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Zwei neue Dog-Stations
Hunde sind Freunde des Menschen, Spielgefährten für unsere Kinder und treue Partner für Jung und Alt. Deshalb mögen viele Menschen Hunde. Die täglichen Gassirunden bringen allerdings auch nicht ganz so erfreuliche Hinterlassenschaften mit sich.
Derzeit erhält die Verwaltung vermehrt Hinweise über Verunreinigungen durch Hundekot auf Bürgersteigen, in Grünanlagen und sonstigen öffentlichen und privaten Flächen. Die sogenannten „Tretminen“ bieten nicht nur einen unappetitlichen Anblick, hinterlassen Verschmutzungen, sie können auch mit ansteckenden Erregern befallen sein und können so zur Gesundheitsgefahr für andere Tiere und auch Menschen werden.
Daher möchten wir an das Verantwortungsbewusstsein aller Hundebesitzer*innen appellieren und darauf aufmerksam machen, dass hinterlassener Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen sowie Spielplätzen und in Grünanlagen kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Die Leidtragenden sind hier nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, die in die Hinterlassenschaften der Vierbeiner hineintreten, sondern auch die betroffenen Straßenanlieger bzw. Grundstückseigentümer und die Bauhofmitarbeiter, die die Verunreinigungen durch den Hundekot in ihren Anlagen dann beseitigen müssen. Es betrifft auch die Landwirte, die durch die Hinterlassenschaften oder durch abgelegte und dann „vergessene“ Hundekotbeutel auf ihren Feldern zu kämpfen haben.
Dieses immer wiederkehrende Ärgernis kann durch etwas mehr Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter*innen vermieden werden. Deshalb nochmal unser Appell an Sie:
- Bitte achten Sie darauf, wo Sie Ihren Hund sein „Geschäft“ erledigen lassen. Öffentliche Wege und Plätze, Grün- und Erholungsanlagen aber auch Schul- und Sportanlagen, Landwirtschaftliche Nutzflächen sowie Privatgrundstücke sind hierfür nicht zulässig. Sollte ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot ordnungsgemäß zu beseitigen. So tragen Sie dazu bei, unsere Gemeinde sauber zu halten.
- Des Weiteren besteht innerhalb der Ortschaften auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen Leinenpflicht. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Hund nicht unbeaufsichtigt umherläuft.
Die Gemeinde Untergruppenbach unterstützt die Hundehalter seit Jahren durch das Aufstellen sogenannter „Dog-Stations“, die neben einem Spender für Hundekotbeutel auch einen integrierten Abfallbehälter beinhalten. Mittlerweile gibt es 26 solcher Stationen in der Gemeinde und ihren Teilorten. Diese befinden sich auf den häufig frequentierten Strecken bzw. auf beliebten Gassirunden.
Wir möchten in diesem Zuge aber auch den großen Teil der Hundebesitzer hervorheben, welche auf ihren Spaziergängen mit ihrem Vierbeiner die von der Gemeindeverwaltung aufgestellten „Dog-Stations“ nutzen und durch ihr Verhalten auch andere Hundehalter positiv beeinflussen.
Nachstehend finden Sie eine Auflistung der Stationen nach Teilorten gegliedert.
Untergruppenbach
- Stettenfelshalle, Ecke Humboldtstraße
- Mehrgenerationenpark
- Burg Stettenfels
- Rosenstraße
- Fußweg zwischen Dornhag und Blumensiedlung
- Freibad, Eugen-Käfer-Weg
- Schafgrund, Ecke Hölderlinstraße
- Kreuzle, Zufahrt FBG
- Talstraße, Fußweg zu MAGNA
Obergruppenbach
- Untergruppenbacher Straße, Ecke Dornberg
- Ortsmitte / Steinsfelder Weg
- RÜB Schnepfenweg (Richtung Donnbronn)
- Verlängerung Lohsteige
- Waldparkplatz Kopperbrünnele
Donnbronn
- Hundsberg, Denkmal
- Verlängerung Schweinsbergstraße, Alter Hochbehälter
- Kurts Bänkle
Unterheinriet
- Radweg Häring
- RÜB, Spielplatz an der Schozach
- Talweg
- Backhäusle
- Hohberg, Verlängerung Spreuerbergstraße
- Neuer Friedhof, Richtung Wald
- Alte Happenbacher Straße, Fußweg Fliederstraße
Oberheinriet
- Wohngebiet Hofäcker
Vorhof
- Am Spielplatz