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Kartenverkauf
Kartenverkauf
Wie im letzten Jahr werden die Jahres- und Zehnerkarten nur noch als sog. RFID-Karten ausgegeben, für welche ein Kartenpfand von 5 Euro erhoben wird. Dieses Pfand ist einmalig zur Zahlung fällig und wird bei Kartenrückgabe erstattet. Die RFID-Jahreskarten können jedes Jahr verlängert werden. Bei der Verlängerung von Familienjahreskarten müssen zwingend alle Jahreskarten mitgebracht werden.
Bestehende RFID-Jahreskarten vom letzten Jahr können an der Freibadkasse verlängert werden. Hierzu bedarf es keines neuen Lichtbildes oder einer neuen Karte. Die Verlängerung erfolgt durch Speicherung auf den RFID-Chip.
Für neue RFID-Jahreskarten erfolgt die Lichtbildaufnahme direkt an der Freibadkasse über eine eingerichtete Webcam. Für die erstmalige Erstellung der RFID-Karten mit Lichtbildern ist eine entsprechende Bearbeitungszeit notwendig.
Weiter weisen wir darauf hin, dass ab dieser Saison die Zehnerkarten aus dem Jahr 2022 und früher keine Gültigkeit mehr haben. Zehnerkarten aus dem Jahr 2023 können noch in diesem Jahr eingesetzt werden.
Webshop:
Tagestickets, Zehnerkarten und das Untergruppenbachticket können auch im Webshop erworben werden. Der Webshop ist unter: https://baederverbund-schozach-bottwartal.de/untergruppenbach/ erreichbar.
Badepreise
1. Einzeleintritt (Einzelkarten)
a) | Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) | 4,90 € |
Abendkarte ab 17.30 Uhr | 3,50 € | |
b) | Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) | 2,50 € |
c) | Kinder bis 4 Jahre alt | frei |
2. Untergruppenbach-Ticket
Gruppentagesticket für 5 Personen, davon max. 2 Erwachsene | 13,50 € |
3. Zehnerkarte
a) | Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) | 43,00 € |
b) | Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) | 20,00 € |
Zehnerkarten aus den Vorjahren behalten in diesem Jahr noch ihre Gültigkeit |
4. Saisonkarte
a) | Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) | 85,00 € |
b) | Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) | 45,00 € |
5. Familienkarte
1. | erwachsene Person (Familienvorstand) | 65,00 € |
2. | erwachsene Person (Ehegatte/Ehegattin/eingetragene | |
Lebenspartnerschaft, ortsansässige(r) Alleinerziehende(r) | 45,00 € | |
1. | Kind | 22,00 € |
2. | Kind | 15,00 € |
3. | und weitere Kinder | frei |
höchstens jedoch 120,00 €
Sonstige Tarife
1. Aufbewahrung von Wertsachen: 1,00 €
2. Mietweise Überlassung eines Vorhängeschlosses: 1,00 €
Vorhängeschlösser mit dem dazugehörigem Schlüssel, die
nicht bis Ende der täglichen Öffnungszeiten an die
Ausgabestelle zurückgegeben werden, gelten als gekauft. Der
Hinterlegungsbetrag (Ziffer 3) gilt als Kaufpreis.
Der Hinterlegungsbetrag für mietweise überlassenes
Vorhängeschloss: 5,00 €
4. Fön: 0,10 €
5. Vermietung von Garderobenschränken für die laufende Badesaison 10,00 €
Ermäßigungen
Über 18 Jahre alte Vollzeitschüler, Teilzeitschüler, soweit sie in einem Ausbildungs-verhältnis stehen, ordentlich Studierende, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, Schwerbeschädigte und Gleichgestellte ab 50 v.H. Minderung der Erwerbsfähigkeit, Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II sowie Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises Ermäßigung wie Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren. Im Familienkartenverbund werden nur die über 18 Jahre alten Vollzeitschüler, Teilzeitschüler, soweit sie in einem Ausbildungsverhältnis stehen und ordentlich Studierende berücksichtigt. |
Schulklassen
Einheimische Schulklassen haben keinen Eintritt zu entrichten, wenn sie unter der Aufsicht einer Lehrperson im Rahmen des Schulbetriebes das Freibad betreten. |
Geltungsbereich der Karten
a) | Einzelkarten gelten nur am Lösungstag zum einmaligen Eintritt. |
b) | Zehnerkarten: Die über die Dauer der Badesaison nicht entwerteten Abschnitte können auch in die nachfolgende Badesaison übertragen werden. Sie sind nur innerhalb der gleichen Berechtigungsgruppe übertragbar. Mehrmaliger Besuch des Bades an einem Tag verpflichtet jedes Mal zur Zahlung des Eintrittsgeldes. |
c) | Saisonkarten sind nicht übertragbar. Verstöße haben den Entzug der Karte zur Folge. Saisonkarten berechtigen auch zum mehrmaligen Besuch des Bades an einem Tag. |
Verlust der Karten
Bei Verlust der Saisonkarten ist folgender Ersatz zu leisten:
a) | Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) - als Einzelkarte - als Familienkarte |
85,00 € 45,00 € |
b) | Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) - als Einzelkarte - als Familienkarte |
45,00 € 15,00 € |
c) | Austausch beschädigter Karten | 5,00 €. |
Kartenpfand für RFID - Karten
Für Jahreskarten und Zehnerkarten 5,00 €
Unberechtigte Benutzung
Unberechtigte Benutzer des Freibades haben 200,- Euro zu entrichten.