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Gemeinderat Aktuell: Gemeinde Untergruppenbach

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Aus der Arbeit des Gemeinderates

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 08.02.2024

Aus der Arbeit des Gemeinderates – Gemeinderatssitzung vom 25.01.2024

Gemeinderatssitzung vom 25.01.2024 (pdf)

  

1. Fragestunde

 

Ein Zuhörer informierte über eine Klage, die er gegen den einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 7. Dezember 2023 bezüglich einer möglichen Bahnanbindung der Gemeinde Untergruppenbach eingereicht hat und fragte, ob der Gemeinderat Kenntnis hiervon habe. Außerdem widersprach dieser Zuhörer der Aussage aus dem Jahresrückblick, dass das Jahr 2023 ein gutes Jahr gewesen sei und nannte als Beispiele die Inflation und die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Bürgermeister Vierling teilte mit, dass der Gemeinderat über die Klage informiert wurde. Ebenfalls führte er aus, dass das Jahr 2023 aufgrund der zahlreichen Projekte, die in einer sehr guten Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Gemeindeverwaltung initiiert, vorangebracht und abgeschlossen wurden, ein gutes und erfolgreiches Jahr für die Gemeinde Untergruppenbach war.

Hinweis: Der Jahresrückblick ist sowohl in Schriftform wie auch per Video auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.

 

2. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Neues Wohnen 2.0"
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Billigung des Entwurfs
- Beschluss zur Veröffentlichung im Internet und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange §§ 3 (2), 4 (2) BauGB

 

Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hofmann vom Büro Käser und erinnerte daran, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 gegen einen Bebauungsplan der Gemeinde Gaiberg bundesweit Auswirkungen auf unzählige Bebauungspläne hat, die auf der Rechtsgrundlage des § 13 b BauGB erarbeitet wurden. Hiervon auch betroffen sind die Bebauungspläne „Neues Wohnen - Donnbronn-Süd“ und „Auensteiner Straße“. Zwischenzeitlich wurde vom Bundesgesetzgeber eine Heilungsmöglichkeit geschaffen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Bebauungsplan im sogenannten Regelverfahren aufzustellen. Dies ist zwar deutlich aufwändiger, bringt aber aus Sicht der Verwaltung die größtmögliche Rechtssicherheit für die Grundstückseigentümer.

Bereits in der Gemeinderatssitzung am 16. November 2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für das Regelverfahren gefasst. In den letzten Wochen wurden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen hat Herr Hofmann dem Gremium erläutert. Bürgermeister Vierling ging noch kurz auf zwei Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Planwerk ein und zwar gab es Änderungen bei den Kettenhausbauplätzen, sodass nun sieben statt bisher sechs Kettenhäuser möglich sind. Außerdem sind im Bereich des Anschlusses an den Rad- und Fußweg Änderungen vorgesehen.

Nach kurzer Aussprache hat der Gemeinderat einstimmig die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gegeneinander und untereinander abgewogen und den Bebauungsplanentwurf „Neues Wohnen 2.0“ samt Begründung und sämtlicher Anlagen gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Veröffentlichung im Internet nach § 3 (2) BauGB durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zu beteiligen.

 

3. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Auensteiner Straße 2.0"
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Billigung des Entwurfs
- Beschluss zur Veröffentlichung im Internet und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Wie vorgenannt erwähnt, ist auch der Bebauungsplan „Auensteiner Straße“ vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendbarkeit des § 13 b BauGB betroffen. Für diesen Bebauungsplan wurde ebenso in der Sitzung des Gemeinderates am 16. November 2023 der Aufstellungsbeschluss für das Regelverfahren gefasst. Herr Hofmann vom Büro Käser hat auch hier dem Gremium die eingegangenen Stellungnahmen erläutert.

Einstimmig hat der Gemeinderat die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gegeneinander und untereinander abgewogen und den Bebauungsplanentwurf „Auensteiner Straße 2.0“ samt Begründung und sämtlicher Anlagen gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Veröffentlichung im Internet nach § 3 (2) BauGB durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zu beteiligen.

 

4. Gemeindehaushalt 2024 einschließlich Wirtschaftsplan für die Wasserversorgung 2024 - Einbringung

Bürgermeister Vierling erläuterte, dass bereits in zwei Vorberatungen im Finanz- und Verwaltungsausschuss die wesentlichen Punkte des Gemeindehaushalts 2024 vorberaten wurden und dankte Frau Vogel und der gesamten Kämmereimannschaft für das umfangreiche Zahlenwerk. Anschließend erläuterte Frau Vogel dem Gremium den sechsten Haushalt, der auf doppischer Grundlage erstellt wurde. Dem Haushalt 2024 liegt der Haushaltserlass 2024, die Oktobersteuerschätzung 2023 und die Fortschreibung der Orientierungsdaten des Ministeriums für Finanzen vom November 2023 zu Grunde. In den Haushalt aufgenommen wurden alle Beschlüsse und Anregungen, die bis zur Aufstellung des Haushalts der Verwaltung bekannt waren. Änderungen durch Unvorhergesehenes oder gesetzliche Änderungen können daher jederzeit möglich sein. Die Verwaltung ging kurz auf die wesentlichen Projekte wie etwa die anstehende Sanierung des Freibades, die Fertigstellung der Baugebiete, den Bau von zwei Waldkindergärten, die LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung, den Fußweg zur Burg, verschiedene Sanierungsmaßnahmen kommunaler Gebäude sowie die Starkregenmaßnahmen ein. Die Gesamtausgaben im investiven Bereich liegen bei rund 6 Millionen Euro.

Weiter erläuterte Frau Vogel die Wechselwirkungen des kommunalen Finanzausgleichs. Da die Gemeinde Untergruppenbach in den vorherigen Jahren sehr gute Steuereinnahmen hatte, erhält sie in diesem Jahr deutlich weniger Finanzzuweisungen. Insgesamt betragen die ordentlichen Erträge rund 25,8 Millionen Euro und die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf rund 27,7 Millionen Euro. Das ordentliche Ergebnis liegt demnach bei rund - 1,9 Millionen Euro, wobei hiervon nur rund 600.000 Euro der Rücklage entnommen werden müssen. Insgesamt wird der Stand der liquiden Mittel (Sparguthaben) zum Jahresende 2024 noch bei rund 15 Millionen Euro liegen, sodass zum heutigen Stand die Vorhaben der nächsten Jahre ohne Kreditaufnahmen geleistet werden können.

Die Beschlussfassung des Gemeindehaushalts 2024 einschließlich Wirtschaftsplan für die Wasserversorgung 2024 und die Haushaltsreden der Fraktionen sind für die Sitzung des Gemeinderats am 22. Februar 2024 vorgesehen.

Einstimmig hat der Gemeinderat Kenntnis des Gemeindehaushalts 2024 einschließlich Wirtschaftsplan für die Wasserversorgung 2024 genommen.

  

5. Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Für die bevorstehende Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 ist es erforderlich, dass jede Gemeinde einen sogenannten Gemeindewahlausschuss bildet. Diesem Ausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen, die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Feststellung des Wahlergebnisses. Ebenso werden dem Gemeindewahlausschuss die Aufgaben eines Briefwahlvorstandes übertragen. Als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses können Wahlberechtigte und Mitarbeiter der Gemeinde gewählt werden. Grundsätzlich ist der jeweilige Bürgermeister auch Mitglied des Gemeindewahlausschusses. Da Bürgermeister Vierling sich jedoch für den Kreistag bewerben wird, kann er nicht den Vorsitz im Gemeindewahlausschuss übernehmen. Im Wege der offenen Wahl wählte der Gemeinderat einstimmig folgende Personen in den Gemeindewahlausschuss:

 

Vorsitzender: Tobias Binder

1. Stellvertretender Vorsitzender: Peter Hirsch

2. Stellvertretende Vorsitzende: Sonja Höhn

Beisitzer: Tamara Stieb, Hans-Werner Reineke, Jörg Hellmich

Ersatzleute: Jennifer Zakarias, Margaretha Bayer, Michaela Stöckle

 

Die Gemeinde wird bei den anstehenden Kommunalwahlen zwei Briefwahlbezirke bilden. Dem Gemeindewahlausschuss wurden auch die Aufgaben für die Ermittlung eines Briefwahlergebnisses bei den Kommunalwahlen und bei der Europawahl eines Briefwahlbezirks übertragen.

 

6. Erlass einer Rechtsverordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2024

Bürgermeister Vierling erwähnte, dass der Gewerbeverein Untergruppenbach einen Antrag auf drei verkaufsoffene Sonntage in Untergruppenbach gestellt hat. Betroffen sind der 24. März 2024, 21. April 2024 und der 27. Oktober 2024. Nach dem Ladenöffnungsgesetz kann durch Rechtsverordnung bestimmt werden, dass Verkaufsstellen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein werden. Der Zeitraum, währenddessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Der Gewerbeverein plant die Öffnungszeiten bei allen drei Terminen von 13:00 bis 18:00 Uhr. Da zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung die Gemeinde Untergruppenbach zuständig ist, hat der Gemeinderat einstimmig die entsprechende Rechtsverordnung beschlossen.

 

Hinweis: Die Rechtsverordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage wurde bereits veröffentlicht.

 

7. Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Ehrenamtlich tätige Bürger, wie beispielsweise Gemeinderäte oder Wahlhelfer, erhalten für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit eine ehrenamtliche Entschädigung. Die derzeit gültigen Entschädigungssätze sind zuletzt im Jahr 2007 erhöht worden. Nach entsprechender Vorberatung hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss dem Gemeinderat eine entsprechende Erhöhung dieser Entschädigungssätze empfohlen. Aufgrund dem Wandel der Zeit (Vereinbarkeit von Ehrenamt und Familie) wurde die entsprechende Satzung neu gefasst. Künftig können auch Aufwendungen für die Pflege oder Betreuung von Angehörigen auf Antrag mit bis zu 25 Euro pro Stunde erstattet werden. Bei der Überarbeitung der Entschädigungssätze wurde die zeitliche Staffelung für die ehrenamtliche Entschädigung beibehalten (bis zu 3 Stunden/ 3 bis 6 Stunden/ mehr als 6 Stunden). Zudem wurden die Entschädigungssätze für Wahlhelfer und Mitglieder des Gemeinderates vereinheitlicht. So erhalten beispielsweise Wahlhelfer künftig für einen Wahleinsatz (mehr als 6 Stunden) 80 Euro statt seither 45 Euro. Die Entschädigung für Gemeinderäte bei einer zeitlichen Inanspruchnahme von bis zu 3 Stunden wurde von 20 Euro auf 30 Euro erhöht. Bei einer Dauer von 3 bis 6 Stunden beträgt die Entschädigung künftig 50 Euro statt bislang 35 Euro und der Höchstsatz bei mehr als 6 Stunden wurde auf 80 Euro (bislang 50 Euro) festgelegt. Die monatliche Pauschale für Mitglieder des Gemeinderates beträgt künftig 50 Euro (bislang 30 Euro).

Einstimmig hat der Gemeinderat die neuen Entschädigungssätze und die Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit mit Inkrafttreten zum 1. Februar 2024 beschlossen.

 

8. Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgas für den Lieferzeitraum 01.01.2025 - 31.12.2027

 

Bürgermeister Vierling informierte, dass die Gemeinde Untergruppenbach zuletzt an der 12. Bündelausschreibung Erdgas 2022 bis 2024 der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gesellschaft des Gemeindetages Baden-Württemberg) teilgenommen hat und die Verträge mit den Versorgern zum 31. Dezember 2024 auslaufen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Gt-service GmbH bietet den Gemeinden auch im Jahr 2024 die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung zur Erdgaslieferung für die Lieferjahre 2025 bis 2027 an. Lieferbeginn ist der 1. Januar 2025. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre bis zum 1. Januar 2028 und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Service für die Bündelausschreibung der Gt-service GmbH kostet einmalig 260 Euro pro Teilnehmer sowie 35 Euro pro Abnahmestelle zzgl. MwSt. Derzeit übernimmt der Neckar- Energie Verband diese Kosten für seine Mitglieder. Die Gt-Service GmbH bietet im Rahmen der Bündelausschreibung eine Möglichkeit zur Ausschreibung eines Anteils von 10 Prozent an Bioerdgas an. Da der Energiesektor immer noch sehr stark in Bewegung ist, liegen derzeit die Kosten für Biogas beim Doppelten der Kosten für herkömmliches Erdgas. Neben der Kostenfrage ist jedoch die Frage nach der Bieterzahl bei einer Ausschreibung mit Bioerdgasanteil entscheidender. Die Erfahrungen der letzten Ausschreibungen im Bereich Erdgas durch die Gt-Service GmbH haben gezeigt, dass nur wenige Anbieter überhaupt Angebote abgeben haben und dass für die Ausschreibungen mit Biogasanteil teilweise keine oder sehr hohe Angebote abgegeben wurden. Daher schlug Bürgermeister Vierling vor, an der Ausschreibung Erdgas teilzunehmen, ohne einer Festlegung auf einen Bioerdgasanteil. Sollte sich innerhalb des nur dreijährigen Vertragszeitraums eine Veränderung z.B. wegen eines Nahwärmekonzeptes für die ein oder andere Abnahmestelle der Gemeinde ergeben, können diese Abnahmestellen ohne viel Aufwand aus dem Gesamtpaket herausgenommen werden.

 

Einstimmig hat der Gemeinderat die Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgas für den Lieferzeitraum 01.01.2025 - 31.12.2027 der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) beschlossen.

  

9. Bauantrag für die Errichtung eines Vereinsheims für den Förder- und Freundeskreis Pfadfinder unterm Stettenfels e.V. auf dem Grundstück Flst.-Nr. 566, Gemarkung Obergruppenbacher Tal in Untergruppenbach

Bürgermeister Vierling führte aus, dass der Förder- und Freundeskreis Pfadfinder unterm Stettenfels e. V. beabsichtigt, auf dem Grundstück Flst.-Nr. 566 in Untergruppenbach ein Vereinsheim mit Schuppen zu errichten. Das Grundstück befindet sich momentan noch im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen. Die Gemeinde stellt das Grundstück für den Bau des Pfadfinderheims zur Verfügung. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Projekt Pfadiheim“ wurde in der Gemeinderatssitzung am 7. Dezember 2023 beschlossen. Nunmehr war über das konkrete Baugesuch zu entscheiden. Geplant ist auf dem Grundstück ein neues Pfadfinderheim mit Gruppenräumen, einem Vereinsraum, einer Küche und WC-Anlagen im EG und einem Matratzenlager im OG. Außerdem ist ein Schuppen als Materiallager und die Errichtung einer Terrasse vorgesehen. Die geplante Nutzfläche soll rund 157 m² betragen. Bürgermeister Vierling äußerte, dass das geplante Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans, der sich momentan in Aufstellung befindet, entspricht und schlug deshalb vor, das Einvernehmen zu erteilen.

 

Einstimmig hat der Gemeinderat das Einvernehmen für die Errichtung des Vereinsheims erteilt.

  

10. Annahme von Spenden

 

Bei der Gemeinde sind wieder einige Spenden eingegangen und zwar eine Geldspende über 100 Euro für die Feuerwehr in Unterheinriet, zwei Geldspenden über 100 Euro und über 250 Euro für die Kindertagesstätte Haus der Generationen, eine Sachspende im Wert von 461,52 Euro für die Kindertagesstätte Eberhard-Schweizer-Grundschule, eine Geldspende von 200 Euro für die Jugendarbeit der Gemeinde sowie zwei Geldspenden über je 500 Euro für die Kinder von „Donnywood“ (Donnbronn). Außerdem sind weitere Geldspenden mit insgesamt 155 Euro für das Bürgerwaldprojekt 2.0 eingegangen.

 

Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Annahme dieser Spenden zu.

 

Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an