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Aus der Arbeit des Gemeinderats
Gemeinderatssitzung vom 23.09.2021
Vor Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzung informierte sich der Gemeinderat bei einer Besichtigung der Hohenriethalle über den Baufortschritt. Bürgermeister Vierling und Herr Carle vom technischen Bauamt der Gemeinde erläuterten den anwesenden Mitgliedern den Ausbaustand. Ebenfalls wurden die umgebauten Räumlichkeiten im Feuerwehrhaus in Unterheinriet besichtigt.
1. Fragestunde
In der letzten Gemeinderatssitzung wurden keine Anfragen seitens der Bürger an Bürgermeister Vierling gestellt.
2. Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Untergruppenbach zum 01.01.2019
Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kabadayi vom Büro Rödl & Partner und erläuterte anhand der Sitzungsvorlage den Sachverhalt. Dabei ging der Bürgermeister auf folgende Punkte ein.
Seit dem Haushaltsjahr 2019 hat die Gemeinde Untergruppenbach von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt. In der Kameralistik war der Haushaltsplan in den sogenannten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt aufgeteilt.
Die Doppik kennt drei Säulen
- den Ergebnishaushalt
- den Finanzhaushalt
- die Bilanz
Kern der Doppik ist, dass der Ressourcenverbrauch erwirtschaftet werden soll. Um den Ressourcenverbrauch zu beziffern, musste insbesondere das Vermögen bewertet werden. Gemeinsam mit dem Büro Rödl & Partner hat die Finanzverwaltung den Umstellungsprozess durchgeführt. Die so erarbeitete Eröffnungsbilanz wurde bereits in der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 23.08.2021 vorgestellt und ausführlich erläutert.
Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläuterte anschließend Herr Kabadayi vom Büro Rödl & Partner die Eröffnungsbilanz.
Die festzustellende Eröffnungsbilanz weist eine Bilanzsumme von 68.628.139,47 EUR aus. Sie stellt das Vermögen und die Schulden der Gemeinde auf kaufmännischer Grundlage unter Zugrundelegung der Ziele des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts dar. Sie wurde auf der Basis einer Vermögenserfassung und -bewertung nach der GemHVO-Doppik entwickelt.
Die Aktivseite der Bilanz gliedert sich in
Immaterielle Vermögensgegenstände 89,00 EUR
Sachvermögen 54.632.977,78 EUR
Finanzvermögen 13.972.745,39 EUR
Abgrenzungsposten 22.327,30 EUR
Die Passivseite der Bilanz weist folgende Positionen aus:
Basiskapital 54.808.359,91 EUR
Sonderposten 11.250.302,67 EUR
Verbindlichkeiten 1.736.544,58 EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 832.932,31 EUR
In der Eröffnungsbilanz und dem dazugehörigen Anhang nach § 53 GemHVO sind alle Regelungen, insbesondere des Bilanzierungsleitfadens, unter Berücksichtigung der Verhältnisse in der Gemeinde Untergruppenbach, eingeflossen. Damit wird eine Grundlage für die Abschlüsse der Jahre ab 2019 geschaffen.
Auf der Aktivseite der Eröffnungsbilanz der Gemeinde sind gem. § 62 Abs. 6 Satz 2 GemHVO keine Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um ein einmaliges Wahlrecht, das nur bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz gilt und vom Gemeinderat auszuüben ist. Auch die weiteren in § 62 GemHVO genannten Vereinfachungsmöglichkeiten wurden von der Gemeinde Untergruppenbach genutzt. § 63 GemHVO ermöglicht die Berichtigung der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Sonderposten und Schulden in späteren Bilanzen. Die Eröffnungsbilanz selbst darf nicht berichtigt werden. Unterlassene Ansätze werden nachgeholt und fehlerhafte Wertansätze korrigiert, wenn es sich um wesentliche Beträge handelt.
Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts vom 04.05.2009 i.V.m. §§ 95 b Abs. 1 GemO ist der Gemeinderat für die Feststellung der Eröffnungsbilanz zuständig. Mit diesem Beschluss wird die Eröffnungsbilanz Grundlage für die weitere Haushaltsführung der Gemeinde Untergruppenbach.
Nach einer kurzen Aussprache dankte Herr Bürgermeister Vierling Frau Kummer und Frau Vogel sowie dem gesamten Team der Finanzverwaltung für die geleistete Arbeit. Ebenso bedankten sich die Fraktionsvorsitzenden für die geleistete Arbeit.
Einstimmig hat der Gemeinderat die vorgelegte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Untergruppenbach zum 01.01.2019 mit den dargestellten Bewertungsgrundlagen festgestellt.
3. Weiterentwicklung der Heinrieter Mitte
- Vorstellung des aktuellen Planungsstandes
Der Vorsitzende ging zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes darauf ein, dass das gemeinsame Ziel darin besteht, die Heinrieter Ortsmitte zu einem lebendigen Mittelpunkt mit Aufenthaltsqualität unseres Teilorts weiterzuentwickeln. Da das Projekt für alle eine Herzensangelegenheit ist, wurde zunächst das Stadtplanungsbüro „Baldauf“ aus Stuttgart damit beauftragt, städtebauliche Entwürfe zu erarbeiten und anschließend auf Basis des einstimmig favorisierten Entwurfs das Projekt bis zur Leistungsphase drei zu planen. Die Planung sieht zwei Wohn- und Geschäftsgebäude vor, die durch einen großzügigen Bürgerraum verbunden sind. Die Erdgeschossnutzung sieht neben dem Bürgerraum unter anderem folgende Nutzung vor:
- Tagespflegeeinrichtung der Stiftung Lichtenstern aus Löwenstein
- Bäckerei mit Café
- Umzug der Bücherei in die Ortsmitte
In der aktuellen Planung wurden auch Geländehöhen und Gebäudehöhen berücksichtigt. Ziel ist ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept, das alle projektspezifischen Problemstellungen berücksichtigt. Zur Klärung der Problemstellungen (wie bspw. Baurecht, Brandschutz, aber auch Betriebsrecht bspw. bei der Planung einer Bäckerei mit Kaffeebetrieb) fanden mehrere Abstimmungsgespräche zwischen Gemeinde, Planungsbüro und -unter anderem- mit dem Regierungspräsidium und mit verschiedenen Behörden des Landratsamtes Heilbronn sowie mit verschiedenen Gutachtern statt. Zwischenzeitlich fanden auch viele Gespräche zwischen der Verwaltung und potenziellen Akteuren statt. Die Evangelische Stiftung Lichtenstern hat Interesse an der Tagespflege signalisiert und ist bereit, diese in der Ortsmitte zu betreiben. Außerdem finden Gespräche mit dem Besitzer des Lebensmittelwarenladens „Tante M“ statt, um die Unterheinrieter Mitte auch um ein variierendes Lebensmittelsortiment zu bereichern.
Herr Gräter vom Büro „Baldauf“ stellte anschließend die aktuelle Planung vor und ging auf die Fragen sowie Anregungen der Gemeinderäte, wie z.B. Anlieferungsmöglichkeiten durch Lkws, Deckenbelastung der Tiefgarage für schwerere Fahrzeuge, Sandsteinmaueroptik der Fassade, die Stützmauer beim Café eventuell aus Steinen der Scheune bzw. aus Mauersteinen des „Kronenkellers“, Planung von Dachvorsprüngen, die das Haus schützen würden und das Thema „Dachgauben“ ein.
Das weitere Vorgehen bzw. die weitere Zeitschiene sieht wie folgt aus:
- aufgrund der Rückmeldungen des Gemeinderates soll die Planung abgeschlossen werden
- das Bebauungsplanverfahren soll abgeschlossen werden
- bis Ende des Jahres soll der Investorenwettbewerb anlaufen
- Genehmigungsplanung/Ausschreibung
- frühest möglicher Baubeginn Ende 2022
Einstimmig nahm der Gemeinderat die aktuelle Entwurfsplanung zustimmend zur Kenntnis
und beauftragte die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit dem Büro Baldauf auf dieser Basis die Entwurfsplanung abzuschließen und im weiteren Verlauf die Vergabekriterien auszuarbeiten.
4. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Frühzeitige Beteiligung
Im Sinne einer nachhaltigen Innenentwicklung mit Ausschöpfung von Nachverdichtungspotentialen im Ortskern möchte die Gemeinde Untergruppenbach die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Grundlagen hierfür legen. Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wurde bereits am 21.01.2021 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Bei der Planung handelt es sich um eine Innenentwicklungsmaßnahme, da der Bebauungsplan der Entwicklung des Ortskerns dient, neuen Wohnraum schafft, eine minder genutzte Fläche städtebaulich neuordnet. Die Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Abs. 1 BauGB sind gegeben. Der Bebauungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Auf die Verfahrensvereinfachung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird verzichtet und eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Entsprechend den Vorgaben des § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch wenn es sich im vorliegenden Fall um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, indem Verfahrensvereinfachungen in Anspruch genommen werden können, soll die Öffentlichkeit frühzeitig in das Bauleitplanverfahren einbezogen werden. Dementsprechend werden die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Auch die maßgeblichen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden beteiligt, um notwendiges Abwägungsmaterial zu erhalten.
Herr Amiguet vom Büro „Baldauf“ stellte die Entwurfsplanung dem Gemeinderat vor und ging auf Fragen und Anregungen des Gremiums wie z.B. Schwerlastverkehrstrecke und Errichtung von Fahrradschutzstreifen ein. Anschließend fasste der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:
- Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ in der Fassung vom 23.09.2021.
- Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
5. Starkregenrisikomanagement in Untergruppenbach
- Ableitung des Außengebietswassers im Bereich Schafgrund
- Ableitung des Außengebietswassers in der Senke zwischen der „Blumen- und Dornhagsiedlung“
Bürgermeister Vierling erläuterte anhand der Sitzungsvorlage, dass in den letzten Jahren sich die Starkregenereignisse in unserer Region drastisch häufen. Allein in diesem Jahr gab es in Untergruppenbach zwei Starkregenereignisse, bei denen in mehreren Häusern die Keller bzw. Tiefgaragen unter Wasser standen.
Auch wenn die Wetterextreme und deren Häufigkeit nicht direkt beeinflusst werden können, muss das Mögliche unternommen werden, um den Schutz bei Starkregenereignissen zu verbessern. Aufgrund der Häufigkeit und Intensität der Starkregenereignisse wird dieses Thema in unserer Gemeinde in den nächsten Jahren große Priorität einnehmen müssen.
In den letzten Jahren wurden bereits die mehrfach betroffenen Teile des Gemeindegebiets untersucht und so genannte „Starkregengefahrenkarten“ erarbeitet. Aus diesen Erkenntnissen heraus sollen nun für die betroffenen Problembereiche konkrete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.
Auch in den weiteren Teilen der Gemarkung sollen Starkregengefahrenkarten mit entsprechenden Maßnahmenvorschlägen erarbeitet werden. Hierzu hat die Verwaltung bereits verschiedene Angebote eingeholt und steht mit der Wasserbehörde des Landratsamtes in enger Abstimmung zur Förderung der Untersuchung. Sowohl die Untersuchung selbst als auch die Umsetzung der im daraus resultierenden Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen sind zu 70 % förderfähig. Sobald der Förderbescheid vorliegt, soll die restliche Gemarkungsfläche überrechnet werden.
In den letzten Tagen fanden zahlreiche Ortstermine mit dem beauftragten Ingenieurbüro und zahlreichen betroffenen Bürgern statt. Im Rahmen dieser Gespräche wurde die Situation vor Ort besichtigt, die Überlegungen der Gemeinde vorgestellt und in Einzelfällen konkrete Objektschutzmaßnahmen vorgeschlagen. Unter den untersuchten Gebieten befindet sich ebenfalls der stark betroffene Bereich im Schafgrund. Das einwirkende Außengebiet besitzt eine Fläche von ca. 35 ha. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Ackerflächen. Lediglich ein kleiner Teil sind Obstbaumwiesen und Straßenflächen. Inzwischen fanden auch Gespräche zwischen der Gemeinde und Bewirtschafter der Landwirtschaftlichen Flächen statt. Auch die Landwirtschaft ist gewillt, hier zu unterstützen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Thema Starkregen und Bodenerosion zu berücksichtigen.
Herr Jung vom Büro I-Motion aus Ilsfeld erläuterte dem Gemeinderat anhand einer Präsentation die Ergebnisse seiner Untersuchungen und die daraus resultierenden zwei Handlungsalternativen. Hierbei sollen die gesamten 35 ha Außengebietswasser von der bestehenden Mischwasserkanalisation abgekoppelt werden. Hierfür soll eine gesonderte Regenwasserkanalisation hergestellt werden. Zur Abkoppelung des Außengebietes von der Mischwasserkanalisation ist die Herstellung einer Regenwasserkanalisation erforderlich. Statt dem vorhandenen Einlaufbauwerk ist ein größeres Einlaufbauwerk mit Schlammfang (quer zum Feldweg) sowie weitere Einlaufbauwerke im Bereich des Grabens vorgesehen. Durch die Aufteilung der Bauwerke wird eine Verringerung der Gefahr der Verklausung der Einlaufbauwerke vorgebeugt, bzw. die Gefahr eines gleichzeitigen Zusetzens von allen Einlaufbauwerken minimiert.
Das in den Einlaufbauwerken aufgenommene Wasser soll dann in einem Regenwasserkanal (DN 2000) entlang der Landesstraße in den Gruppenbach abgeleitet werden. In einer Variante ist die Leitungsführung westlich bzw. östlich des Gruppenbachs angedacht.
Die Baukosten für die Einlaufbauwerke sowie den erforderlichen Kanalbau werden auf rund 2,3 Mio € geschätzt, wovon voraussichtlich 70 % förderfähig sind. In einem ersten Schritt muss die Maßnahme nun bis Leistungsphase 2 (Vorplanung) erstellt werden. Diese Planung ist dann mit dem Landratsamt Heilbronn bzw. dem Regierungspräsidium abzustimmen. Nach dem Vorliegen des Förderbescheides kann dann die Planung abgeschlossen und die Maßnahme umgesetzt werden. Die Realisierung hat einen zeitlichen Vorlauf von rund 24 Monaten.
Auch in der Senke zwischen dem Gebiet „Dornhag“ und der „Blumensiedlung“ kam es durch Oberflächenabflüsse bei Starkregenereignissen aus der Feldlage zu einer Überflutung des Verbindungsweges. Der bestehende Graben bzw. die bestehenden verrohrten Wegquerungen sowie die verrohrte Querung der Donnbronner Straße können die anfallenden Wassermassen nicht ableiten.
Ziel muss es sein, den Wasserabfluss im oberen Bereich zurückzuhalten bzw. den Abfluss zu verzögern und darüber hinaus den unschädlichen Abfluss durch eine Aufdimensionierung des Wassergrabens, der Verdolung und der Anpassung der Anschlusswege zu erreichen.
In einem ersten Schritt soll das Büro I-Motion nun auf Stundenbasis die Dimensionierung der angedachten Maßnahmen und konkrete Maßnahmenvorschläge ermitteln, die dann im Gemeinderat vorgestellt und entschieden werden sollen.
Nach einer kurzen Aussprache im Gremium beschloss der Gemeinderat einstimmig
- Statt dem zunächst favorisierten Hochwassertor im Bereich des Schafgrundes soll die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers durch neue Einlaufbauwerke und einen Regenwasserkanal entlang der L1111 in den Gruppenbach erfolgen.
- Das Ingenieurbüro I-Motion aus Ilsfeld wird auf Basis des vorliegenden Honorarangebots (Anlage) mit den Leistungsphasen 1 und 2 zur Herstellung des Regenwasserkanals und entsprechender Einlaufbauwerke im Bereich Schafgrund beauftragt. Nachdem auf dieser Basis die Förderfähigkeit bestätigt wurde, werden die weiteren Planungsphasen beauftragt.
- Ebenfalls wird das Ingenieurbüro beauftragt, konkrete Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Entwässerungssituation im Bereich der Senke zwischen dem Gebiet „Dornhag“ und der „Blumensiedlung“ zu erarbeiten.
6. Festlegung des Straßenbelags/Bemusterung des Pflasters für die geplanten Baugebiete
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Vierling nochmals Herrn Jung vom Büro I-Motion.
Die öffentliche Auslegung zu den Baugebieten Auensteiner Straße, Neues Wohnen – Donnbronn Süd und Hungerberg II ist bereits erfolgt. Aktuell wird an der Auswertung der Rückmeldungen aus der Auslegung gearbeitet, bevor es dann zum Satzungsbeschluss der Bebauungspläne kommt.
In der Zwischenzeit wird bereits die Erstellung der Leistungsverzeichnisse vorbereitet, damit die für die Erschließung notwendigen Materialien rechtzeitig und ohne zeitliche Verzögerung bestellt und geliefert werden können. Im öffentlichen Bereich ist die Ausführung der Straßenflächen in Pflasterbauweise mit einer Haftwasserbildung vorgesehen. Hierbei wird das bei Regenereignissen anfallende Niederschlagswasser im Oberbau zwischengespeichert und über Evaporation wieder abgegeben. Hierdurch ergibt sich sogar ein geringerer „abflusswirksamer Befestigungsgrad“ als dies bei der heute unbebauten Fläche der Fall ist.
Der Straßenaufbau besteht aus einer Schottertragschicht, einer wasserdurchlässigen Drainbetonschicht und dem Deckbelag, der aus Edelsplit und Pflastersteinen besteht. Der geplante Straßenaufbau wurde in der Sitzung vorgestellt. Ebenfalls wurde die farbliche Gestaltung des Pflasters in der Sitzung festgelegt.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und beschloss einstimmig, dass die Straßen und Wege in den Neubaugebieten wie vorgestellt ausgeführt werden (Pflaster statt Asphalt). Bezüglich der farblichen Gestaltung wird die Variante drei gewählt.
7. Umbauarbeiten im geplanten Jugendraum in der Stettenfelshalle
Bürgermeister Vierling erläutert, dass der Nebenraum der Stettenfelshalle, welcher seither von der DLRG genutzt wurde, zukünftig als Jugendraum genutzt werden soll. Derzeit laufen sowohl organisatorisch als baulich die Vorbereitungen hierzu. Da sich in den Räumlichkeiten bisher nur ein WC befindet, soll das Bad zu einem Herren WC umgebaut werden. Die Kosten für Rückbau, Sanitär, Fliesen und Elektroarbeiten belaufen sich auf rund 20.000 Euro. Die Finanzierung ist im Haushalt 2021 gesichert.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der Umbaumaßnahme des Jugendraums wie ausgeführt zuzustimmen.
Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung. Eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.