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Wohnbauplätze der Gemeinde Untergruppenbach
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Baugebiete
Präsentation der Baugebiete in Donnbronn, Unterheinriet und Vorhof - Städtebauliche Entwürfe
Bebauungsplan "Hungerberg II" - in Unterheinriet
Bebauungsplan gem. § 13b Baugesetzbuch und örtliche Bauvorschriften „Hungerberg II“
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28.05.2020 den Vorentwurf des folgenden Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen:
Bebauungsplan „Hungerberg II“ in Untergruppenbach-Unterheinriet
Maßgebend ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure vom 03.04.2020. Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 15.06.2020 bis 17.07.2020 im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, Zimmer 24 während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Da der Entwurf im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4 a (4) BauGB auch im Internet unter www.untergruppenbach.de oder https://kaeser-ingenieure.de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.
Untergruppenbach, 05.06.2020
gez. Vierling
Bürgermeister
Bebauungsplan "Langeäcker" - Vorhof
Bebauungsplan gem. § 13b Baugesetzbuch und örtliche Bauvorschriften „Lange Äcker“
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28.05.2020 den Vorentwurf des folgenden Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen:
Bebauungsplan „Lange Äcker“ in Untergruppenbach-Vorhof
Maßgebend ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure vom 01.04.2020. Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 15.06.2020 bis 17.07.2020 im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, Zimmer 24 während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Da der Entwurf im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4 a (4) BauGB auch im Internet unter www.untergruppenbach.de oder kaeser-ingenieure.de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.
Untergruppenbach, 05.06.2020
gez. Vierling
Bürgermeister
Bebauungsplan "Neues Wohnen - Donnbronn Süd" in Donnbronn
Bebauungsplan gem. § 13b Baugesetzbuch und örtliche Bauvorschriften „Neues Wohnen – Donnbronn Süd“
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28.05.2020 den Vorentwurf des folgenden Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen:
Bebauungsplan „Neues Wohnen – Donnbronn Süd“ in Untergruppenbach-Donnbronn
Maßgebend ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure vom 08.04.2020. Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 15.06.2020 bis 17.07.2020 im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, Zimmer 24 während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Da der Entwurf im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4 a (4) BauGB auch im Internet unter www.untergruppenbach.de oder https://kaeser-ingenieure.de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.
Untergruppenbach, 05.06.2020
gez. Vierling
Bürgermeister
Bebauungsplan "Auensteiner Straße"- in Donnbronn
Bebauungsplan gem. § 13b Baugesetzbuch und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28.05.2020 den Vorentwurf des folgenden Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen:
Bebauungsplan „Auensteiner Straße“ in Untergruppenbach-Donnbronn
Maßgebend ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure vom 07.05.2020. Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 15.06.2020 bis 17.07.2020 im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, Zimmer 24 während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Da der Entwurf im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4 a (4) BauGB auch im Internet unter www.untergruppenbach.de oder https://kaeser-ingenieure.de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.
Untergruppenbach, 05.06.2020
gez. Vierling
Bürgermeister