Niederschlagswasser und Schmutzwasser
Mit Urteil des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11.03.2010 wurde auch die Gemeinde Untergruppenbach dazu verpflichtet, die getrennte Abwassergebühr rückwirkend zum 01.01.2010 einzuführen. Dies hat nun zur Folge, dass auf den Abrechnungen eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr erhoben werden. Die Schmutzwassergebühr bemisst sich wie bisher nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmeter (m³).
Für die Niederschlagswassergebühr sind die einleitenden versiegelten Flächen (m²) entscheidend, die im Herbst 2011 durch das Selbstauskunftsverfahren ermittelt wurden. Der Wasserzins wird weiterhin anhand der bezogenen Frischwassermenge berechnet.
Abwasser Gebührenübersicht
Die Schmutzwassergebühr pro m³ beträgt
- vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 - 1,73 Euro
- vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 - 1,65 Euro
- ab 01.01.2023 - 2,35 Euro
Die Niederschlagswassergebühr pro m² beträgt
- vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 - 0,31 Euro
- vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 - 0,34 Euro
- ab 01.01.2023 - 0,44 Euro
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Änderungen
Bitte zeigen Sie alle Änderungen, die zu einer Erhöhung oder zu einer Reduzierung der gebührenpflichtigen Fläche führen, innerhalb eines Monats bei der Gemeinde an. Hierzu zählen auch Änderungen bei Entlastungssonderbauwerken (Zisternen) hinsichtlich Größe oder Nutzung. Die Änderungen werden dann im Folgemonat berücksichtigt. Bitte teilen Sie Änderungen spätestens 1 Monat nach Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage mit.
Vordrucke finden Sie in der Rubrik Rathausformulare
Ansprechpartner
Bei Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich an:
Nicole Terwen
Rathaus Untergruppenbach
Zimmer 7
Telefonnummer: 07131 702924
E-Mail schreiben