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Rathaus Aktuell

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Erstelldatum29.05.2026

Bürgermeister Andreas Vierling begrüßte zu Beginn der Gemeinderatssitzung die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die interessierten Bürgerinnen und Bürger.

1. Fragestunde

Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an Bürgermeister Andreas Vierling gestellt.

2. Sanierungsgebiet „Unterheinriet“; 1. Änderung der Sanierungssatzung

Bürgermeister Andreas Vierling führte in den Tagesordnungspunkt ein und erklärte, dass das bestehende Sanierungsgebiet „Unterheinriet“ unter Einbeziehung weiterer Grundstücke erweitert werden soll.

Anschließend begrüßte er Frau Datan und Herrn Pahl von der Stadtentwicklungsgesellschaft „die STEG“, welche gemeinsam die vorliegenden Planungen erläuterten.

Die angestrebte erste Erweiterung umfasst die folgenden Flurstücke:

FlSt. Nr. Bezeichnung
824Oberheinrieter Straße 65
829/4Oberheinrieter Straße 63
830Straße (Oberheinrieter Straße)
835Oberheinrieter Straße 57 und 65 (teilweise); Kelterstraße 14

Diese Flurstücke sollen das bereits förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Unterheinriet“ ergänzen.

Um auch im Bereich der Sportanlagen und den Kindergärten Sanierungen durchführen zu können, sollen die entsprechenden Grundstücke in das bestehende Sanierungsgebiet „Unterheinriet“ aufgenommen werden. Im Einzelnen werden damit folgende Ziele verfolgt:

1)Neuorganisation der Außenanlagen in Kooperation mit Vereinen (Sportanlagen)

  • Gestaltung als multifunktionale Fläche zur Nutzung als Festplatz mit dauerhafter Überdachung, als Bolzplatz, als Gemeinschaftsfläche für Feste und Aktionen der Bürgerschaft, zur Integration

2) Schaffung Einrichtung für Schulkindbetreuung (WLZ-Gelände)

  • Neubau in Holzmodulbauweise mit drei Gruppenräumen
  • Sicherstellung fußläufiger Erreichbarkeit durch Standort am Campus

3) Sanierung Kindergarten, Oberheinrieter Straße 57

  • Energetische Erneuerung der Kindertagesstätte Oberheinrieter Straße 14

4) Sanierung Kindergarten Kelterstraße 14

  • Energetische Erneuerung der Kindertagesstätte Kelterstraße 14

5) Gesamtkonzept Haltestelle/Querungshilfe/Verkehrsinsel Oberheinrieter Straße

Darüber hinaus soll durch die Erweiterung des Sanierungsgebiets bis auf die östliche Seite der Oberheinrieter Straße, plus einen Streifen entlang der Fahrbahn, sichergestellt werden, dass dort ein Gesamtkonzept „Haltestelle/Querungshilfe/Verkehrsinsel“ geplant und realisiert werden kann.

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden in die Kosten- und Finanzierungsübersicht zum Sachstandsbericht 2027 aufgenommen und im Haushalt 2026 ff. entsprechend bereitgestellt werden – sofern noch nicht berücksichtigt.

Nach dem Sachvortrag bedankte sich Bürgermeister Andreas Vierling für die informative und aufschlussreiche Präsentation.

Anschließend stimmte der Gemeinderat einstimmig der ersten Erweiterung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Unterheinriet“ gemäß § 142 BauGB zu. Alle weiteren Bestimmungen der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets bleiben hiervon unberührt.

Zur Erweiterung des Sanierungsgebiets „Unterheinriet“ wurde die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Unterheinriet“ beschlossen.

3. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA"

  • Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
  • Billigung des Entwurfs
  • Beschluss zur Veröffentlichung im Internet und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange §§ 3 Abs. 2, 4 (2) BauGB

Bürgermeister Andreas Vierling erläuterte, dass zur Beteiligung der Öffentlichkeit der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 14.7.2025 bis 15.8.2025 im Internet veröffentlicht wurde. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden darüber informiert und so am Verfahren beteiligt.

Anschließend übergab Bürgermeister Andreas Vierling das Wort an Herrn Hoffmann vom Ingenieurbüro Käser Ingenieure, welcher vertieft auf die Planungsgrundlagen einging und diese erläuterte.

Aufgrund der Stellungnahmen wurde eine Begutachtung der Verkehrssituation vorgenommen. Das Ergebnis wurde den Bebauungsplanunterlagen beigefügt.

Im Rahmen der fortgeführten Erschließungsplanung konnte mit der zuständigen Fachbehörde vereinbart werden, dass auf ein betrieblich aufwendiges offenes Regenrückhaltebecken verzichtet werden kann. Dies kommt der Schaffung von gewerblichem Bauland zugute. Die Festsetzung zur Entwässerung wurde auf die geänderte Situation angepasst, die Ausführungen in der Begründung aktualisiert.

Aufgrund der Änderung des Entwurfs ist der Bebauungsplan erneut zu veröffentlichen. In Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen ist außerdem Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 4 hinzuweisen. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme soll angemessen verkürzt werden.

Werden durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt, soll die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden, es sei denn, diese Beschränkung führt nach Einschätzung der Gemeinde zu einer längeren Verfahrensdauer (§ 4a (3) BauGB).

Der weitere Zeitplan sieht vor, dass nach der erneuten, aber gem. § 4a (3) BauGB verkürzten Veröffentlichung im Internet noch vor der gemeinderätlichen Sommerpause der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Nachdem zwischenzeitlich der Flächennutzungsplan wirksam ist, kann der Bebauungsplan mit Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt in Kraft gesetzt werden.

Nach diesem Sachvortrag bedankte sich Bürgermeister Andreas Vierling für die Präsentation und Vorstellung.

Anschließend stimmte der Gemeinderat einstimmig zu, dass die im Rahmen der Veröffentlichung im Internet sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gegeneinander und untereinander abgewogen werden.

Außerdem wurde der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA“ vom 2.2.2024/8.1.2025/29.4.2026, gefertigt durch das Ingenieurbüro Käser Ingenieure, samt Begründung, Umweltbericht und sämtlicher Anlagen gebilligt.

Die Verwaltung wurde darüber hinaus beauftragt, gem. § 4a (3) BauGB eine erneute und verkürzte Veröffentlichung im Internet durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB erneut zu beteiligen. Da durch die Änderung des Entwurfs die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.

4. Bauhof Beschaffung Radtraktor T.4.75 CAB Stage V

Bürgermeister Andreas Vierling führte in den Sachverhalt ein, indem er darauf hinwies, dass für den Bauhof der Gemeinde Untergruppenbach im Haushaltsplan 2026 die Beschaffung eines Schleppers vorgesehen ist.

Der Klein-Lkw „Hansa“ mit 3.5 t zulässigem Gesamtgewicht, Erstzulassung 09.2005, steht zur Ersatzbeschaffung an. Das Fahrzeug hat keinen TÜV mehr. Die Bremsanlage und die Tankanzeige sind defekt. Mit dem Fahrzeug ist eine zuverlässige Winterdienstausführung nicht mehr darstellbar und auch eine Instandsetzung des Fahrzeugs ist wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Das Fahrzeug wird in erster Linie im Winterdienst und für diverse Transportarbeiten, z.B. von Sand, Split und Hackschnitzel, eingesetzt.

Entsprechend der Fahrzeugkonzeption und in Rücksprache mit dem Bauhofleiter soll das Fahrzeug nicht 1:1 ersatzbeschafft werden, sondern stattdessen soll ein Radtraktor T 4.75 CAB Stage V beschafft werden.

Der Einsatz ist in folgenden Arbeitsbereichen vorgesehen:

  • Diverse Transportarbeiten (Sand/Split/Fallschutz)
  • Winterdienst mit Schneepflug und Salzsteuer
  • Gießen mit Wasserfass (da Druckluft vorhanden ist)
  • Mäharbeiten auf Feldwegen
  • Laubarbeiten

Neben den vielseitigen Einsatzmöglichkeiten sprechen noch weitere Argumente für die Beschaffung dieses Fahrzeugs.

  • Im Winterdienst wird dieses Fahrzeug vorwiegend in Unterheinriet eingesetzt. Das dortige Salzlager soll nach dem Abbruch (Bau der Schulkindbetreuungseinrichtung) nicht durch ein zusätzliches Salzsilo in Unterheinriet ersetzt werden. Durch die Fahrleistung und Transportkapazität soll das Fahrzeug nach Untergruppenbach zum Bauhof pendeln, um dort beladen zu werden.
  • Die Gießarbeiten im Sommer werden derzeit vorwiegend mit dem Fendt-Geräteträger mit Pritsche (Baujahr 1980) ausgeführt. Hierfür war im Haushalt 2025 bereits die Beschaffung eines auflaufgebremsten Anhängers zum Preis von 15.000 Euro vorgesehen. Die Beschaffung wurde zurückgestellt, da dieses Fahrzeug die vorhandenen druckluftgebremsten Anhänger verwenden könnte. Somit kann die Beschaffung eingespart und zudem der sehr praktische, aber auch sehr betagte Fendt-Geräteträger geschont werden.

Bei insgesamt fünf Firmen wurden Plantagenschlepper mit den für den Bauhof erforderlichen Eigenschaften angefragt.

Die Fa. Baywa, Willig und Ruß konnten kein Angebot für diese Fahrzeugart anbieten. Ein Schlepper der Fa. Fendt wurde nicht angeboten, da dieser im Kommunalbereich nicht wirtschaftlich ist.

Insgesamt sind zwei vergleichbare Angebote der Marke New Holland T4.75 CAB Stage V eingegangen:

Bieter 1 Brutto 71.102,50 Euro/Fa. Unkauf aus 74232 Abstatt

Bieter 2 Brutto 72.590,00 Euro

Die Verwaltung empfiehlt, das Angebot der Firma Unkauf zu beauftragen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Beauftragung der Firma Unkauf mit der Lieferung eines Radtraktors T4.75 CAB Stage V über 71.102,50 Euro zu.

5. Gewährung eines inneren Darlehens vom Kernhaushalt an das Wasserwerk

Bürgermeister Andreas Vierling erläuterte dem Gremium, dass für die Investitionen der Jahre 2023–2024 im Bereich des Eigenbetriebs Wasserwerk Untergruppenbach zwar Kreditaufnahmen in den Haushalten veranschlagt waren, jedoch keine Kredite beim Kreditmarkt aufgenommen wurden. Es wurden insgesamt Investitionen in Höhe von 416.291,86 Euro getätigt (Stand 8.5.2026).

Grund dafür war, dass bei der Gemeinde ausreichend Liquidität vorhanden war und die Gemeinde sowie das Wasserwerk eine gemeinsame Kasse haben. Aus diesem Grund war es sinnvoller, keine Fremddarlehen aufzunehmen.

Damit jedoch das Wasserwerk keine negative Liquidität in seinem separaten Buchungskreis aufweist, muss der Kassenkredit, den der Kernhaushalt dem Eigenbetrieb gewährt hat, noch in Form eines Darlehens an den Eigenbetrieb weitergeben werden. Dies wurde im Wasserwerk 2025 veranschlagt.

Die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2024, die für dieses Darlehen herangezogen wird, betrug 403.982,00 Euro, im Haushalt 2025 wurde das innere Darlehen aufgerundet mit 404.000 Euro dargestellt.

Um die genehmigte Kreditermächtigung aus 2024 nicht zu überschreiten, wird daher der Darlehensvertrag nur auf die Summe der Kreditermächtigung aus dem Jahr 2024 ausgestellt.

Da bei der Gemeinde derzeit noch ausreichend Liquidität vorhanden ist, wird dem Eigenbetrieb ein inneres Darlehen gewährt. Die Zinsbindung endet erstmals zum 30.6.2027 und danach jeweils zum 30.6. eines Jahres, damit Umschuldungen bei Bedarf an Liquidität im Kernhaushalt zeitnah vorgenommen werden können.

Die Zinsbindung wird jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn die Gemeinde keinen Bedarf an Liquidität hat. Der Zinssatz für das innere Darlehen orientiert sich am Leitzins der Europäischen Zentralbank für Einlagen (auf ein Zehntel aufgerundeter Leitzins +0,5 % zum 15.6. vor Ablauf der Zinsbindung). Damit wird das Darlehen bei der Aufnahme mit 2,5 % verzinst.

Für diese Zinsanpassungen bedarf es keiner weiteren Gemeinderatsbeschlüsse.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Gewährung eines inneren Darlehens der Gemeinde Untergruppenbach vom Kernhaushalt an den Eigenbetrieb Wasserwerk zu.

Die Zinsfestschreibung soll jährlich an den Leitzins für Einlagen der Europäischen Zentralbank angepasst werden (+0,5 Prozent).

Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.