Gemeinde Untergruppenbach (Druckversion)
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Aus der Arbeit des Gemeinderats

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 12.05.2021

1. Fragestunde     

 

In der letzten Gemeinderatssitzung wurden keine Fragen an Bürgermeister Vierling gestellt.

 

2. Änderung der Hauptsatzung: Einführung von Videositzungen

- Beschlussfassung der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Untergruppenbach vom 06.12.2018

 

Bürgermeister Vierling erläutert, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Gemeindeordnung Baden-Württemberg um den § 37a ergänzt wurde, sodass nach einer Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde die Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse auch als Videositzungen stattfinden können. In der Hauptsatzung sind die Rechtsstellung, die Aufgaben und die Zusammenarbeit des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Bürgermeisters geregelt. Aufgrund der aktuellen Pandemieentwicklung soll nun die Möglichkeit der Videositzungen eingeführt werden. Voraussetzung für die Videositzungen ist, dass eine Übertragung für die Zuhörer in einen öffentlich zugänglichen Raum stattfindet. Durch den Beschluss der Einführung der Videositzungen müssen nicht zwangsläufig die Sitzungen als Videositzungen stattfinden. Präsenzsitzungen sind weiterhin möglich. Bürgermeister Vierling führte weiter aus, dass nur aus schwerwiegenden Gründen eine Videositzung möglich ist, deshalb wird er je nach Pandemielage entscheiden, ob künftig eine Präsenzsitzung oder eine Videositzung einberufen wird.

 

Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, die Möglichkeit der Videositzungen in die Hauptsatzung aufzunehmen und die Änderung der Hauptsatzung vom 06.12.2018 zu beschließen.

 

Die Änderung der Hauptsatzung wurde bereits am 07.05.2021 auf der Homepage der Gemeinde Untergruppenbach öffentlich bekannt gemacht und ist in dieser Ausgabe ebenfalls abgedruckt.

  

Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung.

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