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Winterdienst in der Gemeinde

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 21.01.2021

Der Winterdienst ist für den Bauhof jedes Jahr eine neue Herausforderung die es zu meistern gilt. Die letzten Wochen haben einiges an Schnee gebracht und dadurch auch viel an Arbeit für den Winterdienst der Gemeinde. Der Bauhof ist in diesen schneereichen Tagen für alle Gemeindestraßen im Ortsgebiet von Untergruppenbach und seinen Teilorten sowie auf den öffentlichen Plätzen und Gehwegen und vor gemeindlichen Grundstücken mit dem Räum- und Streudienst zuständig.

Wie viele Fahrzeuge sind in Untergruppenbach und seinen Teilorten unterwegs?

Zur Erfüllung der Winterdienstaufgaben werden sieben gemeindeeigene Fahrzeuge des Bauhofs eingesetzt. Neben den zwei größeren Fahrzeugen, dem Unimog der im Jahr 2019 zugekauft wurde und dem  Fendt Vario, die jeweils mit einem Schneepflug ausgestattet sind, kommen im Räum- und Streudienst auch zwei Schmalspurfahrzeuge zum Einsatz. Unterstützt werden diese durch weitere Fahrzeuge, die zum Auffüllen der Streubehälter sowie zum Transport der Mitarbeiter dienen, die im Handbetrieb z.B. an den Bushaltestellen eingesetzt werden.

Die Vor- und Nachbereitung des Winterdienstes nimmt viel Zeit in Anspruch. In der Vorbereitung  müssen die Streustoffe (Splitt, Sand, Salz usw.)  kontrolliert und in ausreichender Menge vorhanden sein bzw. je nach Bedarf kurzfristig wiederbeschafft werden.  Und auch  die Fahrzeuge müssen mit Streugeräten und Schneepflügen ausgestattet und winterfest gemacht werden. Dies geschieht erst durch vorherige Funktionsprüfung, probeweisen An- und Abbau der Geräte sowie der Überprüfung der Dosiergenauigkeit von Streumitteln etc.

Eine weitere wichtige Maßnahme zum Winterdienst, ist die Erstellung eines sogenannten Einsatzplans. Dies übernimmt jedes Jahr aufs Neue die Bauhofleitung.  Dieser Plan gilt jeweils von Mitte Oktober bis Ende April und beinhaltet die Auflistung der Ortsteile mit Straßennennung sowie öffentliche Gebäude. Die einzusetzenden Fahrzeuge und Gerätschaften, die Reihenfolge der Streuung bzw. Räumung nach Dringlichkeitsstufen und die eingesetzten Mitarbeiter (dies betrifft die gesamte Belegschaft des Bauhofs). Die Mitarbeiter werden in Kolonnen aufgeteilt und auch ein wöchentlich wechselnder Erkennungsdienst wird aufgestellt. Bei einem solchen Erkennungsdienst entscheidet der eingeteilte Mitarbeiter, gegen 4:30 Uhr am Morgen, ob ein Einsatz notwendig ist und somit der Streuplan zum Einsatz kommt. Diese (Temperatur-)Kontrollen erfolgen mehrmals am Tag, zu festgelegten Zeiten.

Desweiteren wird eine Rufbereitschaft eingerichtet, die auch für Samstage, Sonn- und Feiertage gilt und  bei der die eingeteilten Mitarbeiter während der festgelegten Zeit er­reichbar und nach 30 min im Bauhof einsatzbereit sein müssen.

Gibt es eine Prioritätenliste beim Räumdienst?

Da es technisch nicht möglich ist, alle Straßen gleichzeitig zu räumen und zu streuen, erfolgt der Winterdienst nach Dringlichkeitsstufen. Diese Abfolge wird nach dem Grad der Verkehrsbedeutung gebildet. Das bedeutet, dass entsprechend dem Einsatzplan zuerst die Fahrbahnen und Fußgängerwege  der Dringlichkeitsstufe I geräumt und gestreut werden. Wenn diese verkehrssicher sind und es die Witterung zulässt, folgen die Straßen der Dringlichkeitsstufen II, III.

Welche Kriterien beinhalten diese Dringlichkeitsstufen?

Zur Dringlichkeitsstufe I gehören:                                                                                                                                                              verkehrswichtige Haupt- und Durchgangsstraßen, gefährliche Straßen wie Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Kreuzungen, Einmündungen der Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Straßen mit hoher Verkehrsbelastung wie den Zubringer, Straßen für den ÖPNV und Schulbusse, Zufahrtstraßen zu Feuerwehrgebäuden, Schulen, Altenheimen  usw. aber auch Fußgängerüberwege und Straßenübergänge.

Zur Dringlichkeitsstufe II gehören:
Verbindungsstraßen, Straßen die aus den Wohngebieten zu den Hauptstraßen führen, Wohngebiete und Anwohnerstraßen mit  Gefälle, Kurvenlage, Verengungen etc.

Zur Dringlichkeitsstufe III gehören:
weitere Wohnstraßen (z.B. ebene Wohnstraßen) und übrige Verkehrsflächen wie  zB die Beladestelle des Tanklagers.

Ob und wann der Winterdienst und die damit einhergehende Rufbereitschaft angeordnet werden, entscheidet die Bauhofleitung anhand der aktuellen Wetterprognosen.

Wir danken unserem Bauhof für seinen unermüdlichen Einsatz in diesen schneereichen Zeiten!

Hinweis in eigener Sache: Der Bauhof bittet darum, dass die Bürger ihren Schnee nicht auf die Straße schieben. Der Schnee muss am Gehwegrand abgelegt werden. Der Winterdienst räumt die Straßen frei und einige Bürger*innen schieben dann beim Schneeräumen, den Schnee von ihrem Gehweg wieder auf die Straße.