Rathaus Aktuell
Gemeinderatssitzung vom 23.07.2026
Erstelldatum07.08.2026
Aus der Arbeit des Gemeinderates – Gemeinderatssitzung vom 23.07.2026
Bürgermeister Andreas Vierling begrüßte zu Beginn der Gemeinderatssitzung die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die interessierten Bürgerinnen und Bürger.
- Fragestunde
In der Fragestunde wurden von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Fragen zur Kindergartenbedarfsplanung gestellt.
Dabei ging es unter anderem um die Betreuungszeiten sowie die Kommunikation mit den Eltern, wozu Bürgermeister Andreas Vierling auf das bereits versandte Elternschreiben verwies. Er betonte, dass alle eingegangenen Rückmeldungen aus der Elternschaft transparent und in vollem Umfang an den Gemeinderat weitergeleitet wurden.
Die Entscheidungsgrundlage und die Vorschläge der Verwaltung zur Anpassung der Betreuungszeiten leiten sich aus der Auswertung der tatsächlichen Bring- und Abholzeiten ab.
Bürgermeister Vierling wies zudem darauf hin, dass der Kita-Bereich den größten Ausgabenposten im Gemeindehaushalt darstellt – bei gleichzeitig sinkenden Gewerbesteuereinnahmen in Millionenhöhe. Das Einsparungspotenzial von rund 220.000 € ergibt sich dabei hauptsächlich aus dem Personalbereich, wobei die Elternbeiträge lediglich rund 15 % der Gesamtkosten im Kindergartenbereich decken.
Die endgültige Entscheidung über die Beschlussvorschläge obliegt dem Gemeinderat in der nachfolgenden Sitzung.
2. Bebauungsplan „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA"- Abwägung und Satzungsbeschluss
Bürgermeister Andreas Vierling führte in den Tagesordnungspunkt ein und erläuterte, dass der Gemeinderat am 22.02.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA“ in Untergruppenbach gefasst hat.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 11.03.2024 bis 12.04.2024 statt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind Stellungnahmen und Anregungen eingegangen, aufgrund derer ergänzende artenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt worden sind. Zudem wurde ein Umweltbericht mit einer Ausgleichs- und Eingriffsbilanz gefertigt.
Im weiteren Verfahren wurden ebenfalls umfassende Abstimmungen zur Entwässerung durchgeführt.
Als Ergebnis dieser Abstimmungen wurde ein weiterer Entwurf gefertigt, zu dem eine Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14.07.2025 bis 15.08.2025 stattgefunden hat. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand ebenfalls in diesem Zeitraum statt. Aufgrund eingegangener Stellungnahmen wurde eine Begutachtung der Verkehrssituation vorgenommen und das Ergebnis den Bebauungsplanunterlagen beigefügt. Ebenfalls konnte im Rahmen der fortgeführten Erschließungsplanung mit der Fachbehörde vereinbart werden, dass auf ein betrieblich aufwändiges offenes Regenrückhaltebecken verzichtet werden kann. Die Festsetzung zur Entwässerung wurde auf die geänderte Situation angepasst, die Ausführungen in der Begründung aktualisiert.
Wegen dieser Änderungen des Entwurfs war der Bebauungsplan erneut zu veröffentlichen. Der Gemeinderat hat hierbei von der Möglichkeit einer verkürzten Veröffentlichung Gebrauch gemacht. Diese erneute verkürzte Veröffentlichung fand im Zeitraum vom 01.06.2026 bis 19.06.2026 statt.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurde der Bebauungsplan und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung einstimmig beschlossen.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit zugehöriger Begründung und Anlagen vom 02.02.2024/13.06.2025/29.04.2026, angefertigt durch das Ingenieurbüro Käser, Untergruppenbach. Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht (§ 10 Abs. 3 BauGB).
3. Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung 2026/2027
Bürgermeister Andreas Vierling führte in den Sachverhalt ein, indem er erklärte, dass die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung das Ziel verfolgt, ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges und wirtschaftlich tragfähiges Betreuungsangebot für die Familien in der Gemeinde Untergruppenbach sicherzustellen. Hierzu werden die aktuellen und künftigen Betreuungsbedarfe regelmäßig ermittelt, analysiert und bewertet.
Bei der Ausgestaltung der Betreuungsangebote stehen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie das Wohl der Kinder im Mittelpunkt. Gleichzeitig ist die Gemeinde als Träger der Kindertageseinrichtungen verpflichtet, die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen verantwortungsvoll einzusetzen. Die Bedarfsplanung verfolgt deshalb drei gleichrangige Ziele:
- Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots für die Familien,
- langfristige Sicherung der pädagogischen Qualität in den Einrichtungen sowie
- wirtschaftlicher und nachhaltiger Einsatz der personellen und finanziellen Ressourcen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind das Ergebnis einer umfassenden Analyse der aktuellen Betreuungssituation. Sie verfolgen ausdrücklich nicht das Ziel, Betreuungsangebote abzubauen. Vielmehr soll das bestehende Angebot an die veränderten Bedürfnisse der Familien angepasst, die Qualität der Betreuung langfristig gesichert und gleichzeitig ein wirtschaftlicher Betrieb der Einrichtungen gewährleistet werden.
1. Grundlagen und Methodik der Erhebung
Um die aktuellen und zukünftigen Betreuungsbedarfe möglichst objektiv beurteilen zu können, wurden verschiedene Datengrundlagen herangezogen und miteinander abgeglichen.
Grundlage der Bedarfsplanung bildet der Belegungsstand der kommunalen Kindertageseinrichtungen zum Stichtag 1. März 2026. Dieser wurde mit den Daten des Einwohnermeldeamtes abgeglichen und statistisch ausgewertet.
Darüber hinaus wurden zur Bewertung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuungsangebote die über die Kikom-App dokumentierten Bring- und Abholzeiten aller Kinder ausgewertet. Betrachtet wurde hierbei der Zeitraum vom 1. September 2025 bis zum 30. Juni 2026. Die Auswertung ermöglicht eine objektive Bewertung der tatsächlichen Nutzung der einzelnen Betreuungsangebote und bildet eine wesentliche Grundlage für die nachfolgend vorgeschlagenen Anpassungen.
Nicht berücksichtigt wurden Kinder, die bei einer Tagespflegeperson, in einer Nachbargemeinde oder in der Einrichtung „Kinder in Bewegung“ betreut werden.
Betreuung außerhalb kommunaler Einrichtungen
Kindertagespflege
In Untergruppenbach sind derzeit zwei Tagespflegepersonen tätig. Diese können jeweils bis zu fünf Kinder im Krippenalter in Halb- oder Ganztagesbetreuung aufnehmen. Aktuell werden sechs Kinder aus der Gemeinde im Rahmen der Kindertagespflege betreut.
Fröbel– Kinder in Bewegung
Die Einrichtung betreut derzeit sieben Kinder aus der Gemeinde Untergruppenbach im U3 und Ü3-Bereich.
Interkommunale Betreuung
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 22 Kinder unter drei Jahren sowie 33 Kinder über drei Jahren in Einrichtungen benachbarter Kommunen betreut, überwiegend in der Stadt Heilbronn und in der Gemeinde Abstatt. Die interkommunalen Abrechnungsdaten für das Jahr 2025 liegen derzeit noch nicht vollständig vor.
Entwicklung der Betreuungszahlen
Zum Stichtag 1. März 2026 werden in den kommunalen Kindertageseinrichtungen insgesamt 411 Kinder betreut. Davon entfallen 50 Kinder auf den U3-Bereich und 361 Kinder auf den Ü3-Bereich.
Zum Vergleich wurden zum Stichtag 1. März 2025 insgesamt 400 Kinder betreut (55 U3 Kinder und 345 Ü3-Kinder).
Die Betreuungsnachfrage entwickelt sich insgesamt stabil. Während die Zahl der betreuten Kinder im U3-Bereich leicht rückläufig ist, steigt die Nachfrage im Ü3-Bereich weiterhin an. Dies ist insbesondere auf die geburtenstarken Jahrgänge der vergangenen Jahre zurückzuführen, die inzwischen in den Kindergarten wechseln.
Die Betreuungsquote im U3-Bereich liegt derzeit bei 35,2 %. Dies lässt darauf schließen, dass sich viele Familien zunächst für eine Betreuung innerhalb der Familie entscheiden und erst mit zunehmendem Alter ihres Kindes eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung in Anspruch nehmen. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen im U3-Bereich in den vergangenen Jahren kontinuierlich leicht angestiegen ist.
Demografische Entwicklung
Nach dem Höchststand im Jahr 2020 bewegen sich die Geburtenzahlen weiterhin auf einem vergleichsweisen hohen Niveau, liegen inzwischen jedoch wieder leicht unter dem Durchschnitt der vergangenen 15 Jahre von rund 83 Geburten jährlich.
Die geburtenstarken Jahrgänge entfalten derzeit weiterhin ihre volle Wirkung im Ü3-Bereich und führen dort zu einer anhaltend hohen Auslastung der Einrichtungen.
Mittelfristig ist– entsprechend der demografischen Entwicklung– mit einem moderaten Rückgang der Kinderzahlen und damit auch der Betreuungsnachfrage zu rechnen.
Zusammenfassende Bewertung
Zusammenfassend zeigt die Bedarfsplanung, dass die Gemeinde Untergruppenbach auch im Kindergartenjahr 2026/2027 allen Kindern einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz anbieten kann.
2. Belegung der Kitas und der Schulkindbetreuungseinrichtungen
Kinder unter drei Jahren (U3)
Untergruppenbach
Die Krippenkapazitäten in Untergruppenbach sind weiterhin gut nachgefragt und nahezu vollständig ausgelastet. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist in den kommenden Jahren jedoch mit einer leicht rückläufigen Nachfrage zu rechnen. Aus heutiger Sicht besteht dennoch kein Anlass, die vorhandenen Platzkapazitäten zu reduzieren.
Unterheinriet
Auch die Kindertagesstätte Oberheinrieter Straße verzeichnet im U3-Bereich weiterhin eine hohe Nachfrage. Mittelfristig ist jedoch auch hier infolge der rückläufigen Geburtenzahlen mit einer leichten Entspannung der Belegungssituation zu rechnen.
Kinder über drei Jahre bis zum Schuleintritt (Ü3)
Untergruppenbach
Die Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren sind im Kindergartenjahr 2026/2027 weiterhin nahezu vollständig ausgelastet.
Die Auslastung der einzelnen Einrichtungen stellt sich derzeit wie folgt dar:
- Kindertagesstätte Kirchstraße: 97 %
- Kindertagesstätte Falkenstraße: 99 %
- Haus der Generationen: 100 %
- Kindertagesstätte Lembergerweg: 75 %
- Waldkindergärten Untergruppenbach: 90 %
Insgesamt zeigt sich, dass die vorhandenen Betreuungskapazitäten den aktuellen Bedarf decken. Freie Platzkapazitäten bestehen im Wesentlichen lediglich im Bereich der Kindertagesstätte Lembergerweg.
Unterheinriet
Auch in Unterheinriet besteht weiterhin eine sehr hohe Nachfrage nach Ü3 Betreuungsplätzen.
Die Kindertagesstätte Kelterstraße ist derzeit mit 106 %, die Kindertagesstätte Eberhard Schweizer-Grundschule mit 105 % geringfügig überbelegt.
Neue Anfragen werden deshalb – soweit möglich – an Einrichtungen in Untergruppenbach oder an die Kindertageseinrichtung „Kinder in Bewegung“ der Firma Magna weitergeleitet. Da die Kinder des „Rekordjahrgangs“ 2020 größtenteils diesen Sommer in die Schule wechseln, wird sich die Situation ab September 2026 wieder etwas entspannen.
Die Waldkindertagesstätte Oberheinriet weist derzeit eine Auslastung von rund 80 % auf. Aufgrund bereits vorliegender Anmeldungen ist jedoch davon auszugehen, dass auch diese Einrichtung in den kommenden Monaten vollständig ausgelastet sein wird.
Rückblick: Einführung des Betreuungsmodells VÖplus
Mit Beginn des Kindergartenjahres 2025/2026 wurde die Betreuungsform VÖplus (Betreuung bis 14:30 Uhr) eingeführt. Die Erfahrungen des ersten Jahres zeigen, dass dieses Angebot von den Familien sehr gut angenommen wird und den tatsächlichen Betreuungsbedarf vieler Eltern in besonderem Maße trifft.
Derzeit werden
in Untergruppenbach 49 Ü3-Kinder und 5 U3-Kinder,
in Unterheinriet 20 Ü3-Kinder und 13 U3-Kinder
im Tarif VÖplus betreut.
Auch in der Schulkindbetreuung wird das Angebot intensiv genutzt. An der Stettenfelsschule besuchen derzeit 18 Kinder, an der Eberhard-Schweizer-Grundschule 14 Kinder die Betreuung im Tarif VÖplus.
Die hohe Nachfrage bestätigt die Annahme der Verwaltung, dass viele Familien bislang die Ganztagsbetreuung insbesondere deshalb gewählt haben, weil zwischen der klassischen VÖ-Betreuung bis 13:30 Uhr und der Ganztagsbetreuung bis 17:30 Uhr keine bedarfsgerechte Alternative bestand. Mit der Einführung der Betreuungsform VÖplus konnte diese Angebotslücke erfolgreich geschlossen werden.
Schulkindbetreuung Untergruppenbach
An der Stettenfelsschule werden derzeit 65 Kinder betreut. Die vorhandenen Räumlichkeiten sind für den aktuellen Betreuungsbedarf ausreichend dimensioniert.
Schulkindbetreuung Unterheinriet
In der Schulkindbetreuung an der Eberhard-Schweizer-Grundschule werden aktuell 69 Kinder betreut. Die vorhandenen Räumlichkeiten stoßen insbesondere in den Spitzenzeiten zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen.
Der Gemeinderat hat deshalb bereits am 26. März 2026 den Neubau einer Schulkindbetreuungseinrichtung in Unterheinriet beschlossen. Die Abbrucharbeiten des bisherigen WLZ-Gebäudes sollen voraussichtlich im Oktober 2026 beginnen. Die Fertigstellung des Neubaus ist für Ende 2027 vorgesehen.
Mit dieser Investition schafft die Gemeinde die räumlichen Voraussetzungen für den ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich, der bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle Klassenstufen ausgeweitet wird.
3. Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung
Die Einführung der Betreuungsform VÖplus (Betreuung bis 14:30 Uhr) hat das Buchungsverhalten vieler Familien nachhaltig verändert. Die Auswertung der über die Kikom-App dokumentierten Bring- und Abholzeiten im Zeitraum vom 1. September 2025 bis zum 30. Juni 2026 zeigt, dass die Betreuungszeiten nach 16:30 Uhr in den meisten Einrichtungen nur noch von einem vergleichsweisen kleinen Teil der Familien regelmäßig in Anspruch genommen werden.
Auf Grundlage dieser objektiven Datengrundlage schlägt die Verwaltung vor, die Betreuungsangebote an den tatsächlichen Bedarf des Großteils der Familien anzupassen.
U3-Bereich
Kindertagesstätte Haus der Generationen
Mit der Einführung der Betreuungsform VÖplus hat sich das Buchungsverhalten der Familien im U3-Bereich deutlich verändert. Von ursprünglich acht Ganztagskindern im Kindergartenjahr 2024/2025 wechselten sechs Kinder im darauffolgenden Kindergartenjahr in die neu geschaffene Betreuungsform VÖplus.
Derzeit wird die Ganztagesbetreuung im U3-Bereich lediglich noch von zwei Kindern genutzt.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die bisherige Ganztagsgruppe künftig in eine altersgemischte Gruppe (2 bis 6 Jahre) umzuwandeln. Dadurch können auch künftig Kinder ab dem zweiten Lebensjahr in Untergruppenbach ganztägig betreut werden.
Für Kinder, die bereits ab dem ersten Lebensjahr eine Ganztagesbetreuung benötigen, bleibt das Angebot in der Kindertagesstätte Oberheinrieter Straße bestehen. Dort wird die Ganztagesbetreuung derzeit von fünf Kindern genutzt und weist damit eine deutlich höhere Nachfrage auf.
Durch diese Umstrukturierung reduziert sich der nach dem KVJS-Personalschlüssel vorzuhaltende Personalbedarf um 1,03 Vollzeitstellen.
Kindertagesstätte Oberheinrieter Straße
Die Ganztagesbetreuung wird in der Kindertagesstätte Oberheinrieter Straße weiterhin angeboten. Die Auswertung der tatsächlichen Abholzeiten zeigt jedoch, dass die Betreuungszeit nach 16:30 Uhr nur noch in sehr geringem Umfang genutzt wird. Im Auswertungszeitraum befanden sich nach 16:30 Uhr durchschnittlich lediglich 0,3 Kinder in der Einrichtung.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Ganztagesbetreuung künftig einheitlich um 16:30 Uhr enden zu lassen.
Hierdurch reduziert sich der nach dem KVJS-Personalschlüssel vorzuhaltende Personalbedarf um 0,34 Vollzeitstellen.
Ü3-Bereich
Kindertagesstätte Haus der Generationen
Auch im Ü3-Bereich zeigt die Auswertung der Bring- und Abholzeiten, dass die Betreuungszeit nach 16:30 Uhr nur noch von wenigen Kindern regelmäßig genutzt wird. Während durchschnittlich 2,1 Kinder um 16:30 Uhr noch in der Einrichtung betreut werden, sind um 17:00 Uhr durchschnittlich lediglich noch 1,4 Kinder anwesend.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Ganztagesbetreuung künftig ebenfalls um 16:30 Uhr enden zu lassen.
Kindertagesstätte Falkenstraße
Die Kindertagesstätte Falkenstraße verfügt derzeit über zwei Ganztagesgruppen sowie eine VÖ-Gruppe.
Die Auswertung der tatsächlichen Nutzung zeigt, dass eine Ganztagesgruppe den künftigen Bedarf voraussichtlich vollständig abdecken kann, während gleichzeitig die Nachfrage nach der Betreuungsform VÖplus weiter zunimmt. Im Auswertungszeitraum wurden um 16:30 Uhr durchschnittlich 2,5 Kinder und um 17:00 Uhr lediglich noch 1,5 Kinder betreut.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, eine Ganztagesgruppe künftig bis 16:30 Uhr fortzuführen und die zweite Ganztagesgruppe in eine VÖplus-Gruppe umzuwandeln.
Hierdurch reduziert sich der nach dem KVJS-Personalschlüssel vorzuhaltende Personalbedarf um 1,47 Vollzeitstellen.
Kindertagesstätte Eberhard-Schweizer-Grundschule
Der Elternbeirat der Kindertagesstätte Eberhard-Schweizer-Grundschule hat bereits den Wunsch an die Verwaltung herangetragen, zusätzlich zur Ganztagesbetreuung künftig auch die Betreuungsform VÖplus anzubieten.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, eine Ganztagesgruppe in eine VÖplus-Gruppe umzuwandeln. Die zweite Ganztagesgruppe bleibt bestehen und endet künftig – analog zu allen übrigen Kindertageseinrichtungen – ebenfalls um 16:30 Uhr.
Die Auswertung der Bring- und Abholzeiten zeigt, dass die Kindertagesstätte Eberhard Schweizer-Grundschule innerhalb der kommunalen Einrichtungen weiterhin die höchste Nachfrage nach längeren Betreuungszeiten aufweist. Durchschnittlich werden um 16:30 Uhr noch 4,6 Kinder und um 17:00 Uhr noch 2,4 Kinder betreut.
Dennoch zeigt auch diese Auswertung, dass die Betreuungszeit nach 16:30 Uhr nur noch von einem vergleichsweise kleinen Teil der Kinder regelmäßig in Anspruch genommen wird. Vor diesem Hintergrund erscheint eine einheitliche Schließzeit aller Einrichtungen um 16:30 Uhr sachgerecht. Gleichzeitig wird mit der Einführung einer VÖplus-Gruppe das Betreuungsangebot noch stärker an den tatsächlichen Bedarf der Familien angepasst.
Sollten sich die erwarteten Ummeldungen einstellen, reduziert sich der nach dem KVJS-Personalschlüssel vorzuhaltende Personalbedarf perspektivisch um 1,1 Vollzeitstellen.
Schulkindbetreuungen Stettenfelsschule und Eberhard-Schweizer-Grundschule
Auch in den Schulkindbetreuungen werden ab 16.30 Uhr nur noch vergleichsweise wenige Kinder betreut. In der Eberhard-Schweizer-Grundschule werden um 16.30 Uhr durchschnittlich 0,4 Kinder betreut und um 17.00 Uhr lediglich 0,3 Kinder. In der Stettenfelsschule ist die Nachfrage etwas höher und liegt bei 1,5 Kindern um 16.30 Uhr und 0,8 Kinder um 17.00 Uhr.
Auslaufen des Kombimodells
Neben den Anpassungen der Betreuungszeiten schlägt die Verwaltung vor, das bisher angebotene Kombimodell (drei Tage Ganztagesbetreuung und zwei Tage Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten) für Neuverträge zum 1. Januar 2027 nicht mehr anzubieten.
Das Kombimodell wurde in den vergangenen Jahren von einigen Familien gerne genutzt, da es eine flexible Kombination verschiedener Betreuungsformen ermöglichte.
Im Rahmen der Überprüfung der Betreuungsangebote hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Modell aus organisatorischer und rechtlicher Sicht dauerhaft nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Die Betriebserlaubnis des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) sieht eine derartige Mischform nicht vor. Für die Gemeinde bedeutet dies, dass an allen fünf Betreuungstagen der vollständige Personalschlüssel einer Ganztagsgruppe vorzuhalten ist, obwohl die Ganztagesbetreuung tatsächlich lediglich an drei Tagen in Anspruch genommen wird.
Vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräftemangels sowie der Verpflichtung zu einem wirtschaftlichen Einsatz der personellen Ressourcen erscheint eine Fortführung dieses Modells daher nicht mehr sachgerecht.
Gleichzeitig ist sich die Verwaltung bewusst, dass die Umstellung für die betroffenen Familien eine Veränderung bedeutet. Aus diesem Grund sollen bereits bestehende Kombiverträge für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren unverändert fortgeführt werden. Den Familien wird dadurch ausreichend Zeit eingeräumt, sich auf die künftige Betreuungsstruktur einzustellen.
Neuverträge sollten jedoch künftig keine mehr abgeschlossen werden.
Elternanhörung
Am 27.05.2026 fand im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung eine Informationsveranstaltung mit den Elternbeiräten der kommunalen Kindertageseinrichtungen sowie den Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderats statt. Bürgermeister Andreas Vierling und Sachgebietsleiter Steffen Matusik informierten über die aktuelle Betreuungssituation, die Ergebnisse der Bedarfsplanung sowie die auf Grundlage der Auswertungen vorgesehenen strukturellen Anpassungen der Betreuungsangebote. Die geplanten Änderungen waren zuvor bereits Gegenstand der Gemeinderatssitzung am 25.06.2026.
Im Rahmen der Anhörung regten die Elternvertretungen der Kindertagesstätte Haus der Generationen sowie der Kindertagesstätte Falkenstraße an zu prüfen, ob die Ganztagesbetreuung in einer Einrichtung innerhalb der Gemeinde weiterhin bis 17:30 Uhr angeboten werden könnte.
Die Verwaltung hat diesen Vorschlag eingehend geprüft. Nach sorgfältiger Abwägung wird jedoch empfohlen, an einer einheitlichen Schließzeit von 16:30 Uhr festzuhalten. Hierfür sprechen insbesondere folgende Gründe:
Auslastung der Einrichtungen
Die Kindertageseinrichtungen sind insgesamt sehr gut ausgelastet. Würde die verlängerte Ganztagesbetreuung ausschließlich an einem Standort angeboten, müssten nicht nur Familien mit einem Betreuungsbedarf nach 16:30 Uhr die Einrichtung wechseln. Vielmehr wären voraussichtlich auch weitere Kinder ohne entsprechenden Betreuungsbedarf von einem Einrichtungswechsel betroffen, um die erforderlichen Platzkapazitäten zu schaffen. Ein Wechsel der Kindertageseinrichtung ist aufgrund der bestehenden sozialen Bindungen und des vertrauten Umfelds für viele Kinder und Familien jedoch keine sinnvolle Lösung.
Organisatorischer Aufwand
Auch eine Zusammenführung der Kinder am späten Nachmittag in einer Einrichtung wurde geprüft. Diese Variante würde jedoch einen erheblichen organisatorischen und personellen Mehraufwand verursachen. Die Kinder müssten täglich zwischen den Einrichtungen transportiert und dabei von pädagogischen Fachkräften begleitet werden. Aus Sicht der Verwaltung steht dieser Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Nachfrage.
Einheitliche Angebotsstruktur
Die Gemeinde verfolgt seit vielen Jahren das Ziel, für die Bereiche U3, Ü3 und Schulkindbetreuung möglichst einheitliche Betreuungszeiten anzubieten. Dies erleichtert insbesondere Familien mit mehreren Kindern die Organisation des Familienalltags. Würde die Betreuungszeit bis 17:30 Uhr nur in einzelnen Einrichtungen oder Altersbereichen angeboten, müsste diese Angebotsstruktur konsequenterweise auch auf weitere Einrichtungen und Betreuungsformen übertragen werden. Angesichts der geringen tatsächlichen Nachfrage erscheint dies weder organisatorisch noch wirtschaftlich vertretbar.
Im Nachgang der Elternanhörung wurden alle Familien der kommunalen Kindertageseinrichtungen mit einem Informationsschreiben über die geplanten Änderungen sowie den vorgesehenen Umsetzungszeitpunkt zum 1. Januar 2027 informiert.
Die bei der Verwaltung eingegangenen Rückmeldungen wurden anonymisiert zusammengefasst.
Im Rahmen der Rückmeldungen wurden von drei Familien darüber hinaus weitergehende Betreuungsbedarfe – insbesondere ein Betreuungsbeginn ab 7:00 Uhr – geäußert.
Nach Auffassung der Verwaltung deckt der derzeitige Betreuungsbeginn ab 7:30 Uhr den Bedarf der überwiegenden Zahl der Familien ab. Gleichwohl ist der Verwaltung bewusst, dass es aufgrund individueller Lebens- und Arbeitssituationen – beispielsweise bei Schichtarbeit oder langen Arbeitswegen – auch darüber hinausgehende Betreuungsbedarfe geben kann. Ein kommunales Betreuungsangebot kann jedoch nicht sämtliche individuellen Anforderungen abbilden, sondern muss sich an der Nachfrage der Gesamtheit der Familien orientieren.
4. Gebühren und finanzielle Auswirkungen
Der Gemeinderat hat bereits vor einigen Jahren beschlossen, die landesweiten Empfehlungen des Gemeindetags Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg sowie der Kirchen zur Fortschreibung der Elternbeiträge grundsätzlich zu übernehmen.
Die Empfehlungen sehen für das Kindergartenjahr 2026/2027 eine Anpassung der Elternbeiträge um 4,5 % sowie für das Kindergartenjahr 2027/2028 eine weitere Anpassung um 4,0 %vor.
Darüber hinaus werden die Gebühren für die Ganztagesbetreuung an die künftig verkürzte tägliche Betreuungszeit angepasst. Da sich die tägliche Betreuungszeit von bislang zehn auf künftig neun Stunden reduziert, werden die Elternbeiträge der Ganztagesbetreuung entsprechend angepasst.
Die allgemeine Fortschreibung der Elternbeiträge auf Grundlage der landesweiten Empfehlungen bleibt hiervon unberührt.
Die Personalkosten für den Bereich Kita- und Schulkindbetreuung belaufen sich derzeit auf jährlich rund 5,33 Millionen Euro. Damit gehört dieser Bereich zu den größten und wichtigsten Aufgaben der Gemeinde. Die Elternbeiträge decken derzeit lediglich rund 15 % der tatsächlichen Betriebskosten. Rund 85 % der Kosten werden weiterhin aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Gemeinde finanziert.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Anpassung der Betreuungsangebote reduziert sich der nach den Vorgaben des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) vorzuhaltende Personalbedarf in mehreren Einrichtungen. Gleichzeitig reduzieren sich auch die Elterngebühren anteilig. Die Zuweisungen des Landes reduzieren sich im vorliegenden Fall nicht, da auch künftig eine Betreuung von 45 Stunden je Woche (höchste Zuschussstufe) im Ganztag angeboten wird. Stellt man die Effekte gegenüber, ergibt sich eine voraussichtliche Entlastung des Gemeindehaushalts in Höhe von rund 220.000 Euro jährlich.
Zusammenfassende Bewertung
Die vorgeschlagenen Maßnahmen beruhen auf einer umfassenden Analyse der tatsächlichen Betreuungsnachfrage sowie der demografischen Entwicklung in der Gemeinde Untergruppenbach.
Auch nach Umsetzung der Maßnahmen verfügt die Gemeinde Untergruppenbach weiterhin über ein im regionalen Vergleich überdurchschnittlich familienfreundliches Betreuungsangebot.
Der Gemeinderat stimmte den Beschlussvorschlägen zur Kindergartenbedarfsplanung bezüglich der Anpassung der Betreuungsmodelle einstimmig zu.
Darüber hinaus stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag, das Ende der Betreuungszeit auf 16:30 Uhr anzupassen, mehrheitlich zu.
Der Tarif „U3 Ganztag 3 Tage“ und „Ü3 Ganztag 3 Tage „(Kombimodell) wird ab sofort nicht mehr angeboten. Bestehende Altverträge werden längstens bis zum 31.08.2028 fortgeführt.
Auch künftig sollen die Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände zur Gebührenerhöhung umgesetzt werden. Der Gebührenanpassung wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt.
4. Neuvergabe des Caterings für die Schulmensa an der Stettenfelsschule
Bürgermeister Andreas Vierling erläuterte dem Gremium, dass der langjährige Caterer der Mensa der Stettenfelsschule, Herr Hanselmann, zum Ende des Schuljahres 2025/2026 gekündigt hat.
Daraufhin wurden zahlreiche Caterer, unter anderem „Die Frischemacher“, „Aramark GmbH“, „Lunch & More“, Catering Klinik Löwenstein, Firma Wieprecht (Finanzamt Heilbronn) kontaktiert, um einen möglichen Nachfolger zu finden. Leider zeigte sich dabei ein sehr geringes Interesse an der Bewirtschaftung der Schulmensa. Als zentrale Hemmnisse erwiesen sich hohe Preisvorstellungen der Anbieter, welche zwischen 8,00 Euro und 10,00 Euro pro Essen lagen, Fragen zur Übernahme des vorhandenen Personals sowie die Kosten und das Einhalten der Hygienevorschriften für die Anfahrt von bereits gekochtem Essen.
Durchgeführtes Vergabeverfahren
Parallel zu den ersten Sondierungsgesprächen musste geklärt werden, ob ein europaweites Ausschreibungsverfahren erforderlich ist. Hierzu wurde das Landesamt für Ernährung kontaktiert. Nach erfolgter Prüfung stellte sich heraus, dass der geschätzte Auftragswert über dem Schwellenwert der Europäischen Union liegt und die Caterer-Leistung somit europaweit ausgeschrieben werden musste. Nach Erstellung der umfangreichen Ausschreibungsunterlagen wurde die Ausschreibung am 08.03.2026 über den Staatsanzeiger im TED-Portal der Europäischen Union veröffentlicht. Während des laufenden Verfahrens durften ausschließlich Bieterfragen beantwortet werden. Die Angebotsfrist endete am 14.04.2026. Das Verfahren blieb jedoch ohne Ergebnis, da sich kein einziger Bieter auf die Ausschreibung beworben hat.
Nachfolgendes Verhandlungsverfahren
Nach dem erfolglosen EU-weiten Ausschreibungsverfahren kann die Caterer-Leistung nun durch die Gemeinde vergeben werden. Es erfolgte eine erneute Kontaktaufnahme zu Caterern, die bereits vor der Ausschreibung Interesse bekundet hatten. Hierbei verblieben drei Bewerber. Im Rahmen der Gespräche kristallisierten sich zwei zentrale Herausforderungen heraus: Zum einen die Übernahme des bereits vorhandenen Personals in der Mensa, zum anderen die Anschaffung und Abrechnung einer Bestell- und Bezahlsoftware.
Nachfolgend werden die drei Bewerber und ihre Angebote erläutert.
Bewertung der eingegangenen Angebote:
Der Caterer Herrmann beliefert bereits die Kindertagesstätten der Gemeinde mit Essen. Das Angebot von Herr Herrmann ist preislich mit Abstand am höchsten.
Die Firma Apetito hat ein Angebot lediglich zur Lieferung von Produkten im Verfahren „cook & freeze" abgegeben. Bei diesem sind weder eine Personalübernahme noch eine Abrechnungs- und Bestellsoftware enthalten. Beide Bereiche müssten von der Gemeinde selbst übernommen werden. Dies führt neben dem hohen Preis auch zu einer erheblichen Risikoübernahme für die Gemeinde, da sich in diesem Zusammenhang Fragen stellen wie: Was passiert bei Erkrankung, Urlaub oder Kündigung vom Personal? Wer pflegt und überwacht die Abrechnung der Bestellungen?
Hofmanns Catering hat als einziger Bewerber zwei unterschiedliche Angebote abgegeben. Zum einen eine reine „cook & freeze"-Lieferung, analog zum Angebot der Firma Apetito, zum anderen ein Komplettangebot mit Übernahme des vorhandenen Personals und Bereitstellung eines elektronischen Bestellsystems.
Für die Angebote ohne Bestell- und Abrechnungssystem und ohne Personalübernahme entstehen weitere Kosten. Eine Bestell- und Abrechnungssoftware schlägt mit ca. 0,20 Euro pro Bestellvorgang zu Buche und die Personalkosten belaufen sich auf ca. 1,52 Euro pro Essen. Zusätzlich fallen auch noch Kosten für z. B. Personalausfall bei Urlaub oder Krankheit, Versicherung, Controlling, Verwaltung, Berufskleidung, Reinigungsmittel, Abrechnung, Bestellungen und vieles mehr an. Um diese Kosten auf eine Essensportion umzulegen, wurden monatlich 3.500 Euro veranschlagt und auf eine Essensportion umgelegt. Dies ergab 2,46 Euro für Nebenkosten pro Essen.
Die Hofmann Menü-Manufaktur (HOFMANNs) beliefert zahlreiche Schulen und Bildungseinrichtungen in ganz Deutschland. Als erfahrener Caterer mit Sitz in Boxberg fokussiert sich das Unternehmen auf kindgerechte und wirtschaftliche Verpflegungslösungen. Auch verschiedene Schulen in der Region arbeiten mit der Firma Hofmann zusammen. Beispielsweise werden sämtliche Schulen der Stadt Neckarsulm von Hofmann becatert.
Finanzielle Auswirkungen und zeitliche Dringlichkeit
Der Essenspreis in der Mensa beträgt seit dem Schuljahr 2021/2022 insgesamt 5,35 Euro. Der von den Eltern zu bezahlende Beitrag beläuft sich hierbei auf 4,40 Euro pro Essen, da die Gemeinde zusätzlich einen Zuschuss von 0,95 Euro pro Essen gewährt. Anzumerken ist, dass auch der seitherige Caterer mitteilte, dass die Preise nicht mehr auskömmlich sind und eine Erhöhung der Preise gefordert war, er jedoch an die vertragliche Preiszusage gebunden war.
Um den Betrieb der Schulmensa für das neue Schuljahr nahtlos zu gestalten, muss eine zeitnahe Entscheidung bezüglich des Caterings getroffen werden. Vor allem die Umstellung einer Bestell- und Bezahlsoftware benötigt Zeit, weshalb dieser Prozess auf jeden Fall vor den Sommerferien 2026 angestoßen werden muss.
Empfehlung
Das Angebot des Caterers Kurt Herrmann ist preislich mit 8,27 Euro (ohne Nebenkosten) am höchsten veranschlagt. Die Firma Apetito bietet nur eine reine Essenslieferung an, hier erhöht sich der Einzelpreis durch Personalkosten, Nebenkosten und Kosten für ein Bestellsystem auf 8,05 Euro.
Der Caterer mit dem besten Preis-Leistungs-Angebot ist Hofmanns Catering. Beim Komplettpaket beläuft sich der Preis auf 6,67 Euro, es fallen aber für die Gemeinde keine weiteren Kosten und Risiken an. Sollte an dem Zuschuss in Höhe von 0,95 Euro je Essen festgehalten werden, wäre der angedachte Verkaufspreis 5,72 Euro je Essen. Eine weitergehende Bezuschussung ist mit Blick auf die angespannten Kommunalfinanzen nicht vertretbar. Seitens des Gemeinderats kristallisierte sich bei der Vorabinformation im Rahmen der Juni-Sitzung eine Empfehlung zum künftigen Essenspreis heraus. Diese soll bei 6,00 Euro pro Essen liegen.
Das Unternehmen hat sich am 15.07.2026 im Kreis der Elternvertreter, Schülervertretungen, den Fraktionsvertretern und Vertretern der Verwaltung vorgestellt und stand für sämtliche Rückfragen zur Verfügung.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Beauftragung der Firma Hofmanns Catering mit der Bewirtschaftung der Mensa in der Stettenfelsschule Untergruppenbach für die Dauer von zunächst zwei Schuljahren zu.
Die Gemeinde Untergruppenbach bezuschusst jedes Essen mit 0,67 Euro, der Abgabepreis beläuft sich auf 6,00 Euro pro Essen.
5. Mobilfunkausbau im Ortsteil Vorhof
Bürgermeister Andreas Vierling führte aus, dass die Gemeinde Untergruppenbach langfristig das Ziel einer lückenlosen digitalen Versorgung aller Ortsteile verfolgt.
Während der Kernort Untergruppenbach sowie die weiteren Ortsteile bereits von einer guten Netzabdeckung profitieren, stellt die topografische Lage des Ortsteils Vorhof für den Mobilfunk eine besondere Herausforderung dar.
Vorhof liegt geografisch etwas abgelegen vom Kernort in einer Randlage. Die Signale der Masten aus Unterheinriet, Abstatt oder Löwenstein werden durch die umliegende Topographie abgeschirmt, sodass im Ortsteil selbst wenig bis gar kein Mobilfunkempfang besteht.
Laut der Mobilfunkkarte der Bundesnetzagentur zeigt sich für Untergruppenbach insgesamt zwar grundsätzlich eine sehr hohe Abdeckung des Funknetzes, jedoch verzeichnet der Ortsteil Vorhof hierbei gravierende Einschränkungen.
Nicht nur die Bürgerinnen und Bürger in Vorhof sind von diesen Einschränkungen stark betroffen, sondern auch der gesamte Verkehr, der täglich entlang der Ortsdurchfahrt L1111 fährt.
Im Zuge des Glasfaserausbaus in Vorhof wurden die Voraussetzungen geschaffen, auch neue Wege in der Mobilfunkversorgung zu gehen.
Um die Situation für alle Beteiligten langfristig und nachhaltig zu verbessern, hat Bürgermeister Andreas Vierling Kontakt mit verschiedenen Mobilfunkbetreibern aufgenommen.
Lediglich die Deutsche Telekom Technik GmbH hat sich auf diese Anfrage zurückgemeldet und es fand bereits ein erster Besprechungstermin statt. Bei diesem wurden verschiedene Lösungsansätze erörtert und diskutiert.
Um eine bedarfsgerechte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu entwickeln, soll zunächst eine fachkundige Untersuchung der Ausgangssituation und möglicher Standorte für Mobilfunkanlagen durchgeführt werden.
Grundsätzlich kommt der gesamte Außenbereich um die Ortslage des Vorhofs in Frage, der nicht im Landschaftsschutzgebiet liegt und topografisch höher liegt als die Ortslage.
Welche Maßnahme zur Verbesserung des Mobilfunks konkret in Betracht kommt, wird ebenfalls im Rahmen dieser Untersuchung geprüft, da eine abschließende Bewertung zur baulichen Umsetzbarkeit, zur benötigten Höhe und zur funktechnischen Wirkung erst im weiteren Verfahren erfolgen kann.
In den Gesprächen wurde deutlich, dass die Telekom nicht nur an den Bewohnern des Vorhofs Interesse hat, sondern insbesondere auch die Mobilfunklücken entlang der L1111 schließen möchte. Aus diesem Grund hat die Telekom signalisiert, einen Mobilfunkmast statt einer Dachantenne untersuchen zu wollen. Solche Mobilfunkmasten gibt es bereits in Unterheinriet oder in Untergruppenbach im Bereich Schafgrund. Da solche Funkmasten (in der Regel 30 m hoch) vielerorts nicht unumstritten sind, wünscht die Telekom vor einer weitergehenden Untersuchung einen Beschluss mit der Zustimmung des Gemeinderats, um diesen Prozess weitergehend zu untersuchen.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass ein Gemeinderatsbeschluss noch keine Garantie für eine tatsächliche Umsetzung einer geeigneten Maßnahme darstellt, sondern lediglich eine mögliche Umsetzung durch die Deutsche Telekom Technik GmbH geprüft wird.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Weiterverfolgung des Mobilfunkausbaus im Ortsteil Vorhof zu. Die Deutsche Telekom Technik GmbH wurde mit der Untersuchung und Überprüfung der Umsetzbarkeit von geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilfunks im Ortsteil Vorhof beauftragt.
Die Untersuchung umfasst die Flurstücke in und um die gesamte Ortschaft Vorhof herum, die nicht Teil des Landschaftsschutzgebietes sind.
6. Annahme von Spenden
Bürgermeister Vierling erklärte, dass Gem. § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung (GemO) die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 GemO beteiligen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.10.2006 die vorgeschlagene Regelung über die Einwerbung, Entgegennahme und Annahme von Spenden beschlossen.
Gem. Punkt 1 des Beschlusses entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ab einem Betrag von 100 Euro in einer der nächsten öffentlichen Sitzungen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme einer Geldspende vom 03.07.2026 im Gesamtbetrag von 696,20 € für die Projektentwicklung in der Heinrieter Mitte zu.
Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
