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Landtagswahl 2021
Zusendung der Wahlbenachrichtigung
Mittlerweile erhielten alle Wahlberechtigten auf dem Postweg die Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg. Den Stimmzettel für die Landtagswahl erhalten Sie im jeweiligen Wahllokal.
Wahlbezirkseinteilung
Auf der Wahlbenachrichtigung ist das Wahllokal vermerkt, in dem die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe gehen können.
Schauen Sie bitte genau auf Ihre Wahlbenachrichtigung nach, in welchem Wahllokal Sie zur Stimmabgabe eingetragen sind.
Es sind folgende Wahlbezirke gebildet:
001-01: Untergruppenbach, Rathaus, Kirchstraße 2
001-02: Untergruppenbach, Kindertagesstätte, Falkenstr. 31
001-03:Untergruppenbach, Kindertagesstätte „Haus der Generationen“, Pestalozzistraße 1
002-01: Donnbronn, Kindertagesstätte, Lembergerweg 2
003-01: Obergruppenbach, Alte Schule, Lohsteige 4
004-01: Unterheinriet mit Vorhof, Evangelisches Gemeindehaus, Alte Kelter, Oberheinrieter Str. 12
004-02: Unterheinriet, Eberhard-Schweizer-Schule, Kelterstr. 12
005-01: Oberheinriet, Alte Schule, Unterheinrieter Str. 19
Ausstellung von Wahlscheinen
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Samstag 13. März 2021, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Hierfür ist das Rathaus Untergruppenbach, Kirchstr. 2, Zimmer 5, am Samstag, 13. März 2021, von 10:00 bis 12:00 Uhr, besetzt.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann ein Wahlschein noch bis zum Wahltag, Sonntag, 14. März 2021, 15:00 Uhr, beantragt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines ebenfalls noch bis zum Wahltag, Sonntag, 14. März 2021, 15:00 Uhr, stellen.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen am Sonntag, 14. März 2021, von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr an Frau Maier oder Frau Schifferer im Wahlraum im Sitzungssaal, Rathaus Untergruppenbach, Kirchstr. 2.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheines glaubhaft machen.
Gemeindeverwaltung, Wahlamt
Landtagswahl 2021
Landtagswahl am 14. März 2021
Wahlschein und Briefwahlunterlagen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung per Internet beantragen
Zur Landtagswahl am 14.03.2021 können Wahlscheine mündlich (durch persönliche Vorsprache), schriftlich oder durch sonstige dokumentierbareelektronische Übermittlung beantragt werden (§ 19 LWO). Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie zur Landtagswahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an. Beim Aufruf des Links Wahlscheinantrag zur Landtagswahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und je nach Bedarf noch eine abweichende Versandadresse.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsbote zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen selbstverständlich auch durch Ausfüllen des Vordrucks auf der Wahlbenachrichtigung beantragen. Bitte werfen Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung in diesem Fall direkt in den Rathausbriefkasten ein.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt im Bürgerbüro des Rathauses Untergruppenbach, Kirchstraße 2, Frau Höhn, Tel. 07131/702943, Fax 07131/702059,
E-Mail: sonja.hoehn@untergruppenbach.de.
Gemeindeverwaltung
Bürgerbüro/Wahlamt
Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 14. März 2021