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Gemeinde Aktuell: Gemeinde Untergruppenbach

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Hauptbereich

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 28.10.2021

-> Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober 2021(pdf)

 

Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober 2021

1. Fragestunde

In der letzten Gemeinderatssitzung wurden keine Anfragen seitens der Bürger an Bürgermeister Vierling gestellt.


2. Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigem Grund von Gemeinderätin Petra Happold

Bürgermeister Vierling erläutert anhand der Sitzungsvorlage, dass Frau Gemeinderätin Petra Happold ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt hat. Die Ausübung des Gemeinderatsmandates stellt eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne der Gemeindeordnung dar, die nur aus wichtigem Grund abgelehnt bzw. das Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt werden kann. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet bei Gemeinderäten der Gemeinderat.

Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass bei Gemeinderätin Petra Happold ein wichtiger Grund im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 5 der Gemeindeordnung vorliegt und entspricht damit dem Antrag auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat.

 

3. Ablehnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat) aus wichtigem Grund von Ersatzperson Reinhard Stoll

 

Der Vorsitzende informierte, dass nach dem Ausscheiden der aktuellen Gemeinderätin Petra Happold aus dem Gemeinderat, nach § 31 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg der als nächster Ersatzbewerber/in festgestellter Bewerber/in nachrückt. Nach dem vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Ergebnis der Wahl des Gemeinderats am 26. Mai 2019, ist Herr Reinhard Stoll als erste Ersatzperson für den Einzug in das Gremium vorgesehen.

Da die Ausübung des Gemeinderatsmandates eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne der Gemeindeordnung darstellt, kann diese nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Herr Stoll teilte der Verwaltung mit, dass er sein Amt als Gemeinderat aus wichtigem Grund nicht annehmen kann. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet bei Gemeinderäten der Gemeinderat.

Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass bei Ersatzperson Reinhard Stoll ein wichtiger Grund im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung vorliegt und entspricht damit dem Antrag auf Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit.

 
4. Nachrücken von Ersatzbewerber Michael Reißer in den Gemeinderat

  • Feststellung von Hinderungsgründen
  • Verpflichtung
 

Nach dem Ausscheiden von Petra Happold aus dem Gemeinderat und der Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit des ersten Ersatzbewerbers Reinhard Stoll, rückt gemäß § 31 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg die nächste Ersatzperson nach. Im konkreten Fall ist dies Herr Michael Reißer. Es war zunächst zu prüfen, ob Hinderungsgründe nach der Gemeindeordnung vorliegen.

Da dies nicht der Fall war, stellte der Gemeinderat einstimmig fest, dass gemäß § 29 der Gemeindeordnung bei Herrn Michael Reißer keine Hinderungsgründe vorliegen.

 

Anschließend nahm Bürgermeister Vierling mit folgender Verpflichtungsformel die Verpflichtung von Herrn Michael Reißer vor:

 

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

 

Im Namen des Gemeinderates und der Verwaltung hieß Bürgermeister Vierling Herrn Reißer als neues Mitglied im Kreis des Gemeinderates und der Verwaltung herzlich willkommen. Gemeinderat Reißer stellte sich kurz persönlich dem Gemeinderat, der Verwaltung und den Zuhörerinnen und Zuhörern vor. 


5. Besetzung der Gremien nach dem Ausscheiden von Frau Happold aus dem

Gemeinderat

 

Da Frau Happold sowohl Mitglied im Zweckverband Schozachwasserversorgungsgruppe als auch Mitglied in den Umlegungsausschüssen für die Baugebiete „Unter dem Weiler“, „Neues Wohnen-Donnbronn Süd“, „Hungerberg II“ und „Lange Äcker“ war, musste aufgrund ihres Ausscheidens aus dem Gemeinderat, die Nachfolge in diesen Gremien neu bestimmt werden.

Auf Vorschlag der CDU-Fraktion sollen beide Sitze mit Herrn Michael Reißer besetzt werden.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass aufgrund des Ausscheidens von Frau Petra Happold Herr Gemeinderat Michael Reißer als Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Schozachwasserversorgungsgruppe und als Mitglied in die Umlegungsausschüsse der Baugebiete „Unter dem Weiler“, „Neues Wohnen-Donnbronn Süd“, „Hungerberg II“, und „Lange Äcker“ gewählt wird.

 

6. Forstwirtschaftlicher Betriebsplan 2022


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Vierling den stv. Leiter des Forstamtes, Herrn Traber, den Revierleiter, Herrn Muth und Frau Beschmann.

 

Herr Traber erläuterte anhand einer Präsentation die Themen Herausforderung „Klimawandel“, die Trockenheit der vergangenen Jahre und den Umbau labiler Fichtenbestände in trockenresistentere Arten wie z. B. Eichen und Douglasien. Außerdem stellte Herr Traber die Spendenaktion „Unser Wald von Morgen“ des Landratsamtes Heilbronn (Forstamt) sowie die Aktionen des „Waldnetzwerkes“ vor. Des Weiteren erläuterte Herr Traber die derzeitige Holzmarktsituation. Nadelschnittholz wurde 2021 zu Rekordpreisen gehandelt. Demgegenüber stieg der Nadelrundholzpreis endlich wieder auf „Vorkrisenniveau“ an.  Die Laubholzpreise blieben durchweg stabil und waren deutlich weniger schwankungsanfällig. Die Eiche bleibt weiterhin sehr gefragt.

Anschließend erläuterte Frau Beschmann die Jahresplanungen (Natural- und Finanzplanung) 2022 für den Wald der Gemeinde Untergruppenbach. Demnach soll die Holzernte im kommenden Jahr bei Fichte und Tanne Stammholz 290 Festmeter betragen. Bei den Laubhölzern werden beim Eichenstammholz für das Jahr 2022 242 Festmeter und beim Brennholz 317 Festmeter eingeplant. Die Brennholzversteigerung wird voraussichtlich am 29. Januar 2022 an der Lutz-Sigel-Hütte stattfinden. Der Finanzplan 2022 sieht Erlöse beim Holzverkauf in Höhe von 116.115 Euro vor. Die Ausgaben für Waldschutz und Kulturkosten fallen gegenüber 2021 geringer aus, da u. a. die Borkenkäferschäden wesentlich geringer waren. Im Gesamtergebnis 2022 wird mit einem Plus in Höhe von 31.038 Euro gerechnet.

Revierförster Muth berichtete, dass er noch kurz vor der heutigen Gemeinderatssitzung im Wald war und sagen kann, dass der Sturm im Gemeindewald keine größeren Schäden verursacht hat.

Bürgermeister Vierling bedankt sich bei Frau Beschmann, Herrn Traber und Herrn Muth für die gute Zusammenarbeit.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, den Forstwirtschaftlichen Betriebsplan 2022 für den Gemeindewald Untergruppenbach zu genehmigen.  

 
7. Mobilitätswerkstatt Untergruppenbach 2025 - Abschlussbericht
 

Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den ehemaligen Mobilitätsmanager der Gemeinde Untergruppenbach, Herrn Bertsch und erläuterte, dass im Rahmen des Förderprogramms „MobilitätsWerkStadt 2025“ es der Gemeinde Untergruppenbach gelungen ist, als einer von deutschlandweit 50 Städten und Gemeinden, Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu erhalten. Konkret wurde eine Vollzeitstelle über die Dauer eines Jahres gefördert. Die Einstellung des Mobilitätsmanagers - Dominik Bertsch - erfolgte zum 01.04.2020. Der Bearbeitungszeitraum der Entwicklung eines integrierten, kommunalen Mobilitätskonzepts lief vom 01.04.2020 bis 31.07.2021.

Anschließend stellte Herr Bertsch den Abschlussbericht zur Mobilitätswerkstatt Untergruppenbach 2025 anhand einer Präsentation vor.

 

Im Rahmen der Mobilitätswerkstatt wurde zunächst die Ausgangssituation in Untergruppenbach erörtert und dokumentiert. Aufbauend auf dem förderrechtlichen Hintergrund bzw. zur lokalen Umsetzung der Fördermaßnahme MobilitätsWerkStadt 2025 wurden Handlungsfelder für Untergruppenbach definiert. Außerdem wurde ausgehend von den Spannungsfeldern „Individuelle Mobilität“ und „Nachhaltigkeit“ ein lokaler Lösungsansatz entwickelt.

Die Hochschule Heilbronn begleitete die Mobilitätswerkstatt als wissenschaftlicher Partner. Ebenso erfolgte eine enge Zusammenarbeit mit den lokalen Unternehmen. Hervorzuheben ist hierbei die Kooperation mit Bosch und Magna, die in Untergruppenbach Lösungen für die „Mobilität der Zukunft“ entwickeln. Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden, wie den Straßenbaulastträgern bzw. der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Heilbronn).

Erste Kernaufgabe der wissenschaftlichen Begleitforschung durch die Hochschule Heilbronn (HHN) war die Konzeption und Durchführung einer repräsentativen Mobilitätsumfrage für die Bürger*innen der Gemeinde Untergruppenbach. Hierbei konnte ein repräsentatives Meinungsbild über alle Altersgruppen und Ortsteile der Gemeinde gebildet werden. Die Experten der Hochschule wurden, ebenso wie die Kommunalpolitik, in die sich anschließenden Workshops mit der Bürgerschaft eingebunden und so wurden gemeinsam eine wissenschaftlich fundierte Konzeption, aber auch praxistaugliche Lösungen erarbeitet.

Ziel einer heutigen Mobilitätskonzeption muss es sein, dass eine verträgliche Nutzung aller Verkehrsarten möglichst gleichberechtigt nebeneinander erfolgen kann. Unter Berücksichtigung geänderter Rahmenbedingungen hinsichtlich der Nutzung umweltverträglicher Verkehrsmittel, aber auch in Bezug auf Klimaverträglichkeit und Nachhaltigkeit, ist es umso wichtiger, eine übergeordnete und integrierte Mobilitätskonzeption zu erarbeiten. Dazu wurden alle Verkehrsmittel und Mobilitätsangebote aufgenommen und analysiert.

Die Aufgabe der nächsten Jahre wird es sein, aus den oftmals konkurrierenden Handlungsfeldern konkrete Maßnahmen abzuleiten. Gleichzeitig muss es gelingen, diese Maßnahmen trotz schlanken Verwaltungsaufbaus und gegebener Haushaltssituation, umzusetzen.

Das übergeordnete Ziel, Verkehrsbewegungen nachhaltig zu gestalten und Mobilitätsbedürfnisse mit weniger individuellem Verkehr zu erfüllen, sollte bei allen weiteren Überlegungen stets berücksichtigt werden. Eine Mobilitätskonzeption ist niemals statisch. Es gilt, sich als Kommune auf zu erwartende Entwicklungen einzustellen. Der begonnene Weg sollte weiter beschritten werden. In diesem Rahmen wird es der Gemeinde Untergruppenbach und ihren Bürgerinnen und Bürgern gelingen, mobil zu bleiben sowie gleichzeitig nachhaltig mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen zu haushalten.

Bürgermeister Vierling bedankte sich bei Herrn Bertsch für die geleistete Arbeit und der Vorstellung des Abschlussberichtes und wünschte ihm für die Zukunft an seiner neuen Arbeitsstelle alles Gute. Die anstehenden Maßnahmen wie z. B. Radweg von Unterheinriet nach Untergruppenbach und barrierefreie Bushaltestellen müssten nun in einer Klausurtagung priorisiert werden. Außerdem wies der Vorsitzende darauf hin, dass der Gemeindeverwaltungsverband das Thema „Mobilität“ interkommunal durchführen möchte.

Einstimmig nahm der Gemeinderat das Mobilitätskonzept zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Abschlussbericht des Mobilitätskonzepts wird auf der Homepage der Gemeinde (www.untergruppenbach.de) eingestellt.

 

8. Neugestaltung 46/49-Wochen-Tarif für Kindertagesstätten

 

Bürgermeister Vierling erläuterte, dass in verschiedenen Gesprächen mit Elternvertretern der Kitas, bei der Verwaltung angeregt wurde, die Gebührenstruktur der Kita-Betreuung zu ändern. Insbesondere geht es dabei um die 46/49-Wochen-Regelung, welche im Jahr 2012 eingeführt wurde.

 

In den letzten drei Wochen im August wird in den Kitas eine Ferienbetreuung angeboten. Sofern diese Ferienbetreuung im August in Anspruch genommen werden soll, ist der 49-Wochen-Tarif zu buchen. Wird diese Betreuung nicht in Anspruch genommen, ist der 46-Wochen-Tarif zu buchen, der etwas geringer ist.

Da es sich um monatlich gleichbleibende Betreuungsgebühren für das ganze Jahr über handelt, muss bereits Ende November des Vorjahrs entschieden werden, ob eine Ferienbetreuung benötigt wird oder nicht. Zu diesem Zeitpunkt wissen einige Familien jedoch noch gar nicht, ob sie die Betreuung benötigen.

Nun ist angedacht, den 49-Wochen-Tarif abzuschaffen und generell den 46-Wochen-Tarif anzubieten. Für die Sommerferienbetreuung soll die Möglichkeit einer Zubuchung angeboten werden. Diese kann für eine, zwei oder auch wie bisher drei Wochen erfolgen.

Durch diese Neugestaltung würde die Gebührenübersicht erheblich verschlankt werden. Ebenfalls entstehen daraus keine finanziellen Nachteile. Die Familien können sich künftig bis Ende Februar entscheiden, ob Sie eine Ferienbetreuung benötigen und diese dann zubuchen. Neben der Flexibilität für die Eltern, könnte auch der Personaleinsatz in den Kitas zielgerichteter geplant werden.

 

Die einheitlichen Schließtage sollen beibehalten werden. Die Einrichtungen sind zwei Wochen in den Weihnachtsferien, eine Woche in den Pfingstferien und die letzten drei August-Wochen der Sommerferien geschlossen. Außerdem gibt es noch zwei zusätzliche Schließtage in den Kindertagesstätten.

 

Nach einer kurzen Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass in den Kindertagesstätten der Gemeinde Untergruppenbach nur noch der 46-Wochen-Tarif angeboten wird. Die Familien können bis Ende Februar entscheiden, ob sie ein Ferienbetreuungsangebot zubuchen möchten. Die Ferienbetreuung kann für eine, zwei oder drei Wochen zugebucht werden. Die Gebühren hierfür werden anteilig auf der Grundlage des 46-Wochen-Tarifes berechnet. Die neue Tarifstruktur für die Kindertagesstätten in der Gemeinde Untergruppenbach wird zum 01.01.2022 eingeführt.

 

9. Festlegung der Straßennamen für die Baugebiete

 

Bürgermeister Vierling weist darauf hin, dass zur Ausarbeitung des Umlegungsplans es erforderlich ist, für die geplanten Baugebiete Straßennamen zu vergeben.

Entsprechend den Erschließungsplänen sind folgende Straßennamen zu vergeben:

  • 4 Straßennamen für das Gebiet „Neues Wohnen-Donnbronn Süd“
  • 1 Straßenname für das Gebiet „Auensteiner Straße“
  • 2 Straßennamen für das Gebiet „Hungerberg II“
 

Bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.09.2021 bat Herr Bürgermeister Vierling die Mitglieder des Gemeinderats, sich Gedanken über mögliche Straßennamen zu machen und diese Vorschläge bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. In der Gemeinderatssitzung haben die Fraktionen die Gründe für ihre Vorschläge kurz dargelegt. Außerdem ging bei der Verwaltung noch der Vorschlag ein, die Namen der „vier Mütter des Grundgesetzes“ zu berücksichtigen. Nach einer kurzen Aussprache stimmte der Gemeinderat über die einzelnen Vorschläge für die jeweiligen Wohngebiete ab.

Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat für die Neubaugebiete folgende Straßennamen:

 

„Neues Wohnen-Donnbronn Süd“: Spitalklingenweg/Spitalweg; Hedwig-Moser-Straße; Tannbrunnweg; Neolithenweg

„Auensteiner Straße“: Taubentränke

„Hungerberg II“: Hohenrietstraße; Weberstraße

 

10. Sanierung Freibad in Untergruppenbach

      - Antrag für den Investitionspakt Sportstätten im Rahmen des Städtebauförderungs-

        programms Baden-Württembergs

 

Bürgermeister Vierling erläuterte, dass sich in der Vergangenheit der Gemeinderat schon mehrfach mit der Sanierung des Freibades in Untergruppenbach befasst hat. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 19.11.2020 wurde einstimmig beschlossen, dass die Sanierungsmaßnahmen des Freibades Untergruppenbach gemäß der vorgelegten Ausarbeitung der Firma Fritz Planung GmbH zu den aufgezeichneten Gesamtkosten in Höhe von 5.701.824 Euro (netto) inkl. Nebenkosten abschnittsweise umgesetzt werden soll.

 

Folgende Bauabschnitte wurden gebildet:

 

1. Ertüchtigung Kioskbereich mit Küche

2. Erstellung Technikgebäude mit Bädertechnik und die Sanierung des Umkleidebereichs

3. Sanierung Sportbecken

4. Sanierung Nichtschwimmerbecken

5. Eingangsgebäude

 

Mit der Realisierung des ersten Bauabschnitts wurde bereits nach Ende der Badesaison 2021 begonnen, so dass die neuen Pächter in die Badesaison 2022 in den neu sanierten Räumen starten können. Die zeitliche Umsetzung der weiteren Sanierungsabschnitte hängt jedoch von der Förderkulisse und der finanziellen Situation der Gemeinde ab.

 

Leider kam die Gemeinde Untergruppenbach beim Förderaufruf 2020 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ nicht zum Zuge. Hier haben bundesweit 1.300 Städte und Gemeinden Förderanträge mit einem Volumen von 2,8 Milliarden Euro eingereicht, wobei lediglich 200 berücksichtigt werden konnten (24 in Baden-Württemberg). Das Programm war damit mehrfach überzeichnet, da lediglich ein Bundeszuschuss in Höhe von 400 Millionen Euro zur Verfügung stand.

 

Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms besteht nun die Möglichkeit eine Förderung über den „Investitionspakt Sportstätten Baden-Württemberg“ in Höhe von ca. 3,2 Millionen Euro zu erhalten. Um jedoch einen Antrag stellen zu können, ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats erforderlich.  

 

Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Förderung des städtebaulichen Vorhabens „Sanierung des Freibades in Untergruppenbach“ nach dem Programm „Investitionspakt Sportstätten im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Baden-Württemberg“ zu stellen. Sofern der Förderantrag positiv beschieden wird, wird die Gemeinde Untergruppenbach die Maßnahme umsetzen. Die erforderlichen Eigenmittel werden rechtzeitig über den Haushalt der Gemeinde bereitgestellt. 

 

11. Annahme von Spenden

 

Bei der Gemeinde gingen zwei Spenden ein, über deren Annahme der Gemeinderat zu entscheiden hatte. Zum einen handelt es sich um eine Sachspende (Spielpferd mit Zubehör) der Walter Klemm GmbH aus Göppingen im Wert von 232,82 Euro für die Kindertagesstätte Kelterstraße in Unterheinriet. Und zum anderen um eine Geldspende in Höhe von 3.150,05 Euro (Kindergartenbus) der VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG für die Kindertagesstätte Oberheinrieter Straße in Unterheinriet.

Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Annahme der Spenden zu.

 

12. Antrag auf Auffüllung durch die Firma Erdbau Kuhn GmbH & Co. KG aus Kirchardt-  

      Berwangen im Bereich Sommerrain in Unterheinriet

 

Bürgermeister Vierling führte aus, dass die Firma Erdbau Kuhn GmbH & Co. KG aus Kirchardt-Berwangen bei der Gemeinde für die Grundstücke Flst.-Nr. 6599, 6600, 6601 und 6457 einen Erdauffüllungsantrag eingereicht hat. Begründet wird der Auffüllungsantrag mit einer gewünschten Bodenverbesserung in diesem Bereich, da der Boden bereits abgewirtschaftet und steinig ist. Außerdem soll durch die Auffüllung die Längsneigung reduziert, eine Wendemöglichkeit geschaffen und die Gesamtlängsneigung des Weinbergs reduziert werden. Aufgefüllt werden soll mit Löss-Lehm. Der Weinberg, speziell auf dem Flst.-Nr. 6601, ist aufgrund der topographischen Lage lt. der Firma Kuhn, seit einiger Zeit nicht mehr bewirtschaftet und soll nach Anpassung der Topographie neu angelegt werden. Das Grundstück mit der Flst.-Nr. 6457 befindet sich im Eigentum der Gemeinde Untergruppenbach und ist als öffentlicher Weg ausgewiesen. Bei dem Weg handelt es sich um einen Erdweg.

Bei einer Vorabbesprechung mit den verschiedenen Eigentümern, wurde vom Landratsamt Heilbronn angemerkt, dass sich östlich angrenzend ein gewachsenes Biotop befindet, zu dem ein Abstand von 5,0 m eingehalten werden muss.

Einstimmig hat der Gemeinderat zur geplanten Erdauffüllung das Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass sich keine Verschlechterung für die Ableitung des Oberflächenwassers ergibt. Um die Verschlechterung bei der Oberflächenwasserableitung zu vermeiden, ist durch ein Messprotokoll zu belegen, dass die Auffüllung entsprechend dem Antrag durchgeführt wurde. Des Weiteren ist die Herkunft des Bodens sowie die stoffliche Qualität lückenlos zu dokumentieren. Außerdem müssen die gemeindeeigenen Feldwege nach Abschluss der Maßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden und eine Entschädigung von zusätzlich 1,00 € pro m³ angefahrener Erde erbracht werden.

 

Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung. Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.