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Gemeinde Aktuell: Gemeinde Untergruppenbach

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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 30.04.2020

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

1.         Haushaltssatzung der Gemeinde Untergruppenbach für das Haushaltsjahr 2020

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20. Februar 2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                                EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

21.672.149,00

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

20.156.342,00

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

1.515.807,00

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0,00

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0,00

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0,00

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

1.515.807,00

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

21.556.956,00

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

19.410.455,00

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

2.146.501,00

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

2.445.911,00

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

3.171.843,00

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-725.932,00

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

1.420.569,00

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0,00

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

170.447,00

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-170.447,00

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

1.250.122,00

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf  0 EUR.

  

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf  0 EUR.

 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR.

 

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.

für die Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

360 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

360 v. H.

 

der Steuermessbeträge;

 

2.

für die Gewerbesteuer auf

360 v. H.

 

der Steuermessbeträge.

 

 

2.         Hinweis

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs.4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Untergruppenbach, 21. Februar 2020                                                                                                                                              

 

gez. Vierling                

Bürgermeister

 

3.         Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Feststellungsbeschlusses des Eigenbetriebs Wasserversorgung nach § 121 Abs. 2 GemO wurde mit Erlass des Landratsamts Heilbronn vom 22.04.2020 Aktenzeichen 11/902.41/Re, bestätigt.

Die Haushaltssatzung ist gem. § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt zu machen.

 

4.         Auslegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans sowie des Feststellungsbeschlusses und des Wirtschaftsplans für den Betrieb der Wasserversorgung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie der Feststellungsbeschluss und der Wirtschaftsplan für den Betrieb der Wasserversorgung liegen an 7 Arbeitstagen, und zwar vom 04. Mai 2020 bis 12. Mai 2020 – je einschließlich – während den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus-Foyer, vor Zimmer 10, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach, zur Einsicht öffentlich aus. Wer Einsicht nehmen möchte wird gebeten, telefonisch unter 07131/702923 einen Termin zu vereinbaren.

Untergruppenbach, den 27.04.2020

gez. Vierling

Bürgermeister