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Aus der Arbeit des Gemeinderats
Gemeinderatssitzung vom 24.11.2022
1. Fragestunde
Seitens der Zuhörenden wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt.
2. Erneuerungsmaßnahme "Ortsmitte" - Abschluss der Sanierung
Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Marion Bürkle von der STEG Stadtentwicklung GmbH und erläuterte, dass das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ zum 01.01.2007 in das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (LSP) aufgenommen wurde. Der bewilligte Förderrahmen betrug 5.000.000 Euro, wovon das Land 3.000.000 Euro und die Gemeinde 2.000.000 Euro übernahmen. Frau Bürkle erläuterte das Sanierungsgebiet und die Abrechnung. Der Bewilligungszeitraum, der ursprünglich am 31.12.2015 endete, wurde mehrmals, bis zuletzt zum 31.12.2020 verlängert. Die Sanierungsziele waren u.a. die Schaffung eines attraktiven und erlebbaren Ortskerns, die Stärkung Untergruppenbachs als Wohnstandort, die Verbesserung der Wohnsituation und die Aufwertung des Ortsbildes. Insgesamt wurden 47 Auszahlungsanträge eingereicht. Die Sanierungsmaßnahme endet mit insgesamt 5.255.430 Euro an Einnahmen und 5.261.689,45 Euro an Ausgaben. Dies ergibt einen Fehlbetrag von 6.259,45 Euro. Im Anschluss an die Erläuterung der Sanierungsabrechnung zeigte Frau Bürkle noch eine Sanierungsdokumentation einzelner Vorhaben. Insgesamt betrugen die kommunalen Investitionen 8.552.918 Euro und die privaten Maßnahmen 3.773.450 Euro. Für über 3,5 Mio. Euro netto wurde die Stettenfelshalle modernisiert, hierfür gab es Fördermittel von rund 800.000 Euro. Auch der Ausbau der Ilsfelder Straße oder die Sanierung und Modernisierung des Rathauses wurden über das Sanierungsgebiet gefördert.
Einstimmig hat der Gemeinderat die Sanierungsabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen und die Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ beschlossen.
3. Globalberechnung der Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge
Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Robert Häuser vom Büro Schmidt und Häuser. Herr Vierling erläuterte, dass die Globalberechnung zuletzt im Jahre 1999 fortgeschrieben wurde und wozu diese benötigt wird. Anschließend stellte Herr Häuser dem Gremium die Globalberechnung vor. Zu den Aufgaben der Städte und Gemeinden gehören u. a. die Erschließung von Baugebieten, die Beseitigung und Klärung der anfallenden Abwässer sowie die Wasserversorgung. Finanziert werden diese Maßnahmen nicht aus den allgemeinen Steuermitteln, sondern aufgrund gesetzlicher Bestimmungen durch Beiträge der Anschlussnehmer bzw. Gebühren der Benutzer. Nach § 20 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) können die Gemeinden zur teilweisen Deckung der Kosten für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau öffentlicher Einrichtungen Anschlussbeiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen durch die Möglichkeit des Anschlusses ihres Grundstücks an die Einrichtung nicht nur vorübergehende Vorteile geboten werden. Ziel der Globalberechnung ist der kalkulatorische Nachweis und die Kontrolle der satzungsmäßig festgesetzten Beitragssätze. Die Gemeinde weist durch die Globalberechnung nach, dass keine zu hohen Beiträge erhoben werden, die dazu führen, dass der Beitragszahler mehr zahlt, als beitragsfähiger Herstellungsaufwand entstanden ist; kurz gesagt, dass keine Kostenüberdeckung eintritt.
Bei der Kalkulation der Beitragsobergrenze einer öffentlichen Einrichtung in Form der Globalberechnung werden sämtlichen beitragspflichtigen Grundstücken, die diese Einrichtung, z. B. die Kanalisation nutzen, sämtliche Kosten dieser Einrichtung gegenübergestellt. Mit sämtlichen beitragspflichtigen Grundstücken sind sowohl alle bereits angeschlossenen bzw. anschließbaren Grundstücke gemeint, als auch alle künftig noch anzuschließenden, d. h. im Kalkulationszeitraum geplanten Grundstücke. Dem gegenüber sind mit sämtlichen Kosten der öffentlichen Einrichtung ebenfalls sämtliche bereits angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die im Kalkulationszeitraum zusätzlich geplanten Neuinvestitionen gemeint.
Im Ergebnis der Globalberechnung ergeben sich folgende Beiträge:
Teilbeiträge für den:
- öffentlichen Abwasserkanal 3,80 € /m² Nutzungsfläche
· ermäßigt für Grundstücke
ohne Regenwasseranschluss 2,40 € /m² Nutzungsfläche
- mechanischen und biologischen
Teil der Kläranlage 2,15 € /m² Nutzungsfläche
· ermäßigt für Grundstücke
ohne Regenwasseranschluss 1,70 € /m² Nutzungsfläche
- weitere Teilbeiträge bleiben vorbehalten
Für den Wasserversorgungsbeitrag ergibt sich 4,05 €/m² Nutzungsfläche.
Da die Gebührenkalkulationen für die Wasser- und Abwassergebühren auf der Tagesordnung für die nächste Gemeinderatssitzung am 15.12.2022 stehen, werden die entsprechenden Satzungsänderungen durch die Globalberechnung dort aufgenommen.
Einstimmig hat der Gemeinderat der Globalberechnung und den getroffenen Kalkulationsparametern und Annahmen zugestimmt.
4. Freibad Untergruppenbach
- Überprüfung und Neufestsetzung der Freibadgebühren
Bürgermeister Vierling führte aus, dass die Freibadgebühren letztmals in der Sitzung des Gemeinderats am 12.12.2019 überprüft und neu festgesetzt wurden. Ursprünglich sollten diese Freibadgebühren im Jahr 2020 in Kraft treten, aufgrund zwei Jahren Corona-Betrieb im Freibad (2020 und 2021), wurden diese Gebühren jedoch erst in dieser Saison wirksam.
Insbesondere mit Blick auf die gestiegenen Betriebskosten (z.B. Energie-, Chemie- & Personalkosten) scheint eine Erhöhung der Eintrittspreise geboten. So werden sich beispielsweise die Stromkosten des Bades in der kommenden Badesaison verdoppeln. Ein Teil der Mehrkosten soll daher auch von den Nutzern des Bades getragen werden und nicht in voller Höhe vom allgemeinen Haushalt finanziert werden. Der jährliche Verlust des Freibades liegt bereits jetzt schon bei über einer halben Million Euro jährlich. Durch die erwähnten Preissteigerungen wird trotz der kalkulierten Eintrittspreiserhöhung der Verlust des Freibades weiterhin ansteigen.
Im Gemeinderat wurde die vorgeschlagene Gebührenerhöhung ausführlich beraten. Die Verwaltung wurde zudem gebeten, in einem Jahr aufgrund der weiter steigenden Kosten, erneut die Freibadgebühren zu überprüfen.
Einstimmig hat der Gemeinderat die Badepreise für das Freibad Untergruppenbach sowie die sonstigen Tarife ab der Badesaison 2023 wie folgt festgesetzt:
I. Badepreise
1. Einzeleintritt (Einzelkarten)
a) Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 4,90 €
Abendkarte ab 17.30 Uhr 3,50 €
b) Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) 2,50 €
c) Kinder bis 4 Jahre alt frei
2. Untergruppenbach-Ticket
Gruppentagesticket für 5 Personen, davon maximal
2 Erwachsene 13,50 €
3. Zehnerkarte
a) Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 43,00 €
b) Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) 20,00 €
4. Saisonkarte
a) Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 85,00 €
b) Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) 45,00 €
5. Familienkarte
1. erwachsene Person (Familienvorstand) 65,00 €
2. erwachsene Person (Ehegatte/Ehegattin/eingetragene
Lebenspartnerschaft, ortsansässige(r) Alleinerziehende(r) 45,00 €
1. Kind 22,00 €
2. Kind 15,00 €
3. und weitere Kinder frei
höchstens jedoch 120,00 €
II. Sonstige Tarife
1. Aufbewahrung von Wertsachen: 1,00 €
2. Mietweise Überlassung eines Vorhängeschlosses: 1,00 €
Vorhängeschlösser mit dem dazugehörigem Schlüssel, die
nicht bis Ende der täglichen Öffnungszeiten an die
Ausgabestelle zurückgegeben werden, gelten als gekauft. Der
Hinterlegungsbetrag (Ziffer 3) gilt als Kaufpreis.
Der Hinterlegungsbetrag für mietweise überlassenes
Vorhängeschloss: 5,00 €
4. Fön: 0,10 €
5. Vermietung von Garderobenschränken für die laufende
Badesaison 10,00 €
Ermäßigungen
Über 18 Jahre alte Vollzeitschüler, Teilzeitschüler, soweit sie in einem Ausbildungsverhältnis stehen, ordentlich Studierende, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, Schwerbeschädigte und Gleichgestellte ab 50 v.H. Minderung der Erwerbsfähigkeit, Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II sowie Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises Ermäßigung wie Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren. Im Familienkartenverbund werden nur die über 18 Jahre alten Vollzeitschüler, Teilzeitschüler, soweit sie in einem Ausbildungsverhältnis stehen und ordentlich Studierende berücksichtigt.
Schulklassen
Einheimische Schulklassen haben keinen Eintritt zu entrichten, wenn sie unter der Aufsicht einer Lehrperson im Rahmen des Schulbetriebes das Freibad betreten.
Geltungsbereich der Karten
a)Einzelkarten gelten nur am Lösungstag zum einmaligen Eintritt.
b)Zehnerkarten: Die über die Dauer der Badesaison nicht entwerteten Abschnitte können auch in die nachfolgende Badesaison übertragen werden. Sie sind nur innerhalb der gleichen Berechtigungsgruppe übertragbar. Mehrmaliger Besuch des Bades an einem Tag verpflichtet jedes Mal zur Zahlung des Eintrittsgeldes.
c)Saisonkarten sind nicht übertragbar. Verstöße haben den Entzug der Karte zur Folge. Saisonkarten berechtigen auch zum mehrmaligen Besuch des Bades an einem Tag.
Verlust der Karten
Bei Verlust der Saisonkarten ist folgender Ersatz zu leisten:
a)
Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
- als Einzelkarte
- als Familienkarte
85,00 €
45,00 €
b)
Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre)
- als Einzelkarte
- als Familienkarte
45,00 €
15,00 €
c)Austausch beschädigter Karten
5,00 €
Kartenpfand für RFID-Karten 5,00 €
Für Jahreskarten und Zehnerkarten
Unberechtigte Benutzung
Unberechtigte Benutzer des Freibades haben 200,- Euro zu entrichten.
5. Freibad Untergruppenbach
- Neufassung der Badeordnung
- Festsetzung der Betriebs- und Öffnungszeiten
Bürgermeister Vierling erläuterte, dass die diesjährige Freibadsaison 2022 - neben dem besonders heißen und trockenen Wetter - zusätzlich durch Personalengpässe geprägt war. Aufgrund der Vakanz in der stellvertretenden Betriebsleitung, erfolgten zwei Stellenausschreibungen, ohne dass zum Saisonbeginn eine Nachfolge gefunden werden konnte. Über die gesamte Badesaison musste deshalb durch externe Dienstleister Beckenaufsichtspersonal „eingekauft“ werden. Aus diesem Grund war es nicht möglich, den Frühbadetag (mittwochs ab 6.00 Uhr) sowie die flexible Öffnung entsprechend der Temperaturen bis 21.00 Uhr anzubieten. Entgegen vieler Bäder in der Region war es - insbesondere durch einen enormen persönlichen Einsatz des Personals - möglich, dennoch verlässliche Öffnungszeiten zwischen 8.00 und 20.00 Uhr zu bieten. Gemäß dem Motto „nach der Saison, ist vor der Saison“, müssen nun die Weichen für die nächste Badesaison gestellt werden. Neben den Eintrittspreisen wurde ebenfalls über die Öffnungszeiten zu beraten.
Aus Sicht der Verwaltung hat sich die Öffnungszeit zwischen 8.00 und 20.00 Uhr bewährt, so dass auch künftig auf die Verlängerung der Öffnungszeiten verzichtet werden sollte. Neben dem Personalmangel in der Beckenaufsicht besteht auch Personalknappheit bei den Reinigungskräften. Bei einer Freibadöffnung bis 21 Uhr würden die Reinigungskräfte teils bis 24 Uhr arbeiten. Einige Reinigungskräfte üben die Reinigung im Nebenberuf aus und haben eine Haupterwerbstätigkeit, für die sie früh morgens wieder aufstehen.
Um den Frühbadetag mit Beginn um 6.00 Uhr gewährleisten zu können, ist der Arbeitsbeginn um 5.00 Uhr. Neben der rechtlichen Grauzone mit Blick auf das Arbeitszeitgesetz, scheint der Aufwand auch aufgrund der Tatsache, dass der Frühbadetag meist nur von 10 bis 15 Schwimmern genutzt wird, nicht mehr verhältnismäßig.
Angesichts der aktuellen Preisexplosion bei Energie und allen weiteren Kosten schlug die Verwaltung vor, vorbehaltlich der weiteren Entwicklungen, das Freibad erst Mitte Mai 2023 zu öffnen. Anbieten könnte sich hier eine Freibadöffnung an Christi Himmelfahrt. Dadurch könnten weitere Personal- und Energiekosten eingespart werden. Gerade in der ersten Maihälfte sind die Nachttemperaturen noch sehr niedrig und die Sonne noch nicht kräftig genug, so dass eine angenehme Badetemperatur nur durch einen enormen Energieaufwand erreicht werden kann. In der Vergangenheit wurde das Freibad zwischen Anfang und Mitte Mai im Mittel von wenigen Besuchern in Abhängigkeit des Wetters und an wärmeren Maitagen von wenigen Hundert Besuchern genutzt. Der allergrößte Teil der Freibadnutzer sind die so genannten Schönwetterbader, die von einer späteren Freibadöffnung Mitte Mai 2023 nicht betroffen wären. Als Ausgleich für eine spätere Freibadöffnung kann (je nach Wetter) auch eine mögliche Verlängerung im September 2023 offengelassen werden.
Die Verwaltung schlug weiter vor, aus Praktikabilitätsgründen künftig die Badezeit nicht mehr in der Badeordnung festzuschreiben, sondern vielmehr durch ein separates Dokument (Aushang) festzulegen. Dies hat den Vorteil, dass bei weiteren Änderungen der Badezeit die Badeordnung nicht nochmal geändert werden muss.
Da die derzeitige Badeordnung für das Freibad Untergruppenbach in wesentlichen Teilen noch aus dem Jahr 1974 stammt, war aus Sicht der Verwaltung eine Überarbeitung notwendig. Es handelt sich im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen oder beispielsweise um die Aufnahme von weiteren Verbotstatbeständen (z.B. Nutzung von Scootern im Inneren des Freibades) oder auch um Möglichkeiten, bei Lärmbelästigungen oder widerrechtlicher Nutzung von Freibadkarten entsprechende Sanktionsmöglichkeiten zu haben. Auch sind aktuell keine Regelungen für die Nutzung der Breitwellenrutsche in der aktuellen Fassung vorhanden.
Nach einer kurzen Aussprache hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Freibadöffnungszeit zwischen Mai und September ab der Badesaison 2023 von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr festzulegen. Der Freibadbetrieb in der Saison 2023 soll am 18.05.2023 beginnen. Die Neufassung der Badeordnung wurde beschlossen.
6. Neukalkulation der Gebühren für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte und Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Bürgermeister Vierling erläuterte, dass die Gemeinde Untergruppenbach für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte Benutzungsgebühren erhebt. Aufgrund der aktuellen Kostenentwicklung sowie der Flüchtlingssituation war eine Überprüfung und Anpassung der Gebührensätze erforderlich. Für die Ermittlung der Gebührensätze, wurden die Angaben aus dem Satzungsmuster über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften des Gemeindetags Baden-Württemberg herangezogen. Demnach sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Kalkulation zugrunde zu legen. Hierzu gehören die Unterhaltungs- und Betriebskosten, Verwaltungskosten einschließlich der Gemein- und Sachkosten sowie die kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung. Als Kalkulationsgrundlage dienten die vorläufigen Rechnungsergebnisse aus 2019 – 2022 (Hochrechnung) sowie die gewichteten Bewohnerzahlen. Die Verwaltung schlug weiterhin eine personenbezogene Gebühr je Wohnplatz/Monat für die eigenen und angemieteten Unterkünfte vor.
Die stellvertretende Kämmerin Frau Weimar hat dem Gemeinderat die umfassende Gebührenkalkulation erläutert. Im Ergebnis ergibt die Neukalkulation eine personenbezogene monatliche Benutzungsgebühr von 255 Euro.
Durch die Neukalkulation der Gebühren wurde auch die Fassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften überprüft. Die derzeitige Fassung der Satzung wurde in der Gemeinderatssitzung am 18. Februar 1999 beschlossen und ist seitdem in Kraft. Die Verwaltung schlägt vor, wie sonst auch üblich, eine Neufassung in Anlehnung an das neue Muster des Gemeindetages vorzunehmen.
Nach Vorstellung der Kalkulation erläuterte Bürgermeister Vierling, dass in der Gemeinde derzeit 114 Personen untergebracht sind und die Gemeinde jeden Monat rund 9 Personen unterbringen muss. Außerdem steht die Gemeinde derzeit noch mit 22 Personen im Soll, was die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine angeht. Aktuell richtet die Gemeinde ein Objekt her, welches im Dezember bezogen werden kann. Darüber hinaus hat die Gemeinde noch keine weiteren Objekte und ist dringend auf der Suche nach geeignetem Wohnraum.
Die Gemeinderätinnen Mangatter und Eichelroth sprachen sich für eine geringere Erhöhung der Gebühren für Bewohner aus, die keine Sozialleistungen erhalten. Nach eingehender Aussprache stellte Bürgermeister Vierling zunächst den Beschlussantrag der Verwaltung als weitergehenden Antrag zur Abstimmung. Dieser wurde vom Gemeinderat mehrheitlich (eine Gegenstimme und eine Enthaltung) angenommen. Somit hat der Gemeinderat der vorgestellten Gebührenkalkulation sowie den Berechnungsmethoden zugestimmt und die personenbezogene monatliche Benutzungsgebühr pro Wohnplatz auf 255 Euro festgelegt. Ebenso wurde die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die neugefasste Satzung ist in dieser Ausgabe des Amtsblattes vollständig abgedruckt.
Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.