Hauptbereich
Aus der Arbeit des Gemeinderates
1. Fragestunde
In der letzten Gemeinderatssitzung wurden keine Fragen an Bürgermeister Vierling gestellt.
2. Sachstandsbericht Ausbau der Glasfaserinfrastruktur
- Ausbauoffensive der "Gigabitregion Heilbronn-Franken"
Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt von der Deutschen GigaNetz Gmbh (DGN) den Regionalleiter der Region Süd Herrn Herkommer und erläuterte, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 22.04.2021 die Gemeindeverwaltung legitimierte, eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen GigaNetz GmbH (DGN) zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau abzuschließen. Hintergrund dieser Kooperationsvereinbarung ist die stetig ansteigende Bedeutung einer leistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur, die zwischenzeitlich zu einem entscheidenden Standortfaktor für die Bevölkerung, wie auch für die Unternehmen geworden ist. Die Kooperationsvereinbarung wurde am 9. Juni im Rahmen der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH (WHF) unterzeichnet. Zeitgleich ging das Gigabitkompetenzzentrum (GKZ), das neben der Prozessteuerung und Prozesskoordinierung auf regionaler Ebene auch zur Unterstützung der beteiligten Kommunen dient, offiziell in Betrieb. Hiermit wurde ein großer Schritt in Richtung eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau der gesamten Region Heilbronn-Franken bis in die Haushalte und Unternehmen hinein, gesetzt. Die Deutsche GigaNetz GmbH (DGN) wurde 2020 in Hamburg gegründet. Sie betreibt deutschlandweit den Glasfaser-Netzausbau. Die DGN wird finanziert durch den langfristig orientierten europäischen Infrastrukturinvestor InfraRed Capital Partners, einem Unternehmen der kanadischen Sunlife-Versicherung. Der Fokus der Deutschen GigaNetz GmbH liegt auf der Ausstattung suburbaner Räume (ländliche Gebiete bis mittelgroße Städte). Hierbei verfolgt die Deutsche GigaNetz als Qualitätsanbieter einen ganzheitlichen Ansatz, der eine möglichst 100-prozentige Versorgung aller Adresspunkte in der Gemeinde und ihrer Teilorte mit FttH-Anschlüssen und -Produkten vorsieht unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastrukturen und ergänzendem, gefördertem Ausbau in regionalen Projekten. Bereits in diesem Jahr soll mit der Vermarktung und den Ausbauarbeiten der DGN in der Region Heilbronn-Franken begonnen werden. Die Gemeinde Untergruppenbach ist neben Brackenheim und Neckarsulm eine der ersten drei Kommunen im Landkreis Heilbronn, in denen das Projekt startet. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Nachfrage der Haushalte und Unternehmen vor Ort (>35 %). Hierzu wird die DGN in den kommenden Wochen mit ausführlichen Informationen auf die Bürgerschaft sowie die ansässigen Unternehmen zugehen.
In der Gemeinderatssitzung hat sich Herr Herkommer von der DGN dem Gremium vorgestellt und über das weitere Vorgehen in Bezug des geplanten Glasfaserausbaus informiert. Aus Sicht von Herrn Herkommer wurde in Deutschland der Glasfaserausbau bisher vernachlässigt. Mit der Glasfaseroffensive wird eine neue Infrastruktur aufgebaut. Die Vorteile liegen darin, dass keine kommunalen Investitionen und keine Kosten für den Endkunden für den Glasfaseranschluss entstehen. Mit der Vermarktung und Bewerbung wird im Juli 2021 gestartet. Optimistischerweise könnte schon in diesem Spätherbst der erste Spatenstich erfolgen. Weiter könnte in ca. vier Jahren der Ausbau abgeschlossen sein. Die Glasfaserleitungen werden in jedem Gebäude bis in jede Wohnung verlegt. Für die Endkunden gibt es verschiedene Preistarife mit Internet und Telefonie sowie zusätzlich buchbaren Paketen wie etwa Fernsehen. Herr Herkommer ist optimistisch, dass die 35 % Nachfrage in Untergruppenbach erreicht werden, sodass dann mit dem Netzausbau gestartet werden kann. Für die Endkunden ist bis zum Ende der Bauphase der Hausanschluss zudem kostenlos. Bei einem Altvertrag entstehen für Neukunden bis zu dessen Kündigungsfrist je nach Voraussetzung keine zusätzlichen Kosten für den Neuvertrag.
Bürgermeister Vierling führte zum Schluss aus, dass die Gemeinde Untergruppenbach mit all ihren Liegenschaften (Kitas, Hallen, Rathaus, Feuerwehr etc.) auch selbst Kunde bei der DGN werden wird. In einer Aussprache konnten die Gremiumsmitglieder weitere Fragen stellen, auf die Herr Herkommer einging. Zum Schluss blickte Bürgermeister Vierling hoffnungsvoll in die Zukunft, dass möglichst viele Bürger das Angebot der DGN annehmen.
Der Gemeinderat nahm den Sachstand und die geplante Zeitschiene zustimmend zur Kenntnis.
3. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Neues Wohnen - Donnbronn Süd" - Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Käser und Herrn Hofmann vom Büro Käser und erläuterte, dass der Wohnungsmangel derzeit die gesamte Region beschäftigt. Auch in der Gemeinde Untergruppenbach, als attraktivem Wohnort, hat sich die Nachfrage nach Wohnraum deutlich erhöht. Dem Bauamt liegen derzeit rund 700 Anfragen von Bauplatzinteressenten vor, obwohl die Gemeinde keine Bauflächen zu veräußern hat. Im Zuge des Gemeindeentwicklungskonzeptes hat die Gemeinde 3.000 Bürgerinnen und Bürger aller Altersklassen zu verschiedenen Themen befragt. Unter anderem auch zum Thema Mietwohnungen und Bauplätze. Bei der durchgeführten Befragung waren unter den Rückläufern des Fragebogens rund 90 % der Bürgerinnen und Bürger der Meinung, dass es zu wenig Mietwohnungen gibt und rund 65 % vertraten die Auffassung, dass zu wenig Bauplätze in der Gemeinde vorhanden sind. Die Gemeinde sieht hier im Interesse der Bürgerschaft einen klaren Handlungsbedarf. Ziel ist es eine Perspektive für junge Familien und interessierte Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Der Gemeinderat hat sich deshalb das Ziel gesetzt, in den nächsten Jahren maßvoll und kontinuierlich Wohnraum zu schaffen. Deshalb verfolgt die Gemeinde Untergruppenbach eine Doppelstrategie aus Innen- und bedarfsorientierter Außenentwicklung. Die ersten städtebaulichen Entwürfe wurden in der Gemeinderatssitzung vom 30.01.2020 vorgestellt. Der Gemeinderat hat die Entwürfe für gut befunden und das Büro Käser beauftragt, auf Grundlage des vorgestellten städtebaulichen Entwurfs, in die weitere Planung zu gehen. Das Gebiet wird im Rahmen des beschleunigten § 13 b BauGB Verfahren erschlossen. Obwohl es im beschleunigten Verfahren keine Verpflichtung zu einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gibt, war es der Gemeinde wichtig, die Öffentlichkeit möglichst umfassend über den Verfahrensstand zu informieren und frühzeitig eine Beteiligung zu ermöglichen.
In der Sitzung im April 2020 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften „Neues Wohnen – Donnbronn Süd“ zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, sowohl die Öffentlichkeit, als auch die Behörden zu beteiligen. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen sowie der Gutachten, wurde der Entwurf des Bebauungsplans überarbeitet.
Herr Käser hat in der Sitzung die aktuelle Planung vorgestellt, ging auf die wesentlichen Punkte der eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung ein. Anschließend stellte Herr Hofmann die grundsätzlichen Planänderungen, bei denen es sich überwiegend um Details handelt, vor. So werden die Straßen etwas breiter, im Norden gibt es einen zusätzlichen Wendehammer, die Bushaltestelle ist nun eingeplant und es wurde ein Bestandsgebäude aus dem Plangebiet entnommen und davon nur eine Teilfläche einbezogen. Hinsichtlich dem Artenschutz, insbesondere wegen der Zauneidechse, sind verschiedene Ausgleichsmaßnahmen geplant, so werden entsprechende Habitate eingerichtet und auf dem westlichen Feldweg ist ein Wanderkorridor vorgesehen. Hinsichtlich der Wasserrückhaltung ist eine Mindestdicke bei begrünten Flachdächern sowie die verbindliche Nutzung von Zisternen oder Muldenrigolensystemen vorgesehen.
Die Gremiumsmitglieder konnten in einer Aussprache weitere Fragen an Herrn Käser und Herrn Hofmann stellen.
Einstimmig hat der Gemeinderat die Behandlungsvorschläge und den Entwurf des Bebauungsplans ‘‘Neues Wohnen – Donnbronn Süd‘‘ mitsamt aller Anlagen gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit allen Anlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Weiter wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
4. Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Feuerwehrhauses in Untergruppenbach
- Vergabe der Arbeiten
Bürgermeister Vierling äußert, dass die Umsetzung der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene ein zentraler Baustein für das Erreichen der Klimaschutzziele ist. Außerdem nehmen die Kommunen beim Klimaschutz eine Vorbildrolle ein und machen diesen vor Ort sichtbar. Ein wichtiger Baustein beim Klimaschutz sind Photovoltaikanlagen. Diese liefern klimafreundlichen und günstigen Strom.
Die Dachfläche des Feuerwehrgebäudes in Untergruppenbach bietet sich durch die Geometrie und die Ausrichtung der Dachflächen für eine Nutzung mit Photovoltaikelementen an. In der Gemeinderatsitzung vom 22.04.2021 wurde beschlossen, dass auf das Dach der Feuerwehr in Untergruppenbach eine Photovoltaikanlage mit dem Kostenrahmen von 120.000 Euro mit NK erstellt werden soll.
Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurde das von dem Planungsbüro NIP erstellte Leistungsverzeichnis an 6 Firmen ausgegeben. Zu dem Submissionstermin am 27.05.2021 haben 3 Firmen abgegeben. Nach technischer Wertung wird vorgeschlagen, die Leistung „Erstellung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Feuerwehr Untergruppenbach“ an die Firma Frank + Ruth zu beauftragen.
Einstimmig hat der Gemeinderat die Fa. Frank + Ruth aus Heilbronn beauftragt die Leistung PV-Anlage bei der Feuerwehr Untergruppenbach zu 81.296,90 Euro netto auszuführen.
5. Errichtung von weiteren Urnenstelen auf dem neuen Friedhof in Untergruppenbach
Bürgermeister Vierling erläutert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.11.2016 beschlossen hat, auf dem neuen Friedhof in Untergruppenbach drei Ensembles mit insgesamt 27 Urnenkammern am jetzigen Standort zu errichten. Des Weiteren wurde beschlossen, dass die Errichtung der Urnenstelen nach Bedarf erfolgen soll und erst alle Urnenkammern der Urnenwand belegt sein müssen, bevor eine Bestattung in den Urnenstelen erfolgen kann. Die Errichtung der Urnenstelen erfolgte zu Beginn des Jahres 2018 und die erste Bestattung in den neuen Urnenstelen im Oktober 2018. Inzwischen sind 20 der insgesamt 27 Urnenkammern belegt. Allein in diesem Jahr wurden bereits 5 Bestattungen durchgeführt. Die Nachfrage nach einer Bestattung in den Urnenstelen steigt stetig an. Der Trend geht generell zu pflegefreien Bestattungsformen, da nachfolgende Generationen häufig nicht mehr am Ort wohnen oder keine Zeit haben, sich regelmäßig um das Grab zu kümmern.
Da nun weiterer Bedarf besteht, hat die Verwaltung ein Angebot für die Erweiterung der Urnenstelen eingeholt. Da die Mittel nicht im Haushalt 2021 veranschlagt sind, handelt es sich hierbei um eine außerplanmäßige Ausgabe. Aufgrund der Vergabesumme wäre eigentlich der Finanz- und Verwaltungsausschuss zuständig. Da jedoch kein zeitnaher Sitzungstermin vorliegt, hat der Gemeinderat einstimmig die Fa. Kronimus für die Erweiterung der Urnenstelen zu 22.536,22 Euro beauftragt und dieser außerplanmäßigen Ausgabe zugestimmt.
6. Annahme von Spenden
Bei der Gemeinde ist wieder eine Spende eingegangen und zwar eine Geldspende in Höhe von 6.200 Euro von der Hellmut und Frida Mogler-Stiftung, Heilbronn für die Seniorenarbeit im Mehrgenerationenhaus Treff im Zentrum. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Annahme dieser Geldspende zu.
Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.