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Richtlinien für die Sportlerehrung
Hier finden Sie die Richtlinien als PDF
Die Gemeinde Untergruppenbach ehrt jedes Jahr ihre erfolgreichen Sportler. Dabei kommen sowohl Einzelsportler als auch Mannschaften aller Altersgruppen in Betracht. Berücksichtigt werden nur die „Olympischen Kernsportarten“ und Sportarten, die von einem örtlichen Verein angeboten werden.
Geehrt werden
1. Sportler, die für einen örtlichen Verein starten, und
2. Sportler, die ihren Wohnsitz in Untergruppenbach haben und eine Sportart ausüben, die ein örtlicher Verein nicht anbietet.
I) Ausgezeichnet werden
a) Sportler die
- bei einer Deutschen Meisterschaft den 1. - 8. Platz
- bei einem Deutschen Turnfest den 1. - 8. Platz
- bei einer Süddeutschen Meisterschaft den 1. - 6. Platz
- bei einer Baden-Württembergischen Meisterschaft den 1. - 4. Platz
- bei einer Württembergischen Meisterschaft den 1. - 3. Platz
- bei einem Landesturnfest des Schwäb. Turnerbundes den 1. - 3. Platz (Meisterschaft)
- bei einer Bezirks- oder Regiomeisterschaft den 1. Platz
belegten.
b) Sportler, die deutsche Rekorde,
deutsche Jahresbestleistungen,
württembergische Rekorde,
württembergische Jahresbestleistungen
oder einen Kreisrekord
aufstellten.
c) Sportler, die in eine deutsche Nationalauswahl,
in eine Baden-Württ. Auswahl oder
in eine Württ. Auswahl
berufen wurden.
d) Eine Berücksichtigung als Sportler gilt auch für Mitglieder eines Teams, bei denen die Sportart auch in Einzelwertungen durchgeführt wird und eine Meisterschaft an einem Tag oder Ort entschieden wird (z.B. Paarlaufen, Doppel im Tennis, Staffelmeisterschaften).
e) Darüber hinaus können auf Antrag auch Sportler für besondere sportliche Leistungen,
die nicht unter die Absätze a) bis d) fallen, geehrt werden.
f) Die Ehrung von Mannschaften erfolgt entsprechend den o. a. Grundsätzen, beginnend bei einer Meisterschaft oder einem Aufstieg aus der zweituntersten Klasse.
Mannschaften aus Ballsportarten werden auch auf Kreisebene berücksichtigt.
II) Auszeichnungen
Alle Sportler erhalten eine Urkunde.
Zusätzlich erhalten Sportler, die zum ersten Mal geehrt werden, eine Medaille für besondere
sportliche Leistungen in Bronze.
Sportler, die zum 2. Mal geehrt werden, erhalten eine Medaille in Silber.
Sportler, die zum 3. Mal oder häufiger geehrt werden, erhalten einen Einkaufsgutschein.
Mannschaften erhalten einen Verrechnungsscheck.
III) Aufruf zur Mitteilung
Die Vereine werden im dritten Quartal eines jeden Jahres von der Gemeinde schriftlich
aufgefordert, Vorschläge über die zu ehrenden Personen unter Angabe der im ablaufenden Jahr
erzielten Erfolge bis 30.11. des Jahres einzureichen. Nicht rechzeitig eingereichte Vorschläge
können nicht mehr berücksichtigt werden.
Zusätzlich werden im örtlichen Mitteilungsblatt „Die Brücke“ die Untergruppenbacher Sportler, die
keinem Verein angehören und nach den o. a. Richtlinien einen Anspruch auf eine Ehrung durch
die Gemeinde haben, aufgefordert, sich bis zum 30.11. des Jahres bei der Gemeindeverwaltung
zu melden.
Die Leistungen sind mit Ort und Datum zu benennen. Bei Spielrunden ist der Zeitraum
anzuführen.
Grundsätzlich ist eine Leistungsnachweis zu erbringen (z.B.: Internetseite des jeweiligen
Verbandes oder Kopie einer Urkunde).
IV) Auswahl der zu ehrenden Personen
Die Auswahl der zu ehrenden Personen trifft der Sportausschuss nach diesen Richtlinien. Den
Vorsitz des Sportausschusses hat der Bürgermeister inne. Er entscheidet im Zweifelsfall.
Dem Ausschuss gehören die Vorsitzenden der SPVGG Heinriet und des TSV Untergruppenach an.
Der Sportausschuss trifft sich im Dezember, um über die sportlichen und kulturellen Leistungen
des laufenden Jahres zu befinden.
V) Ehrung
Grundsätzlich ist die Ehrung persönlich vorzunehmen. Bei Verhinderung ist schriftlich ein
Stellvertreter zu benennen. Ansonsten wird die Ehrung nicht vorgenommen.
VI) Veranstaltung
Die Sportlerehrung wird im Rahmen des Neujahrsempfangs der Gemeinde Untergruppenbach durchgeführt.
Die Vorsitzenden des entsprechenden Vereins übernehmen die mündliche Meldung über die
Anwesenheit des Sportlers bei den ehrenamtlichen Mitgliedern des Sportausschusses.
Da der Gemeinde nicht alle sportlichen Erfolge bekannt sein können, werden Sportlerinnen und Sportler, die nicht für einen örtlichen Verein starten, ihren Wohnsitz in Untergruppenbach haben und nach oben genannten Grundsätzen zu ehren sind, gebeten, sich bis 30. November 2022 mit der Gemeindeverwaltung (Frau Deiß, Tel. 07131/702912, E-Mail: julia.deiss@untergruppenbach.de) in Verbindung zu setzen. Gerne können auch Freunde und Bekannte von erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler, diese an uns weitermelden.