Rathaus Aktuell
Stellenausschreibung Bürgermeister/in (m/w/d)
Erstelldatum12.12.2025
Gemeinde Untergruppenbach
mit den Ortsteilen Untergruppenbach, Obergruppenbach, Donnbronn, Unterheinriet, Oberheinriet, und Vorhof
Die Stelle des/der hauptamtlichen
Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d)
der Gemeinde Untergruppenbach mit rund 8.700 Einwohnern ist wegen Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, 8. März 2026 statt und eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 22. März 2026.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 9. Februar 2026, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“, eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der oben genannten Einreichungsfrist nachzureichen:
- 10 Unterstützungsunterschriften nach § 10 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Untergruppenbach, Wahlamt/Bürgerbüro, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach, kostenfrei ausgegeben);
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaates angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Ort und Zeit der eventuellen persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den zugelassenen Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

