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Gemeinde Aktuell: Gemeinde Untergruppenbach

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Aus der Arbeit des Gemeinderates

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 23.11.2023

Aus der Arbeit des Gemeinderates – Gemeinderatssitzung vom 16.11.2023

Gemeinderatssitzung vom 16.11.2023  (pdf)

 

Polizeiliche Kriminalstatistik 2022 (pdf)

 

Aus der Arbeit des Gemeinderates – Gemeinderatssitzung vom 16.11.2023

 

1. Vorstellung der Kriminalstatistik 2022

Bürgermeister Vierling begrüßte den Revierleiter des Polizeireviers Weinsberg, Herrn Bopp, sowie die Leiterin des Polizeipostens Untergruppenbach, Frau Kunzmann. Herr Bopp und Frau Kunzmann haben dem Gremium die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) vorgestellt. Das Polizeirevier Weinsberg umfasst 13 Kommunen mit knapp 90.000 Einwohnern. Im Vergleichszeitraum 2013 bis 2022 sind die Straftaten im Polizeirevier Weinsberg leicht gesunken, wohingegen im Vergleichszeitraum 2018 bis 2022 die Straftaten in der Gemeinde Untergruppenbach von 170 auf 229 leicht gestiegen sind. Die absoluten Zahlen alleine betrachtet sind jedoch wenig aussagekräftig. Um die Fallzahlen vergleichen zu können, muss man eine Häufigkeitsziffer in Relation zu den Einwohnerzahlen setzen. Bei dieser Betrachtung liegt Untergruppenbach im „soliden Mittelfeld“. Die häufigsten Deliktsfelder im Polizeirevier Weinsberg lagen im Jahr 2022 im Bereich der Sachbeschädigung (285), Diebstahl (609), besonders schwerer Diebstahl (287), Betrug (313) sowie der Straßenkriminalität (349). In Untergruppenbach gab es im Jahr 2022 17 Fälle von Sachbeschädigungen, 2 Wohnungseinbrüche, 50 Fälle von Diebstahl, 18 Fälle von besonders schwerem Diebstahl, 2 Fälle von Fahrraddiebstahl, 15 Fälle von Betäubungsmittelkriminalität und 34 Betrugsfälle. Die Fälle des Warenkreditbetrugs (z.B. auf Online-Plattformen) haben in Untergruppenbach stark zugenommen und lag im Jahr 2022 bei 27 Fällen. Weiter gab es 31 Fälle der Straßenkriminalität sowie 11 Fälle der Gewaltkriminalität. Die vorgenannten Zahlen für die Gemarkung Untergruppenbach sind keineswegs besorgniserregend. Beispielsweise ist die Zunahme bei Diebstahldelikten auf die zusätzlichen Einkaufsmöglichkeiten zurückzuführen. Auch zählen Fahrzeugkontrollen von Fahrzeugen der Autobahn A 81, die in Untergruppenbach kontrolliert werden, zu den Fallzahlen von Untergruppenbach. Die Aufklärungsquote im Polizeirevier Weinsberg lag bei 57,3 Prozent im Jahr 2022. In Untergruppenbach betrug die Aufklärungsquote 56,8 Prozent.

Bürgermeister Vierling fragte besonders nach den Einbruchzahlen der letzten Jahre. So gab es im Jahr 2021 keine Einbrüche, im letzten Jahr gab es zwei Einbrüche und in diesem Jahr gab es vier Einbrüche, wobei hiervon ein Fall ein versuchter Einbruch ist. Herr Bopp wiederholte hierzu, dass es im gesamten Polizeirevier derzeit keine Häufung von Einbruchsfällen gibt.

Verkehrsunfälle ereigneten sich im Jahr 2022 auf der Gemarkung Untergruppenbach insgesamt 202 Mal. Im Jahr 2021 lag der Wert bei 196 Unfällen. Bei diesen Werten sind zwar Unfälle auf der Autobahn A 81 nicht enthalten, jedoch sehr wohl Unfälle auf dem Zubringer. Erfreulich ist, dass es keine Getöteten gab. Insgesamt gab es eine deutliche Steigerung bei leichtverletzten Personen. Hauptunfallursachen sind neben Abstand auch die Verkehrstüchtigkeit. Neben der L 1111 Unterheinriet-Vorhof-Löwenstein stellt auch die Kreuzung L 1111/K 2155 (Kreuzung beim LIDL) einen Unfallschwerpunkt dar. Fahrradunfälle sind entgegen dem Trend in Untergruppenbach rückläufig. Die Anzahl von Unfällen mit jungen Erwachsenen als Unfallverursacher sowie Unfallopfer steigt. Auch gibt es weiterhin eine hohe Anzahl an Verkehrsunfallfluchten. Die Anzahl an Geschwindigkeitsverstößen liegt nun wieder auf dem Niveau wie vor Corona. Das Polizeirevier Weinsberg wird aktiv insbesondere bei den Unfallschwerpunkten die Geschwindigkeit überwachen. Auch werden weiterhin insbesondere im Bereich von Kindertagesstätten und Schulen bzgl. Gurt- und Kindersicherung häufiger Polizeikontrollen stattfinden. In der Aussprache konnten die Gremiumsmitglieder Fragen an die beiden Polizisten stellen. Besonders wurde festgehalten, dass es keine gehäuften Zahlen von Kriminalität von ausländischen Personen in Untergruppenbach gibt. Zum Schluss der Vorstellung dankte Bürgermeister Vierling für die tolle Polizeiarbeit über das ganze Jahr und sieht die Aufklärungsquote von 56,8 Prozent positiv.

 

Der Gemeinderat hat von der vorgestellten Kriminalstatistik 2022 Kenntnis genommen. Die PowerPoint-Präsentation zur polizeilichen Kriminalstatistik kann auf der Homepage der Gemeinde abgerufen werden.

 

2. Vergabe der gemeindeeigenen Bauplätze in den Baugebieten "Auensteiner Straße" und "Neues Wohnen - Donnbronn Süd"

Bürgermeister Vierling begrüßte zunächst die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer und erläuterte, dass der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2023 die Vergabekriterien für den Verkauf der acht gemeindeeigenen Einfamilienhausbauplätez in den beiden Neubaugebieten „Auensteiner Straße“ und „Neues Wohnen – Donnbronn Süd“ beschlossen hat. Bürgermeister Vierling erläuterte weiter, dass bis zur Bewerbungsfrist am 15.09.2023 für die Bauplätze im Baugebiet „Auensteiner Straße“ 14 Bewerbungen, für die Bauplätze im Baugebiet „Donnbronn-Süd“ 43 Bewerbungen eingegangen sind. Hiervon entsprachen 8 bzw. 28 Bewerbungen den Kriterien und haben es in das Losverfahren geschafft. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung fand unter notarieller Aufsicht die Auslosung der Bauplätze statt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden beim Losverfahren keine Lose mit Namen gezogen, sondern Nummern. Jedem Bewerber, der es ins Losverfahren geschafft hat, wurde zuvor in einem Schreiben mitgeteilt, welche Losnummern ihm für seine favorisierten Bauplätze zugeteilt wurden. Nach erfolgter Auslosung beglückwünschte Bürgermeister Vierling die gezogenen „Gewinner“. Denjenigen Bewerbern, die nicht zum Zuge kamen, machte Bürgermeister Vierling dennoch Hoffnung, da die Erfahrung aus der Bauplatzvergabe des Baugebiets „Hungerberg II“ gezeigt hat, dass hin und wieder Bewerber zurückziehen. Im Nachgang der Auslosung versendet die Gemeindeverwaltung nun Zu- bzw. Absagen an die Bauplatzbewerber. Nach der Klärung der § 13b-Thematik (Näheres siehe unter 3. und 4.) können voraussichtlich die Kaufverträge bis zum Ende des I. Quartals 2024 abgeschlossen werden.

 

Über die Vergabe der Mehrfamilienhaus- sowie Kettenhausbauplätze in den Baugebieten soll nach Vorstellung der jeweiligen Planungskonzepeten in einer gesonderten Sitzung Anfang 2024 entschieden werden. 

 

Einstimmig hat der Gemeinderat dem Auslosungsergebnis zugestimmt und die Verwaltung mit dem Abschluss der Kaufverträge beauftragt.

  

3. Baugebiet "Neues Wohnen 2.0", Donnbronn
-Aufstellungsbeschluss
-Zustimmung zum Vorentwurf
-Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

 

Bürgermeister Vierling informierte, dass für das Baugebiet „Neues Wohnen 2.0“ der Satzungsbeschluss nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren am 28.07.2022 gefasst wurde und der Bebauungsplan mit der ortsüblichen Bekanntmachung am 05.08.2022 in Kraft getreten ist. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 18.07.2023, im Fall einer anderen Gemeinde, verstoßen Verfahren gem. § 13 b BauGB gegen europäisches Recht, da es an der Umweltprüfung fehlt. Dies wurde als Verfahrensfehler gerügt. Verfahren nach §13 b BauGB dürfen daher laut BVerwG wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden. Der beachtliche Verfahrensmangel gilt bundesweit und hat die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans zur Folge. Da der Bebauungsplan „Neues Wohnen – Donnbronn Süd“ am 05.08.2022 rechtskräftig geworden ist, war die Rügefrist nach § 215 Abs. 1 BauGB zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht abgelaufen (Jahresfrist), mit der Folge, dass die Rügeerhebung für Verfahrens- und Abwägungsfehler gem. § 215 Abs. 1 BauGB eröffnet ist. Zudem ist der Bebauungsplan am 21.07.2023 mit E-Mail durch den BUND innerhalb der Jahresfrist gerügt worden. Zwischenzeitlich hat der Bundestagsausschuss Anfang November 2023 einen Änderungsantrag eingebracht, wonach eine „Reparaturklausel“ zu § 13b BauGB möglich sein soll. Da bislang unklar ist, zu welchem Zeitpunkt diese „Reparaturklausel“ wirksam wird und ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, soll zur Erlangung der Rechtssicherung der Bebauungsplan „Neues Wohnen 2.0“ in einem Regelverfahren aufgestellt werden. 

 

Einstimmig hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Neues Wohnen 2.0“ in Donnbronn beschlossen, die Vorentwürfe gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

  

4. Baugebiet "Auensteiner Straße 2.0", Donnbronn
-Aufstellungsbeschluss
-Zustimmung zum Vorentwurf
-Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

 

Auch der Bebauungsplan „Auensteiner Straße“ ist vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) mittelbar betroffen (Näheres siehe unter 3.), sodass auch hier zur Erlangung der Rechtsicherheit der Bebauungsplan „Auensteiner Straße 2.0“ in einem Regelverfahren aufgestellt wird.

 

Einstimmig hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Auensteiner Straße 2.0“ in Donnbronn beschlossen, die Vorentwürfe gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

  

5. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED

-Ausschreibung und Vergabe

 

Bürgermeister Vierling erinnerte, dass in der Gemeinderatsitzung vom 15.12.2022 der Umbau der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Untergruppenbach mit smarter Steuerungstechnik beschlossen wurde. Die Vorteile sind eine höhere Stromeinsparung durch gezielte Beleuchtungsanpassung entsprechend den Anforderungen in den jeweiligen Straßen. Durch diese Technik kann dezentral auf die Straßenbeleuchtung eingewirkt werden. Damals betrug die Kostenschätzung 1.082.185,00 Euro. In der Sitzung vom 26.01.2023 wurden dann mit der Bemusterung der Leuchtenauswahl die Grundlagen für die Beantragung der Fördermittel und der Ausschreibung der Leistung gelegt. Der Zuwendungsbescheid der Förderstelle ist am 07.06.2023 eingegangen. Bewilligt wurde eine nicht rückzahlbare Zuwendung von 40 Prozent, dies entspricht höchstens 428.886,00 Euro. Nach erfolgter Ausschreibung haben 5 Firmen die Unterlagen heruntergeladen und angefordert. Zu der Submission am 16.10.2023 ist lediglich ein Angebot eingegangen. Die Fa. ZEAG Energie AG hat im Rahmen der Submission ein Angebot für die Umstellung der LED- Beleuchtung von 929.085,72 Euro brutto unterbreitet. Der Ausführungszeitraum ist in den Vergabeunterlagen von Januar 2024 bis Mai 2024 angegeben.

 

Einstimmig hat der Gemeinderat die ZEAG Energie AG gemäß dem Angebot zur LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet Untergruppenbach für 929.085,72 Euro beauftragt.

 

6. Energiemanagement Maßnahmenbericht

 

Bürgermeister Vierling begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Thomas Gessler, welcher im Rathaus für die Themen Energie und Klima verantwortlich ist. Herr Gessler stellte seinen Energiemanagement Maßnahmenbericht vor. Durch die Entscheidung der Gemeinde Untergruppenbach, ein Energiemanagement einzuführen, wird diese Stelle über die Kommunalrichtlinie drei Jahre zu 70 Prozent gefördert. Insgesamt dauert die Projektlaufzeit vom 01.08.2023 bis 31.07.2026. Ziel der Maßnahme ist, durch ein kontinuierliches Erfassen der monatlichen Zählerablesungen ein Monitoring aufzubauen, um Schwachstellen aufzudecken und extreme Abweichungen festzustellen und sofort zu reagieren. Außerdem sollen durch nichtinvestive Maßnahmen Energieeinsparungen von 10 bis 15 Prozent erzielt werden. Die monatlichen Zählerablesungen werden nun in ein Monitoring-Tool eingetragen. Dadurch werden nun Veränderungen zum Vormonat sofort sichtbar und der zuständige Hausmeister wird bei Auffälligkeiten informiert, um hier unmittelbar der Sache auf den Grund zu gehen. Allerdings kann dieses Tool nur eine Übergangslösung sein, da dieses keine Alarmfunktion hat und auch keine Fernablesung möglich ist. Diese ist jedoch nötig, um abrechnungsscharfe Daten zu bekommen.

 

Als bauliche Maßnahme soll im Bereich Rathaus/Polizei/Kindergarten ein kleines Nahwärmenetz entstehen. Bisher sind im Polizeigebäude und im Kindergartengebäude zwei Gasthermen verbaut, die mittlerweile in die Jahre gekommen sind und eine davon bereits defekt ist. Da im Rathaus ein großer Gaskessel mit 140 KW Leistung verbaut ist, ist nun im ersten Schritt geplant, die Gebäude zu verbinden. Dazu wird eine Verbindungsleitung im Tiefbau zwischen den Heizräumen vom Rathaus zur Polizei verlegt und die beiden Heizungen zusammengeschlossen. Die zentrale Warmwasserversorgung musste seither, auch außerhalb der Heizzeiten, mit den Gasthermen wegen der Legionellenthematik auf 60 Grad gehalten werden. Deshalb soll die Warmwasserbereitung, auch auf Grund des sehr geringen Warmwasserverbrauchs, dezentralisiert und auf Durchlauferhitzer umgestellt werden. Als zweiter Schritt soll dann eine zukunftsfähige Heizung, eine Wärmepumpe, die Wärmeversorgung übernehmen. Der Gaskessel bleibt als Ausfallsicherung und für besonders kalte Tage in Reserve. 

 

Als weitere Maßnahmen ist die Begehung sämtlicher Liegenschaften geplant, um eventuelle Schwachstellen aufzudecken und abzustellen, insbesondere das Überprüfen der Heizungseinstellungen. Weiter wird eine Software für das Energie- und Gebäudemanagement angeschafft und die Liegenschaften sukzessive auf LED-Beleuchtung umgestellt.

 

Die Gremiumsmitglieder äußerten sich sehr positiv, dass die Gemeinde nun in Sachen Klimaschutz und Einsparung von CO2 voranschreitet und nahmen den Vortrag zur Kenntnis.

  

7. Beitritt in den „Kommunalen Klimaschutzverein Landkreis Heilbronn e.V“

 

Mit der Verabschiedung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes Baden-Württemberg sollen bis zum Jahr 2030 die CO2-Emissionen gegenüber dem Jahr 1990 um 65 Prozent reduziert werden. Bis zum Jahr 2040 soll die Netto-Treibhausgasneutralität angestrebt werden. Um die Kreiskommunen im Landkreis Heilbronn bei dieser Jahrhundertaufgabe zu unterstützen, zu beraten sowie Projekte und Klimaschutzmaßnahmen zu planen, steht den Kreiskommunen die „make it Landkreis Heilbronn GmbH“ - die Klimaschutzagentur im Landkreis Heilbronn - zur Verfügung. Die make it Landkreis Heilbronn GmbH soll Anfang des Jahres 2024 in Rechtsform einer GmbH gegründet werden. Zur Schaffung einer schlanken homogenen Gesellschafterstruktur sollen ausschließlich der Landkreis Heilbronn und mittelbar über einen Förderverein die Kreiskommunen an der make it Landkreis Heilbronn GmbH beteiligt werden.

 

Die Beteiligungsverhältnisse stellen sich wie folgt dar:

  • Landkreis Heilbronn zu 74,9 Prozent
  • Kommunaler Klimaschutzverein Landkreis Heilbronn e.V., in dem sich die 46 Kreiskommunen als Vereinsmitglied beteiligen können, zu 25,1 Prozent.
 

Mit der Schaffung des Kommunalen Klimaschutzvereins Landkreis Heilbronn e.V. als einem von zwei Gesellschaftern haben auch die Kreiskommunen die Möglichkeit, sich durch einen geringen finanziellen Beitrag (mittelbar) an der make it Landkreis Heilbronn GmbH zu beteiligen und deren Vorteile zu nutzen.

 

Zweck des Vereins ist die Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Landkreis Heilbronn. Der Vereinszweck wird verwirklicht durch das Halten von Geschäftsanteilen an der make it Landkreis Heilbronn GmbH und hierdurch Förderung insbesondere der Umsetzung von
Energie-, Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsprojekten sowie durch die Durchführung von Veranstaltungen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 150 Euro je Mitglied.

 

Einstimmig hat der Gemeinderat der Gründung des Vereins mit dem Namen „Kommunaler Klimaschutzverein Landkreis Heilbronn e.V.“ und dem Beitritt zu diesem Verein sowie der Feststellung der Vereinssatzung zugestimmt.

  

8. Neukalkulation der Gebühren für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte und Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

 

Bürgermeister Vierling begrüßte zu den Finanzthemen die stellvertretende Kämmerin, Frau Dorothea Hägele, und erläuterte, dass die Gemeinde Untergruppenbach für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte Benutzungsgebühren erhebt. Aufgrund der aktuellen Kostenentwicklung sowie der starken Zunahme der Flüchtlingszahlen war eine Überprüfung und Anpassung der Gebührensätze erforderlich. Die derzeitige Personengebühr beträgt 255 Euro pro Person und Monat. Unter Zugrundelegung von jährlichen Kosten in Höhe von 507.150,29 Euro bei einer maximaligen Platzkapazität von 142 Personen ergab die Neukalkulation eine kostendeckende Gebühr je Person in Höhe 297,00 Euro pro Monat.

 

Einstimmig hat der Gemeinderat der Gebührenkalkulation zugestimmt und die neue personenbezogene Gebühr in Höhe von 297,00 Euro mit Wirkung zum 01.01.2024 beschlossen.

 

Hinweis: Die Änderungssatzung ist an anderer Stelle in dieser Amtsblattausgabe abgedruckt.

  

9. Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung
- Kalkulation der Friedhofsgebühren mit Neufassung des Gebührenverzeichnisses

 

Bürgermeister Vierling informierte, dass letztmalig die Friedhofsgebühren im Jahr 2012 zum 01.01.2013 neu kalkuliert wurden. Eine Gebühr ist das kostengerechte Entgelt für eine bestimmte, vom Gebührenpflichtigen veranlasste Leistung der Gemeinde. Benutzungsgebühren gelten daher den Aufwand für die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen ab und sollen in der Regel alle fünf Jahre neu kalkuliert werden.  Aufgrund von verschiedenen Projekten in der Finanzverwaltung, wie zum Beispiel die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen, Erstellung der Eröffnungsbilanz und § 2 b Umsatzsteuergesetz, die das Personal stark gebunden haben und teilweiser personeller Unterbesetzung, konnte erst jetzt eine Neukalkulation angestoßen werden. Nachdem im November 2022 drei Büros ihre Angebote abgegeben haben, hat die Verwaltung das Büro Schmidt und Häuser GmbH aus Nordheim damit beauftragt, für die Friedhöfe der Gemeinde Untergruppenbach eine neue Gebührenkalkulation durchzuführen. Das Bestattungswesen ist seit jeher ein äußert defizitärer Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Ein Deckungsgrad von 60 Prozent, der von der Gemeindeprüfungsanstalt als anzustreben gilt, wurde in Untergruppenbach in den letzten Jahren bei Weitem nicht erreicht. In Zusammenarbeit mit dem Finanz- und Verwaltungsausschuss hat die Verwaltung einen Vorschlag für die Friedhofsgebühren ab 01.01.2024 erarbeitet, welcher zu einem Deckungsgrad von ca. 48 Prozent führt.

 

Einstimmig hat der Gemeinderat der Gebührenkalkulation und den Gebührensätzen mit Wirkung zum 01.01.2024 zugestimmt.

 

Hinweis: Die neuen Friedhofsgebühren und die Änderungssatzung sind an anderer Stelle in dieser Amtsblattausgabe abgedruckt.

  

10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
- Festsetzung des Benutzungsentgeltes für 2024

 

Nicht alle Häuser im Gemeindegebiet sind an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Insbesondere in den Wochenendhausgebieten in der Gemeinde gibt es Gruben, die regelmäßig abgepumpt und entsorgt werden müssen. Dies ist durch eine entsprechende Satzung geregelt. Die Gebührenhöhe für die Entsorgung wird von der Kämmerei kalkuliert. Der Verwaltungsvorschlag aufgrund der Kalkulation ergab als Abfuhrentgelt die Abfuhrgebühr für

 

  Kleinkläranlagen ohne biologische Nachbehandlung

- Mehrkammer-Absetzgruben                                                                     121,00 €/m³

- Mehrkammer-Ausfaulgruben                                                                    102,00 €/m³

Kleinkläranlagen mit biologischer Nachbehandlung                                  102,00 €/m³

Geschlossene Gruben                                                                                  73,00 €/m³

 

Einstimmig hat der Gemeinderat die vorgenannten Abfuhrentgelte für das Jahr 2024 sowie die entsprechende Änderungssatzung beschlossen.

 

Die Änderungssatzungsatzung ist in dieser Ausgabe an anderer Stelle abgedruckt.

  

11. Annahme von Spenden

 

Bei der Gemeinde sind wieder zwei Spenden eingegangen und zwar eine Geldspende in Höhe von 250,00 Euro für die Kindertagesstätte Eberhard-Schweizer-Grundschule und eine Sachspende in Höhe von 165,00 Euro für die Übernachtung von vier Personen, die bei der Massenkarambolage auf der Autobahn A 81 am 27. Oktober 2023 untergebracht werden mussten. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Annahme dieser Spenden zu.

  

12. Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Untergruppenbach und kommunale Erwartungen an den Bund

 

Seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sind über eine Million Menschen aus der Ukraine in Deutschland als geflüchtete Personen untergebracht worden. Im gesamten Jahr 2022 wurden in Baden-Württemberg rund 178.000 Geflüchtete, davon rund 146.300 aus der Ukraine und rund 27.800 andere Asylbegehrende aufgenommen. Damit wurden im Jahr 2022 mehr Personen aufgenommen, als im gesamten Jahr 2015, dem Höhepunkt der damaligen Fluchtbewegungen und dem Jahr 2016 zusammen. Von Januar bis Juli 2023 haben in Baden-Württemberg 20.221 Personen einen Asylantrag gestellt, dies sind mehr als doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. Zum Stand Ende August 2023 gab es rund 173.200 gemeldete ukrainische Flüchtlinge in Baden-Württemberg. Im September und Oktober teilweise zwischen 300 und 400 Personen an einem Tag nach Baden-Württemberg.

 

Aufgrund der Aktualität der Flüchtlingsunterbringung ist dieses Thema auf allen Ebenen im Bund und Land und insbesondere bei der Bürgerschaft in aller Munde. Die Kommunalen Landesverbände unter Federführung des Gemeindetags Baden-Württemberg haben einen sog. 12-Punkte-Plan vorgelegt, der ganzheitlich eine realitätsbezogene Migrations- und Flüchtlingspolitik einfordert. Hierbei werden Maßnahmen, wie eine europaweite gleichmäßige Verteilung, Harmonisierung der Integrations- und Sozialleistungen innerhalb der EU, Nationale Ankunftszentren, schnellere Klärung von Aufenthaltschancen, Rückführung von Personen ohne Bleibeperspektive, Ausweitung der Rückführungsabkommen, Weiterverteilung von Asylbewerbern nur mit Bleibeperspektive, verbindliche Integrationsmaßnahmen in der vorläufigen Unterbringung, vollständige Kostenerstattung für kommunale Aufwendungen, mehr Wohnraum sowie mehr Kitas und Integration, Begegnung der Personalnot durch Abbau von Standards und Entbürokratisierung sowie die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Arbeitsmigration vorgeschlagen.

 

Als Sofortmaßnahmen einer Begrenzungsstrategie schlägt der Gemeindetag Baden-Württemberg u.a. eine konsequentere Begrenzung der irregulären Zuwanderung spätestens an den deutschen Außengrenzen vor. Außerdem soll die Liste der sicheren Herkunftsländer auch durch die Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien, Algerien und die Türkei erweitert werden. Wichtig ist eine Beschleunigung der Asylverfahren und Weiterverteilung auf die Kommunen, erst wenn ein Bleiberecht wirksam festgestellt wurde. Außerdem sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verfahren und die Beschleunigung des Rechtswegs angestrengt werden. Eine Rückführung für Straftäter oder z.B. Schleuser soll erleichtert werden. Zudem soll eine stärkere und gezieltere Arbeitsmarktintegration gefordert werden. Die Anpassung der Sozialleistungsstandards innerhalb der EU würde die Anreise für Sekundärmigration in Deutschland senken und eine gleichmäßigere Verteilung in Europa einfacher ermöglichen. Die rasche und vollständige Verabschiedung des EU-Asyl- und Migrationspakets muss von der Bundesregierung vorangetrieben und darf von ihr auf keinen Fall blockiert werden.

 

Der Gemeinde Untergruppenbach wurden seit Beginn des Krieges in der Ukraine 98 Personen aus der Ukraine zur Anschlussunterbringung zugewiesen. Derzeit sind 89 Personen aus der Ukraine in Untergruppenbach gemeldet, wovon 71 Personen in mittlerweile 15 kommunalen Unterkünften und 18 Personen bei Privatpersonen untergebracht sind. Zusätzlichen leben derzeit in den kommunalen Unterkünften 46 Asylbewerber aus anderen Ländern. Seit Oktober 2022 hat die Gemeinde Untergruppenbach 38 Personen durch Zuweisung unterbringen müssen. Von den insgesamt 135 untergebrachten Personen besuchen 6 Kinder eine Kindertagesstätte und 14 Kinder gehen zur Schule.

 

Die Gemeinde Untergruppenbach befindet sich seit eineinhalb Jahren in einem Ausnahmezustand, was sowohl die Verwaltung als auch die Betreuung der geflüchteten Personen und deren Unterkünfte betrifft. Im Monat September 2023 mussten beispielsweise 8 Personen aus der Ukraine untergebracht werden. Im Monat Oktober 2023 waren dies 7 Personen. Im aktuellen Monat November 2023 müssen 7 Personen aus der Ukraine und 2 Asylbewerber aus anderen Ländern untergebracht werden. Ein „Weiter so“ kann und darf es nicht geben. Die gemeindlichen Unterbringungs- und Betreuungsmöglichkeiten sind ausgeschöpft.

 

Der Gemeinderat hat einstimmig die aktuelle Situation der Flüchtlingsunterbringung und -integration zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat bekräftigt, dass bei der Unterbringung, Versorgung und Integration vor Ort die Belastungsgrenze erreicht ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, im Austausch mit dem Landkreis, den Wahlkreisabgeordneten und den Medien auf die angespannte Situation und die daraus resultierenden Handlungsnotwendigkeiten hinzuweisen. Nach einer Aussprache hat der Gemeinderat mehrheitlich die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023 begrüßt und die Meinung des baden-württembergischen Ministerpräsidenten geteilt, der das Ergebnis der Konferenz als einen „echten Schulterschluss der breiten demokratischen Mitte“ sieht.

 

Hinweis: Personen, die Wohnraum zur Unterbringung von geflüchteten Menschen zur Verfügung stellen oder ehrenamtliche Hilfestellungen anbieten möchten, können sich gerne bei der Gemeinde Untergruppenbach unter Tel. 07131/7029-29 melden.

   

13. Fragestunde

 

Seitens der Zuhörenden wurden keine Fragen an Bürgermeister Vierling gestellt.

 

Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.