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Gemeinderat Aktuell: Gemeinde Untergruppenbach

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Aus der Arbeit des Gemeinderates

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 26.10.2023

Aus der Arbeit des Gemeinderates – Gemeinderatssitzung vom 19.10.2023

Gemeinderatssitzung vom 19.10.2023  (pdf)

 

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung wurde unter anderem über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

 

1. Forstwirtschaftlicher Betriebsplan 2024

 

Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die stellvertretende Leiterin des Forstamtes, Frau Niekrenz und den Revierleiter Herrn Muth. Das Thema Wald beschäftigt den Gemeinderat immer wieder beispielsweise bei Waldbegehungen, bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für den Wald wie auch zuletzt bei der Forstreform.

Frau Niekrenz und Herr Muth gingen auf die aktuellen Herausforderungen im Wald ein und stellten die Planungen für das kommende Haushaltsjahr 2024 vor. Gesamteinnahmen im Gemeindewald von rund 119.495 Euro stehen Gesamtausgaben von rund 108.330 Euro im Jahr 2024 gegenüber. Dies führt zu einem Überschuss von rund 11.165 Euro. Der Holzeinschlag im kommenden Jahr ist mit rund 1.293 Festmetern geplant. Rund 2.980 Neupflanzen sollen auf einer Gesamtfläche von rund 1,8 ha gepflanzt werden.

In einem Vortrag informierten Frau Niekrenz und Herr Muth über die aktuelle Klimasituation. So war der Juni 2023 der wärmste Monat seit Beginn der Wetteraufzeichnung. In diesem Jahr gibt es einen massiven Borkenkäferbefall, der sich auch auf das kommende Forstjahr auswirken wird. Auch früher resistente Baumarten wie die Douglasie sind inzwischen vom Käferbefall betroffen. Beim Holzmarkt und der Nachfrage gab es eine Preisentwicklung von rund 40 Prozent. In diesem Jahr hat Herr Muth bereits 10 Waldführungen für rund 300 Personen durchgeführt. Herr Muth informierte über das nächstjährige Bürgerwaldprojekt welches am 16. März 2024 stattfinden soll. Hier wird die Bürgerwaldfläche durch weitere Neupflanzungen deutlich erweitert. Zudem soll ein Bürgerwaldfest stattfinden.

Nach einer Aussprache hat der Gemeinderat einstimmig den forstwirtschaftlichen Betriebsplan 2024 für den Gemeindewald genehmigt.

 

2. Schaffung weiterer Waldkitaplätze

Bürgermeister Vierling führte aus, dass die Waldkita neben dem Waldspielplatz bei der Lutz-Sigel-Hütte am 01.09.2019 eröffnet wurde und die Betreuungsform bzw. die Einrichtung bei den Familien der Gemeinde sehr beliebt ist. Die Nachfrage übersteigt die angebotenen Plätze bei weitem.

Angesichts der großen Nachfrage der Familien, den positiven Erfahrungen der Gemeinde und dem Platzbedarf in den Kitas, hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.07.2023 im Zuge der Kindergartenbedarfsplanung mit der Schaffung weiterer Waldkitaplätze beschäftigt. Dabei standen folgende Standorte zur Diskussion, die auch vor Ort besichtigt wurden:

  • Lutz-Sigel-Hütte, Untergruppenbach
  • Obere Hub, Oberheinriet
  • Drei-Länder-Eck, Donnbronn
 

Bedarfsabfrage:

Um die Betreuungsnachfrage bei den Familien zu quantifizieren, hat die Verwaltung im Vorfeld dieser Gemeinderatssitzung eine verbindliche Bedarfsabfrage bei den Familien durchgeführt. Von den über 400 angefragten Familien gingen insgesamt 99 Rückmeldungen ein, wobei sich folgendes Ergebnis zeigte: Für einen Standort in Untergruppenbach bzw. Donnbronn gab es 41 Anmeldungen und für den Standort in Oberheinriet gab es 31 Anmeldungen. Insgesamt 27 Familien die zurückgemeldet haben gaben an, an der Betreuungsform kein Interesse zu haben.

Angesichts des großen Interesses bei den Familien bestand im Gremium Einigkeit, dass zwei Waldkitastandorte realisiert werden sollen. Ebenfalls bestand Einigkeit darin, dass eine Waldkita im Bereich Obere Hub in Oberheinriet weiterverfolgt werden soll.

Zu klären war nun, welchem der anderen beiden Standorte in Untergruppenbach bzw. Donnbronn der Vorzug gegeben werden soll bzw. in welcher Reihenfolge die Einrichtungen Ihren Betrieb aufnehmen sollen.

Unbestritten haben beide Standorte ihren Reiz, dennoch gab es verschiedene Argumente, die in der Abwägung für den Standort südlich der Lutz-Sigel-Hütte sprachen.

  • Eigentumsverhältnisse:

Unterschiede gibt es bei der Eigentümerschaft der Waldflächen. Der Wald beim Standort Donnbronn („3-Ländereck“) liegt im Eigentum von Forst BW. Der Standorte „Lutz-Sigel-Hütte“ liegt im Gemeindeeigentum.

Das Eigentum der Kitafläche bringt den Vorteil, dass die Gemeinde beim Betrieb der Einrichtung viel freier agieren kann und Entscheidungen zur Gestaltung und zur Weiterentwicklung direkt und eigenständig treffen kann. Ein Betrieb im Staatsforst wäre möglich, es müssten jedoch alle Eventualitäten in einem Gestattungsvertrag geregelt werden (Verkehrssicherungspflicht, Verhalten bei Extremwetterlagen, Gewährleistung, Haftung, Versicherung etc.).

  • Hol- und Bringsituation:

Bei der „Bringsituation“ gibt es weitere Unterschiede. Bei den Standorten „Lutz-Sigel-Hütte“ und „Obere Hub“ ist die Bringsituation mit dem Auto unproblematisch, beim „Drei-Länder-Eck“ ist eine Zufahrt mit dem Auto nicht zulässig.

  • Erschließung:

Eine große Differenz besteht bei den Erschließungsmöglichkeiten und den damit verbundenen Kosten. Beim „3-Ländereck“ ist weder eine Erschließung mit Strom noch mit Wasser möglich, es müsste auf Photovoltaik und Anlieferung von Trinkwasser ausgewichen werden. Der Standort in der Nähe der „Lutz-Sigel-Hütte“ kann aufgrund der Nähe zur Hütte gut mit Wasser und Strom erschlossen werden.

  • Synergien:

Aufgrund der Nähe zur Bestandseinrichtung können insbesondere Vertretungssituationen einfacher gehandhabt werden.

Mehrheitlich hat der Gemeinderat beschlossen, auf Untergruppenbacher Seite den Standort an der Lutz-Sigel-Hütte den Vorrang zu erteilen.

Nun galt es zu klären, welchem Standort der Vorzug in zeitlicher Hinsicht der Vorzug eingeräumt werden soll. Insbesondere aufgrund des angespannten Arbeitsmarktes erschien es fraglich, ob es gelingen kann, beide Einrichtungen gleichzeitig in Betrieb zu nehmen.

Aufgrund der angespannten Kita-Platz-Situation in Untergruppenbach bzw. in Donnbronn, die im Zuge der Kita-Bedarfsplanung 2023 aufgezeigt wurde, war es Beschlussvorschlag der Verwaltung, zunächst den Standort Lutz-Sigel-Hütte zu entwickeln und im Anschluss den Standort in Oberheinriet zu eröffnen.

Die CDU-Fraktion hat in Anlehnung an den Beschlussvorschlag der Verwaltung einen geänderten Beschlussantrag gestellt, welchem das Gremium einstimmig zugestimmt hat. Beschlossen wurde die zwei Kita-Standorte (Obere Hub in Oberheinriet und Lutz-Sigel-Hütte) mit je 20 Plätzen in verlängerter Öffnungszeit (7.30 Uhr bis 13.30 Uhr) zu entwickeln. Unmittelbar im Anschluss an den Standort Lutz-Sigel-Hütte soll der Standort in Oberheinriet in Betrieb gehen, sofern es die personelle Situation erlaubt. Insbesondere um mögliche Synergieeffekte bei den Erwerbskosten zu haben, werden beide Bauwägen gleichzeitig bestellt.

 

3. Kommunale Wärmeplanung – Interkommunale Untersuchung mit den Gemeinden Abstatt und Beilstein

Bürgermeister Vierling begrüßte zu dem Tagesordnungspunkt Herrn Florian Schirle, der im Auftrag des Landkreises Heilbronn (Energieagentur) die Themen und Inhalte des kommunalen Wärmeplans vorgestellt hat.

Bei der Realisierung einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik kommt der kommunalen Ebene eine besondere Bedeutung zu. Die Gemeinden und Landkreise üben im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion aus und können die Rahmenbedingungen für die auf ihrer Gemarkung verursachten Treibhausgas-Emissionen maßgeblich mitgestalten. Mehr als die Hälfte der gesamten Energie in Deutschland fließt in Wärme, zum Großteil aus fossilen Energieträgern. Die Wärmewende bietet Kommunen nicht nur große Chancen für mehr Lebensqualität, Unabhängigkeit von Energieimporten sowie wirtschaftliche Entwicklung, sondern vor allem auch im Bereich Klimaschutz. Sie nimmt somit eine Schlüsselrolle bei der Energiewende ein. Um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Wärmebedarf deutlich reduziert und der verbleibende Wärmebedarf dekarbonisiert werden. Der Umbau zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung ist komplex, schwer zu koordinieren, bietet jedoch zahlreiche Möglichkeiten. Die Steuerung und Koordination dieses Transformationsszenarios kann mit einem kommunalen Wärmeplan erfolgen. Der kommunale Wärmeplan ist ein strategischer Fahrplan, der das Ziel verfolgt, konkrete Strategien und umsetzungsorientierte Maßnahmen für eine klimaneutrale und zugleich wirtschaftliche Wärmeversorgung des kompletten Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 zu entwickeln. Die kommunale Wärmeplanung ermittelt die wirtschaftlich besten Möglichkeiten für die klimaneutrale Wärmeversorgung einer Kommune im Jahr 2040. Dafür werden verschiedene, örtlich verfügbare, erneuerbare Wärmequellen berücksichtigt und die geeignetsten Wärmeversorgungssysteme für die unterschiedlichen Ortsteile und Gebiete vorgeschlagen.

Der kommunale Wärmeplan umfasst die Bestandsanalyse, die Potenzialanalyse und ein Zielszenario 2040 zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarf mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Bei der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans ist es wichtig, auch über die Kommunengrenze hinweg Potenziale und Bedarfe gegenüberzustellen. Dies kann entweder nach Fertigstellung der Planung geschehen oder man fasst vor Planungsbeginn mehrere Kommunen zu einem so genannten Konvoi zusammen. So wird bereits im Prozess der Wärmeplanerstellung eine größere Raumschaft angeschaut. Bei den Analysen der einzelnen Kommunen ergeben sich so gegebenenfalls Synergieeffekte, die bei beim Zielszenario und der Wärmewendestrategie direkt mit eingeplant werden können. Als weiterer positiver Nebeneffekt sind die geringeren Kosten zu nennen, die bei selber Detailtiefe der Pläne anfallen. Bereits im Vorfeld der Gemeinderatsitzung stimmten sich die Verwaltungen aus Untergruppenbach, Beilstein und Abstatt ab und sprachen sich für die Bildung eines Konvois, bestehend aus diesen drei Kommunen, aus. Gemeinsam mit den Energie- bzw. Klimaagenturen der Landkreise in der Region Heilbronn-Franken und der Energieagentur der Stadt Heilbronn bildet der Landkreis Heilbronn (zukünftig die Energieagentur des Landkreises Heilbronn) die regionale Beratungsstelle für die kommunale Wärmeplanung. Diese Beratungsstelle erhält ihrerseits eine Förderung des Landes zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung“ aus dem Programm Klimaschutz plus. Im Falle des Zustandekommens der beschriebenen Zusammenarbeit mit Beilstein und Abstatt entstehen nach derzeitigem Stand abzüglich des Förderanteils Kosten in Höhe von insgesamt rund 19.000 Euro (davon Untergruppenbach ca. 8.000 Euro, Beilstein ca. 6.000 Euro und Abstatt ca. 5.000 Euro).

Bürgermeister Vierling nannte als Ziel, die Federführung bei der Wärmeplanung auf den GVV zu übertragen. Entsprechende Beschlüsse sollen von jeder Gemeinde in den nächsten Monaten gefasst werden. Anschließend ist vorgesehen, die Aufgabenübernahme in der Verbandsversammlung am 04.12.2023 zu beschließen. Herr Schirle gab an, dass der Prozess der Wärmeplanung rund zwei Jahre dauert.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der kommunale Wärmeplan ein strategisches Instrument ist, welches untersucht, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 gelingen kann.

Es wird untersucht, wo Nahwärme technisch und wirtschaftlich Sinn ergeben und wo dies nicht der Fall ist. Insbesondere in Gebieten, die von Einfamilienhäusern geprägt sind, scheint dies aus Sicht der Verwaltung sehr fraglich.

Der Gemeinderat hat der gemeinschaftlichen Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans mit den Gemeinden Abstatt und Beilstein unter dem Dach des Gemeindeverwaltungsverbandes einstimmig zugestimmt.

 

4. Bauantrag für die Errichtung eines Forsthauses auf dem Grundstück Flst.-Nr. 8306/4 in Vorhof

Bürgermeister Vierling erläuterte, dass das Fürstenhaus zu Hohenlohe-Öhringen für das „Revier Löwenstein“ einen Bauantrag zur Errichtung eines Forstbetriebshof beantragt hat. Die zusammenhängende Betriebs-Eigentumsfläche weist 1547 Hektar auf, davon befinden sich 359 Hektar auf Unterheinrieter Gemarkung. Die restliche Fläche gehört zur Stadt Löwenstein.

Geplant ist die Errichtung eines Forstbetriebshofes mit Wohnhaus für den Revierleiter, Büro, Maschinen- und Lagerhalle, Sozialräumen sowie drei Zimmern für Saisonarbeitskräfte. Das Bauvorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Im Außenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belangen nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Bürgermeister Vierling informiert, dass die Gemeinde ihr planungsrechtliches Einvernehmen, zunächst fristwahrend, versagt hat, da nicht bekannt war, ob der Tatbestand der Privilegierung gegeben ist, die Vorschriften über den Waldabstand eingehalten werden, bzw. eine Genehmigung zur Waldumwandlung erteilt wird. Vorgespräche vor Antragstellung fanden mit der Gemeinde keine statt. Unter anderem die Frage der Privilegierung ist aus Sicht der Verwaltung kritisch zu beurteilen. Es erscheint zumindest zweifelhaft, die geplante Größe für die forstwirtschaftlichen Aufgaben erforderlich ist und dies noch der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs entspricht. Ein weiterer Punkt stellt die Frage der Erschließung dar. Die Erschließung muss seitens der Gemeinde über eine lange Wegstrecke gebaut werden. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit Kostenübernahmeregelungen wurden nicht geschlossen. Mittlerweile liegen nach Mitteilung der Baurechtsbehörde auch die Stellungnahmen der Fachbehörden vor. Danach ist zumindest für einen Teil des Vorhabens die Privilegierung nicht gegeben. Außerdem ist der Waldabstand nicht eingehalten und eine Befreiung scheidet nach derzeitiger Sach- und Rechtslage aus. Ebenfalls ist die Frage der Erschließung (Abwasser) noch nicht geklärt. Die ebenfalls erforderliche (getrennt zu erteilende) Waldumwandlungsgenehmigung wird von der zuständigen Behörde derzeit ebenfalls nicht in Aussicht gestellt. Da dem Vorhaben somit derzeit öffentliche Belange entgegenstehen und die Erschließung nicht gesichert ist hat der Gemeinderat einstimmig das planungsrechtliche Einvernehmen für den Bauantrag nicht erteilt.

 

5. Annahme von Spenden

Bei der Gemeinde sind wieder Spenden eingegangen und zwar eine Geldspende in Höhe von 264,07 Euro den Jugendtreff, zwei Geldspenden in Höhe von jeweils 200 Euro für den Waldkindergarten sowie eine Geldspende über 50 Euro für die Kindergartenarbeit der Gemeinde und eine Geldspende über 95 Euro für den Arbeitskreis Wanderwege.  Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Annahme dieser Spenden zu.

 

Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an