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Logo Gemeinde Untergruppenbach

Rathaus Aktuell

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Erstelldatum08.08.2025

Bürgermeister Andreas Vierling begrüßte zu Beginn der Gemeinderatssitzung die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die interessierten Bürgerinnen und Bürger.

1. Fragestunde

Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an Bürgermeister Andreas Vierling gestellt.

2. Ergebnisvorstellung Klausurtagung

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes gab Bürgermeister Andreas Vierling einen Überblick über die vergangene Klausurtagung am 23. und 24.05.2025 und begrüßte Herrn Philipp König von der Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co. KG, welcher als Moderator bei der Klausurtagung tätig war und in der Sitzung nun einen Rückblick der Ergebnisse vorstellte.

Herr König betonte, dass sich in der Gemeinde Untergruppenbach seit der letzten Klausurtagung sehr viel bewegt hat und auch aktuell einige Projekte umgesetzt werden.

In konzentrierter Arbeitsatmosphäre wurde während der Klausurtagung gemeinsam über zentrale Themen und zukunftsweisende Projekte für die Gemeinde Untergruppenbach beraten und diskutiert, welche im Folgenden nun erläutert werden.

Evaluation des Gemeindeentwicklungskonzeptes:

Am Freitagnachmittag stand das im April 2019 verabschiedete Gemeindeentwicklungskonzept „Untergruppenbach 2035“ im Fokus. Da zwischenzeitlich zahlreiche Projekte aus dem Entwicklungskonzept abgearbeitet wurden und sich auch die Zusammensetzung im Gemeinderat verändert hat, wurde das Konzept mit den darin festgelegten Zielen evaluiert.

Inhalt dieses Gemeindeentwicklungskonzeptes sind unter anderem die Ergebnisse der Bürgerbefragung aus dem Sommer 2018. Hierbei wurde die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger abgefragt. Erfreulicherweise gaben 93,4 % der Befragten an, dass sie die Lebensqualität in Untergruppenbach mit gut bis sogar sehr gut bewerten.

Gegenstand war zudem eine aktualisierte Bevölkerungsvorausrechnung und die angestrebte Entwicklung in den nächsten Jahren. Das Gremium sprach sich für eine moderate Bevölkerungsentwicklung aus, welche sich am Trend der letzten 20 Jahre orientiert.

Zahlreiche Ziele des Entwicklungskonzeptes sind bereits umgesetzt oder befinden sich aktuell in der Umsetzungsphase.

Ein Ziel war beispielsweise die Flächengewinnung durch Innenentwicklung und die Erschließung verschiedener Baugebiete.

Auch das Ziel der Absicherung des Gewerbestandorts durch ein Bebauungsplanverfahren wurde durch das Gewerbegebiet Neugreut in Untergruppenbach umgesetzt. Die Erschließung erfolgt im Jahr 2026.

Mit dem Nahversorgungszentrum Schlossblick Untergruppenbach (EDEKA, dm, Bäcker), dem Tante M Laden in Unterheinriet, dem Sopo Markt im ehemaligen EDEKA-Gelände und durch die Erhaltung des Weltladens ist die Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt.

Darüber hinaus wurde auch im Kindergartenbereich sehr viel erreicht, beispielsweise durch die Inbetriebnahme der Kita Lohsteige in Obergruppenbach, den Ausbau der Kita Oberheinrieter Straße sowie der Kita Eberhard-Schweizer-Schule um je eine weitere Gruppe, und vor allem auch durch den Bau von drei neuen Waldkitas.

Außerdem wurde mit der Sanierung der Hohenriethalle wie auch des Freibades zentrale Themen aus dem Gemeindeentwicklungskonzept angepackt.

Schulkindbetreuung in Unterheinriet:

Samstagmorgens stand die Schulkindbetreuung in Unterheinriet als erstes auf der Tagesordnung. Das Büro Baldauf Architekten aus Stuttgart wurde mit der Untersuchung des Plangebiets und der Erarbeitung von städtebaulichen Entwürfen für eine Schulkindbetreuungseinrichtung in Unterheinriet beauftragt.

Die Eberhard-Schweizer-Schule war als zweizügige Schule konzipiert. Aufgrund der über viele Jahre niedrigen Schülerzahlen wurde ein Teil der Schule zur „Kita ESG“ mit derzeit zwei Ganztagesgruppen umgebaut. Für die Schule stehen fünf Klassenräume zur Verfügung, drei Räume im EG werden von der Schulkindbetreuung genutzt. Die Nachfrage in diesem Bereich ist sehr hoch. Außerdem sind die Geburtenzahlen seit einigen Jahren stabil über dem „Klassenteiler“, sodass ab dem Schuljahr 2027/2028 zusätzliche Klassenräume benötigt werden.

Untersucht wurde der Bau einer Einrichtung für die Schulkindbetreuung im Bereich des ehemaligen WLZ-Gebäudes neben der Hohenriethalle. Es wurden verschiedene Gestaltungs- und Erschließungsvarianten vorgestellt.

Bürgermeister Andreas Vierling freute sich besonders dem Gremium mitteilen zu können, dass es der Verwaltung gelungen ist, eine Förderzusage in Höhe von 1.750.000 Euro für den Neubau einer Schulkindbetreuung zu erhalten. Die Gesamtkosten werden voraussichtlich bei 2,5 Millionen Euro liegen. In der Septembersitzung soll über das weitere Vorgehen beraten werden.

Heinrieter Mitte:

Ein weiterer großer Tagesordnungspunkt bei der Klausurtagung war die Stärkung der Ortsmitte in Unterheinriet durch die Realisierung der „Heinrieter Mitte“.

Dieses Thema beschäftigt den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung bereits seit einigen Jahren, da es ein zentrales Projekt für die Entwicklung der Gesamtgemeinde und ein Schlüsselprojekt für die Entwicklung Heinriets ist.

Ziel ist es, die vorhandene Ortsmitte zu stärken, die Nahversorgung sicherzustellen, brachgefallene Bauflächen ansprechend und bedarfsgerecht zu entwickeln, die unübersichtliche Verkehrssituation zu entzerren und eine ansprechende Platzgestaltung mit Aufenthaltsqualität zu ermöglichen.

Bezüglich dieses Vorhabens ist es der Verwaltung gelungen, einen renommierten und zuverlässigen Bauträger zu finden, der auch bereits einige Projekte in Untergruppenbach umgesetzt hat und sich auch vorstellen kann, dieses zu realisieren. Durch die Vorstellung des Bauträgers und die anschließende Diskussionsrunde hatte der Gemeinderat in der Klausurtagung die Möglichkeit, sich über die verschiedenen Bauweisen zu informieren.

3. Sanierung der „Alten Schule“ in Obergruppenbach – Vergabe der Gewerke Heizung, Fenster, Maler, Gerüst

Als weiterer Tagesordnungspunkt stand die Sanierung der „Alten Schule“ in Obergruppenbach und hierbei Vergabe der Gewerke Heizung, Fenster, Maler und Gerüst an.

In der Gemeinderatssitzung am 10.04.2025 wurde die Sanierung der „Alten Schule“ in Obergruppenbach für 284.600 Euro netto beschlossen.

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden die Gewerke Heizung, Fenster, Malerarbeiten sowie Gerüstbau veröffentlicht.

Am 14.06.2025 fand im Rathaus die Submission der eingereichten Angebote statt.

Der Architekt und der Fachplaner haben die technischen Bewertungen der eingegangenen Angebote durchgeführt und Vergabevorschläge erstellt. Nach der Prüfung durch den Architekten wurde der Erstplatzierte im Vergabeverfahren für das Gewerk Malerarbeiten ausgeschlossen, da ein Produkt angeboten wurde, das nicht die geforderten Eignungskriterien erfüllte.

Erfreulich in diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Arbeiten rund 30.000 Euro günstiger durchgeführt werden können, als dies ursprünglich geplant war.

Der Gemeinderat hat einstimmig zugestimmt, gemäß den Vergabevorschlägen der Fachplaner die Firmen mit der Ausführung zur Sanierung der Alten Schule in Obergruppenbach mit einer Gesamtsumme von 255.559,02 Euro zu beauftragen.

4. Vergabe der Arbeiten zur Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Akkuspeicher auf dem Stettenfelsareal (Schule, Hallen, Freibad)

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Vergabe der Arbeiten zur Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Akkuspeicher auf dem Stettenfelsareal. Bürgermeister Andreas Vierling gab mit einleitenden Worten einen Überblick über das bisherige Verfahren und begrüßte den Energiemanager Dirk Zimmerling, der einen Überblick über das geplante Vorhaben gab.

In der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2025 wurde der Bau einer Photovoltaikanlage mit einem Kostenrahmen von 210.000,00 Euro netto beschlossen.

Am 22.05.2025 folgte der Beschluss zur Erweiterung der Photovoltaikanlage um einen Akkuspeicher, der mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 220.000,00 Euro netto verbunden ist.

Die geplanten Maßnahmen umfassten die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer Mindestleistung von 240 kWp sowie eines Akkuspeichers mit einer Kapazität von mindestens 504 kWh. Darüber hinaus sind Nebenarbeiten vorgesehen, wie beispielsweise die Zusammenlegung der Zählerplätze am Schulzentrum, Freibad, und der Hallen.

Bei aktuellen Strompreisen belaufen sich die jährlichen Stromkosten dieser drei Liegenschaften auf rund 250.000 Euro/Jahr. Aufgrund der „Lastgänge“ der Verbräuche, die vorwiegend tagsüber liegen, in Verbindung mit dem vorgesehenen Akkuspeicher kann ein Autarkiegrad in Höhe von rund 70 % erreicht werden. Die Anlage wird sich voraussichtlich in unter fünf Jahren amortisiert haben und über die Nutzungsdauer von 20 Jahren über 2 Mio. Euro an Stromkosten vermeiden.

Am 02.06.2025 wurden die Leistungsverzeichnisse im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung an die potenziellen Teilnehmenden versendet. Zu dem Hauptangebot wurden Nebenangebote zugelassen.

Am 03.07.2025 erfolgte im Zimmer 25 des Rathauses Untergruppenbach die Submission der eingereichten Angebote.

Die im Rahmen der Submission eingegangenen Angebote wurden durch die Gemeindeverwaltung sorgfältig geprüft, woraufhin die entsprechende Vergabeempfehlung ausgearbeitet wurde.

Die Gesamtkosten für die Errichtung der Photovoltaikanlage einschließlich Akkuspeicher aus dem Gewerk Elektrotechnik belaufen sich auf brutto 437.911,84 Euro und liegen somit deutlich unter dem ursprünglichen Betrag aus der Kostenberechnung von brutto 511.773,83 Euro.

Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, das Nebenangebot der Firma TWE Wörner Energietechnik GmbH aus 74199 Untergruppenbach zur Umsetzung der Maßnahme „Errichtung einer Photovoltaikanlage mit zugehörigem Akkuspeicher sowie Speichererweiterung auf 630 kWh“ zum Brutto-Angebotspreis von 437.911,84 Euro anzunehmen und die entsprechende Beauftragung zu erteilen.

5. Straßenbaulastträgerschaft für die Gemeindeverbindungsstraßen

Als weiterer Tagesordnungspunkt stand die Straßenbaulastträgerschaft für die Gemeindeverbindungsstraßen auf der Tagesordnung.

Der Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal hat die Verbandsgemeinden darum gebeten, dass die Zuständigkeit für die Gemeindeverbindungsstraßen, die nach § 61 Abs. 4 Nr. 2 der Gemeindeordnung offiziell bei den Gemeindeverwaltungsverbänden liegt, auf die jeweiligen Verbandskommunen zurück zu übertragen.

Gem. § 44 des Straßengesetzes BW (StrG) ist die jeweilige Gemeinde Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen, wozu auch die Gemeindeverbindungsstraßen gehören. Hier ist die Kommune für den auf der jeweiligen Gemarkung befindlichen Teil der Gemeindeverbindungsstraße zuständig. Auf der Gemarkung der Gemeinde Untergruppenbach liegen fünf Gemeindeverbindungsstraßen. Mit der Gründung des Verwaltungsverbandes zum 01.01.1975 wurde diese Aufgabe entsprechend
§ 61 Abs.4 Nr.2 GemO auf den Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal übertragen.

In der Praxis wurde diese Aufgabe aufgrund der fehlenden Ausstattung des Verbands - sowohl personell, als auch sachlich - nicht durch diesen, sondern durch die Kommunen erfüllt. Es wurden lediglich die vom Land für diese Aufgabe bereitgestellten Finanzmittel nach § 26 Finanzausgleichsgesetz (FAG) durch den Verband vereinnahmt und entsprechend der jeweiligen Gemeindeverbindungsstraßenkilometern an die Kommunen weitergeleitet.

Der Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal ist rechtlich derzeit für den Zustand der Straßen verantwortlich, hat an diesen aber weder das Eigentum inne, noch führt er Unterhaltungs- oder Baumaßnahmen aus, noch hat er die Verbindungsstraßen in der Anlagebuchhaltung.

Die Kommunen erfüllen die Aufgabe der Straßenunterhaltung seit Jahrzehnten einwandfrei und sind mit entsprechenden personellen und sächlichen Mitteln hierfür ausgestattet. Zudem hat der Gemeindeverwaltungsverband inzwischen in größerem Umfang andere Aufgaben zu erfüllen.

In § 61 Abs.4 Satz 2 GemO ist die Möglichkeit eröffnet, eine Ausnahme von der Zuständigkeit des Gemeindeverwaltungsverbands zuzulassen und die Aufgabe durch die Gemeinden erfüllen zu lassen.

Die Rückübertragung der Aufgabe auf die Gemeinden bringt keinerlei Änderungen in der Praxis der Straßenunterhaltung mit sich. Auch finanziell ändert sich hierdurch nichts. Die Landesmittel gemäß § 26 FAG werden in derselben Höhe wie bisher, nur künftig direkt vom Land an die Gemeinden, ausbezahlt und nicht mehr vom Gemeindeverwaltungsverband. Nur die Antragsstellung wird zukünftig bei der Gemeinde liegen.

Einstimmig hat der Gemeinderat dem Antrag des Gemeindeverwaltungsverbandes Schozach-Bottwartal nach § 61 Abs. 4 Satz 2 GemO auf Übertragung der Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast für die Gemeindeverbindungsstraßen auf die jeweilige Gemeinde, in der die Verbindungsstraßen liegt, zugestimmt.

6. Beitrittsbeschluss Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2025

Als nächster Tagesordnungspunkt stand der Beitrittsbeschluss zum Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2025 an.

Der Gemeinderat hat am 10.04.2025 entsprechend den Wirtschaftsplan 2025 für das Wasserwerk Untergruppenbach beschlossen. Der Wirtschaftsplan wurde der Rechtsaufsicht vorgelegt und die Genehmigung beantragt. Mit Erlass vom 17.06.2025 hat die Rechtsaufsicht die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans bestätigt.

Die vorgesehene Kreditermächtigung in Höhe von 2,4 Mio. Euro wurde nur in Höhe der Investitionen des Jahres 2025 von 804.000 Euro genehmigt und die vorgesehene Umwandlung der Liquiditätskredite des Kernhaushalts in längerfristige Ausleihungen an den Eigenbetrieb wird nun im Rahmen der Jahresabschlüsse über die jeweils vorliegenden Kreditermächtigungen der Vorjahre erfolgen.

Der Gemeinderat setzt mit diesem Beschluss die Reduzierung der beantragten Kreditermächtigung in Höhe von 2.400.000 Euro auf 804.000 Euro um und tritt damit entsprechend § 81 i. V. m. § 87 GemO den Vorgaben der Rechtsaufsicht bei.

Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, der sich durch den Haushaltserlass des Landratsamtes vom 17.06.2025 ergebenden Änderung des Beschlusses über die Festsetzung vom 10.04.2025 beizutreten.

7. Gaskonzessionierungsverfahren -Vertragsabschluss-

Als weiterer Tagesordnungspunkt stand das Gaskonzessionsverfahren an.

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 13.03.2025 nach einem durchgeführten Gaskonzessionierungsverfahren entschieden, den Zuschlag für die Gaskonzession der Süwag Energie AG zu erteilen.

Inzwischen sind die gesetzlichen Fristen für Rügen abgelaufen und auch der vorliegende Vertragsentwurf wurde anwaltlich geprüft.

Die Prüfung ergab, dass die Aufgabenerfüllung der Gemeinde durch den Abschluss des Gaskonzessionsvertrages nicht gefährdet wird und die wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner gewahrt wird. Auch im Einzelnen liegen keine Bedenken vor, die einer Unterzeichnung des Vertrages entgegenstehen würden.

Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, der Unterzeichnung des vorliegenden Vertragsentwurfes zuzustimmen und die Verwaltung beauftragt, den Vertrag entsprechend mit der Süwag Energie AG abzuschließen, sobald die Freigabe durch die Rechtsaufsicht vorliegt.

8. Bericht über die Beteiligung an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts (Kommunales Rechenzentrum Franken GbR)

Als nächster Tagesordnungspunkt stand der Bericht über die Beteiligung an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts an.

Zur Information des Gemeinderats und der Einwohner hat die Gemeinde einen Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts anzufertigen.

Bei der Gemeinde Untergruppenbach betrifft dies die Beteiligung an der Grundstückseigentümergemeinschaft KRZ Franken GbR Heilbronn.

Im Wesentlichen sind die Verbandsmitglieder des Zweckverbandes 4IT aus der Region Franken an der Grundstückseigentümergemeinschaft Kommunales Rechenzentrum Franken GbR (KRZ GbR), Heilbronn, unmittelbar beteiligt. Da kein Gesellschafter dieser Grundstückseigentümergemeinschaft, somit auch die Gemeinde Untergruppenbach, mit mehr als 25% beteiligt ist, kann sich die Darstellung im Beteiligungsbericht auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks beschränken.

9. Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf den Grundstücken in der Abstatter Straße (Flst.-Nr. 1838/1 und 1838/2) in Unterheinriet

Bürgermeister Andreas Vierling gab mit einleitenden Worten einen Überblick über das geplante Bauvorhaben und die Gegebenheiten vor Ort.

Die Bauherrschaft beabsichtigt auf den Grundstücken Flst.-Nr. 1838/1 und 1838/2 in der Abstatter Straße in Unterheinriet ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage zu errichten.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und fällt somit in den unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB.

Im Mai 2018 wurde ein positiver Bauvorbescheid erteilt. Dieser wurde jedoch nicht verlängert.

Nun wurde ein Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage eingereicht. Die Zufahrt soll über ein vorhandenes Überfahrtsrecht erfolgen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Insbesondere auf die Erschließung ist bei diesem Bauvorhaben zu achten und entsprechend sicherzustellen.

Aus Sicht der Verwaltung liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 34 Baugesetzbuch vor. Das Grundstück liegt zudem teilweise im Hochwasserbereich HQ-extrem.

Zu klären ist insbesondere noch das Thema der Entwässerung. Die Gemeinde prüft derzeit noch, ob die Entwässerung des Niederschlagswassers wie beantragt genehmigt werden kann und wird zur weiteren Prüfung ein externes Büro hinzuziehen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, das planungsrechtliche Einvernehmen vorbehaltlich der Prüfung des Entwässerungsgesuchs zu erteilen. Außerdem sind die gesicherten Leitungen mit Schutzstreifen zu beachten.

Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, das Einvernehmen für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf den Grundstücken Flst.-Nr. 1838/1 und 1838/2 in der Abstatter Straße in Unterheinriet, vorbehaltlich der Prüfung des Entwässerungsgesuchs, zu erteilen.

10. Annahme von Spenden

Der Gemeinderat hat einstimmig der Annahme von folgenden vier Spenden zugestimmt:

  • Geldspende am 14.07.2025 in Höhe von 500,00 Euro für die Freiwillige Feuerwehr Untergruppenbach
  • Sachspende am 27.06.2025 im Wert von 69,89 Euro in Form eines Holzbaukastens für die Kindertagesstätte Eberhard-Schweizer-Grundschule
  • Geldspende am 02.07.2025 in Höhe von 50,00 Euro für die Freiwillige Feuerwehr Untergruppenbach
  • Sachspende am 03.07.2025 im Wert von 89,07 Euro in Form von Softbälle-Sets und Seifenblasen für die Kindertagesstätte Eberhard-Schweizer-Grundschule

Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nicht öffentliche Sitzung schl