Hauptbereich
Gemeinderat Untergruppenbach
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und den ehrenamtlichen Mitgliedern, den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten. Aufgrund der Einwohnerzahl darf der Gemeinderat in Untergruppenbach aus 16 Mitgliedern besteht.