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Informationen zu Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
Mittlerweile erhielten alle Wahlberechtigten auf dem Postweg die Stimmzettel und Merkblätter für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags. Den Stimmzettel für die Europawahl dürfen wir Ihnen leider vorher nicht zusenden; Sie erhalten diesen im Wahllokal.
Da zum Ausfüllen der Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags geraume Zeit benötigt wird und dadurch Wartezeiten im Wahllokal entstehen können, ist es sinnvoll, zuhause in Ruhe alle Unterlagen durchzusehen und die Stimmzettel bereits auszufüllen. Am Wahltag können Sie diese Stimmzettel dann ins Wahllokal mitbringen. Die passenden Wahlumschläge für die Stimmzettel erhalten Sie im Wahllokal.
Auf keinen Fall dürfen Sie die Stimmzettel ausgefüllt in einem normalen Briefumschlag an das Bürgermeisteramt zurückschicken oder dort einwerfen, Ihre Stimmabgabe wäre so ungültig!
Wahlbezirkseinteilung
Auf den Wahlbenachrichtigungskarten ist das Wahllokal vermerkt, in dem die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe gehen können. Schauen Sie bitte genau auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte nach, in welchem Wahllokal Sie zur Stimmabgabe eingetragen sind.
Es sind folgende Wahlbezirke gebildet:
001-01 Untergruppenbach, Rathaus, Kirchstraße 2
001-02 Untergruppenbach, Kindertagesstätte, Falkenstr. 31
001-03 Untergruppenbach, Kindertagesstätte „Haus der Generationen“, Pestalozzistraße 1
002-01 Donnbronn, Kindertagesstätte, Lembergerweg 2
003-01 Obergruppenbach, Alte Schule, Lohsteige 4
004-01 Unterheinriet mit Vorhof, Evangelisches Gemeindehaus, Alte Kelter, Oberheinrieter Str. 12
004-02 Unterheinriet, Eberhard-Schweizer-Schule, Kelterstr. 12
005-01 Oberheinriet, Alte Schule, Unterheinrieter Str. 19
Ausstellung von Wahlscheinen
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 8. Juni 2024, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Hierfür ist das Rathaus Untergruppenbach, Kirchstr. 2, Zimmer 5, am Samstag, 08. Juni 2024, von 10:00 bis 12:00 Uhr besetzt.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann ein Wahlschein noch bis zu Wahltag, Sonntag, 9. Juni 2024, 15:00 Uhr, beantragt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines ebenfalls noch bis zum Wahltag, Sonntag, 9. Juni 2024, 15:00 Uhr, stellen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen am Sonntag, 9. Juni 2024, von 8:00 bis 15:00 Uhr an Frau Maier oder Frau Schifferer im Wahlraum im Sitzungssaal, Rathaus Untergruppenbach, Kirchstr. 2.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheines glaubhaft machen.
Gemeindeverwaltung, Wahlamt