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Aus der Arbeit des Gemeinderats
Gemeinderatssitzung vom 30.06.2022
1. Fragestunde
Ein Bürger erkundigte sich, ob durch die Gemeinde eine Bürgerversammlung terminiert ist. Bürgermeister Vierling teilte mit, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Planungen gibt und sämtliche Termine im Amtsblatt angekündigt werden. Weiter wies der Bürger auf eine Skulptur hin, die er im baurechtlichen Außenbereich errichtet hat.
2. Vergabekriterien für den Verkauf der Bauplätze in den Neubaugebieten
Bürgermeister Vierling führte aus, dass der Gemeinderat vor knapp drei Jahren den Startschuss für die Erschließung von verschiedenen kleineren Baugebieten gegeben hat. Beim Baugebiet Hungerberg II in Unterheinriet fand am 02.03.2022 bereits der Spatenstich statt und die Erschließungsarbeiten laufen auf Hochtouren und werden bald abgeschlossen sein. Die Erschließungsarbeiten bei den Baugebieten „Auensteiner Straße“ und „Neues Wohnen – Donnbronn Süd“ soll im Herbst dieses Jahres beginnen.
Beim Baugebiet Hungerberg II entstehen derzeit 22 Bauplätze, von denen sich 14 im Eigentum der Gemeinde befinden. Die Vergabe dieser Bauplätze soll im Sommer dieses Jahres beginnen. Um die Vergabe möglichst transparent, gerecht und anhand der Zielsetzung der Gemeinde zu gestalten, sollten Vergabekriterien verabschiedet werden.
Der Gemeinderat hat sich intensiv mit den „Vergabekriterien“ auseinandergesetzt. Ebenso wurde bzgl. der Rechtssicherheit der aufgestellten Vergabekriterien ein Rechtsanwalt beratend hinzugezogen. Bürgermeister Vierling erläuterte, dass die Gemeinde Untergruppenbach mit den vorliegenden Bauplatzvergaberichtlinien das Ziel verfolgt, durch die Förderung kinderreicher Familien den Erhalt stabiler Bevölkerungsstrukturen in der Gemeinde zu sichern und die Ortsverbundenheit zu der Gemeinde zu stärken.
Die soziologische Zusammensetzung der Einwohnerschaft soll durch die vorliegenden Bauplatzvergaberichtlinien auch so gesteuert werden, dass einer erzwungenen Abwanderung von Einheimischen entgegengewirkt werden kann. Die vorhandenen Bauplatzvergabekriterien bilden die Grundlage, eine dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit in der Gemeinde Untergruppenbach zu ermöglichen, da dies die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt. Auch der ehemalige Wohnsitz in Untergruppenbach wird in moderatem Umfang begünstigt. Durch den Wohnsitz wird – gerade im Kinder- und Jugendalter – eine Ortsverbundenheit begründet. Jugendliche und junge Erwachsene, die ehemals in Untergruppenbach beheimatet waren und dann wegen eines Studiums, einer Ausbildung und/oder eines Auslandsaufenthalts ihren tatsächlichen Wohnsitz in Untergruppenbach aufgeben mussten, sind weiterhin mit dem Ort verbunden und können - aus denselben Gründen, aus denen Personen mit aktuellem Wohnsitz in der Gemeinde eine positive Berücksichtigung bei dem Erhalt von Bauplätzen erfahren können - positiv bepunktet werden.
Von Bedeutung ist zudem das ehrenamtliche Engagement. Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, leisten einen wichtigen Beitrag für die örtliche Gemeinschaft. Des Weiteren haben die Vergabekriterien besondere soziale Belastungen im Blick. Insbesondere werden dabei Schwerbehinderung und die Pflege von Angehörigen positiv honoriert.
Bürgermeister Vierling erläuterte weiter, dass die vorliegenden Kriterien die Maßgabe der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des EU-Kompromisses, berücksichtigen, wonach das Gewicht des Kriteriums „Ortsbezug“ auf maximal 50% der Entscheidungskriterien beschränkt sein muss und darüber hinaus keine besondere Entscheidungsrelevanz mehr besitzen darf. Darüber hinaus werden die weiteren gesetzlichen Vorgaben (insb. Art. 3, 6 GG, §§ 1, 11 BauGB und 92 GO), die Vorgaben der Rechtsprechung sowie weitere Handreichungen aus der Literatur und anderen Publikationen (insb. Muster-Bauplatzvergabekriterien des Gemeindetags Baden-Württemberg v. 29.10.2019) berücksichtigt.
Zum weiteren Vorgehen äußerte Bürgermeister Vierling, dass nach der Beschlussfassung die Vergabekriterien auf der Homepage der Gemeinde sowie im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht werden. Dabei erfolgt die Aufforderung, sich mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsbogen, der sowohl auf der Homepage, als auch im Rathaus zur Abholung bereitsteht, bis spätestens 21.08.2022 zu bewerben. Mit dem Zugang der Bewerbung bei der Gemeindeverwaltung - innerhalb der Bewerbungsfrist - bewirbt sich der Bewerber auf die Zuteilung eines Kaufgrundstücks im Neubaugebiet Hungerberg II.
Nach Ablauf des 21.08.2022 wertet die Gemeindeverwaltung die Bewerbungen anhand der vorliegenden Vergabekriterien aus. Die Entscheidung über die Vergabe der Grundstücke an die Antragsteller erfolgt durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung, auf Basis der erzielten Bewertungspunkte und des sich anschließenden Losverfahrens. Ab dem Erreichen von 40 Punkten bei den Vergabekriterien, werden die Bauplätze im Losverfahren vergeben. Das Losverfahren wird unter Hinzuziehung eines Notars erfolgen.
Der Gemeinderat hat die Vergabekriterien einstimmig beschlossen.
Hinweis: Auf die weiteren Informationen in dieser Ausgabe des Amtsblatts wird verwiesen.
3. Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung 2022/2023
Bürgermeister Vierling begrüßte Herrn Steffen Matusik, Leiter des Sachgebiets Kinder, Jugend und Soziales im Rathaus, welcher die umfangreiche Kindergartenbedarfsplanung erarbeitet hat und führt aus, dass jedes Jahr die Kindergartenbedarfsplanung durchgeführt wird, damit die Gemeinde Untergruppenbach ein bedarfsorientiertes Kinderbetreuungsangebot für die Familien und deren Kinder anbieten kann. Dabei werden unter anderem aufgrund der aktuellen Meldezahlen, demographischen Entwicklungen, vorhandenen Betreuungsangebote und Platzkapazitäten berechnet, ob kurz-, mittel- oder langfristiger Handlungsbedarf besteht. Mit Stand zum 01.03.2022 wurden in den Kita-Einrichtungen insgesamt 336 Kinder im Alter ab 1 Jahr bis zum Schuleintritt bereut, davon 61 Kinder unter 3 Jahren und 275 Kinder über 3 Jahren. Durch die Inbetriebnahme der Kinderkrippe in der Lohnsteige in Obergruppenbach, konnten zusätzliche Betreuungsplätze für den U3-Bereich geschaffen werden. Erfreulicherweise gibt es in der Gemeinde Untergruppenbach eine anhaltend positive Geburtenentwicklung mit 102 Geburten im letzten Jahr (Vergleich: 2017: 63, 2018: 94, 2019: 91, 2020: 110 Geburten).
Neben den Kinderbetreuungseinrichtungen für die Kinder ab dem 1. Jahr bis zum Schuleintritt gibt es noch die beiden Schulkindbetreuungen an der Stettenfelsschule, mit momentan 46 Kindern und an der Eberhard-Schweizer-Grundschule, mit derzeit 49 Kindern. Die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung beschäftigt sich somit mit dem gesamten Betreuungsangebot für die ganz kleinen Einwohner, ab der Kinderkrippe, bis hin zur Schulkindbetreuung, bis zum Ende der 4. Klasse.
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Gemeinde Untergruppenbach derzeit mit den vielfältigen Betreuungsangeboten sehr gut aufgestellt ist und es kurzfristig keinen akuten Handlungsbedarf gibt.
Bürgermeister Vierling teilte weiter mit, dass die Nachfrage in der Waldkita das Betreuungsangebot übersteigt, weshalb perspektivisch über eine Weiterentwicklung des Natur-Kitaangebots beraten werden sollte.
Aufgrund der Kinderzahlen in Unterheinriet ist davon auszugehen, dass ab dem Schuljahr 2025 /2026 durchgängig zwei Eingangsklassen gebildet werden müssen, weshalb die Gemeinde hier räumliche Alternativen erarbeiten muss. Die Gemeindeverwaltung ist hierbei bereits in Planungen, auch was zusätzliche Kita-Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Unterheinriet betrifft.
Zur Erhebung der Elternbeiträge übernimmt die Gemeinde Untergruppenbach seit einigen Jahren die gemeinsamen Empfehlungen des Gemeindetages, Städtetages sowie der Vier-Kirchen-Konferenz. In diesem Jahr wurden die Empfehlungen um 3,9 Prozent erhöht. Dementsprechend werden die Elternbeiträge auch in Untergruppenbach um diesen Prozentsatz erhöht.
Seit einigen Jahren erfolgt die Belieferung der Kitas und der Schulkindbetreuung Unterheinriet durch den Caterer Herr Herrmann. Nach nunmehr drei Jahren hat Herr Hermann die Erhöhung der Essenspreise aufgrund der allgemein gestiegenen Preise für alle Produkte im Lebensmitteleinkauf und Benzinkosten mitgeteilt. Im Rahmen der Elternanhörung wurden die Elternvertreter über die beantragte Erhöhung der Essenspreise informiert. Die Elternvertreter zeigten sich verständnisvoll, insbesondere waren sie mit dem Essen in Sachen Angebot, Qualität und Geschmack zufrieden, sodass auch aus Sicht der Elternvertreter die 10-prozentigen Erhöhung gerechtfertigt erscheint.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Erhöhung nach drei Jahren angesichts stark gestiegener Preise gerechtfertigt. Die Essenspreise erhöhen sich demnach ab dem 01.09.2022 von netto 2,69 Euro auf 2,96 Euro (brutto 3,17 Euro) im U3-Bereich, von netto 3,75 Euro auf 4,13 Euro (brutto 4,42 Euro) im Ü3-Bereich und von netto 4,76 Euro auf 5,24 Euro (brutto 5,61 Euro) im Schulkindbereich.
Nach der Vorstellung von Bürgermeister Vierling und Herrn Matusik haben die Gemeinderäte einstimmig der Kindergartenbedarfsplanung zugestimmt sowie die Verwaltung ermächtigt, im Zuge der Umstrukturierung nach Bedarf eine Altersgemischte Gruppe in der Kindertagesstätte ESG Unterheinriet einzurichten und die personellen Ressourcen anzupassen. Zudem soll das Natur-Kitaangebot weiterentwickelt werden. Außerdem wird die Verwaltung ermächtigt, bei einer Zweizügigkeit der Eingangsklasse an der ESG in Unterheinriet gegebenenfalls Räumlichkeiten zu suchen. Außerdem hat der Gemeinderat der Essenspreiserhöhung des Caterers Herr Herrmann zum 01.09.2022 zugestimmt.
4. Annahme von Spenden
Bei der Gemeinde sind wieder Spenden eingegangen und zwar eine Geldspende über 300Euro für den Jugendtreff, eine Sachspende (Zweisitzer-Sofas) für die Kindertagesstätte Kelterstraße und eine weitere Geldspende für den Jugendtreff über 100 Euro. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Annahme dieser Geldspende zu.
Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.