Rathaus Aktuell
Aus der Arbeit des Gemeinderates
Erstelldatum13.02.2026
Bürgermeister Andreas Vierling begrüßte zu Beginn der Gemeinderatssitzung die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die interessierten Bürgerinnen und Bürger.
1. Fragestunde
Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an Bürgermeister Andreas Vierling gestellt.
2. Beauftragung der Architektenleistungen für den Bau der Schulkindbetreuungseinrichtung in Unterheinriet
Zu Beginn führt Bürgermeister Andreas Vierling in den Tagesordnungspunkt ein und erklärt, dass sich besonders im Bereich Kinder, Jugend und Soziales in den vergangenen Jahren sehr viel getan hat. Es wurden beispielsweise drei neue Waldkitas gebaut und die Kita Lohsteige in Betrieb
genommen. Darüber hinaus wurden neue Gruppen geschaffen und umfassende Sanierungsmaßnahmen in den Einrichtungen umgesetzt.
Jetzt soll mit dem Neubau der Schulkindbetreuung in Unterheinriet eine weitere Einrichtung, getreu dem Motto: „Kurze Beine, kurze Wege“ geschaffen werden.
Bürgermeister Vierling teilte mit, dass es bereits gelungen ist, für das Vorhaben eine Förderzusage i.H.v. 1,7 Millionen Euro zu erhalten.
Der Anspruch auf Ganztagsbetreuung wird ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise umgesetzt, zunächst für Kinder der ersten Klasse. Bis zum Schuljahr 2029/2030 wird der Anspruch auf alle vier Klassenstufen der Grundschule ausgeweitet. Demnach hat jedes Grundschulkind einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung von acht Stunden an allen fünf Werktagen der Woche. Dieser Rechtsanspruch gilt auch während der Schulferien, wobei die Landesgesetze die Möglichkeit von Schließzeiten im Umfang von maximal vier Wochen im Jahr vorsehen. Dieser von den Kommunen umzusetzende Rechtsanspruch führt zu einem erhöhten Bedarf an Betreuungsplätzen. Derzeit ist die Schulkindbetreuung in Unterheinriet in Räumen im Erdgeschoss der Grundschule untergebracht und mit rund 65 Kindern bereits heute sehr gut ausgelastet.
Diesem gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen gerecht zu werden, ist mit den aktuell vorhandenen räumlichen Kapazitäten nicht möglich, weshalb neue Räumlichkeiten durch den Neubau einer Schulkindbetreuungseinrichtung in Unterheinriet geschaffen werden müssen. Da die Schule in den nächsten Jahren aufgrund der Schülerzahlen zu einer zweizügigen Schule anwachsen wird, sollen die derzeit für die Schulkindbetreuung genutzten Räume künftig der Schule wieder als Klassenzimmer zur Verfügung stehen.
In der Gemeinderatssitzung zur kommunalen Bedarfsplanung am 26.6.2025 sowie im Rahmen der Klausurtagung am 24.5.2025 wurde ausführlich über den Raumbedarf beraten und informiert. In der Gemeinderatssitzung am 25.9.2025 wurde einstimmig beschlossen, das Stadtentwicklungsbüro Reschl mit der Durchführung des VGV-Verfahrens zu beauftragen. Ein solches VGV-Verfahren ist notwendig, wenn ein öffentlicher Auftraggeber Planungsleistungen ausschreiben will, welche den Schwellenwert von 221.000 € übersteigen.
Der Arbeitsauftrag an die Verwaltung zur Beauftragung des Stadtentwicklungsbüros Reschl mit der Durchführung des VGV-Verfahrens wurde umgehend nach der Gemeinderatssitzung umgesetzt und am 26.9.2025 wurden die Architektenleistungen in einem zweistufigen Verfahren europaweit ausgeschrieben.
Gegenstand der Vergabe ist die Architekturplanung bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4), die Vorbereitung der Vergabe und die Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7). Im ersten Schritt ist der Bauantrag zu erarbeiten, einschließlich aller erforderlichen Planungsunterlagen, Abstimmungen und Antragsunterlagen. Die Realisierung soll durch einen Generalunternehmer durchgeführt werden. Für diese
Leistung ist die Vergabe vorzubereiten, ebenso ist die Mitwirkung bei der Vergabe zu erbringen. Die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) soll durch den Generalunternehmer erstellt werden, ebenso soll die Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9) durch den Generalunternehmer übernommen werden.
Das Verfahren wurde am 26.9.2025 veröffentlicht und bekannt gemacht, und vom 26.9.2025 bis zum 26.10.2025 lief der Teilnahmewettbewerb. Daran anschließend wurden die Teilnahmeanträge geöffnet und in der Zeit vom 27.10.2025 bis zum 3.11.2025 geprüft, Unterlagen nachgefordert und die Bieter festgelegt. Insgesamt gingen 15 Teilnahmeanträge ein, wovon vier Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, da die Anforderungen nicht vollständig erfüllt wurden. Elf Bieter wurden demnach für das weitere Verfahren zugelassen. Da die gemäß den Verfahrensbedingungen festgelegte Höchstzahl von sechs Bietern für die Angebotsphase überschritten wurde, erfolgte die Auswahl der Teilnehmenden im Wege eines Losverfahrens.
Am 4.12.2025 war die Submission und am 15.12.2025 wurden die Verhandlungsgespräche im Konferenzzimmer des Rathauses Untergruppenbach geführt. Bei diesen Verhandlungsgesprächen hatten die Bieter jeweils 20 Minuten Zeit, sich selbst sowie ihr Architekturbüro zu präsentieren und anschließend ihre Pläne zur Realisierung des Projekts vorzustellen. Nach dieser Vorstellung bestand für das Bewertungsgremium, bestehend aus
Bürgermeister Andreas Vierling, Herr Matthias Carle, Herr Lukas Wolf, Herr Steffen Matusik und vom Stadtentwicklungsbüro Reschl Herr Roland Köhler und Herr Robert Ohnleiter, für weitere 20 Minuten die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen.
Auf Grundlage dieser Verhandlungsgespräche erarbeitete das Bewertungsgremium anhand einer speziell entwickelten Entscheidungsmatrix eine Vergabeempfehlung zur Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung. Die erste Verhandlungsrunde zeigte mit schlüssigen Bieterpräsentationen keinen Bedarf für eine weitere Verhandlungsrunde. Offene Fragen und Unklarheiten konnten vollumfänglich geklärt werden. Das Bewertungsgremium empfiehlt, als nächsten Schritt, die Vergabe durchzuführen. Es wurden von allen Bietern im Anschluss an die Verhandlungsgespräche Endangebote angefordert, welche anschließend am 7.1.2026 geprüft wurden. Nach erfolgreicher Prüfung aller Angebote empfiehlt das Bewertungsgremium die Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebots von der Knorr & Thiele Architekten
Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Öhringen. Das Endangebot ist vollständig und erfüllt die Anforderung aus dem Verfahren, es kann für die Vergabe herangezogen werden.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, die Architekten-Partnerschaftsgesellschaft Knorr & Thiele mbB mit der Architekturplanung bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4), der Vorbereitung der Vergabe und der Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7) zu beauftragen.
3. Windenergieanlagen der BürgerEnergie Lauffen am Neckar GmbH & Co.KG – Antrag auf Vorbescheid nach § 9 Abs. 1 a BImSchG
Bürgermeister Andreas Vierling erklärt, dass die EE BürgerEnergie Lauffen am Neckar GmbH & Co.KG beabsichtigt, auf dem Grundstück Flst.-Nr. 2508 der Stadt Lauffen am Neckar zwei Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Das Grundstück befindet sich als Exklave der Stadt Lauffen südlich des Wochenendhausgebietes „Farnersberger Tal“.
Lageplan der projektierten Windkraftanlagen:
>>> Lageplan
