Gemeinde Untergruppenbach (Druckversion)
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Aus der Arbeit des Gemeinderates

Autor: Frau Muenzing
Artikel vom 04.11.2022

1. Fragestunde 

 

Ein Bürger teilte mit, dass bei der diesjährigen Auswechslung seiner Wasseruhr, nach dem Einbau der neuen Wasseruhr, rostiges Wasser aus seinem Wasserhahn kam. Nach Ansicht des Bürgers sei dies bei früheren Auswechselungen so nicht gewesen. Außerdem beschwerte sich dieser Bürger über nicht asphaltierten Stellen, an denen derzeit im Gemeindegebiet Glasfaser ausgebaut wird.

 

Bürgermeister Vierling antwortete, dass er das Anliegen bezüglich des rostigen Wassers an die HNVG weitergebe und der Bürger eine Rückmeldung erhält. Ebenso erläuterte Bürgermeister Vierling, dass bereits zahlreiche Gespräche mit Verantwortlichen der Deutschen Tiefbau bzw. Giganetz geführt wurden. Diese legt den Fokus derzeit auf die Asphaltierung der aktuell noch geöffneten Bereiche. Derzeit finden Asphaltarbeiten in Obergruppenbach, Oberheinriet und dem westlichen Ortskern in Untergruppenbach statt. Insgesamt sollen die offenen Stellen bis Ende November asphaltiert sein.

  

2. Forstwirtschaftlicher Betriebsplan 2023

 

Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den stellvertretenden Leiter des Forstamtes Heilbronn, Herrn Traber und den Revierförster, Herrn Muth und führte aus, dass die diesjährig geplante Waldbegehung im Oktober abgesagt werden musste. Das Thema Wald beschäftigt den Gemeinderat immer wieder beispielsweise bei Waldbegehungen, bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für den Wald, wie auch zuletzt bei der Forstreform. Herr Traber und Herr Muth gingen auf die aktuellen Herausforderungen im Wald ein und stellten die Planungen für das kommende Haushaltsjahr 2023 vor. Gesamteinnahmen im Gemeindewald von rund 139.465 Euro stehen Gesamtausgaben von rund 108.830 Euro im Jahr 2023 gegenüber. Dies führt zu einem Überschuss von rund 30.635 Euro.

 

Der Holzeinschlag im kommenden Jahr ist mit rund 1.399 Festmetern geplant. Ebenfalls sollen rund 1.970 Neupflanzen auf einer Gesamtfläche von rund 1,3 ha gepflanzt werden. Der Schwerpunkt des Holzeinschlages wird in diesem Winter im Bereich Kappishalde/Lutz-Sigel-Hütte und aufgrund der Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem neuen Areal des Häckselplatzes/Recyclinghofes liegen. Herr Muth erläuterte ebenfalls, dass die diesjährig geplante Erweiterung des Bürgerwaldprojektes wahrscheinlich im nächsten Jahr umgesetzt wird.

 

Die Holzmarktsituation stellt sich wie folgt dar: Beim Nadelstammholz trübt sich die Nachfrage leicht, da das Bauholz inflationsbedingt und wegen steigender Zinsen nicht mehr so nachgefragt wird. Beim Laubstammholz ist ein spürbarer Anstieg der Nachfrage zu verzeichnen, ebenso beim Industrieholz. Beim Energie- und Brennholz besteht der stärkste Nachfrageboom. Da das Holz ein vielseitig verwendbarer Rohstoff ist und nur in limitiertem Umfang zur Verfügung steht, ist oberstes Ziel die Versorgung der Bürger und ggf. Deckelung der Menge unter Beachtung der Stammkundschaft. Über den Modus der diesjährigen Holzversteigerung muss noch intern eine Abstimmung erfolgen, um möglichst allen Kunden den Zugang zum Holz zu ermöglichen.

   

Nach der Vorstellung und Aussprache dankte Bürgermeister Vierling Herrn Muth für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Bürgermeister Vierling dankte auch Herrn Traber und verabschiedete ihn mit einem Präsent, da Herr Traber eine neue Stelle in der Forsteinrichtung in Freiburg antreten wird.

 

Einstimmig hat der Gemeinderat den forstlichen Betriebsplan 2023 für den Gemeindewald Untergruppenbach genehmigt.

  

3. Neufassung der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

 

Bürgermeister Vierling erklärte, dass die aktuelle Fassung der Streupflichtsatzung aus dem Jahre 1989 ist. Anlässlich der Veröffentlichung einer neuen Mustersatzung des Gemeindetages wurde die Streupflichtsatzung überarbeitet und neugefasst.

 

Neu aufgenommen ist in § 2 Abs. 4, dass bei Straßen ohne Gehweg im jährlichen Wechsel die Räum- und Streupflicht in ungeraden Jahren den Straßenanliegern mit ungeraden Hausnummern und in geraden Jahren den Straßenanliegern mit geraden Hausnummern obliegt. Sollten in einer Straße nur Anlieger mit geraden oder nur ungeraden Hausnummern existieren, so sind diese jährlich verpflichtet, der Räum- und Streupflicht nachzukommen.

 

Einstimmig hat der Gemeinderat die Neufassung der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) der Gemeinde Untergruppenbach beschlossen.

 

Die neugefasste Satzung finden Sie hier.

  

4. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserwerk Untergruppenbach"

 

Bürgermeister Vierling führte aus, dass die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Wasserwerk Untergruppenbach“ der Gemeinde Untergruppenbach zuletzt mit Datum vom 08.11.2001 angepasst wurde. Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 17.10.2020 das Gesetz zur Änderung des Eigenbetriebsgesetzes, des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung beschlossen. Hintergrund für diese Novellierung des Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverordnung ist die verpflichtende Anwendung der Kommunalen Doppik für die Kernhaushalte ab dem Haushaltsjahr 2020. Bisher erfolgte die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs „Wasserwerk Untergruppenbach“ nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes. Die Novellierung des Eigenbetriebsrechts sieht als eine Möglichkeit weiterhin eine dem Handelsgesetzbuch (HGB) angelehnte Wirtschaftsführung beziehungsweise ein daran angelehntes Rechnungswesen vor. Da bisher in der Betriebssatzung die Wirtschaftsführung nicht explizit geregelt war und auch aufgrund weiterer redaktioneller Anpassungen wurde eine Neufassung der Betriebssatzung erforderlich. Diese angepasste Betriebssatzung wurde anhand der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg erstellt.

 

Einstimmig hat der Gemeinderat der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen des Eigenbetriebs „Wasserwerk Untergruppenbach“ nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung-HGB (EigBVO-HGB) auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zugestimmt und die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Untergruppenbach „Wasserwerk Untergruppenbach“ beschlossen.

 

Die neugefasste Betriebssatzung finden Sie hier.

  

5. Annahme von Spenden

 

Bei der Gemeinde sind wieder Spenden eingegangen und zwar eine Geldspende über 1.000 Euro für die Eberhard-Schweizer-Grundschule in Unterheinriet sowie eine Geldspende über 250 Euro für die Kindertagesstätte Kelterstraße. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Annahme dieser Spenden zu.

  

Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Untergruppenbach gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Untergruppenbach wenden.

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74199 Untergruppenbach
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