Rathaus Aktuell
Öffentliche Bekanntmachung
Erstelldatum02.10.2026
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Satzungsbeschluss und Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 24.9.2026 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Ortsmitte Unterheinriet“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Ortsmitte Unterheinriet“ gemäß § 74 Abs. 1 und 7 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) mit § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 4 GemO jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet liegt im Ortskern des Ortsteils Unterheinriet und umfasst ca. 0,53 ha.
Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der zeichnerische Teil zum Bebauungsplan des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH aus Stuttgart in der Fassung vom 8.9.2026. Untenstehend eine Planskizze des Geltungsbereiches.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften bestehen jeweils aus dem zeichnerischen Teil und dem Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) in der Fassung vom 8.9.2026. Beigefügt ist die Begründung in der Fassung vom 8.9.2026 sowie die Anlagen.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden mit der Begründung ab dem Tag dieser Bekanntmachung im Rathaus Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach, 1. Stock, Büro 24.1, während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Ergänzend sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Untergruppenbach nter amtliche Bekanntmachungen eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/ zugänglich (§ 10a Abs. 2 BauGB).
Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften nach § 215 BauGB
Unbeachtlich werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Untergruppenbach unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies
gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 GemO
Soweit der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten sie ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Es gilt ferner nicht, wenn der
Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde Untergruppenbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine solche Verletzung geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Entschädigungsansprüche nach § 44 BauGB
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die
Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit herbeigeführt wird.
Untergruppenbach, 2.10.2026
gez. Andreas Vierling, Bürgermeister
Anlagen:
01-BP-Ortsmitte-Unterheinriet_zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 2,30 MB, 01.10.2026)
02-BP-Ortsmitte-Unterheinriet_Textteil (PDF-Dokument, 484,25 KB, 01.10.2026)
03-BP-Ortsmitte-Unterheinriet_Begründung (PDF-Dokument, 1,80 MB, 01.10.2026)
04-BP-Ortsmitte-Unterheinriet_Abwägung_geschwärzt (PDF-Dokument, 21,8 MB, 01.10.2026)
09-Geotechnische Detailerkundung_Anlage_210930 (PDF-Dokument, 2,41 MB, 01.10.2026)
10-Baugrunduntersuchung_201111 (PDF-Dokument, 262,70 KB, 01.10.2026)
Starkregen: B-Plan Ortsmitte Unterheinriet_Überprüfung Starkregenabflüsse und Abwasserbeseitigung
Inhaltsangabe_Register_056021 (PDF-Dokument, 15,23 KB, 01.10.2026)
Register 1:
056021_Anhang A_Bebauungplan Ortsmitte Unterheinriet (PDF-Dokument, 1,62 MB, 01.10.2026)
056021_Anhang B1_Grundriss Erdgeschoss (PDF-Dokument, 831,46 KB, 01.10.2026)
056021_Anhang B2_Schnitte Haus A und B (PDF-Dokument, 589,10 KB, 01.10.2026)
056021_Anhang C_Grundleitungen (PDF-Dokument, 688,93 KB, 01.10.2026)
056021_Kurzerläuterungen_260430 (PDF-Dokument, 314,83 KB, 01.10.2026)
Register 2:
056021_2.1_UT_BEST_SEL (PDF-Dokument, 2,33 MB, 01.10.2026)
056021_2.2_UT_BEST_AUS (PDF-Dokument, 2,39 MB, 01.10.2026)
056021_2.3_UT_BEST_EXT (PDF-Dokument, 2,46 MB, 01.10.2026)
056021_2.4_UT_PLAN_SEL (PDF-Dokument, 2,32 MB, 01.10.2026)
056021_2.5_UT_PLAN_AUS (PDF-Dokument, 2,38 MB, 01.10.2026)
056021_2.6_UT_PLAN_EXT (PDF-Dokument, 2,46 MB, 01.10.2026)
Register 3:
056021_3.1_UA_BEST_PLAN_SEL (PDF-Dokument, 2,55 MB, 01.10.2026)
056021_3.2_UA_BEST_PLAN_AUS (PDF-Dokument, 2,64 MB, 01.10.2026)
056021_3.3_UA_BEST_PLAN_EXT (PDF-Dokument, 2,84 MB, 01.10.2026)
Register 4:
056021_4.1_FG_PLAN_SEL (PDF-Dokument, 4,36 MB, 01.10.2026)
056021_4.2_FG_PLAN_AUS (PDF-Dokument, 5,07 MB, 01.10.2026)
056021_4.3_FG_PLAN_EXT (PDF-Dokument, 6,47 MB, 01.10.2026)
Register 5:
056021_5.1_Gebiet_BEST (PDF-Dokument, 891,21 KB, 01.10.2026)
056021_5.2_Gebiet_Plan (PDF-Dokument, 890,84 KB, 01.10.2026)

