Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Untergruppenbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Logo Gemeinde Untergruppenbach

Rathaus Aktuell

Änderung der Allgemeinverfügung zur Einschränkung von Wasserentnah

Erstelldatum21.08.2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat sich die Niedrigwasserlage weiter verschärft, sodass die Wasserstände in den Gewässern des Landkreises Heilbronn stark gesunken sind. Da in den kommenden Wochen kaum ergiebige Niederschläge zu erwarten sind und steigende Wassertemperaturen die Gewässer zusätzlich belasten, verschärft jede weitere Entnahme die angespannte Situation.

Zum Schutz der Oberflächengewässer hat das Landratsamt bereits mit Allgemeinverfügung vom 25.6.2026 die Entnahme von Wasser aus allen oberirdischen Gewässern im Landkreis Heilbronn bis zum 30.9.2026 eingeschränkt.

Aufgrund der angespannten Niedrigwassersituation wird hiermit insbesondere auf folgende wichtige Änderungen der Allgemeinverfügung verwiesen, welche am 18.8.2026 bekannt gegeben wurde:

1. Die Entnahme von Grundwasser aus Quellen, die in ein oberirdisches Gewässer münden, wird bis auf Weiteres untersagt. Dies gilt nicht, wenn für diese Entnahme eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.

2. Die Entnahme von Grundwasser aus Lauf- und Zierbrunnen sowie aus Wasserzapfstellen, deren Wasser in ein oberirdisches Gewässer münden, wird bis auf Weiteres untersagt.

Die Änderungen der Allgemeinverfügung betreffen

  • Quellen, Wasserzapfstellen, Lauf- und Zierbrunnen sowie Überläufe (von Quellfassungen), die in ein oberirdisches Gewässer oder einen Regenwasserkanal münden
  • Laufbrunnen, die aus oberirdischen Gewässern gespeist werden

Nicht betroffen sind

  • (Echte) Brunnen, bei denen Grundwasser aktiv an die Oberfläche gepumpt wird (z. B. handbetriebene Pumpbrunnen/Schwengelpumpen)
  • Quellen, Wasserzapfstellen, Lauf- und Zierbrunnen oder Überläufe, die in einen Misch- oder Schmutzwasserkanal ableiten
  • Grundwasserentnahmen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis (z. B. zur Trinkwasserversorgung oder Wasserentnahmestellen der Wassergemeinschaften in Oberheinriet – Obere Hub und Donnbronn)

Die Allgemeinverfügung und ihre Änderung können auf der Internetseite des Landratsamts Heilbronn unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden: https://www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen.9861.htm

Weitere Informationen und die Beantwortung zu öfter aufkommenden Fragen hinsichtlich der Regelungen der Allgemeinverfügung und deren Änderung enthält die FAQ, welche unter der Rubrik „Gewässer und Hochwasserschutz“ auf der Internetseite des Landratsamts Heilbronn eingesehen werden kann.

https://www.landkreis-heilbronn.de/gewaesser-und-hochwasserschutz.867.htm

Aktuelle Informationen zur Niedrigwasserlage in Baden-Württemberg sind außerdem über das Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg abrufbar:

https://niz.baden-wuerttemberg.de/

Angesichts des Klimawandels ist es sinnvoll, Wasser aus niederschlagsreichen Zeiten möglichst zu speichern, beispielsweise in Teichen oder Zisternen, und es in trockenen Perioden zu nutzen. Wo eine Speicherung nicht möglich ist, kann die Versickerung des Niederschlagswassers einen wichtigen Beitrag zur Grundwasserneubildung leisten. Damit können alle dazu beitragen, die natürlichen Wasserressourcen nachhaltig zu schützen.

Jede vermiedene Wasserentnahme trägt dazu bei, die derzeit stark belasteten Gewässer zu entlasten. Das Landratsamt Heilbronn bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Betriebe um Verständnis für die erforderlichen Einschränkungen und darum, die geltenden Regelungen zu beachten und so zum Schutz der Gewässer und ihrer Lebensgemeinschaften beizutragen.