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Logo Gemeinde Untergruppenbach

Rathaus Aktuell

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Erstelldatum04.07.2025

Aus der Arbeit des Gemeinderats – Gemeinderatssitzung vom 26.6.2025

Bürgermeister Andreas Vierling begrüßte zu Beginn der Sitzung die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die interessierten Bürgerinnen und Bürger zur Gemeinderatssitzung.

  1. Fragestunde

Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an Bürgermeister Andreas Vierling gestellt.

  1. Lärmaktionsplan der Gemeinde Untergruppenbach, Vorstellung des Entwurfs des interkommunalen Lärmaktionsplans Stufe 4

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes gab Bürgermeister Andreas Vierling einen Überblick über das bisherige Verfahren und begrüßte Frau Dipl.-Ing. Maria Markopoulou von der Gesellschaft für angewandte Ökologie und Umweltplanung mbH (GefaÖ) aus Stuttgart, die mit der Erstellung des Lärmaktionsplans beauftragt ist. Frau Markopoulou stellte das Konzept der vierten Stufe der Lärmaktionsplanung vor.

Die EU-Umgebungsrichtlinie legt ein europaweites, einheitliches Konzept zur Vermeidung und Verminderung von schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm fest. Sie verpflichtet zur Erfassung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm aus den wesentlichen Lärmquellen (Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen).

Derzeit steht die vierte Stufe der Lärmaktionsplanung an. Die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen wurden durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) erstellt. Ebenfalls wurden umfangreiche Verkehrszählungen durchgeführt.

Die Gemeinden Untergruppenbach und Abstatt planen nun die Aufstellung eines interkommunalen Lärmaktionsplans der vierten Stufe für alle betroffenen Hauptverkehrsstraßen auf der Gemarkung.

Für beide Gemeinden wird jeweils ein eigenständiger Bericht erstellt. Weiterhin werden in diesem interkommunalen Lärmaktionsplan zusätzliche Straßenabschnitte betrachtet, um ein Gesamtbild der Lärmentwicklung auf der Gemarkung zu erhalten.

Auf Wunsch der Gemeinde Untergruppenbach wurde die Kartierung der LUBW um die Kreisstraßen K 2086, K 2087 und K 2155 sowie um weniger stark befahrene Streckenabschnitte der Landesstraßen L 1111 und L 1102 erweitert.

Zusammenfassung

Als Lärmschwerpunkte auf der Gemarkung Untergruppenbach konnten die Ortsdurchfahrten von Unterheinriet und Vorhof im Zuge der L 1111, die Ortsdurchfahrt von Oberheinriet im Zuge der L 1102 sowie die A 81 im Bereich der Ein- bzw. Ausfahrt Untergruppenbach identifiziert werden. Weitere Lärmprobleme bestehen entlang der L 1111 im Westen von Donnbronn sowie in der Ortsdurchfahrt Untergruppenbach und Donnbronn im Zuge der K 2087. In Obergruppenbach bestehen ebenfalls Lärmbelastungen.

Aufgrund der innerörtlichen Situation entlang der Ortsdurchfahrten Ober- und Unterheinriet sowie Vorhof lassen sich in diesen Bereichen nur straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie z. B. eine Geschwindigkeitsbeschränkung sinnvoll umsetzen.

Durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen (Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 81, Tempo 30 in den Ortsdurchfahrten Unterheinriet, Oberheinriet, Obergruppenbach, Donnbronn und Vorhof) verbessert sich die Lärmsituation auf Gemarkung Untergruppenbach erkennbar.

Darüber hinaus stellen folgende kurz- bis mittelfristig umsetzbare Minderungspotenziale und Maßnahmen wichtige Bausteine zur Verringerung der Lärmbelastung dar, deren Wirkung durch Berechnungsverfahren nicht abgebildet werden kann:

  • Verkehrsvermeidung (Verzicht auf bestimmte Fahrten oder Routen),
  • Verkehrsverlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel,
  • Beseitigung bestehender Fahrbahnschäden,
  • Instandhaltung bestehender Lärmschutzeinrichtungen,
  • Verbesserung des Verkehrsflusses (z. B. Kreisverkehre).

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen kann nicht allein durch die kommunale Lärmminderungsplanung der Gemeinde Untergruppenbach geprüft und geplant werden. Die Fortsetzung der Planungen erfordert vor allem den Dialog mit den für die Umsetzung zuständigen Behörden und Planungsträgern, damit die Konditionen für eine Umsetzbarkeit sowie Reihenfolge, Ausmaß und zeitlicher Ablauf von Maßnahmen (Prioritätensetzung) diskutiert werden können. Hierbei dürften vor allem Aspekte der Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen.

Einstimmig hat der Gemeinderat dem Lärmaktionsplan (Stufe 4) der Gemeinde Untergruppenbach zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) in Form einer vierwöchigen Auslegung des Entwurfs durchzuführen. Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung betroffen sind, zu unterrichten und zur Äußerung zum Lärmaktionsplan (Stufe 4) von Untergruppenbach aufzufordern.

  1. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA“

Als weiterer Tagesordnungspunkt stand der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA“ auf der Tagesordnung. Bürgermeister Andreas Vierling gab mit einleitenden Worten einen Überblick über das bisherige Verfahren und begrüßte Herrn Hoffmann vom Ingenieurbüro Käser Ingenieure, welcher nochmals auf die wichtigsten Stellungnahmen eingeht und den aktuellen Planungsstand vorstellte.

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 22.2.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA“ aufzustellen, was am 1.3.2024 ortsüblich bekannt gemacht wurde. Weiterhin hat der Gemeinderat am 22.2.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

In der Zeit vom 11.3.2024 bis einschließlich 12.4.2025 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Dabei sind Stellungnahmen und Anregungen eingegangen. Diese wurden tabellarisch erfasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen.

Aus diesen Stellungnahmen ergab sich die Pflicht, ergänzende artenschutzrechtliche Untersuchungen durchzuführen. Diese wurden im Laufe des restlichen Jahres 2024 durchgeführt und in einem Gutachten zusammengefasst.

Dazu ergänzend wurde ein Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz angefertigt. Es ist ein naturschutzrechtlicher Ausgleich von insgesamt 162.916Ökopunkten zu erbringen. Aufgrund der im Gemeindegebiet vorhandenen Waldrefugien kann der Eingriff vollständig über das gemeindeeigene Ökokonto ausgeglichen werden.

Zudem wurden umfassende Abstimmungen zur Entwässerung durchgeführt. Da im Bestandsgebiet lediglich an einen Mischwasserkanal angeschlossen werden kann, muss das anfallende Oberflächen- und Dachwasser im Gebiet gepuffert und zurückgehalten werden. Hierfür wurde am nördlichen Rand des Plangebiets ein Rückhaltebecken vorgesehen. Auf den privaten Grundstücken ist zudem ein Nachweis nach DIN 1986-100 zu führen, was bei stark versiegelten, größeren Grundstücken eine zusätzliche Pflicht zur Unterbringung einer Rückhaltung auf dem jeweiligen Grundstück auslösen kann.

Zur Fortführung des Verfahrens schlägt die Verwaltung daher vor, nach Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen den aktuellen Planentwurf zu billigen, die Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Als leicht zugängliche Informationsmöglichkeit für die Öffentlichkeit wird parallel eine Auslegung der Unterlagen im Rathaus durchgeführt.

Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, dass die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gegeneinander und untereinander abgewogen werden sollen. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße, 2. BA“ vom 2.2.2024/8.1.2025, gefertigt durch das Ingenieurbüro Käser Ingenieure, wird samt Begründung, Umweltbericht und sämtlichen Anlagen gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung im Internet nach § 3 (2) BauGB durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zu beteiligen.

  1. Vergabe des Freibads – Vergabe der Gewerke Sanitär und Umkleide

Auch die Vergabe von den Gewerken Sanitär und Umkleide für die Sanierung des Freibads stand bei dieser Sitzung auf der Tagesordnung. Bürgermeister Andreas Vierling gab einen Überblick über den aktuellen Fortschritt bei den Sanierungsarbeiten. Anschließend begrüßte er den Leiter des technischen Bauamts, Matthias Carle, der die Vergabe dieser Gewerke betreut.

In der Gemeinderatssitzung vom 20.2.2025 wurde der Baubeschluss für den 3. Bauabschnitt – Sanierung Umkleide, Dusche und Sanitärbereich – mit einem Gesamtvolumen von 679.974 Euro netto, inkl. Nebenkosten, beschlossen.

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurden die Gewerke Abbruch, Fliesen, Trockenbau, Türen und Fenster, Sanitär und Lüftung, Elektro sowie Trennwand und Garderobenanlage veröffentlicht.

Die bei der Submission eröffneten Angebote wurden von den Fachingenieuren fachtechnisch und rechnerisch geprüft und die Vergabeempfehlungen wurden entsprechend erstellt. Da die Vergabesumme der Gewerke von 463.324,37 Euro unter der Kostenberechnung aus den bepreisten Leistungsverzeichnissen von 565.088,01 Euro liegt, empfiehlt die Gemeindeverwaltung, die Aufträge der Angebote zu unterbreiten.

Es ist vorgesehen, die Arbeiten zur Sanierung der Duschen und Umkleiden zwischen Oktober 2025 und April 2026 umzusetzen.

Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, gemäß den Vergabevorschlägen der Fachplaner die Firmen mit der Ausführung der Sanierung vom Sanitär- und Umkleidebereich im Freibad mit der Gesamtsumme von 463.324,37 Euro zu beauftragen.

  1. Kita-Bedarfsplanung 2025/2026

Bürgermeister Andreas Vierling gab mit einleitenden Worten einen umfassenden Überblick über das Thema und verdeutlichte, welche maßgeblichen und großen Projekte die Gemeinde Untergruppenbach im vergangenen Jahr umgesetzt hat.

Er betonte, dass die Kindergärten, speziell im Ü3-Bereich, derzeit sehr voll sind, er aber dennoch beruhigt und erfreut ist, dass jedes Kind in der Gemeinde Untergruppenbach einen Kindergartenplatz bekommt.

Das vergangene Kindergartenjahr war geprägt von der Planung und Inbetriebnahme der beiden Waldkindergärten „Lutz-Sigel-Hütte“ und „Obere Hub“. In der Gemeinderatssitzung vom Oktober 2023 wurde die Schaffung zweier neuer Waldkindergärten beschlossen. Zu Beginn des Kindergartenjahres 2024/2025, also im September 2024, wurden die beiden Einrichtungen in Betrieb genommen. Durch diese Erweiterung des frühkindlichen Betreuungsangebots konnten insgesamt 40 neue Betreuungsplätze geschaffen werden.

Ein weiteres Highlight stellte im Rahmen der Digitalisierung in der Kommune die Einführung einer App für unsere Kindergärten dar. Die App verbessert die Kommunikation zwischen Eltern, Betreuungspersonal und Verwaltung. Termine, Informationen, Krankmeldungen und Ankündigungen können unkompliziert geteilt werden. Dies hat zur Folge, dass Abläufe so transparenter und effizienter gestaltet werden können.

Als ein Großprojekt erwies sich die Sanierung des Untergeschosses in der Kindertagesstätte „Haus der Generationen“. Dieses kann nun wieder sicher genutzt werden. Das Außengelände der Kindertagesstätte „Kirchstraße“ wurde zudem mit einem neuen, altersgerechten Spielgerät aufgewertet.

Anschließend begrüßte er den Sachgebietsleiter für Kinder, Jugend und Soziales, Steffen Matusik, der das Thema der Kita-Bedarfsplanung weiter erläuterte und erklärte.

Er gab einen Überblick über das Kindergartenjahr 2024/2025 und über die Bedarfsplanung 2025/2026.

Um für die Kindertageseinrichtungen in Untergruppenbach eine bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Angebote zu gewährleisten, wurden die aktuellen und zukünftigen Kinderzahlen statistisch erhoben. Hierfür wurde zum Stichtag 1.3.2025 der aktuelle Belegungsstand der Kindertageseinrichtungen ermittelt und mit Daten aus dem Einwohnermeldeamt abgeglichen.

Insgesamt werden in der Gemeinde Untergruppenbach 400 Kinder in Kindertageseinrichtungen betreut, 55 Kinder mit unter drei Jahren und 345 Kinder mit über drei Jahren. Im Vergleich zum Jahre 2024, dort waren es insgesamt 361 Kinder (59 U3-Kinder und 302 Ü3-Kinder). Die durchschnittliche Betreuungsnachfrage ist relativ stabil.

Die Geburtenrate ist nach dem Höchststand im Jahr 2020 auch im Jahr 2024 auf einem hohen Niveau, im Vergleich zu den Vorjahren aber weiterhin leicht am Sinken, weshalb auch mit einem damit verbundenen Rückgang der Betreuungsauslastung gerechnet werden kann.

Wie vom Gemeinderat beschlossen, wird auch für das nächste Kindergartenjahr die Empfehlung zur Erhöhung der Elternbeiträge durch die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags sowie der Vier-Kirchen-Konferenz für Kindergartenfragen in Baden-Württemberg übernommen. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird eine Erhöhung um 7,3 % empfohlen.

Auch bei den Essenspreisen erfolgt eine entsprechende Anpassung.

Neuordnung Elternbeiträge und Einführung Tarif VÖ-Plus für die Schulkindbetreuung

In der Gemeinderatssitzung vom 20.6.2024 wurde die Einführung eines neuen Tarifmodells für die Kindergartenbetreuung (VÖ-Plus) beschlossen. Das Modell VÖ-Plus ermöglicht den Eltern eine Betreuung von 7.30 bis 14.30 Uhr. Da viele Eltern sowohl Kinder im Kita- als auch im Grundschulalter haben, hat die Verwaltung vorgeschlagen, dieses Betreuungsmodell auch im Bereich der Schulkindbetreuung anzubieten.

Ebenfalls wurden in diesem Zusammenhang die Tarifmodelle von Untergruppenbach und Unterheinriet

Außerdem hat die Verwaltung die bestehende Tarifstruktur überprüft und eine Neuregelung der Gebühren erarbeitet.

Aufgrund der unterschiedlichen Schularten, die in die Schulkindbetreuung einbezogen sind, ergeben sich erhebliche Unterschiede sowohl in den Betreuungszeiten als auch in der Tarifhöhe. Die Stettenfelsschule ist seit 2017/2018 eine Ganztagsgrundschule in Wahlform, während die Eberhard-Schweizer-Grundschule eine „klassische“ Grundschule darstellt. Um dennoch größtmögliche Gleichbehandlung und Transparenz zu erhalten, soll künftig als Berechnungsgrundlage der Tarife ein einheitlicher Basispreis je Betreuungsstunde zugrunde gelegt werden.

Im Rahmen der Überprüfung wurden die jeweiligen Betreuungszeiten der verschiedenen Angebote erfasst und gegenübergestellt. Als Basispreis für eine betreute Stunde wurden 2,20 Euro ermittelt. Mithilfe dieses Grundwerts wurden anschließend die neuen Tarife festgesetzt.

Nach dieser einmalig stattfindenden Angleichung der Tarife ab dem Schuljahr 2025/2026 sollen die Gebühren künftig jährlich analog den Anpassungen in den Kindertagesstätten fortgeschrieben werden. Dies erfolgt jeweils auf Grundlage der Empfehlungen des Städte- und Gemeindetags sowie der 4-Kirchen-Konferenz.

Zusätzlich soll ab dem Schuljahr 2025/2026 durch die Einführung einer neuen Betreuungszeit, VÖ-Plus-Betreuung bis 14.30 Uhr, eine Angleichung an die Systematik der Betreuungsmodelle in den Kindertagesstätten herbeigeführt werden.

Ein weiteres Ziel der Neuordnung ist die Angleichung der grundsätzlichen Tarifstruktur an die Kindertagesstätten. Daher soll künftig die 46-Wochen-Betreuung, analog zu den Kindertagesstätten, als Standard eingeführt werden. Hierdurch werden dann grundsätzlich alle Ferien – mit Ausnahme einer Woche Pfingstferien, den Weihnachtsferien und drei Wochen Sommerferien – abgedeckt sein. Eltern haben jedoch auch weiterhin die Möglichkeit, Betreuung während der drei Wochen in den Sommerferien zusätzlich zu buchen. Diese Zubuchung muss, analog zu den Kindertagesstätten, bis Ende Februar des jeweiligen Jahres erfolgen.

Der bisherige 38-Wochen-Tarif für die Schulkindbetreuung an der Eberhard-Schweizer-Grundschule, der keine Betreuung in den Ferien vorsieht, soll entfallen. Eltern, deren Kinder bereits in diesem Tarif angemeldet sind, können diesen jedoch bis zum Ende der Grundschulzeit ihres Kindes beibehalten.

Am 27.5.2024 fand eine Elternanhörung mit den Elternbeiräten und Fraktionsvorsitzenden im Rahmen der Bedarfsplanung statt. Nach verschiedenen Gesprächen mit Eltern und Rücksprachen mit den Leitungen der Schulkindbetreuungen spricht aus Sicht der Verwaltung nichts gegen die Einführung eines neuen Tarifes VÖ-Plus auch in diesem Bereich.

Einstimmig hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, bei einer erneuten Zweizügigkeit der Eingangsklasse an der Eberhard-Schweizer-Grundschule in Unterheinriet gegebenenfalls nach weiteren Lösungsmöglichkeiten zur Behebung des Platzmangels zu suchen. Sofern die Kinderzahlen weiteres Personal erfordern, wird die Verwaltung zur Einstellung ermächtigt. Die Betreuungszeit „verlängerte Öffnungszeit VÖ-Plus“ wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung für die Schulkindbetreuungen an der Stettenfelsschule und an der Eberhard-Schweizer-Grundschule angeboten. Die neue Gebührenordnung für die Schulkindbetreuungen an der Stettenfelsschule und an der Eberhard-Schweizer-Grundschule wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung eingeführt. Außerdem werden die Essenspreise der Firma Herrmann für die Kindertagesstätten angepasst.

  1. Annahme von Spenden

Der Gemeinderat hat einstimmig der Annahme der folgenden Geldspenden zugestimmt:

  • Geldspende am 6.5.2025 von 500,00 Euro für die Kinder von Donnywood (Donnbronn)
  • Geldspende am 6.5.2025 von 500,00 Euro für die Kinder von Donnywood (Donnbronn)
  • Geldspende am 27.5.2025 von 1.000,00 Euro für Eintrittskarten für Senioren für die Burgfestspiele Stettenfels 2025
  • Geldspende am 5.6.2025 von 1.150,00 Euro für die Seniorenarbeit im Treff im Zentrum mittendrin

Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.