungsgruppe
Öffentliche Bekanntmachung zum 17.05.2023
Zweckverband Musikschule Schozachtal
Gebührenanpassung ab Oktober 2023
Hier geht es zur neuen Gebührenordnung der Musikschule Schozachtal ab Oktober 2023
Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
Öffentliche Bekanntmachung zum 05.05.2023
Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal
Sitz 74360 Ilsfeld
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund von § 4 Absatz 1 Ziffer 5 der Verbandssatzung vom 19.09.2022 in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581 von 2000) und § 19 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i. d. F. vom 10.02.1976 (GBl. S. 149) hat die Verbandsversammlung am 16.02.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
- im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 871.566 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -871.566 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlung aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 871.566 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlung aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -871.566 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 0 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlung aus Investitionstätigkeit von | 0 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlung aus Investitionstätigkeit von | 0 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | 0 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3. und 2.6) von | 0 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 0 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,00 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen der Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0,00 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wir festgesetzt auf 2.500 EUR.
§ 5 Verbandsumlage
Die Verbandsumlage beträgt gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 1.3 der Verbandssatzung des dort festgestellten Schlüssels 518.360,00 EUR, das sind 17,44 EUR je Einwohner.
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 05.04.2023 Nr. 11/902.41 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gemäß § 121 Abs. 2 der GemO I.V. m. § 28 GKZ bestätigt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist von Montag, 08.05.2023, bis Dienstag, 16.05.2023, je einschließlich, während der Öffnungszeiten auf dem Rathaus Ilsfeld, Rathausstraße 8, 74360 Ilsfeld, im Foyer, ausgelegt.
Hinweis:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Verbandsvorsitzende dem Satzungsbeschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.
Ilsfeld, 02.05.2023
Verbandsvorsitzender
gez. Bernd Bordon
Erneute, verkürzte und eingeschränkte Öffentliche Auslegung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Bekanntmachung vom 28.04.2023
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Ortsmitte Unterheinriet
Stellungnahmen
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren
Öffentliche Bekanntmachung vom 28.04.2023
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Erneute, verkürzte und eingeschränkte Öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28.01.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 74 Abs. 1 Landesbauordnung für Baden-Württemberg beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der zeichnerische Teil zum Bebauungsplan des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH in der Fassung vom 23.02.2023. Nachfolgend eine Planskizze des Geltungsbereiches:
Ziele und Zwecke der Planung
Die vorliegende Planung sieht eine Neugestaltung der Ortsmitte vor. Durch die Neugestaltung wird eine Auftaktsituation geschaffen. Die bestehenden Gassen werden für Fußgänger und Radfahrer sicherer und die Aufenthaltsqualität durch neue Gestaltungselemente gefördert. Bestandselemente wie z. B. die bestehende Mauer aus Naturstein, werden sich in die neue Platzgestaltung integrieren. Der dörfliche Charakter wird durch den Platz und die Bebauung beibehalten und durch einen einheitlichen Pflasterbelag und Gestaltungselemente unterstrichen. Um die Gefahrenzonen der Abstatter Straße zu beseitigen, werden der Straßenverlauf ausgebaut, Querungsmöglichkeiten geschaffen und weitere Stellplätze geplant. Die Kurvensituation wird durch offene Sichtachsen und geringere Kurvenradien entschärft.
Für die neue Bebauung ist eine Mischnutzung vorgesehen. Im Erdgeschoss besteht die Möglichkeit den Wünschen der Bürger nachzugehen und einen Kombiraum aus Café/Metzger/Bäcker unterzubringen sowie eine Bibliothek, Bürgerraum und Tagespflege. Durch die Nutzungen wird die Neue Mitte belebt. Aufgrund der innerörtlichen Lage und der Förderung der Schaffung von innerörtlichem Wohnraum, wird auch die Möglichkeit geschaffen, in der „Heinrieter Mitte“ Wohnmöglichkeiten anzubieten.
Erneute öffentliche Auslegung
In der öffentlichen Sitzung am 23.02.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ vom 23.02.2023 gebilligt und entschieden, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese fand bereits vom 13.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023 statt.
Aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen der vorgenannten öffentlichen Auslegung nicht der aktuellste Stand der faunistischen Untersuchung ausgelegt wurde, wird eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt. Hierbei wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können. Dies betrifft in Gänze die faunistische Untersuchung der Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Dieter Veile, Obersulm vom Dezember 2021 sowie das Beiblatt zur Begründung zum Bebauungsplan „Ortsmitte Unterheinriet“ vom 21.04.2023.
Des Weiteren wird entsprechend § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 und § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Der unveränderte Bebauungsplanentwurf vom 23.02.2023 samt zugehöriger Anlagen, die nicht Bestandteil der erneuten öffentlichen Auslegung sind, werden gemeinsam mit der aktuellen faunistischen Untersuchung, dem Beiblatt zur Begründung zum Bebauungsplan „Ortsmitte Unterheinriet“ sowie die die ergänzten oder geänderten Teile betreffenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von
Montag, 08.05.2023 bis einschließlich Freitag, 19.05.2023
im Bürgermeisteramt der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74119 Untergruppenbach während den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Diese sind:
Montag bis Freitag: 09 Uhr bis 12 Uhr,
Montag: 15 Uhr bis 17 Uhr,
Donnerstag: 15 Uhr bis 18:30 Uhr.
Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dieser Zeit können Stellungnahmen unter anderem schriftlich, mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Untergruppenbach oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse j.amiguet@baldaufarchitekten.de beim Planungsbüro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auslegten Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Untergruppenach eingestellt.
Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und weitere Unterlagen werden ausgelegt:
- Faunistische Untersuchung, Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Dieter Veile, Obersulm, Dezember 2021.
- Beiblatt zur Begründung vom 21.04.2023.
Umweltbezogene Stellungnahmen, die die erneute Beteiligung betreffen, im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingingen und öffentlich ausgelegt werden:
- Landratsamt Heilbronn, Stellungnahme vom 12.04.2023.
- Stellungnahmen des BUND vom 19.04.2023 und 11.11.2021 mit Fotodokumentation.
Untergruppenbach, 28.04.2023
gez. Vierling
Bürgermeister
Öffentliche Auslegung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
- Öffentliche Bekanntmachung vom 03.03.2023
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Ortsmitte Unterheinriet
- Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung
- Stellungnahme
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Bekanntmachung zum 03.03.23
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28.01.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 1 Landesbauordnung für Baden-Württemberg beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der zeichnerische Teil zum Bebauungsplan des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH in der Fassung vom 23.02.2023. Nachfolgend eine Planskizze des Geltungsbereiches:
Ziele und Zwecke der Planung
Die vorliegende Planung sieht eine Neugestaltung der Ortsmitte vor. Durch die Neugestaltung wird eine Auftaktsituation geschaffen. Die bestehenden Gassen werden für Fußgänger und Radfahrer sicherer und die Aufenthaltsqualität durch neue Gestaltungselemente gefördert. Bestandselemente wie z. B. die bestehende Mauer aus Naturstein, werden sich in die neue Platzgestaltung integrieren. Der dörfliche Charakter wird durch den Platz und die Bebauung beibehalten und durch einen einheitlichen Pflasterbelag und Gestaltungselemente unterstrichen. Um die Gefahrenzonen der Abstatter Straße zu beseitigen werden der Straßenverlauf ausgebaut, Querungsmöglichkeiten geschaffen und weitere Stellplätze geplant. Die Kurvensituation wird durch offene Sichtachsen und geringere Kurvenradien entschärft.
Für die neue Bebauung ist eine Mischnutzung vorgesehen. Im Erdgeschoss besteht die Möglichkeit den Wünschen der Bürger nachzugehen und einen Kombiraum aus Café/Metzger/Bäcker unterzubringen, sowie eine Bibliothek, Bürgerraum und Tagespflege. Durch die Nutzungen wird die Neue Mitte belebt. Aufgrund der innerörtlichen Lage und der Förderung der Schaffung von innerörtlichem Wohnraum, wird auch die Möglichkeit geschaffen, in der „Heinrieter Mitte“ Wohnmöglichkeiten anzubieten.
Öffentliche Auslegung
In der öffentlichen Sitzung am 23.02.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ vom 23.02.2023 gebilligt und entschieden, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §13a Abs.2 Nr.1 und §13 Abs.3 BauGB von der Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach §3 Abs.2 Satz2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Der Bebauungsplanentwurf vom 23.02.2023 und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vom 23.02.2023, jeweils mit Begründung vom 23.02.2023 sowie die Anlagen zum Bebauungsplan und die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen, wie der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Montag, 13.03.2023 bis einschließlich Freitag, 14.04.2023
im Bürgermeisteramt der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74119 Untergruppenbach während den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Diese sind:
Montag bis Freitag: 09 Uhr bis 12 Uhr,
Montag: 15 Uhr bis 17 Uhr,
Donnerstag: 15 Uhr bis 18:30 Uhr.
Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dieser Zeit können Stellungnahmen unter anderem schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse j.amiguet@baldaufarchitekten.de beim Planungsbüro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auslegten Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Untergruppenach unter der Internet-Adressehttps://www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen eingestellt.
Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt:
- Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung, Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Dieter Veile, Obersulm, Februar 2020.
- Schalltechnische Untersuchung, Ingenieurbüro für technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübingen, 06.02.2023.
Umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung eingingen und öffentlich ausgelegt werden:
- Landratsamt Heilbronn, Stellungnahme vom 10.11.2021.
- Regierungspräsidium Stuttgart, 14.10.2021.
- Landesamt für Denkmalpflege, 11.11.2021.
- Regionalverband Heilbronn-Franken, 08.11.2021.
- Polizeipräsidium Heilbronn, 04.10.2021.
Untergruppenbach, 03.03.2023
gez. Vierling
Bürgermeister
Gemeindeverwaltungsverband Schozach- Bottwartal
Öffentliche Bakanntmachung am 24.02.2023
Hier finden Sie dieSatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Schozach-Bottwartal über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen -> Verwaltungsgebührensatzung
als pdf Dokument.
Satzung der Gemeinde Untergruppenbach über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte“ in Untergruppenbach
Öffentliche Bekanntmachung am 20.01.2023
Hier finden Sie die Satzung der Gemeinde Untergruppenbach über die
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte“ in Untergruppenbach als pdf Dokument.
Zweckverband Gruppenkläranlage Schozachtal
Öffentliche Bekanntmachung zum 16.01.23
Bekanntmachung einer Öffentlichen Ausschreibung der Leistungen für die Phosphatelimination auf der Kläranlage (pdf)
Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Umlegungsplanes
Öffentliche Bekanntmachung zum 13.01.2023
Umlegung „Auensteiner Straße“
Gemeinde: Untergruppenbach
Gemarkung: Untergruppenbach
Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Umlegungsplanes
Der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis, für das Umlegungsgebiet „Auensteiner Straße“, der durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 08.08.2022 aufgestellt wurde, ist am 31.10.2022 für die Flurstücke der Gemarkung Untergruppenbach 1488/1, 1490, Teil von 1491 (hiervon eine südliche Teilfläche mit 323 m²), Teil von 1498/1 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1221 m²), Teil von 1498/2 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1216 m²), Teil von 1499 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1131 m²), Teil von 1500 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1196 m²), Teil von 1501 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1148 m²) und Teil von 1502 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 681 m²)
unanfechtbar geworden.
Der Umlegungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs. 1 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Flurstücke ein.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Bekanntmachung kann binnen sechs Wochen seit der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag entscheidet das Landgericht Stuttgart, Kammer für Baulandsachen, in Stuttgart.
Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat gemäß § 224 BauGB keine aufschiebende Wirkung. Um sie herzustellen, bedürfte es eines Antrags gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber für die weiteren prozessualen Erklärungen in der Hauptsache der Antragsteller sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen muss (§ 222 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Untergruppenbach, 13.01.2023
gez. Vierling,
Bürgermeister und
Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Grundsteuerfestsetzung 2023
Öffentliche Bekanntmachung zum 11.01.2023
Grundsteuerfestsetzung 2023 durch öffentliche Bekanntgabe
Für die Steuerpflichtigen, die im Jahr 2022 keinen Grundsteueränderungsbescheid erhalten haben und im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer 2023 in gleicher Höhe wie für das Jahr 2022 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Der Grundsteuerbetrag und die entsprechenden Jahresviertelraten sind jeweils aus dem letzten übersandten Grundsteuerbescheid ersichtlich.
Eine gesonderte Festsetzung in einem schriftlichen Steuerbescheid ergeht nicht.
Der Inhalt des letzten Grundsteuerbescheides (Jahresbescheid bzw. Änderungsbescheid) gilt auch für das Jahr 2023 und zwar solange bis ein neuer schriftlicher Bescheid ergeht.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Grundsteuer gilt nicht für Steuerpflichtige, die in den vergangenen Tagen einen Grundsteueränderungsbescheid 2023 erhalten haben.
Diese Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung hat mit dem heutigen Tag die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung beim Bürgermeisteramt Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Untergruppenbach, den 11.01.2023
gez. Vierling
Bürgermeister
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Untergruppenbach
Öffentliche Bekanntmachung zum 19.12.2022
Die Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 15.12.2022 steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Satzung zur Änderung der Entsorgungssatzung (EntsS) der Gemeinde Untergruppenbach
Öffentliche Bekanntmachung zum 19.12.2022
Die Änderungssatzung der Entsorgungsatzung vom 15.12.2022 steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Abwassersatzung (AbwS) der Gemeinde Untergruppenbach
Öffentliche Bekanntmachung zum 19.12.2022
Die Abwassersatzung_2023 vom 15.12.2022 steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Zweckverband Gruppenkläranlage Schozachtal
Öffentliche Bekanntmachung zum 08.12.2022
Hier steht Ihnen dieHaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 des Zweckverband Gruppenkläranlage Schozachtal als pdf Dokument zur Verfügung.
Umlegung “Neues Wohnen - Donnbronn Süd“
Öffentliche Bekanntmachung zum 09.12.2022
Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Umlegungsplanes
Der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis, für das Umlegungsgebiet “Neues Wohnen - Donnbronn Süd“, der durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 08.08.2022 aufgestellt wurde, ist am 14.11.2022 für die Flurstücke der Gemarkung Untergruppenbach
1529/1,1530, 1531, 1532/1,1532/7, Teil von 1534 (hiervon eine westliche Teilfläche mit 357 m²),Teil von 1536 (hiervon eine westliche Teilfläche mit 698 m²), Teil von 1537 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1166 m²), 1538/3, 1539,1540, Teil von 4183 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 43 m²), 4184 und 4185
unanfechtbar geworden.
Der Umlegungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs. 1 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Flurstücke ein.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Bekanntmachung kann binnen sechs Wochen seit der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach, eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag entscheidet das Landgericht Stuttgart, Kammer für Baulandsachen, in Stuttgart.
Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat gemäß § 224 BauGB keine aufschiebende Wirkung. Um sie herzustellen, bedürfte es eines Antrags gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber für die weiteren prozessualen Erklärungen in der Hauptsache der Antragsteller sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen muss (§ 222 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Untergruppenbach, 09.12.2022
gez. Vierling
Bürgermeister und
Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamt Heilbronn – Flurneuordnungsamt
Öffentliche Bekanntmachung zum 01.12.2022
Die Bekanntgabe des Nachtrags 2 zum Flurbereinigungsplan und Ladung zum Anhörungstermin nach § 60 Abs. 1 FlurbG vom 28.11.2022 steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Zweckverband Gruppenkläranlage Schozachtal - Auslegung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019
Öffentliche Bekanntmachung zum 25.11.2022
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 Zweckverband Gruppenkläranlage Schozachtal vom 17.11.2022 steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Öffentliche Bekanntmachung zum 28.11.2022
Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 24.11.2022 steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege
Öffentliche Bekanntmachung zum 02.11.2022
Die Streupflichtsatzung der Gemeinde Untergruppenbach vom 27.10.2022 steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Wasserwerk Untergruppenbach“
Öffentliche Bekanntmachung zum 28.10.2022
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Wasserwerk Untergruppenbach“ steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Satzung der Jagdgenossenschaft Untergruppenbach
Öffentliche Bekanntmachung zum 02.09.2022
Die Satzung der Jagdgenossenschaft Untergruppenbach steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Satzung der Jagdgenossenschaft Unterheinriet
Öffentliche Bekanntmachung zum 02.09.2022
Die Satzung der Jagdgenossenschaft Unterheinriet steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB und die Auslegung des Umlegungsplanes mit Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis
Umlegung “Auensteiner Straße“
Gemeinde Untergruppenbach
Gemarkung Untergruppenbach
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB und die Auslegung des Umlegungsplanes mit Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis
1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 66 BauGB
Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Untergruppenbach hat in seiner Sitzung am 08.08.2022 die Aufstellung des Umlegungsplanes gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, für die folgenden Flurstücke der Gemarkung Untergruppenbach
1488/1, 1490, Teil von 1491 (hiervon eine südliche Teilfläche mit 323 m²),Teil von 1498/1 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1221 m²),Teil von 1498/2 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1216 m²),Teil von 1499 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1131 m²),Teil von 1500 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1196 m²),Teil von 1501 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1148 m²)und Teil von 1502 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 681 m²) beschlossen.
Der Umlegung liegt der seit 05.08.2022 rechtsverbindliche Bebauungsplan “Auensteiner Straße“ zugrunde.
Der Umlegungsplan besteht aus dem Verzeichnis und der Karte für die Ordnungsnummern 1, 2, 3, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 4, 5, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.5 und 6.
Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Gemeinde Untergruppenbach nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, die Gebote und Baulasten sowie die geldlichen Leistungen sowie einen erläuternden Text auf.
2. Einsichtnahme in den Umlegungsplan
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs kann jeder den Umlegungsplan einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt, und zwar bei der Umlegungsstelle der Gemeinde Untergruppenbach, Zimmer 24, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach während der folgenden Öffnungszeiten / Sprechzeiten
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag15:00 Uhr bis 18:30 Uhr
oder nach Vereinbarung.
3. Zustellung des Auszugs aus dem Umlegungsplan
Den Beteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
4. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
Die Bekanntmachung der Gemeinde Untergruppenbach vom 12.08.2022 über den Umlegungsbeschluss enthält in Ziffer III die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist für die unter Nr. 1 aufgeführten Flurstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.
Untergruppenbach, 12.08.2022
Andreas Vierling
Bürgermeister und Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB und der Auslegung des Umlegungsplanes mit Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis
Umlegung “Neues Wohnen - Donnbronn Süd“
Gemeinde Untergruppenbach
Gemarkung Untergruppenbach
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB und der Auslegung des Umlegungsplanes mit Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis
1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 66 BauGB
Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Untergruppenbach hat in seiner Sitzung am 08.08.2022 die Aufstellung des Umlegungsplanes gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, für die folgenden Flurstücke der Gemarkung Untergruppenbach
1529/1, 1530, 1531, 1532/1, 1532/7, Teil von 1534 (hiervon eine westliche Teilfläche mit 357 m²), Teil von 1536 (hiervon eine westliche Teilfläche mit 698 m²), Teil von 1537 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1166 m²), 1538/3, 1539, 1540, Teil von 4183 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 43 m²), 4184 und 4185
beschlossen.
Der Umlegung liegt der seit 05.08.2022 rechtsverbindliche Bebauungsplan “Neues Wohnen – Donnbronn Süd“ zugrunde.
Der Umlegungsplan besteht aus dem Verzeichnis und der Karte für die Ordnungsnummern 1, 2, 3, 3.1, 4, 5, 5.1, 5.2, 5.3, 6, 6.1, 6.2, 6.3, 7, 8, 9, 9.1, 9.1.1,
9.2, 9.3 und 10.
Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Gemeinde Untergruppenbach nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, die Gebote und Baulasten sowie die geldlichen Leistungen sowie einen erläuternden Text auf.
2. Einsichtnahme in den Umlegungsplan
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs kann jeder den Umlegungsplan einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt, und zwar bei der Umlegungsstelle der Gemeinde Untergruppenbach, Zimmer 24, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach während der folgenden Öffnungszeiten / Sprechzeiten
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr
oder nach Vereinbarung.
3. Zustellung des Auszugs aus dem Umlegungsplan
Den Beteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
4. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
Die Bekanntmachung der Gemeinde Untergruppenbach vom 12.08.2022 über den Umlegungsbeschluss enthält in Ziffer III die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist für die unter Nr. 1 aufgeführten Flurstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.
Untergruppenbach, 12.08.2022
Andreas Vierling
Bürgermeister und Vorsitzender des Umlegungsausschusses
In-Kraft-Treten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Neues Wohnen – Donnbronn Süd“ Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28. Juli 2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften
„Neues Wohnen – Donnbronn Süd“ in Donnbronn
nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Maßgebend sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 08.04.2020/10.06.2021/29.04.2022, angefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach. Der zeichnerische Teil des Bebauungsplans ist nachstehend unmaßstäblich abgedruckt.
Der zeichnerische Teil des Bebauungsplans steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Neues Wohnen – Donnbronn Süd“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3 BauGB).
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Gem. § 10a Absatz 2 BauGB sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften auch im Internet unter www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen einzusehen.
Weitere Hinweise:
1. Unbeachtlich werden gem. § 215 Absatz 1 BauGB:
a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend für die in § 214 Absatz 2 a Nummer 3 und 4 genannten beachtlichen Mängel.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
2. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach vorstehender Nummer 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Untergruppenbach, 05.08.2022
gez.
Vierling
Bürgermeister
In-Kraft-Treten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28. Juli 2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften
„Auensteiner Straße“ in Donnbronn
nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Maßgebend sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 07.04.2020/13.07.2021/22.11.2021, angefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach. Der zeichnerische Teil des Bebauungsplans ist nachstehend unmaßstäblich abgedruckt.
Der zeichnerische Teil des Bebauungsplans steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3 BauGB).
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Gem. § 10a Absatz 2 BauGB sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften auch im Internet unter www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen einzusehen.
Weitere Hinweise:
1. Unbeachtlich werden gem. § 215 Absatz 1 BauGB:
a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend für die in § 214 Absatz 2 a Nummer 3 und 4 genannten beachtlichen Mängel.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
2. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach vorstehender Nummer 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Untergruppenbach, 05.08.2022
gez.
Vierling
Bürgermeister
Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbands „Schozach-Bottwartal“
Hier steht Ihnen die Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Untergruppenbach vom 28. Juli 2022
Öffentliche Bekanntmachung zum 05.08.2022
Unter folgendem Link steht Ihnen die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Untergruppenbach vom 28. Februar 2022 als PDF-Datei zum Download zur Verfügung:
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)
Satzung über die Erlaubnis (Erlaubnisse) und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straße (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 17. Februar 2022
Öffentliche Bekanntmachung zum 22.02.2022
Unter folgendem Link steht Ihnen die Satzung über die Erlaubnis (Erlaubnisse) und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straße (Sondernutzungsgebührensatzung) der Gemeinde Untergruppenbach vom vom 17. Februar 2022 als PDF-Datei zum Download zur Verfügung:
- Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Untergruppenbach
Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Umlegungsplanes "Wohngebiet Hungerberg"
Öffentliche Bekanntmachung zum 11.02.2022
Unter folgendem Link steht Ihnen die Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Umlegungsplanes "Wohngebiet Hungerberg" der Gemeinde Untergruppenbach als PDF-Datei zum Download zur Verfügung:
- Umlegungsplan "Wohngebiet Hungerberg" (Unanfechtbarkeit und Inkrafttreten) der Gemeinde Untergruppenbach
In-Kraft-Treten des Bebauungsplansund der örtlichen Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße“
Öffentliche Bekanntmachung zum 04.02.2022
In-Kraft-Treten des Bebauungsplansund der örtlichen Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße“
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 27.Januar 2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften
„Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße“ inUntergruppenbach
nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Maßgebend sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom30.03.2020/09.11.2020/11.01.2022, angefertigt durchdas Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach. Der zeichnerische Teil des Bebauungsplans ist nachstehend unmaßstäblich abgedruckt.
hier geht es zum zeichnerischen Teil der "Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße" .
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3 BauGB).
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbachwährend der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Gem. § 10a Absatz 2 BauGB sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften auch im Internet unter https://www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen einzusehen.
Weitere Hinweise:
1. Unbeachtlich werden gem. § 215 Absatz 1 BauGB:
- eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend für die in § 214 Absatz 2a Nummer 3 und 4 genannten beachtlichen Mängel.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
2. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nachvorstehender Nummer 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Untergruppenbach, 04.02.2022
gez.
Vierling
Bürgermeister
Verlängerung einer Veränderungssperre für das Gebiet „Forststraße / Birkenweg“
Öffentliche Bekanntmachung zum 04.02.2022
Verlängerung einer Veränderungssperre für das Gebiet
„Forststraße / Birkenweg“
Zur Sicherung des mit Beschluss vom 20.02.2020 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats am 27.01.2022 beschlossen, die im Folgenden abgedruckte Veränderungssperre für das Gebiet „Forststraße / Birkenweg“ um ein Jahr zu verlängern. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre verlängert sich damit bis zum 13. März 2023.
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB und die Auslegung des Umlegungsplanes mit Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis
Umlegung “ Wohngebiet Hungerberg “
Gemeinde Untergruppenbach
Gemarkung Unterheinriet
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB und die Auslegung des Umlegungsplanes mit Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis
1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 66 BauGB
Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Untergruppenbach hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 die Aufstellung des Umlegungsplanes gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, für die folgenden Flurstücke der Gemarkung Unterheinriet
Teil von 850 (hiervon eine mittlere Teilfläche mit 685 m²), Teil von 876 (hiervon eine südöstliche Teilfläche mit 689 m²), 877, 878/1, 878/2, 879/1, 879/2, 879/3, 880/1, 881/1, 883, 884/1, 885/1 und 887
beschlossen.
Der Umlegung liegt der seit 03.12.2021 rechtsverbindliche Bebauungsplan “Hungerberg II“ zugrunde.
Der Umlegungsplan besteht aus dem Verzeichnis und der Karte für die Ordnungsnummern 1, 2, 3, 4, 5, 5.1, 5.2, 5.3, 6, 7, 8, 9, 10, 10.1, 10.2 und 11.
Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Gemeinde Untergruppenbach nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, die Gebote und Baulasten sowie die geldlichen Leistungen sowie einen erläuternden Text auf.
2. Einsichtnahme in den Umlegungsplan
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs kann jeder den Umlegungsplan einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt, und zwar bei Umlegungsstelle der Gemeinde Untergruppenbach, Zimmer 24, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach während den folgenden Öffnungszeiten / Sprechzeiten
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
3. Zustellung des Auszugs aus dem Umlegungsplan
Den Beteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
4. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
Die Bekanntmachung der Gemeinde Untergruppenbach vom 28.02.2020 über den Umlegungsbeschluss enthält in Ziffer III die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist für die unter Nr. 1 aufgeführten Flurstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.
Untergruppenbach, 17.12.2021
Andreas Vierling
Bürgermeister
und Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Bodenrichtwerte zum 31.12.2020
Gemeinsamer Gutachterausschuss
Weinsberger Tal und Schozachtal
bei der Stadt Weinsberg
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Weinsberger Tal und Schozachtal bei der Stadt Weinsberg
Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für den Bereich Weinsberger Tal und Schozachtal ermittelt und in der Sitzung am 09.11.2021 beschlossen.
Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen eines Verkehrswertes vom Richtwert.
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite der Stadt Weinsberg unter www.weinsberg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Gutachterausschuss veröffentlicht.
Diese werden dort in verschiedenen Kartenausschnitten mit Darstellung der aktuellen Bodenrichtwerte und einer tabellarischen Auflistung präsentiert.
Die Bodenrichtwertkarten werden momentan überarbeitet und stehen demnächst zur Verfügung.
Weinsberg, den 09.11.2021
Klaus Grimmeißen
stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses
Hier stehen Ihnen die Bodenrichtwerte als PDF-Datei zum Download zur Verfügung
Untergruppenbach Außenbereiche Bodenrichtwertkarte 2020.pdf
Öffentliche Bekanntmachung
In-Kraft-Treten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Hungerberg II“
Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 18. November 2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften
„Hungerberg II“ in Unterheinriet
nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Maßgebend sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 03.04.2020/23.03.2021/27.08.2021, angefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach.
Der zeichnerische Teil des Bebauungsplans steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hungerberg II“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3 BauGB).
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Weitere Hinweise:
1. Unbeachtlich werden gem. § 215 Absatz 1 BauGB:
a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend für die in § 214 Absatz 2 a Nummer 3 und 4 genannten beachtlichen Mängel.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
2. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach vorstehender Nummer 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Untergruppenbach, 03.12.2021
gez.
Vierling
Bürgermeister
Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung – EntsS)
Öffentliche Bekanntmachung zum 26.11.2021
Hier steht Ihnen die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung – EntsS) der Gemeinde Untergruppenbach vom 18.11.2021 als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Untergruppenbach zum 1. Januar 2019
Die amtliche Bekanntmachung erfolgt am 5. November 2021 durch die Bereitstellung auf der gemeindeeigenen Homepage (www.untergruppenbach.de)
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts am 23.09.2021 die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Untergruppenbach wie folgt festgestellt:
Aktivseite | 01.01.2019 EUR | |
1 | Vermögen | 68.605.812 |
1.1 | Immaterielle Vermögensgegenstände | 89 |
1.2 | Sachvermögen | 54.632.978 |
1.2.1 | Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Recht | 5.231.624 |
1.2.2 | Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 32.991.630 |
1.2.3 | Infrastrukturvermögen und grundstücksgleiche Rechte | 14.959.827 |
1.2.6 | Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge | 478.791 |
1.2.7 | Betriebs- und Geschäftsausstattung | 819.364 |
1.2.9 | Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau | 151.743 |
1.3 | Finanzvermögen | 13.972.745 |
1.3.2 | Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbände | 6.593.360 |
1.3.3 | Sondervermögen | 511.290 |
1.3.4 | Ausleihungen | 1.100 |
1.3.5 | Wertpapiere und sonstige Einlagen | 2.000.000 |
1.3.6 | Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen | 307.709 |
1.3.7 | Privatrechtliche Forderungen | 82.623 |
1.3.8 | Liquide Mittel | 4.476.664 |
2 | Abgrenzungsposten | 22.327 |
2.1 | Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 22.327 |
Bilanzsumme | 68.628.139 |
Passivseite | 01.01.2019 EUR | |
1 | Kapitalposition | 54.808.360- |
1.1 | Basiskapital | 54.808.360- |
2 | Sonderposten | 11.250.303- |
2.1 | aus Zuwendungen u. Umlagen für Vermögensgegenstände | 733.677- |
2.2 | aus Beiträgen und ähnl. Entgelte | 10.490.868- |
2.3 | Sonstige Sonderposten | 25.758- |
4 | Verbindlichkeiten | 1.736.544- |
4.2 | Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen | 1.510.784- |
4.5 | Verbindlichkeiten aus Transferleistungen | 115.976- |
4.6 | Sonstige Verbindlichkeiten | 109.784- |
5 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 832.932- |
Bilanzsumme | 68.628.139- |
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 der Gemeinde Untergruppenbach wird hiermit aufgestellt.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 liegt in der Zeit von Montag, 8. November 2021 bis einschließlich Dienstag, 16. November 2021 gemäß § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 während den üblichen Öffnungszeiten im Rathausfoyer Untergruppenbach, vor Zimmer 10, Kirchstraße 2 in 74199 Untergruppenbach zur Einsicht öffentlich aus.
Untergruppenbach, den 02.11.2021
Andreas Vierling
Bürgermeister
Hier steht Ihnen die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum Download zur Verfügung.
Wahlbekanntmachung zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26.09.2021
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Untergruppenbach
Öffentliche Bekanntmachung zum 07.05.2021
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021
Öffentliche Bekanntmachung zum 26.04.2021
Hier geht es zur Haushaltssatzung der Gemeinde Untergruppenbach für das Haushaltsjahr 2021 als pdf Dokument.
Neue Satzung der Freiwilligen Feuerwehr mit Abteilungen der Gemeinde Untergruppenbach (Feuerwehrsatzung - FwSAbt)
Öffentliche Bekanntmachung zum 27. April 2021
Hier geht es zur neuen Satzung der FFW Untergruppenbach (Feuerwehrsatzung - FwSAbt) als pdf Dokument.
Neue Polizeiverordnung der Gemeinde Untergruppenbach
Öffentliche Bekanntmachung zum 02. März 2021
Hier geht es zur neuen Polizeiverordnung der Gemeinde Untergruppenbach als pdf Dokument.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“
Öffentliche Bekanntmachung am 05.02.2021
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28.01.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 1 Landesbauordnung für Baden-Württemberg beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt und umfasst die Flurstücke 20, 22/1, 26/1, 26/2, 26/4, 27, 27/1, 27/2, 27/3, 27/4, 28, 28/1, 30/1, 30/2, 35, 38, 42, 93, 100, 118, 118/2, 118/6, 118/4.
Maßgeblich ist die Abgrenzungskarte des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH, Stuttgart vom 13.01.2021.
Ziele und Zwecke der Planung
Die vorliegende Planung sieht eine Neugestaltung der Ortsmitte vor. Durch die Neugestaltung wird eine Auftaktsituation geschaffen. Die bestehenden Gassen werden für Fußgänger und Radfahrer sicherer und die Aufenthaltsqualität durch neue Gestaltungselemente gefördert. Bestandselemente wie z. B. die bestehende Mauer aus Naturstein, werden sich in die neue Platzgestaltung integrieren. Der dörfliche Charakter wird durch den Platz und die Bebauung beibehalten und durch einen einheitlichen Pflasterbelag und Gestaltungselemente unterstrichen. Um die Gefahrenzonen der Abstatter Straße zu beseitigen wird der Straßenverlauf ausgebaut, Querungsmöglichkeiten geschaffen und weitere Stellplätze geplant. Die Kurvensituation wird durch offene Sichtachsen und geringere Kurvenradien entschärft.
Für die neue Bebauung ist eine Mischnutzung vorgesehen. Im Erdgeschoss besteht die Möglichkeit den Wünschen der Bürger nachzugehen und einen Kombiraum aus Café/Metzger/Bäcker, sowie eine Bibliothek, Bürgerraum und Tagespflege unterzubringen. Durch die Nutzungen wird die Ortsmitte belebt. Aufgrund der innerörtlichen Lage und der Förderung der Schaffung von innerörtlichem Wohnraum, wird auch die Möglichkeit geschaffen, in der „Ortsmitte Unterheinriet“ Wohnmöglichkeiten anzubieten.
Untergruppenbach, 05.02.2021
gez. Vierling
Bürgermeister
Grundsteuerfestsetzung 2021
Öffentliche Bekanntmachung am 13.01.2021
Grundsteuerfestsetzung 2021 durch öffentliche Bekanntgabe
Für die Steuerpflichtigen, die im Jahr 2020 keinenGrundsteueränderungsbescheid erhalten haben und im Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer 2021 in gleicher Höhe wie für das Jahr 2020 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Der Grundsteuerbetrag und die entsprechenden Jahresviertelraten sind jeweils aus dem letzten übersandten Grundsteuerbescheid ersichtlich.
Eine gesonderte Festsetzung in einem schriftlichen Steuerbescheid ergeht nicht.
Der Inhalt des letzten Grundsteuerbescheides (Jahresbescheid bzw. Änderungsbescheid) gilt auch für das Jahr 2021 und zwar solange bis ein neuer schriftlicher Bescheid ergeht.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Grundsteuer gilt nicht für Steuerpflichtige, die in den vergangenen Tagen einen Grundsteueränderungsbescheid 2021 erhalten haben.
Diese Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung hat mit dem heutigen Tag die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung beim Bürgermeisteramt Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Untergruppenbach, den 13.01.2021
gez. Vierling
Bürgermeister
Entsorgungssatzung (EntsS) der Gemeinde Untergruppenbach vom 19.11.20
Öffentliche Bekanntmachung am 26.11.2020
Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung – EntsS) der Gemeinde Untergruppenbach vom 19.11.2020
Hier geht es zur Entsorgungssatzung der Gemeidne Untergruppenbachals pdf
Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer
Öffentliche Bekanntmachung am 05.11.2020
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich I, 1. Änderung“
Öffentliche Bekanntmachung zum 23.10.2020
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich I, 1. Änderung“
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 15.10.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich I, 1. Änderung“ aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt und umfasst die Flurstücke 1, 1/1, 1/2, 1/3, 1/4, 1/5, 1/6, 2, 3, 3/1, 4, 5, 8, 9, 10, 11, 13/1, 13/2, 13/3, 13/4, 15, 16/1, 16/2, 19, Teilfläche 20/1, 22, 22/2, 22/4, 23, 23/3, 23/4, Teilfläche 45, 45/1, Teilfäche 70/1, 70/2, 74, 74/1, 74/2, 75, 76, 76/1, 76/2, 77, Teilfäche 78, 79, 79/1, 79/2, 80/1, 80/2, 81/1, 81/3, Teilfläche 263, 305, 305/1, 305/2, 305/3, 307, 307/2, Teilfläche 310, 310/1, 312/1, 312/2, 313, Teilfläche 317/1, 319/3, 319/4, 320, 320/1, 320/2, 321, 321/1, 321/2, 425, 425/1, 426, 427, 427/1, 428, Teilfläche 431/1, 442, Teilfläche 458.
- siehe untenstehenden Plan (BPlan_Ortskern_TeilbereichI_1. Änderung) -
Ziele und Zwecke der Planung
Charakteristisch für diesen Bereich ist eine dichte, durchmischte Bebauung aus Wohn- und Geschäftshäusern, die durch schmale, gassenartige Straßen erschlossen sind.
Die historisch gewachsene Erschließungssituation erfordert eine Begrenzung der verträglichen Verkehrsdichte. Diese sollte ein gewisses Maß nicht überschreiten, da die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes sonst nicht mehr gewährleistet ist. Der bislang gültige Bebauungsplan regelt die bauliche Dichte über die Geschosszahl, die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass durch Umnutzungen oder Neubau Gebäude und Nutzungen entstehen, die die Erschließungsanlagen überfordern. Daher soll durch die Änderung des Bebauungsplans „Ortskern – Teilbereich I“ das Maß der baulichen Nutzung reduziert werden. Um dies zu erreichen soll zusätzlich zu den bereits bestehenden Reglungen auch eine maximale Anzahl an Wohnungen und Wohneinheiten festgesetzt werden. Zudem sollen für das Gebiet schädliche und nicht ortskerntypische Nutzungen (z.B. Vergnügungsstätten) eingeschränkt werden. Hierdurch kann einerseits die Verkehrsdichte weiter reduziert, andererseits auch eine Herabsetzung der Umgebung wirkungsvoll verhindert werden. Da Vergnügungsstätten jedoch nur an den Stellen ausgeschlossen werden können und sollen, an denen Sie schädliche Auswirkungen haben, plant die Gemeinde, in näherer Zukunft ein gemeindeweites Vergnügungsstättenkonzept zu erarbeiten. Somit können gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen im historisch gewachsenen Ortskern gewährleistet werden.
Untergruppenbach, 23.10.2020
gez. Vierling
Bürgermeister
Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet "Ortskern - Teilbereich I, 1. Änderung"
Hier geht es zur Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet "Ortskern - Teilbereich I, 1. Änderung" als pdf
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Ortskern - Teilbereich III"
Öffentliche Bekanntmachung zum 23.10.2020
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich III“
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 15.10.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortskern – Teilbereich III“ aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt und umfasst die Flurstücke 102, 102/2, 103, 103/1, 103/3, 103/5.
- siehe untenstehenden Plan (BPlan_Ortskern_Teilbereich III) -
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Planung bisherigen Planungen in diesem Bereich war es, den gesamten Ortskern Untergruppenbachs zu überplanen. Das Plangebiet bildet die letzte Lücke in diesem Vorhaben.
Um die Lücke zu schließen, soll der Bebauungsplan „Ortskern – Teilbereich III“ aufgestellt werden. Die Festsetzungen von Art und Maß der baulichen Nutzung sollen sich an den angrenzenden Bebauungsplänen orientieren, daher soll auch hier ein besonderes Wohngebiet festgesetzt werden. Da die Festsetzungen aber auch an aktuellen Erfordernissen orientiert sein sollen, werden auch Festsetzungen aufgenommen, für die 1990 noch kein Bedarf bestand. Diese werden einerseits ökologische Gesichtspunkte umfassen. Insbesondere kann der Gewässerrandstreifen des Gruppenbachs planungsrechtlich gesichert werden. Andererseits sollen aber auch für das Gebiet schädliche und nicht ortskerntypische Nutzungen (z.B. Vergnügungsstätten) eingeschränkt werden. Hierdurch kann einerseits die Verkehrsdichte reduziert, andererseits auch eine Herabsetzung der Umgebung wirkungsvoll verhindert werden. Somit können gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen im historisch gewachsenen Ortskern gewährleistet werden.
Untergruppenbach, 23.10.2020
gez. Vierling
Bürgermeister
Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet "Ortskern - Teilbereich III"
Hier geht es zur Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet "Ortskern - Teilbereich III" als pdf
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Untergruppenbach
Hier geht es zur Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen vom 24.09.2020 (pdf)
Bekanntmachungstag: 02. Oktober 2020