Rathaus Aktuell
Aus der Arbeit des Gemeinderates – Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2024
Gemeinderatssitzung vom 23.01.2025 (PDF-Dokument, 118,19 KB, 04.03.2025) (pdf)
1. Bürgerfragestunde
Es wurden keine Fragen an Bürgermeister Vierling gestellt.
2. Stettenfelsareal – Erstellung einer Photovoltaikanlage
Bürgermeister Vierling führte aus, dass den Themen „Klimawandel“ und „Ausbau der erneuerbaren Energien“ stärkeres Gewicht beigemessen werden muss. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Untergruppenbach im vergangenen Jahr bereits auf sieben Gebäuden eine Photovoltaikanlage installiert und möchten diesen Weg auch in 2025 fortsetzen. Neben der Einsparung von CO2 wirken sich die PV-Anlagen auch finanziell positiv auf die Gemeinde aus. Insbesondere bei Gebäuden mit hohen Energieverbräuchen amortisieren sich Photovoltaikanlagen sehr schnell und die Gemeinde profitiert durch deutlich geringere Energiekosten.
Konkret ist angedacht, das Stettenfelsareal (Halle/Schule/Freibad) mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Diese Liegenschaften weisen mit einem Verbrauch in Höhe von 330.000 KW/H den höchsten Stromverbrauch unter den kommunalen Liegenschaften auf.
Für die Umsetzung wurden zwei Optionen untersucht. Zum einen wurde der Betrieb der Anlage von einem lokalen Energieunternehmen mit Stromlieferung an die Gemeinde und Rückkaufoption der Anlage und zum andern der Bau und Betrieb der Anlage durch die Gemeinde selbst untersucht.
Im Ergebnis ist bei der Untersuchung der geplanten Investition von einem enormen Einsparpotential und einer kurzen Amortisationszeit auszugehen, weshalb es für die Gemeinde günstig ist, den Bau der Anlage in Eigenregie voranzutreiben.
Einstimmighat der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung beauftragt, den Bau einer 240 KWpeak-PV-Anlage auf dem „Stettenfelsareal“ in Eigenregie voranzutreiben und Vergleichsangebote von leistungsfähigen Solarteuren der Region einzuholen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Vergabekriterien für die zwei nicht vergebenen Bauplätze im Baugebiet „Auensteiner Straße 2.0“ in Donnbronn
Bürgermeister Vierling erläuterte, dass nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch zwei Bauplätze im Baugebiet zu vergeben sind. Nachdem die Nachrücklisten abgearbeitet wurden, sollen diese Bauplätze nun erneut nach den Vergabekriterien der Gemeinde ausgeschrieben werden. Der Gemeinderat befürwortete dieses Vorgehen.
Einstimmig hat der Gemeinderat die Vergaberichtlinien für die dort genannten Baugrundstücke für Einfamilien- und Doppelwohnhäuser in dem Baugebiet „Auensteiner Straße 2.0“ in Donnbronn beschlossen.
4. Vergabekriterien für die zwei nicht vergebenen Bauplätze im Baugebiet „Hungerberg II“ in Unterheinriet
Auch in dem Baugebiet „Hungerberg II“ in Unterheinriet sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch zwei Restbauplätze vorhanden. Diese sollen ebenfalls in einem neuen Vergabeverfahren an Bauwillige vergeben werden.
Einstimmig hat der Gemeinderat die Vergaberichtlinien für die dort genannten Baugrundstücke für Einfamilienwohnhäuser in dem Baugebiet „Hungerberg II“ in Unterheinriet beschlossen.
5. Bauantrag für die Errichtung von zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Ilsfelder Straße 11 (Flst.-Nr. 3414/3)
Im Rahmen des oben genannten Bauantrags hatte der Gemeinderat über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden. Die Befreiungsvoraussetzungen für die Befreiung vom Bebauungsplan liegen aufgrund der Lage der geplanten Stellplätze nicht vor. Die Verwaltung steht jedoch mit dem Bauherrn in Kontakt und wird um eine genehmigungsfähige Umplanung bitten.
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, das Einvernehmen für die Errichtung von zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Ilsfelder Straße 11 (Flst.-Nr. 3414/3) in Untergruppenbach nicht zu erteilen.
6. Annahme von Spenden
Einstimmig hat der Gemeinderat folgende Spenden angenommen:
Eine Geldspende in Höhe von 250 Euro für die Kindertagesstätte Falkenstraße.
Eine Sachspende in Form von zwei Tiptoi-Starter-Sets und verschiedenen Bücher im Wert von 240,49 Euro für die Kindertagesstätte Eberhard-Schweizer-Grundschule.
Eine Geldspende in Höhe von 200 Euro für die Jugendarbeit in der Gemeinde.
Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an

