Rathaus Aktuell
Schutz der Sonn- und Feiertage
Erstelldatum31.10.2025
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage ist im Monat November Folgendes zu beachten:
Verboten sind:
Allerheiligen, 1. November 2025
– Öffentliche Tanzunterhaltungen von 3.00 bis 24.00 Uhr
– Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen von 3.00 bis 24.00 Uhr
Volkstrauertag, 16. November 2025
– Öffentliche Tanzunterhaltungen von 5.00 bis 24.00 Uhr
– Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen von 5.00 bis 24.00 Uhr
Totengedenktag, 23. November 2025
– Öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, ab 0.00 Uhr
– Sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertags oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen, ab 0.00 Uhr
– Öffentliche Sportveranstaltungen von 0.00 bis 13.00 Uhr
– Öffentliche Tanzunterhaltungen von 5.00 bis 24.00 Uhr
– Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschftsräumen von 5.00 bis 24.00 Uhr
Generell
– Alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen
– Treibjagden
– Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören
– Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und Umzüge, soweit sie geeignet sind, den Gottesdienst unmittelbar zu stören
– Alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen
– Öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich eingeladen oder für die Eintrittsgelder erhoben wird
– Messe und Märkte bis 11.00 Uhr
– Öffentliche Tanzunterhaltungen von 3.00 bis 11.00 Uhr
– „Tag der offenen Tür“-Veranstaltungen dürfen am Totengedenktag nur durchgeführt werden, wenn die Verkaufsräume lediglich zur Besichtigung geöffnet werden (keine Beratung, kein Verkauf) und keinerlei Rahmenprogramm angeboten wird.
Um Beachtung wird gebeten.
