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Abfallentsorgung im Landkreis Heilbronn

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 13.01.2022

In den letzten Wochen und Monaten haben sich einige Bürger bei der Gemeinde erkundigt, warum in Untergruppenbach und anderen Landkreisgemeinden kein Gelber Sack bzw. keine Gelbe Tonne eingeführt wird, wie dies beispielsweise in der Stadt Heilbronn der Fall ist.

Richtig ist, dass die Stadt- und der Landkreis Heilbronn unterschiedliche Systeme zur Abfallentsorgung haben. Zuständig dafür sind die Entsorgungsbetriebe der Stadt und der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises. Die Gemeinde Untergruppenbach selbst hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.

Der Landkreis Heilbronn hat sich schon seit vielen Jahren gegen den Gelben Sack bzw. Gelbe Tonne und für ein Bringsystem entschieden. Hierzu betreibt der Landkreis Heilbronn 50 Recyclinghöfe.

Hintergrund für diese Entscheidung des Landkreises ist, dass die Kunststoffe auf diese Weise sortenrein getrennt werden, wodurch die Recyclingquote deutlich höher als beispielsweise beim Gelben Sack ist. Durch das System des Landkreises liegt der Anteil am tatsächlichen Recycling bei über 90 %. Voraussetzung ist jedoch, dass die Wertstoffe tatsächlich recycelt werden und nicht im Restmüll entsorgt werden.

Die hohe Recyclingquote generiert für den Landkreis darüber hinaus Einnahmen, wodurch die Müllgebühren stabil gehalten werden können.

 

Wie ist der Sachstand beim Recyclinghof

Durch die Ansiedlung des Nahversorgungszentrums „Schlossblick“ musste der Recyclinghof von seinem bisherigen Standort im Mühlweg verlegt werden. Aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse handelt es sich hierbei nur um eine befristete Lösung.

Im Laufe dieses Jahres soll der Häckselplatz wie auch der Recyclinghof umgesiedelt werden. Die Planung sieht vor, neben dem Recyclinghof auch den Häckselplatz zu versetzen. Somit können beide Einrichtungen kundenfreundlich an einem gemeinsamen Standort zusammengelegt werden. Darüber hinaus soll auch der P&M Parkplatz vergrößert werden.

 

Bereits im Jahr 2020 hat der Gemeinderat der Planung des Ingenieurbüros Ippich einstimmig zugestimmt. Um auf einer ehemals landwirtschaftlichen Fläche eine bauliche Entwicklung vorzunehmen, ist sowohl die Fortschreibung des Flächennutzungsplans als auch die Erarbeitung eines Bebauungsplans erforderlich, wie dies beispielsweise auch bei einem Wohnbaugebiet erforderlich ist. Im Rahmen dieser Verfahren sind umfassende Untersuchungen wie zu den Themen Natur- und Artenschutz, der Geologie, der Entwässerung, dem Verkehr und auch dem Lärm erforderlich.

Insbesondere hinsichtlich dem „Häckselplatz“ gestaltete sich das Thema Lärmschutz problematisch. Diese Thematik konnte jedoch zwischenzeitlich mit der Genehmigungsbehörde abgearbeitet und ausgeräumt werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises rechnet in den nächsten Wochen mit der Baugenehmigung, so dass die Baumaßnahme im Februar ausgeschrieben werden kann.

Die Planungen des Abfallwirtschaftsbetriebs, der Bauherr und Betreiber der Einrichtungen ist, sehen vor, Ende des zweiten Quartals mit den Arbeiten zu beginnen und den Recyclinghof bzw. den Häckselplatz im September in Betrieb zu nehmen. Mit einer Fertigstellung des P&M-Parkplatzes wird im Oktober gerechnet.