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Freibadinformationen für die Badesaison 2023
Das Freibad Untergruppenbach startet am Mittwoch, 17. Mai 2023 in die Freibadsaison 2023.
Die täglichen Öffnungszeiten wurden für diese Saison von Montag bis Sonntag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr festgelegt.
Die Gemeinde behält sich vor, den Betrieb des Bades aus zwingenden Gründen, insbesondere bei kalter Witterung, Personalmangel vorübergehend einzuschränken bzw. einzustellen oder die festgelegte Betriebszeit zu ändern.
Der Schwimmmeister kann das Ende der Öffnungszeit an einzelnen Tagen bis zu 2 Stunden früher legen, wenn dies aufgrund der Witterungsverhältnisse begründet erscheint. Die Entscheidung über die Öffnungszeit wird um 16 Uhr des Tages getroffen. Durch einen Schlechtwetterbutton auf der Homepage der Gemeinde können Badegäste zuverlässig erfahren, ob das Freibad wetterbedingt früher geschlossen wird.
Über den Winter wurde das Kassensystem verfeinert und letzte Programmprobleme in Abstimmung durch den Systemhersteller beseitigt. Ab dieser Saison werden die Jahres- und Zehnerkarten nur noch als sog. RFID-Karten ausgegeben, für welche ein Kartenpfand von 5 Euro erhoben wird. Dieses Pfand ist einmalig zur Zahlung fällig und wird bei Kartenrückgabe erstattet. Die RFID-Jahreskarten können künftig dann jedes Jahr verlängert werden.
Neu in diesem Jahr ist auch der Abdruck von Lichtbildern auf den Jahreskarten, sodass ein Missbrauch von unberechtigten Nutzern minimiert wird. Die Lichtbildaufnahme erfolgt direkt an der Freibadkasse über eine eingerichtete Webcam. Für die erstmalige Erstellung der RFID-Karten mit Lichtbildern ist eine entsprechende Bearbeitungszeit notwendig. Deshalb starten wir in diesem Jahr den Kartenvorverkauf ab 2. Mai 2023. Wir empfehlen unseren Saisonkarteninhabern von diesem Vorverkauf Gebrauch zu machen.
Der Kartenvorverkauf ab 2. Mai 2023 ist zu folgenden Zeiten an der Freibadkasse geöffnet:
Dienstag 02.05.2023 von 9:00-12:00 Uhr
Donnerstag 04.05.2023 von 9:00-12:00 Uhr und von 14:00-18:00 Uhr
Montag 08.05.2023 von 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 09.05.2023 von 9:00-12:00 Uhr
Donnerstag 11.05.2023 von 9:00-12:00 Uhr und von 14:00-18:00 Uhr
Montag 15.05.2023 von 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 16.05.2023 von 9:00-12:00 Uhr
Weiter weisen wir darauf hin, dass ab dieser Saison die Zehnerkarten aus den Jahren 2019 und früher keine Gültigkeit mehr haben. Zehnerkarten aus dem Jahr 2022 können noch in diesem Jahr eingesetzt werden.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 24. November 2022 wurde nach drei Jahren die Eintrittspreise angesichts der allgemeinen Kostensteigerungen erhöht.
I. Badepreise
1. Einzeleintritt (Einzelkarten)
a) Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 4,90 €
Abendkarte ab 17.30 Uhr 3,50 €
b) Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) 2,50 €
c) Kinder bis 4 Jahre alt frei
2. Untergruppenbach-Ticket
Gruppentagesticket für 5 Personen, davon maximal
2 Erwachsene 13,50 €
3. Zehnerkarte
a) Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 43,00 €
b) Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) 20,00 €
4. Saisonkarte
a) Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 85,00 €
b) Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) 45,00 €
5. Familienkarte
1. erwachsene Person (Familienvorstand) 65,00 €
2. erwachsene Person (Ehegatte/Ehegattin/eingetragene
Lebenspartnerschaft, ortsansässige(r) Alleinerziehende(r) 45,00 €
1. Kind 22,00 €
2. Kind 15,00 €
3. und weitere Kinder frei
höchstens jedoch 120,00 €
II. Sonstige Tarife
1. Aufbewahrung von Wertsachen: 1,00 €
2. Mietweise Überlassung eines Vorhängeschlosses: 1,00 €
Vorhängeschlösser mit dem dazugehörigem Schlüssel, die
nicht bis Ende der täglichen Öffnungszeiten an die
Ausgabestelle zurückgegeben werden, gelten als gekauft. Der
Hinterlegungsbetrag (Ziffer 3) gilt als Kaufpreis.
Der Hinterlegungsbetrag für mietweise überlassenes
Vorhängeschloss: 5,00 €
4. Fön: 0,10 €
5. Vermietung von Garderobenschränken für die laufende
Badesaison 10,00 €
Ermäßigungen
Über 18 Jahre alte Vollzeitschüler, Teilzeitschüler, soweit sie in einem Ausbildungs-verhältnis stehen, ordentlich Studierende, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, Schwerbeschädigte und Gleichgestellte ab 50 v.H. Minderung der Erwerbsfähigkeit, Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II sowie Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises Ermäßigung wie Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren. Im Familienkartenverbund werden nur die über 18 Jahre alten Vollzeitschüler, Teilzeitschüler, soweit sie in einem Ausbildungsverhältnis stehen und ordentlich Studierende berücksichtigt. |
Schulklassen
Einheimische Schulklassen haben keinen Eintritt zu entrichten, wenn sie unter der Aufsicht einer Lehrperson im Rahmen des Schulbetriebes das Freibad betreten. |
Geltungsbereich der Karten
a) | Einzelkarten gelten nur am Lösungstag zum einmaligen Eintritt. |
b) | Zehnerkarten: Die über die Dauer der Badesaison nicht entwerteten Abschnitte können auch in die nachfolgende Badesaison übertragen werden. Sie sind nur innerhalb der gleichen Berechtigungsgruppe übertragbar. Mehrmaliger Besuch des Bades an einem Tag verpflichtet jedes Mal zur Zahlung des Eintrittsgeldes. |
c) | Saisonkarten sind nicht übertragbar. Verstöße haben den Entzug der Karte zur Folge. Saisonkarten berechtigen auch zum mehrmaligen Besuch des Bades an einem Tag. |
Verlust der Karten
Bei Verlust der Saisonkarten ist folgender Ersatz zu leisten:
a) | Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) - als Einzelkarte - als Familienkarte |
85,00 € 45,00 € |
b) | Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) - als Einzelkarte - als Familienkarte |
45,00 € 15,00 € |
c) | Austausch beschädigter Karten | 5,00 € |
Kartenpfand für RFID-Karten 5,00 €
Für Jahreskarten und Zehnerkarten
Unberechtigte Benutzung
Unberechtigte Benutzer des Freibades haben 200,- Euro zu entrichten. |