Rathaus Aktuell
Hinweis zur Videoüberwachung
Erstelldatum21.11.2025
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
beim Ordnungsamt der Gemeinde Untergruppenbach gehen inzwischen immer mehr Meldungen über Kameraüberwachungen im öffentlichen Raum ein.
Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass die Überwachung öffentlicher Flächen durch private Kameras unzulässig ist.
Nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg (LDSG BW) dürfen private Videoüberwachungsanlagen ausschließlich auf den eigenen, privaten Bereich ausgerichtet sein. Öffentliche Flächen wie Straßen, Gehwege, Plätze oder Parkflächen, die jedermann frei zugänglich sind, dürfen nicht erfasst oder aufgezeichnet werden.
Das Filmen öffentlicher Bereiche durch Privatpersonen oder Unternehmen verstößt gegen das Datenschutzrecht und kann eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen. Solche Verstöße werden mit erheblichen Bußgeldern geahndet.
Wir bitten daher alle, ihre vorhandenen Kameras zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine öffentlichen Bereiche erfasst werden. Sollten Kameras unzulässig auf öffentliche Flächen gerichtet sein, ist die Ausrichtung unverzüglich zu ändern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Ordnungsamt Untergruppenbach
