Rathaus Aktuell
Öffentliche Bekanntmachung
Erstelldatum12.06.2026
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Erneute Veröffentlichung im Internet nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28.01.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 1 Landesbauordnung für Baden-Württemberg beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der zeichnerische Teil zum Bebauungsplan des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH aus Stuttgart in der Fassung vom 05.06.2026. Nachfolgend eine Planskizze des Geltungsbereiches:
Aufgrund der sich immer weiter konkretisierenden Hochbauplanungen im östlichen Bereich des Bebauungsplans, mussten Änderungen im Vergleich zum letzten Stand der im Internet veröffentlicht wurde (November-Dezember 2025), vorgenommen werden. Darüber hinaus sind Aufgrund von eingegangenen Anregungen weitere Untersuchungen angefertigt worden (Starkregen, Entwässerung, Artenschutz) die als umweltbezogene Informationen im Internet zu veröffentlichen sind. Aufgrund des Umfangs der Änderungen und der Tatsache, dass es sich bei den ergänzten Unterlagen um umweltbezogene Informationen handelt, muss der Bebauungsplan entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB erneut im Internet veröffentlicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass den gesetzlichen Vorgaben des § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB folgend, nur in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Die Änderungen, Ergänzungen und Auswirkung sind entsprechend in den Unterlagen, die veröffentlicht werden, kenntlich gemacht. Darüber hinaus soll die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt werden.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Der 4. Entwurf des Bebauungsplans vom 05.06.2026 mit dem 4. Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vom 05.06.2026 jeweils mit Begründung vom 05.06.2026 werden mit den Anlagen zum Bebauungsplan sowie den nach Einschätzung der Verwaltung wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen verkürzt in der Zeit vom
Freitag, den 12.06.2026 bis einschließlich Freitag, den 03.07.2026
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Untergruppenbach / über die Cloud des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH https://cloud.baldaufarchitekten.de/index.php/s/HDk7sBJRzV7o0sF veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten werden die oben genannten Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auch im Rathaus Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach, 1. Stock, vor dem Büro 24.1, während den üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an j.amiguet@baldaufarchitekten.de beim Planungsbüro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH übermittelt werden. Sie können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Untergruppenbach) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet eingestellt.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtszeitig abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Dies gilt für die in der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebene Stellungnahme nur, wenn darauf in der Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB zur Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen worden ist.
Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt:
Von der Verwaltung eingeholte Untersuchungen und Gutachten
- Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung, Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Dieter Veile, Obersulm, Februar 2020.
- Faunistische Untersuchung, Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Dieder Veile, Dezember 2021.
- Faunistischer Beitrag Abbruch Scheune „Neue Mitte“, Dipl.-Biol. Dieter Veile, 28.02.2026.
- Schalltechnische Untersuchung, Ingenieurbüro für technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübingen, 06.02.2023.
- Starkregenuntersuchung, imotion, Ilsfeld, 30.04.2026.
- Geotechnische Detailerkundung, Gutachten zur Gründung und Bauausführung, Hydrogeologisches Büro Dr. Köhler, Eppingen, 30.09.2021.
- Baugrunduntersuchung, Hydrogeologisches Büro Dr. Köhler, Eppingen, 11.11.2020.
Während der letzten Veröffentlichung im Internet und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangene umweltbezogene Stellungnahme die veröffentlicht werden:
- Stellungnahme aus der Öffentlichkeit, 19.12.2025.
- BUND Regionalverband Heilbronn-Franken, 17.12.2025.
- Landratsamt Heilbronn, 18.12.2025.
- Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, 26.11.2025.
Untergruppenbach, 12.06.2026
gez. Vierling
Bürgermeister

