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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung der Gemeinde Untergruppenbach für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20. Februar 2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 21.672.149,00 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 20.156.342,00 |
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 1.515.807,00 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0,00 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0,00 |
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0,00 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 1.515.807,00 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 21.556.956,00 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 19.410.455,00 |
2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts | 2.146.501,00 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.445.911,00 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 3.171.843,00 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | -725.932,00 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf | 1.420.569,00 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0,00 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 170.447,00 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | -170.447,00 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | 1.250.122,00 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. | für die Grundsteuer |
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a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 360 v. H. |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 360 v. H. |
| der Steuermessbeträge; |
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2. | für die Gewerbesteuer auf | 360 v. H. |
| der Steuermessbeträge. |
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2. Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs.4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Untergruppenbach, 21. Februar 2020
gez. Vierling
Bürgermeister
3. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Feststellungsbeschlusses des Eigenbetriebs Wasserversorgung nach § 121 Abs. 2 GemO wurde mit Erlass des Landratsamts Heilbronn vom 22.04.2020 Aktenzeichen 11/902.41/Re, bestätigt.
Die Haushaltssatzung ist gem. § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt zu machen.
4. Auslegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans sowie des Feststellungsbeschlusses und des Wirtschaftsplans für den Betrieb der Wasserversorgung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie der Feststellungsbeschluss und der Wirtschaftsplan für den Betrieb der Wasserversorgung liegen an 7 Arbeitstagen, und zwar vom 04. Mai 2020 bis 12. Mai 2020 – je einschließlich – während den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus-Foyer, vor Zimmer 10, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach, zur Einsicht öffentlich aus. Wer Einsicht nehmen möchte wird gebeten, telefonisch unter 07131/702923 einen Termin zu vereinbaren.
Untergruppenbach, den 27.04.2020
gez. Vierling
Bürgermeister