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Logo Gemeinde Untergruppenbach

Rathaus Aktuell

Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Untergruppenbach

Erstelldatum07.11.2025

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28.1.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 1 Landesbauordnung für Baden-Württemberg beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Unterheinriet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Trotz der Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB wurde eine frühzeitige Unterrichtung im Oktober/November 2021 durchgeführt. Die erste förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand auf Grundlage der fortgeschriebenen Planung im Zeitraum März/April 2023 statt. Da in diesem Rahmen nicht der aktuellste Stand der artenschutzrechtlichen Untersuchung ausgelegt wurde, bestand die Notwendigkeit, eine weitere eingeschränkte, zeitlich verkürzte Beteiligung durchzuführen. Diese fand im Mai 2023 statt. Nach der durchgeführten förmlichen Beteiligung wurde unter anderem das städtebauliche Konzept und die Straßenführung (Sicherung des Bestands) geändert. Der Bebauungsplan wurde entsprechend angepasst. Aufgrund des Umfangs der Änderungen nach der förmlichen Beteiligung muss ein weiteres Beteiligungsverfahren durchgeführt werden (§ 4a Abs. 3 BauGB).

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat deshalb am 23.10.2025 in öffentlicher Sitzung den erneuten Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 9.10.2025 gebilligt und beschlossen, die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut durchzuführen.

Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der zeichnerische Teil zum Bebauungsplan des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH aus Stuttgart in der Fassung vom 9.10.2025. Nachfolgend eine Planskizze des Geltungsbereichs:

Der erneute Entwurf des Bebauungsplans vom 9.10.2025 und der erneute Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vom 9.10.2025 jeweils mit Begründung vom 9.10.2025 werden mit den Anlagen zum Bebauungsplan sowie den nach Einschätzung der Verwaltung wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

Montag, 17.11.2025 bis einschließlich Freitag, 19.12.2025

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Untergruppenbach https://www.untergruppenbach.de/rathaus-service/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten werden die oben genannten Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auch im Rathaus Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach, 1. Stock, vor dem Büro 24.1, während den üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an j.amiguet(@)baldaufarchitekten.de beim Planungsbüro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH übermittelt werden. Sie können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Untergruppenbach) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet eingestellt.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Dies gilt für die in der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebene Stellungnahme nur, wenn darauf in der Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB zur Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen worden ist.

Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt:

Von der Verwaltung eingeholte Untersuchungen und Gutachten

  • Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung, Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Dieter Veile, Obersulm, Februar 2020.
  • Faunistische Untersuchung, Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Dieder Veile, Dezember 2021.
  • Schalltechnische Untersuchung, Ingenieurbüro für technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübingen, 6.2.2023.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren zwar umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Verbände eingegangen sind, diese aber mittlerweile insoweit überholt sind, dass diese eher zu Missverständnissen führen könnten. Aus diesem Grund werden diese Stellungnahmen nicht erneut öffentlich ausgelegt.

Untergruppenbach, 7.11.2025

gez. Vierling

Bürgermeister