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Gemeinde Aktuell: Gemeinde Untergruppenbach

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Aus der Arbeit des Gemeinderates

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 06.10.2023

Aus der Arbeit des Gemeinderates – Gemeinderatssitzung vom 28.09.2023

Gemeinderatssitzung vom 28.09.2023  (pdf)

 

1. Fragestunde

Ein Zuhörer verlas ein Statement zu den Themen „Bottwartalbahn“ und „Bürgerbeteiligung“ und vertrat die Auffassung, dass zu diesem Thema ein Bürgerentscheid erforderlich sei. Bürgermeister Vierling betonte, dass es sowohl ihm als auch dem Gemeinderat sehr wichtig ist, bei diesem bedeutenden Infrastrukturprojekt in den Dialog mit der Bürgerschaft zu treten. Die Gemeindeverwaltung informiert seit Wochen im Amtsblatt, auf der Homepage wie auch in den Sozialen Medien über das Projekt. Zudem hat die Gemeinde gemeinsam mit dem beauftragten Ingenieurbüro und dem Landkreis Heilbronn am 27.09.2023 eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Hierbei wurde sehr deutlich, dass die Bürgerschaft eine mögliche Bahnanbindung mit sehr großer Mehrheit befürwortet. Darüber hinaus sollen die Bürger die Möglichkeit erhalten, ihre Meinung als Stellungnahme an die Gemeindeverwaltung zu verfassen, die dann auch der Gemeinderat erhält. Die Entscheidung, welche der vier denkbaren Varianten weiterverfolgt wird, trifft der Kreistag des Landkreises Heilbronn Anfang 2024.

 

2. Bebauungsplan Ortskern „Teilbereich I“

- Auslegungsbeschluss

Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hofmann vom Büro Käser und informierte, dass zur Steuerung der baulichen Entwicklung im dicht bebauten und historisch gewachsenen Bereich im östlichen Ortskern von Untergruppenbach der Bebauungsplan „Ortskern – Teilbereich I“ geändert werden soll. Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des Untergruppenbacher Ortskerns rund um die Straßen Hauptstraße, Brunnenstraße, Schloßstraße und Zeppelinstraße. Es ist durch den Bebauungsplan „Ortskern – Teilbereich I“, als „Gebiet zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besonderes Wohngebiet)“ ausgewiesen. Charakteristisch für diesen Bereich ist eine dichte, durchmischte Bebauung aus Wohn- und Geschäftshäusern, die durch schmale, gassenartige Straßen erschlossen sind. Die historisch gewachsene Erschließungssituation erfordert eine Begrenzung der verträglichen Verkehrsdichte. Diese sollte ein gewisses Maß nicht überschreiten, da die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes sonst nicht mehr gewährleistet ist. Der bislang gültige Bebauungsplan regelt die bauliche Dichte über die Geschosszahl, die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass durch Umnutzungen oder Neubau Gebäude und Nutzungen entstehen, die die Erschließungsanlagen überfordern. Daher soll durch die Änderung des Bebauungsplans das Maß der baulichen Nutzung reduziert werden. Um dies zu erreichen soll zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen auch eine maximale Anzahl an Wohnungen und Wohneinheiten festgesetzt werden. Zudem sollen für das Gebiet schädliche und nicht ortskerntypische Nutzungen (z.B. Vergnügungsstätten) eingeschränkt werden. Hierdurch kann einerseits die Verkehrsdichte weiter reduziert, andererseits auch eine Herabsetzung der Umgebung wirkungsvoll verhindert werden. Hierfür wurde durch den Gemeinderat am 15.10.2020 der Aufstellungsbeschluss gefasst und zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre erlassen. Diese wurde am 26.05.2022 durch den Gemeinderat verlängert. Nach der Vorstellung von Herrn Hofmann schlug Bürgermeister Vierling vor, den aktuellen Planentwurf zu billigen, die Unterlagen öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen. Somit wird das Verfahren weiter vorangetrieben.

 

Einstimmig hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Ortskern – Teilbereich I, 1. Änderung“ gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen sowie die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

  

3. Bebauungsplan Ortskern Teilbereich III:

- Auslegungsbeschluss

Bürgermeister Vierling informierte auch hier, dass zur Steuerung der baulichen Entwicklung im dicht bebauten und historisch gewachsenen Ortskern von Untergruppenbach ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Das Plangebiet liegt im Untergruppenbacher Ortskern an der Hauptstraße. Östlich und südlich angrenzend ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ortskern – Teilbereich I“, westlich angrenzend der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ortskern – Teilbereich II“. Beide Bebauungspläne weisen „Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besonderes Wohngebiet)“ gem. § 4a BauNVO aus. Ziel der Planung war damals, den gesamten Ortskern Untergruppenbachs zu überplanen. Das Plangebiet bildet die letzte Lücke in diesem Vorhaben. Um die Lücke zu schließen, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Festsetzungen von Art und Maß der baulichen Nutzung sollen sich an den angrenzenden Bebauungsplänen orientieren, daher soll auch hier ein besonderes Wohngebiet festgesetzt werden. Da die Festsetzungen aber auch an aktuellen Erfordernissen orientiert sein sollen, werden diese einerseits ökologische Gesichtspunkte umfassen. Andererseits sollen aber auch für das Gebiet schädliche und nicht ortskerntypische Nutzungen (z.B. Vergnügungsstätten) eingeschränkt werden. Hierdurch kann einerseits die Verkehrsdichte reduziert, andererseits auch eine Herabsetzung der Umgebung wirkungsvoll verhindert werden. Somit können gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen im historisch gewachsenen Ortskern gewährleistet werden. Auch für dieses Plangebiet wurde durch den Gemeinderat am 15.10.2020 der Aufstellungsbeschluss gefasst und zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre erlassen. Diese wurde am 26.05.2022 durch den Gemeinderat verlängert. Nach der Vorstellung von Herrn Hofmann hat auch hier der Gemeinderat einstimmig den Entwurf des Bebauungsplans „Ortskern - Teilbereich III“ gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen sowie die Verwaltung damit beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

4. Mögliche Bahnverbindung zwischen Heilbronn und Marbach

- Vorstellung der Ergebnisse

Bürgermeister Vierling führte zu Beginn des Tagesordnungspunktes die bisherigen Entwicklungen bei der Reaktivierung der bis in die 60er-Jahre verkehrenden „Bottwartalbahn“ aus und erläuterte die wesentlichen Punkte der Machbarkeitsstudie sowie die vier möglichen Streckenvarianten. Weitere Informationen hierzu können dem Bericht der Informationsveranstaltung vom 27. September 2023 entnommen werden, welcher ebenfalls in dieser Ausgabe des Amtsblatts abgedruckt ist. Bürgermeister Vierling informierte, dass bei der Informationsveranstaltung rund 60 bis 70 interessierte Zuhörende die Vorstellung besucht und auch Fragen gestellt haben. Vertreter der TransportTechnologie-Consult Karlsruhe GmbH (TTK) und des Landkreises Heilbronn, haben in dieser Informationsveranstaltung die Machbarkeitsstudie und die Standardisierte Bewertung vorgestellt. Bürgermeister Vierling zeigte sich erfreut, dass unter den Anwesenden nahezu alle sich für das Projekt positiv ausgesprochen haben. Aus der Zusammenfassung ergibt sich, dass mit Bezug auf die Infrastruktur die Bahnstreckenvariante 1 (Historische Trasse) und die Bahnstreckenvariante 3 (A 81, L1111) die geringsten baulichen und finanziellen Risiken aufweisen würden.

 

Bürgermeister Vierling wiederholte nochmals die Argumente für eine Trasse über Abstatt und Untergruppenbach, wodurch die großen Firmen BOSCH und MAGNA angeschlossen werden und insgesamt 21.000 Linienbeförderungsfälle pro Tag entstehen. Zudem braucht es insbesondere zu Stoßzeiten eine Entlastung des Autobahnzubringers (L1111). Außerdem weist die Variante 3 neben der Variante 1 die niedrigsten Betriebskosten sowie den entsprechend niedrigsten kommunalen Eigenanteil aus. Ebenfalls ist die Trasse über Untergruppenbach seit vielen Jahren im Flächennutzungsplan freigehalten ist, was der Realisierung sehr zuträglich ist.

 

Die Gremiumsmitglieder sprachen sich in einer Aussprache einstimmig für dieses Bahnprojekt aus, da hier eine große einmalige Chance für die Gemeinde Untergruppenbach, aber auch für das Umland gesehen wird.

 

Bürgermeister Vierling fasste ein einheitliches positives Stimmungsbild des Gremiums zusammen und möchte den Bürgern über das Amtsblatt die Möglichkeit geben, sich zu dem Projekt zu äußern. Die Verwaltung wird diese Rückmeldungen dem Gemeinderat weiterleiten und insgesamt eine Stellungnahme ausarbeiten, die dann der Gemeinderat als Stellungnahme beschließen wird. Zusätzlich wird Bürgermeister Vierling auf die Bürgervertreter in Kreistag, Land- und Bundestag zu gehen sowie auch mit den umliegenden Bürgermeistern für die Realisierung des Projekts werben. Auch bezüglich einer Kombivariante (Variante 1 und 3) wird Bürgermeister Vierling weitere Gespräche führen. Die Entscheidung und Festlegung für eine Trasse wird der Kreistag in einer Sitzung Anfang des nächsten Jahres treffen. Anschließend wird sich ein Planungszeitraum von 8 bis 10 Jahren anschließen. Mit dieser Entwurfsplanung wird dann der Förderantrag gestellt und nach Erhalt des Förderbescheids kann der Bau beginnen.

 

Hinweis: Über den Inhalt und die Einzelheiten der Machbarkeitsstudie wird an anderer Stelle in dieser Ausgabe des Amtsblattes informiert. Ebenfalls sind die Präsentation und die verschiedenen Trassenläufe auf der Homepage der Gemeinde Untergruppenbach unter www.untergruppenbach.de abrufbar.

 

5. Bauvoranfrage für den Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit ausgelagertem Technikraum und Garage auf dem Grundstück Zeppelinstraße 59 (Flst.-Nr. 46) in Untergruppenbach

Bürgermeister Vierling erläuterte, dass die Bauherrschaft beabsichtigt auf dem Grundstück Zeppelinstraße 59 in Untergruppenbach das Bestandsgebäude abzubrechen sowie ein Einfamilienhaus mit ausgelagertem Technikraum und Garage neu zu bauen. Bürgermeister Vierling erläuterte weiter, dass das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt und somit in den unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB fällt, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das geplante Vorhaben sowohl nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die nähere Umgebung ein. Ebenfalls ist die Erschließung gesichert. Die Gemeindeverwaltung begrüßt eine Entwicklung im baurechtlichen Innenbereich und empfahl daher das planungsrechtliche Einvernehmen für die Errichtung des Einfamilienhauses zu erteilen.

 

Einstimmig hat der Gemeinderat das Einvernehmen zur Bauvoranfrage für den Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit ausgelagertem Technikraum und Garage auf dem Grundstück Zeppelinstraße 59 in Untergruppenbach erteilt.

 

6. Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Adlerstraße 11 (Flst.-Nr. 6399/3) in Oberheinriet

Bürgermeister Vierling führte aus, dass der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Adlerstraße 11 in Oberheinriet ein Einfamilienhaus mit Garage zu errichten. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Lerchenäcker“. Der Bauherr hat zudem Befreiungen und Abweichungen vom Bebauungsplan beantragt (Abweichung von der im Bebauungsplan festgelegten Grenzbebauung der Garage, Errichtung von zwei Vollgeschossen statt ein Vollgeschoss und ein anrechenbares Vollgeschoss, Befreiung von der vorgeschriebenen Dachneigung auf 35 Grad, statt 0-25 Grad). Bürgermeister Vierling führte aus, dass von den Festsetzungen des Bebauungsplans unter anderem befreit werden kann, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden sowie die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und mit der Würdigung nachbarlicher Interessen vereinbar ist. Die beantragten Abweichungen vom Bebauungsplan sind aus Sicht der Verwaltung unter Berücksichtigung der vorhandenen Topographie des Grundstücks städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar, weshalb die Verwaltung dem Gemeinderat empfohlen hat, das planungsrechtliche Einvernehmen zu dem o.g. Baugesuch zu erteilen.

 

Einstimmig hat der Gemeinderat das Einvernehmen für die beantragten Abweichungen zum Baugesuch auf dem Grundstück Adlerstraße 11 in Oberheinriet, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, wie beantragt erteilt.

 

7. Bauantrag für die Nutzungsänderung der Geschäftsräume im EG in eine Gaststätte mit Alkoholausschank und ein Ladenlokal auf dem Grundstück Hauptstraße 21 (Flst.-Nr. 103/3) in Untergruppenbach

Bürgermeister Vierling erläuterte, dass der Bauherr die Nutzungsänderung des bestehenden Ladenlokals im Erdgeschoss auf dem Grundstück Hauptstraße 21 in Untergruppenbach in eine Gaststätte mit Alkoholausschank und ein Ladenlokal beabsichtigt. Da das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich liegt, richtet es sich somit nach § 34 BauGB. In diesem Gebiet wurde die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortskern – Teilbereich III“ beschlossen. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Geltungsbereich ist am 23.10.2020 eine Veränderungssperre in Kraft getreten.

 

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, eine nachhaltig verträgliche Entwicklung innerhalb des Ortskerns von Untergruppenbach zu sichern, indem einerseits die maximal zulässige Dichte über eine maximale Anzahl an Wohneinheiten in Gebäuden festgesetzt wird. Andererseits sollen schädliche und ortskernuntypische Nutzungen eingeschränkt werden. Diese umfassen u.a. Vergnügungsstätten. Da es auch Nutzungen gibt, die nicht unter den bauplanungsrechtlichen Begriff der Vergnügungsstätten fallen, aber vergleichbare (negative) Auswirkungen haben können, wurde diese Zielsetzung auch um Wettannahmestellen oder ähnliche/vergleichbare Einrichtungen ergänzt und diese Nutzungen ebenfalls ausgeschlossen.

 

Der Bauherr hat bereits im Mai 2020 einen Antrag für die Nutzungsänderung des Ladenlokals in eine Wettvermittlungsstelle mit Verweilmöglichkeit für die Hauptstraße 21 gestellt. Dieser Antrag wurde zurückgezogen, da die Veränderungssperre die geplante Nutzung ausschließt. Im April 2021 wurde daraufhin ein neuer Bauantrag für die Nutzungsänderung in zwei Nutzungseinheiten als Wettannahmestelle und davon getrennte Gaststätte beim Landratsamt eingereicht. Aufgrund von fehlenden Unterlagen wurde dieser Antrag zurückgewiesen. Im März 2022 hat der Bauherr dann erneut einen Bauantrag für die Nutzungsänderung in eine Wettannahmestelle und davon getrennte Gaststätte gestellt. Das Einvernehmen zu dieser Planung wurde ebenfalls nicht erteilt.

 

Nun wurde ein geänderter Bauantrag für die Nutzungsänderung in eine Gaststätte mit Alkoholausschank und ein Ladenlokal eingereicht. Ein Wettbüro bzw. eine Wettannahmestelle ist laut Antrag nicht mehr geplant. Allerdings wurde für diese Adresse beim Regierungspräsidium ein Antrag auf Wechsel des Wettveranstalters gestellt. Das Regierungspräsidium hat daraufhin die Gemeinde um Überprüfung der Wettvermittlungsstelle gebeten. Aufgrund dieses aktuellen Antrags spricht aus Sicht der Gemeinde vieles dafür, dass die ursprüngliche Absicht, in dem Gebäude eine Wettannahmestelle zu betreiben, weiterhin verfolgt werden wird.

 

Bürgermeister Vierling schlug vor, aufgrund der Stellplatzproblematik sowie befürchteten negativen Auswirkungen der geplanten Nutzungsänderung auf den Ortskern, das Einvernehmen nicht zu erteilen.

 

Einstimmig hat der Gemeinderat das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben in der Hauptstraße 21 nicht erteilt. Des Weiteren wurde eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht erteilt und der Inanspruchnahme der geplanten Stellplätze auf gemeindlicher Fläche wurde ebenfalls nicht zugestimmt.

  

8. Bauantrag für die geänderte Ausführung des Wirtschaftsgebäudes auf dem Grundstück Flst.-Nr. 852 in Obergruppenbach

Bürgermeister Vierling führte aus, dass der Bauherr die Änderung des bestehenden Wirtschaftsgebäudes auf seinem Grundstück Flst.-Nr. 852 in der Reisbergstraße in Obergruppenbach beabsichtigt. Bürgermeister Vierling erläuterte weiter, dass sich das Bauvorhaben im baurechtlichen Außenbereich befindet und im Januar 2015 bereits der Umbau und die Erweiterung des landwirtschaftlichen Maschinenschuppens und Neubau des Stallgebäudes auf dem Grundstück Flst.-Nr. 852 genehmigt wurde. Im Rahmen einer Baukontrolle im März 2023 wurde durch die Baurechtsbehörde festgestellt, dass der bisher errichtete Anbau nicht den genehmigten Plänen entspricht. Daher wurde der Bauherr aufgefordert einen neuen Bauantrag einzureichen. Die Gemeindeverwaltung schlug vor, das Einvernehmen für die geänderte Ausführung des Wirtschaftsgebäudes zu erteilen, jedoch die Wohnnutzung im baurechtlich geschützten Außenbereich auszuschließen.

 

Der Gemeinderat hat einstimmig sein Einvernehmen zu diesem geänderten Bauantrag erteilt, sofern keine Wohnnutzung erfolgt.

 

9. Bericht über die Beteiligung an einem Unternehmen in einer Rechtsform desprivaten Rechts (Kommunales Rechenzentrum Franken GbR)

Zur Information des Gemeinderats und der Einwohner hat die Gemeinde Untergruppenbach jährlich einen Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts anzufertigen. Bei der Gemeinde Untergruppenbach betrifft dies die Beteiligung an der Grundstückseigentümergemeinschaft KRZ Franken GbR Heilbronn. Im Wesentlichen sind die Verbandsmitglieder des Zweckverbandes 4IT aus der Region Franken an der Grundstückseigentümergemeinschaft Kommunales Rechenzentrum Franken GbR (KRZ GbR), Heilbronn, unmittelbar beteiligt. Da kein Gesellschafter dieser Grundstückseigentümergemeinschaft, somit auch die Gemeinde Untergruppenbach, mit mehr als 25% beteiligt ist, kann sich die Darstellung im Beteiligungsbericht auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks beschränken. Die Höhe der Beteiligung der Gemeinde Untergruppenbach zum 31.12.2022 am Kommunalen Rechenzentrum Franken (KRZ GbR) beträgt 14.222,27 Euro.

 

Einstimmig nahm der Gemeinderat Kenntnis vom Bericht über die Beteiligung der Gemeinde Untergruppenbach am Unternehmen Kommunales Rechenzentrum Franken GbR.

 

Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an