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Rathaus Aktuell

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Erstelldatum13.03.2026

Bürgermeister Andreas Vierling begrüßte zu Beginn der Gemeinderatssitzung die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die interessierten Bürgerinnen und Bürger.

1.Fragestunde

Es waren keine Zuhörerinnen und Zuhörer in der Gemeinderatssitzung anwesend, weshalb auch keine Fragen an Bürgermeister Andreas Vierling gestellt wurden.

2. Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen der Gemeinde Untergruppenbach (Feuerwehrsatzung FwS).

Bürgermeister Andreas Vierling eröffnete den Tagesordnungspunkt mit einem Rückblick auf die bisherige Feuerwehrsatzung vom April 2021 und erläuterte, dass die vorliegende Neufassung auf einen Antrag des Feuerwehrausschusses zurückgeht. Er betonte dabei besonders die enge und konstruktive Zusammenarbeit im Vorfeld zwischen der Verwaltung und der Feuerwehr: Sämtliche Anpassungen wurden detailliert mit der Freiwilligen Feuerwehr Untergruppenbach abgestimmt, welche der neuen Feuerwehrsatzung bereits vollumfänglich zugestimmt hat.

Der Gemeinderat hat am 22. April 2021 die letzte Fassung der Feuerwehrsatzung für die Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen der Gemeinde Untergruppenbach beschlossen. Aufgrund eines Antrages des Feuerwehrausschusses der Freiwilligen Feuerwehr Untergruppenbach wurde die Satzung angepasst.

Die neue Satzung beinhaltet eine Klarstellung der Altersgruppen Untergruppenbach und Unterheinriet ebenso wie eine Konkretisierung der Altersspanne der Jugendfeuerwehr. In die Jugendfeuerwehr können Personen ab dem vollendeten 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 17. Lebensjahr aufgenommen werden.

Außerdem wurde in diesem Zusammenhang die Stellung der Jugendfeuerwehr aufgewertet, da sie nun als eigene Abteilung geführt wird.

Die weiteren Anpassungen beinhalten Regelungen zur Kassenprüfung und Regelungen zu Spenden an die Feuerwehr sowie redaktionelle Änderungen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen der Gemeinde Untergruppenbach (Feuerwehrsatzung FwS) zu.

3. Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES)

Bürgermeister Andreas Vierling führte in den Sachverhalt ein, indem er die letzte Fassung der Entschädigungssatzung aus dem Jahr 2019 in den Kontext der aktuellen Entwicklungen stellte.

Er verwies auf die neuen Orientierungswerte der kommunalen Landesverbände und betonte, dass das Ehrenamt das unverzichtbare Fundament des Feuerwehrwesens bildet.

Angesichts steigender Anforderungen an die Einsatzkräfte schlug deshalb die Verwaltung in enger Abstimmung mit der Feuerwehrführung vor, den Stundensatz für die ehrenamtliche Entschädigung von 12,00 € auf 18,00 € anzuheben.

Der Gemeinderat hat am 21. Februar 2019 die letzte Fassung der Feuerwehrentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen der Gemeinde Untergruppenbach beschlossen. Aufgrund eines Schreibens des Gemeindetags Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg und des Landesfeuerwehrverbandes mit gemeinsamen Orientierungswerten zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, kam die Feuerwehrführung auf die Gemeindeverwaltung zu.

Die stetig steigenden Anforderungen an Ausbildung, Einsatzbereitschaft und zeitliche Verfügbarkeit machen eine angemessene Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen notwendig. Gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr schlug die Verwaltung daher vor, die Entschädigungssätze von 12,00 € auf 18,00 € je angefangen Stunde anzuheben.

Die Feuerwehrangehörigen in Bereitschaft erhalten pauschal eine Stunde entschädigt, es sei denn, die Bereitschaft wird länger angeordnet. Mit 18,00 € liegt die Gemeinde Untergruppenbach in einem guten Mittelfeld der Orientierungswerte, welche zwischen 13,00 € und 21,00 € pro Stunde liegen. Die umliegenden Gemeinden entschädigen ihre ehrenamtlich Tätigen bereits mit 18,00 € pro Stunde oder passen ihre Satzungen in naher Zukunft entsprechend an.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) zu.

4. Neufassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS)

Bürgermeister Andreas Vierling führte in den Sachverhalt ein, indem er auf das beträchtliche Alter der bestehenden Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung hinwies, die seit November 2004 und damit seit fast 22 Jahren nahezu unverändert geblieben ist. Er legte dar, dass die Satzung aufgrund einer aktuellen Kostenkalkulation der Finanzverwaltung sowie der parallel beschlossenen Anpassung der Entschädigungssätze dringend an die heutigen Rahmenbedingungen angepasst werden muss.

Der Gemeinderat hat am 18. November 2004 die letzte Fassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung für die Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen der Gemeinde Untergruppenbach beschlossen.

Aufgrund einer neuen Kostenkalkulation der Finanzverwaltung und der Anpassung der Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) entspricht die knapp 22 Jahre alte Satzung nicht mehr den heutigen Rahmenbedingungen.

Die Kalkulation des Kostenersatzes wurde auf Basis der Daten von 2022 – 2025 erstellt. Ebenfalls wurde die Entschädigung der Feuerwehrwehrangehörigen von nun 18,00 € berücksichtigt. Die Verwaltung schlug daher vor, 27,50 € pro Feuerwehrangehörigem im Einsatz bei Dritten für kostenpflichtige Feuerwehreinsätze abzurechnen. Darüber hinaus wurden die Fahrzeugkosten entsprechend der geltenden Vorgaben der VOKeFW (Verordnung Kostenersatz Feuerwehr) angepasst.

Eine Aktualisierung der Satzung und Anpassung der abzurechnenden Kosten ist daher aus finanzieller und rechtlicher Sicht geboten.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Neufassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) zu.

5. Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 4376 im Tannbrunnweg in Donnbronn

Bürgermeister Andreas Vierling erläuterte dem Gremium das Bauvorhaben im Tannbrunnweg in Donnbronn, wo die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage geplant ist.

Die Bauherrschaft beabsichtigt auf dem Grundstück Flst.-Nr. 4376 im Tannbrunnweg in Donnbronn ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu errichten. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neues Wohnen 2.0“. Dieser wurde aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs erneut im Regelverfahren durchgeführt.

Der Satzungsbeschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.04.2024 gefasst. Da der Bebauungsplan jedoch noch vom Landratsamt genehmigt werden muss, um rechtskräftig zu werden, können die Bauanträge momentan nur nach § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) genehmigt werden.

Bei Bauanträgen, die nach § 33 BauGB genehmigt werden sollen, muss der Gemeinderat das Einvernehmen erteilen. Das geplante Bauvorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplans, Befreiungen und Abweichungen vom Bebauungsplan werden nicht erforderlich. Die Gemeindeverwaltung schlug deshalb vor, das Einvernehmen für die Errichtung des Einfamilienhauses mit Doppelgarage zu erteilen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 4376 im Tannbrunnweg in Donnbronn zu.

Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.