Rathaus Aktuell
Aus der Arbeit des Gemeinderates
Erstelldatum21.03.2025
Bürgermeister Andreas Vierling begrüßte zu Beginn der Sitzung die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die interessierten Bürgerinnen und Bürger zur Gemeinderatssitzung.
1. Fragestunde
Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an Bürgermeister Andreas Vierling gestellt.
2. Konzessionsvertrag Gas
– Auswahlentscheidung nach Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 18.12.2024
– Beschlussvorlage für die Vergabe der Gaskonzession
Bürgermeister Andreas Vierling gab mit einleitenden Worten einen Überblick über das bisherige Verfahren und begrüßte Herrn Rechtsanwalt Dr. Keller-Herder, welcher nochmals detailliert den Verfahrensablauf schilderte.
In den Jahren 2016 bis 2018 hat die Gemeinde Untergruppenbach ein Gaskonzessionierungsverfahren durchgeführt. Bei so einem Konzessionsverfahren geht es darum, dass die öffentlichen Straßen einem Netzbetreiber zur Versorgung der Bürger mit Gas zur Verfügung gestellt werden. Der Netzbetreiber zahlt an die Gemeinde als Eigentümer der Straße eine Konzessionsabgabe und hat im Umkehrschluss das Recht, das Netz zu betreiben und auch die Netznutzungsentgelte abzurechnen. In diesem Verfahren haben sich der bisherige Netzbetreiber Süwag Energie AG und die Heilbronner Versorgungsbetriebe HVG (inzwischen abgekürzt: HNVG) beworben. Die Gemeinden sind verpflichtet, alle 20 Jahre ein solches Verfahren durchzuführen und so den Netzbetrieb dem Wettbewerb zu unterwerfen.
Die ursprüngliche Auswertung der Angebote führte zu einer Zuschlagsentscheidung zugunsten der HNVG. Diese Entscheidung wurde von der Süwag Energie AG mehrfach gerichtlich angegriffen. Die Gemeinde Untergruppenbach hat daher anhand der Vorgaben des Landgerichts Stuttgart im Jahr 2022 eine Neubewertung der Angebote vorgenommen, welche wiederum zugunsten der HNVG ausging. Auch diese Entscheidung wurde wieder gerichtlich von der Süwag Energie AG angegriffen.
Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 18.12.2024 zu diesem seit Dezember 2016 laufenden Verfahren soll nun zur Umsetzung kommen und eine Neubewertung bei den folgenden Auswahlkriterien: „Netzpflegekonzept“, „Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz“, „Netzanschluss“ und „Zeitnahe Einbindung von Biogasanlagen“ erfolgen.
Diese Neubewertung erfolgt in 4 Schritten:
1. Dokumentation der ursprünglichen Bewertung und Auswertung der Angebote zu dem betreffenden Auswahlkriterium.
2. Dokumentation der Bewertung durch das Gericht.
3. Umsetzung einer entsprechenden Neubewertung durch das Gericht.
4. Neu-Vergabe von Bewertungspunkten für das betreffende Auswahlkriterium.
Das Gesamtergebnis verändert sich mit dieser Neubewertung zugunsten der Süwag Energie AG (Syna GmbH), welche 95,1 Punkte erhält.
Bürgermeister Andreas Vierling betonte, dass sich bei dem damaligen Verfahren zwei leistungsfähige und verlässliche Unternehmen mit sehr guten Angeboten beworben haben. Beide Unternehmen seien in der Lage, das örtliche Gasnetz vernünftig zu betreiben und die Bürger mit Erdgas zu versorgen. Aus Sicht der Bürger ist die Betreiberfrage nur von geringer Bedeutung, da der Bürger in der Regel ohnehin nur mit dem Gasanbieter in Kontakt steht. Von daher plädierte er dazu, das Verfahren abzuschließen und keine weiteren Ressourcen hierfür aufzuwenden.
Einstimmig hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, den Zuschlag für das Gaskonzessionsverfahren dem bisherigen Netzbetreiber der Syna GmbH (Süwag Energie AG) unter Beachtung der Verfahrensregeln zu erteilen. Das heißt, der Konzessionsvertrag für das Gasnetz in Untergruppenbach soll mit der bisherigen Konzessionärin Syna GmbH (Süwag Energie AG) geschlossen werden. Die Gemeindeverwaltung wird hierfür beauftragt, den Vertrag auf Basis des vorliegenden Angebots endzuverhandeln und – sofern erforderlich – die Erstellung eines Gutachtens nach § 107 Gemeindeordnung in Auftrag zu geben.
3. Gemeindehaushalt 2025 – Einbringung des Entwurfs
Als weiterer Tagesordnungspunkt stand die Einbringung des Gemeindehaushaltsentwurfs 2025 an.
Der Haushaltsentwurf 2025 ist bereits der 7. Haushalt in der neuen Haushaltssystematik des neuen kommunalen Haushaltsrechts. Dieser wurde bereits in zwei Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses sowie am 3.3.2025 dem Gemeinderat vorgestellt, wobei das Finanz- und Investitionsprogramm ausführlich erläutert und diskutiert wurde.
Bürgermeister Andreas Vierling bedankte sich bei der Leiterin der Finanzverwaltung, Frau Dorothea Hägele und dem gesamten Team der Finanzverwaltung für ihre herausragende Arbeit und übergab das Wort an Frau Hägele, welche den Haushaltsentwurf, der in der Gemeinderatssitzung am 10.4.2025 beschlossen werden soll, vorstellte.
Die wesentlichen Eckpunkte des Haushalts ergeben sich aus den Daten zur Oktobersteuerschätzung des Jahres 2024, den Orientierungsdaten zum Haushaltsplan 2025, den Anmeldungen der verschiedenen Fachbereiche und den zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung vorliegenden Beschlüsse des Gemeinderats, die die Haushaltsplanung betreffen.
Insbesondere durch Sondereffekte im Jahr 2023 (Gewerbesteuernachzahlungen und hohe Zuwendungen des Landes) ist das Jahr 2025 ein finanziell sehr herausforderndes Jahr. Beim sogenannten Finanzausgleich ist insbesondere das zweitvorangegangene Jahr für die Höhe der Zahlungen wie auch für die zu leistenden Umlagen maßgebend. Hierdurch muss die Gemeinde im Jahr 2025 einerseits überproportional viel Kreisumlage und auch Finanzausgleichsumlage bezahlen, erhält aber andererseits kaum Schlüsselzuweisungen des Landes.
Durch die vergleichsweise guten Vorjahre ist es dennoch möglich, die geplanten Investitionen ohne Kreditaufnahmen zu schultern. Das derzeit finanziell größte Projekt stellt die Freibadsanierung dar. Für die Feuerwehr wird es eine Ersatzbeschaffung in Form eines Gerätewagens (GWT) geben und auch der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden soll weiter vorangetrieben werden.
Darüber hinaus stehen in der Gemeinde Untergruppenbach weitere große Projekte bei den Unterhaltungsmaßnahmen an. Hierunter fallen beispielsweise die Sanierung des Untergeschosses der Kita HdG, der Austausch des Bodens in der Kita Falkenstraße sowie die Straßen- und Feldwegunterhaltung.
Auch die Gemeinderatsmitglieder bedankten sich bei Frau Hägele und der gesamten Verwaltung für ihre Arbeit sowie für die gute, übersichtliche und nachvollziehbare Darstellung des Haushaltsentwurfs.
4. Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Untergruppenbach – Einbringung des Entwurfs
Dieser Tagesordnungspunkt beinhaltete die Einbringung des Wirtschaftsplanentwurfs 2025 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Untergruppenbach.
Die Wasserversorgung der Gemeinde Untergruppenbach wird in Form eines Eigenbetriebs geführt. Die technische Betriebsführung der Wasserversorgung wird seit 1.1.2016 von der HNVG durchgeführt.
Im Wirtschaftsplan 2025 liegt der Schwerpunkt auf dem weiteren Aufspüren von Wasserverlusten. Außerdem soll perspektivisch das Wasserleitungsnetz in der Falkenstraße saniert werden.
Der Wirtschaftsplan 2025 soll in der Aprilsitzung des Gemeinderats am 10.4.2025 beschlossen werden.
5. Feldwegesanierung 2025 – Vergabe der Arbeiten
Bürgermeister Andreas Vierling lobte, dass in den vergangenen Jahren fortwährend die Wege im Außenbereich erfolgreich mit dem sogenannten „Spritzdeckenverfahren“ saniert wurden.
Das Vorgehen funktioniert so, dass auf den bearbeiteten Schotterwegen eine Spritzdecke aufgebracht wird. Das Gefälle und der Unterbau werden fachgerecht hergestellt und anschließend wird die Spritzdecke in zwei Schichten aufgebracht.
Da sich diese Sanierungsmethode in der Vergangenheit bewährt hat, möchte man auch in Zukunft an diesem Verfahren festhalten und weitere Feldwege sanieren, um diese für die Zukunft wieder zu ertüchtigen.
Bei den zu vergebenden Maßnahmen handelt es sich um einen Feldweg in den Weinbergen im Vorhof, den sogenannten „Hesslerweg“, die Weinberghohle in Untergruppenbach sowie ein Feldweg in Donnbronn.
Auch das Gremium lobte diese Vorgehensweise und befürwortete die vorgeschlagene, regelmäßige und stetige Sanierung der Feldwege in der Gemeinde Untergruppenbach.
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Vergabebeschluss zugestimmt, wonach die Firma Manfred Horlacher aus Schwäbisch Hall die angebotenen Wegesanierungen für insgesamt 107.821,14 Euro ausführen soll.
6. Annahme von Spenden
Der Gemeinderat hat einstimmig der Annahme einer Geldspende vom 20.2.2025 in Höhe von 1.000,00 Euro für die Kindertagesstätte Eberhard-Schweizer-Grundschule zugestimmt.
Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.
