Hauptbereich
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung
Umlegung “Auensteiner Straße“
Gemeinde Untergruppenbach
Gemarkung Untergruppenbach
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB und die Auslegung des Umlegungsplanes mit Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis
1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 66 BauGB
Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Untergruppenbach hat in seiner Sitzung am 08.08.2022 die Aufstellung des Umlegungsplanes gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, für die folgenden Flurstücke der Gemarkung Untergruppenbach
1488/1, 1490, Teil von 1491 (hiervon eine südliche Teilfläche mit 323 m²),Teil von 1498/1 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1221 m²),Teil von 1498/2 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1216 m²),Teil von 1499 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1131 m²),Teil von 1500 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1196 m²),Teil von 1501 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1148 m²)und Teil von 1502 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 681 m²)
beschlossen.
Der Umlegung liegt der seit 05.08.2022 rechtsverbindliche Bebauungsplan “Auensteiner Straße“ zugrunde.
Der Umlegungsplan besteht aus dem Verzeichnis und der Karte für die Ordnungsnummern 1, 2, 3, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 4, 5, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.5 und 6.
Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Gemeinde Untergruppenbach nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, die Gebote und Baulasten sowie die geldlichen Leistungen sowie einen erläuternden Text auf.
2. Einsichtnahme in den Umlegungsplan
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs kann jeder den Umlegungsplan einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt, und zwar bei der Umlegungsstelle der Gemeinde Untergruppenbach, Zimmer 24, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach während der folgenden Öffnungszeiten / Sprechzeiten
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag15:00 Uhr bis 18:30 Uhr
oder nach Vereinbarung.
3. Zustellung des Auszugs aus dem Umlegungsplan
Den Beteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
4. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
Die Bekanntmachung der Gemeinde Untergruppenbach vom 12.08.2022 über den Umlegungsbeschluss enthält in Ziffer III die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist für die unter Nr. 1 aufgeführten Flurstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.
Untergruppenbach, 12.08.2022
Andreas Vierling
Bürgermeister
und Vorsitzender des Umlegungsausschusses