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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28.01.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 1 Landesbauordnung für Baden-Württemberg beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt und umfasst die Flurstücke 20, 22/1, 26/1, 26/2, 26/4, 27, 27/1, 27/2, 27/3, 27/4, 28, 28/1, 30/1, 30/2, 35, 38, 42, 93, 100, 118, 118/2, 118/6, 118/4.
Maßgeblich ist die Abgrenzungskarte des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH, Stuttgart vom 13.01.2021.
Ziele und Zwecke der Planung
Die vorliegende Planung sieht eine Neugestaltung der Ortsmitte vor. Durch die Neugestaltung wird eine Auftaktsituation geschaffen. Die bestehenden Gassen werden für Fußgänger und Radfahrer sicherer und die Aufenthaltsqualität durch neue Gestaltungselemente gefördert. Bestandselemente wie z. B. die bestehende Mauer aus Naturstein, werden sich in die neue Platzgestaltung integrieren. Der dörfliche Charakter wird durch den Platz und die Bebauung beibehalten und durch einen einheitlichen Pflasterbelag und Gestaltungselemente unterstrichen. Um die Gefahrenzonen der Abstatter Straße zu beseitigen wird der Straßenverlauf ausgebaut, Querungsmöglichkeiten geschaffen und weitere Stellplätze geplant. Die Kurvensituation wird durch offene Sichtachsen und geringere Kurvenradien entschärft.
Für die neue Bebauung ist eine Mischnutzung vorgesehen. Im Erdgeschoss besteht die Möglichkeit den Wünschen der Bürger nachzugehen und einen Kombiraum aus Café/Metzger/Bäcker, sowie eine Bibliothek, Bürgerraum und Tagespflege unterzubringen. Durch die Nutzungen wird die Ortsmitte belebt. Aufgrund der innerörtlichen Lage und der Förderung der Schaffung von innerörtlichem Wohnraum, wird auch die Möglichkeit geschaffen, in der „Ortsmitte Unterheinriet“ Wohnmöglichkeiten anzubieten.
Untergruppenbach, 05.02.2021
gez. Vierling
Bürgermeister