Rathaus Aktuell
Wichtiger Hinweis an alle Haus- und Grundstückseigentümer
Erstelldatum23.05.2025
Mit dem nahenden Sommer steht auch wieder die Zeit der Gewitter an. Immer häufiger kommt es dabei zu sogenannten lokalen Starkregenereignissen.
Starkregenereignisse sind anders als Flusshochwasser schwieriger vorhersehbar. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Untergruppenbach ein Starkregenrisikomanagementkonzept erstellen lassen. Die Starkregengefahrenkarten zeigen sehr gut auf, wo die Gefahrenbereiche von Überflutungen im Gemeindegebiet Untergruppenbach liegen. Die Online-Veröffentlichung der Karten im Jahr 2024 ist hierbei ein Teil des Handlungskonzepts, um die Bevölkerung von Untergruppenbach über bestehende Risiken und Gefahren zu informieren:
https://www.starkregengefahr.de/baden-wuerttemberg/untergruppenbach/
Den größten Schaden richtet Starkregen an, wenn das Wasser in das Gebäude eindringt. Bei nicht ausreichend geschützten Gebäuden gibt es viele Wege, über die das Wasser ins Gebäude gelangen kann. Maßnahmen, um das zu verhindern, sind:
- Schutz vor Oberflächenwasser z.B. durch Wegleiten, Anpassen von Gebäudeöffnungen – z.B. Vermeidung von bodengleichen Eingängen
- Schutz vor Bodenfeuchte, Grundwasser und Sickerwasser
- Schutz vor Rückstau aus dem Kanalnetz, z.B. geeignete Rückstausicherung
Nähere Informationen sind in der Broschüre Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge zu finden unter https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2018/leitfaden-starkregen-04-2019-dl.pdf;jsessionid=626956C320CCD6E812A3297A35B704BB.live21324?__blob=publicationFile&v=1
Die Folge von Starkregenereignisses ist nicht selten die Überlastung der Abwasserkanäle, was wiederum zu Rückstauungen in die Hausanschlussleitungen führen kann.
Ist eine solche Hausanschlussleitung dann nicht über eine satzungsgemäß vorgeschriebene Rückstauklappe gesichert, haftet die Gemeinde nicht für die mitunter erheblichen Schäden durch Abwasser oder Regenwasser, das dann oftmals in den Keller gedrückt wird.
Für das Vorhandensein und die einwandfreie Funktion einer solchen Rückstauklappe ist jeder Haus- und Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Um möglichen Schäden vorzubeugen, möchten wir daher alle Haus- und Grundstückseigentümer nochmals ausdrücklich auf diese Rechtslage hinweisen und auffordern, nachzuprüfen bzw. von einem Installationsbetrieb nachprüfen zu lassen, ob eine solche Rückstauklappe in der Hausanschlussleitung vorhanden ist und ob diese auch einwandfrei funktioniert.
Ihre Gemeindeverwaltung