Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Untergruppenbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Gemeinderat Aktuell: Gemeinde Untergruppenbach

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Herzlich Willkommen
in der Gemeinde Untergruppenbach.

Hauptbereich

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 16.12.2021

Gemeinderatssitzung vom 09. Dezember 2021

1. Fragestunde
Ein Bürger wies auf seine an Herrn Bürgermeister Vierling am 07.12.2021 gesandte E-Mail hin, in der er darum bat, diese an den Gemeinderat weiterzuleiten. Er möchte nun wissen, ob der Vorsitzende die E-Mail weitergeleitet hat. Bürgermeister Vierling bejahte dies.

Außerdem wurde sowohl seitens des Bürgers als auch des Vorsitzenden der Inhalt der E-Mail kurz erörtert. Bürgermeister Vierling bot dem Bürger ein persönliches Gespräch an.  


2. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“

  - Beschluss der erneuten Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB

Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Käser vom Ingenieurbüro Käser und erläuterte, dass nach der Prüfung der im Zuge der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sowie der Gutachten, der Entwurf des Bebauungsplans überarbeitet wurde. So wurde, auf Anregung aus der Öffentlichkeit, eine direkte Fußwegeverbindung aus dem Plangebiet zum Außenbereich eingeplant. Des Weiteren wurde das Konzept zum artenschutzrechtlichen Ausgleich entsprechend der Vorgaben der unteren Naturschutzbehörde (UNB) überarbeitet. Diese Planänderungen lösen aus Sicht der Gemeinde die Pflicht aus, den Planentwurf mit den vorliegenden Anlagen erneut öffentlich auszulegen.

Herr Käser ging in der Sitzung auf die wesentlichen Stellungnahmen und deren Abwägung wie u. a. Fußwegeverbindung, Artenschutz (Umsiedelungskonzept für Eidechsen) und den Umgang mit Starkregen (Trennsystem) ein. Außerdem weist er darauf hin, dass sich die Eigentümer auch selbst gegen Starkregen zu schützen haben.

Einstimmig hat der Gemeinderat die Behandlungsvorschläge und den Entwurf des Bebauungsplans „Auensteiner Straße“ mitsamt aller Anlagen gebilligt. Außerdem beschloss der Gemeinderat einstimmig die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung damit, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

 

3. Erstellung eines Starkregenrisikomanagements auf Gesamtgemarkung Untergruppenbach

Der Vorsitzende informierte darüber, dass sich in den letzten Jahren die Starkregenereignisse im Gemeindegebiet stark gehäuft haben. Bereits im Jahr 2018 wurde die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte durch das Büro Winkler und Partner GmbH beauftragt. Diese beschränkte sich jedoch auf die Bereiche Untergruppenbach, Donnbronn und Untergruppenbach westlich des Gruppenbachs sowie die Unterheinrieter Straße in Oberheinriet.

Aufgrund der Ereignisse der letzten Jahre ist klar, dass ein ganzheitliches kommunales Handlungskonzept zur Minderung von Überflutungsschäden erstellt werden muss, da sich die Problematik längst nicht nur auf die bislang kontrollierten Gebiete beschränkt.

Die Gemeinde hat hierfür verschiedene Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot kam von der Firma BIT Ingenieure mit einer Angebotssumme in Höhe von 53.978,40 Euro. Daran schließt sich die Firma I-motion mit 66.568,60 Euro an. Die Firma Winkler und Partner bietet die Dienstleistung für 67.746,22 Euro an.

Mit diesen Angeboten ist die Gemeinde auf das Regierungspräsidium Stuttgart zugegangen und hat eine Förderung nach Förderrichtlinie Wasserwirtschaft beantragt. Zwischenzeitlich ging bei der Verwaltung ein Förderbescheid für die Erstellung eines Starkregenrisikokonzeptes auf Gesamtgemarkung Untergruppenbach, ausgenommen Donnbronn, nordwestlicher Teil von Untergruppenbach und Unterheinrieter Straße in Oberheinriet in Höhe von 37.800,00 Euro ein.

Der Förderbescheid orientiert sich am kostengünstigsten Angebot, welches die Gemeindeverwaltung erhalten hat, d. h. an den 53.978,40 Euro der Firma BIT Ingenieure.

Dennoch ist die Gemeindeverwaltung der Ansicht, dass trotz der höheren Kosten das Ingenieurbüro I-motion GmbH beauftragt werden soll. Das Büro arbeitet bereits seit Jahren am Thema Starkregen in der Gemeinde Untergruppenbach und war zuletzt bei den Eigentümergesprächen involviert und ist somit auch in der Bürgerschaft als Ansprechpartner bekannt und wurde auch nach jedem Starkregenereignis der letzten Jahre von der Gemeindeverwaltung zu Rate gezogen. Zudem arbeitet das Büro I-motion momentan verschiedene Starkregenmaßnahmen im Gemeindegebiet aus. Somit bestehen große Synergieeffekte.

Bei der sich anschließenden Aussprache befürworteten die Gemeinderäte die Vergabe an das Büro I-motion.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat das Ingenieurbüro I-motion auf Grundlage des Angebots vom 15.02.2021, Kosten 66.568,60 Euro brutto, mit der Erstellung eines Starkregenrisikomanagements auf der Gesamtgemarkung Untergruppenbach, Kreis Heilbronn (ausgenommen Donnbronn, nordwestlicher Teil von Untergruppenbach und Unterheinrieter Straße in Oberheinriet) zu beauftragen.

 
4. Digitale Ausstattung Stettenfelsschule

Bürgermeister Vierling erläuterte zu Beginn des Tagesordnungspunktes, dass dieser sich bereits in seiner Sitzung am 24.09.2020 mit der digitalen Ausstattung der Stettenfelsschule und der Eberhard-Schweizer-Grundschule für die Förderprogramme Sofortausstattung (Leihgeräte für Schüler), DigitalPakt Schule (Anschaffung Bildschirme und Rechner) beschäftigt hat. Da nun weitere Anschaffungen in der Stettenfelsschule vorgenommen werden sollen, die weder im Haushalt 2021 eingestellt noch bei der Beschlussfassung im September 2020 bekannt waren, jedoch dieses Jahr noch getätigt werden sollen, ist hierüber erneut über die außerplanmäßige Ausgabe zu entscheiden.

Im Einzelnen ging es dabei um den Aufbau eines WLAN-Netzes in der Stettenfelsschule, die Einbindung von 40 Rechnern in die Serverumgebung und die Anschaffung von Leihgeräten für Lehrkräfte.

Für die Finanzierung stehen hierfür verschiedene Förderprogramme wie „DigitalPakt Schule“, „Administration DigitalPakt Schule“ und „Leihgeräte für Lehrkräfte“ zur Verfügung. Im Programm Leihgeräte für Lehrkräfte stehen für die Anschaffung der iPads für die Stettenfelsschule Fördermittel in Höhe von 17.434,00 Euro zur Verfügung.

Die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten ist beim DigitalPakt für die Stettenfelsschule und die Eberhard-Schweizer-Grundschule gedeckelt auf insgesamt 25.000,00 Euro. Hiervon wurden bereits 4.566,70 Euro durch die Eberhard-Schweizer-Grundschule verausgabt. Die restlichen 20.433,30 Euro können zur Anschaffung der iPads herangezogen werden. Die Mehrkosten von 16.091,82 Euro müssten nun von der Gemeinde Untergruppenbach als Schulträger übernommen werden.

Bei der anschließenden kurzen Aussprache waren sich die Gemeinderäte einig, dass das Geld gut angelegt sei. Bisher haben die Lehrer mit ihren privaten Geräten arbeiten müssen. Mit der hohen Wertigkeit und Langlebigkeit der vorgesehenen Geräte sei man gut gerüstet.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, den außerplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen. Die Finanzierung erfolgt über die Förderprogramme „DigitalPakt Schule“ und „Administration DigitalPakt Schule“, sowie bei den iPads für die Lehrer über die Förderprogramme „Leihgeräte für Lehrkräfte“, „DigitalPakt Schule“ und „Administration DigitalPakt Schule“.

Der Gemeinderat stimmte ebenfalls einstimmig zu, dass die Mehrkosten für die Anschaffung der Leihgeräte für Lehrkräfte in Höhe von ca. 16.091,82 Euro vom Schulträger übernommen werden.

 

5. Personalstelle Kommunaler Klimaschutz und Starkregenrisikomanagement

Viele Kommunen im Land haben sich zu einer klimaneutralen Kommunalverwaltung bis zum Jahr 2040 verpflichtet. Ein erster und wesentlicher Bestandteil zur Erreichung dieses Zieles ist die Einführung eines kommunalen Energiemanagements. Unter Energiemanagement versteht man die kontinuierliche Begehung und Betreuung von Gebäuden und deren Nutzer, mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu erreichen. Der Schlüssel für den Erfolg liegt dabei in der Koordination und Zusammenführung einer Vielzahl von Aufgaben, zu denen unter anderem eine systematische Energieverbrauchserfassung und Kontrolle, eine Analyse und Optimierung der Gebäudetechnik, der dort installierten technischen Einrichtungen und deren Nutzung, die Überprüfung und Optimierung der Regelungseinrichtungen, die Überprüfung und ggf. Anpassung der Energiebezugsverträge, die Lenkung von Wartungs- und Instandhaltungsbemühungen, die Schulung der Gebäudeverantwortlichen und schließlich auch die Motivierung der Nutzer zu energiesparendem Verhalten zählen.

Neben dem Kommunalen Energiemanagement ist auch die Klimafolgeanpassung ein Thema, mit dem sich die Gemeinden verstärkt auseinandersetzen müssen. Insbesondere die Gemeinde Untergruppenbach wurde in den letzten Jahren verstärkt von Starkregenereignissen heimgesucht. Im Gemeinderat besteht Konsens darüber, dass die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen mit sehr hoher Priorität verfolgt werden soll. Auch dies bindet die vorhandenen Personalkapazitäten enorm. Um diesem Thema dauerhaft die nötige Bedeutung beimessen zu können, ist es erforderlich hierfür entsprechende Stellenanteile vorzusehen.

Der Bund fördert über die Kommunalrichtlinie die Schaffung einer Personalstelle Energiemanagement mit einem Fördersatz in Höhe von 80% für die Dauer von 36 Monaten. Eine Antragsstellung ist ab dem 1.1.2022 möglich. Erfolgt die Antragsstellung im Jahr 2023 beträgt der Fördersatz nur noch 70%.

Die Personalkosten belaufen sich auf ca. 65.650 Euro im Jahr. Abzüglich der Förderung verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von jährlich 13.130 Euro bei der Gemeinde. Neben den reinen Personalkosten können über das Förderprogramm auch Kosten für Ingenieurbüros abgerechnet werden.

In Anbetracht der erzielbaren Energiekosteneinsparungen und der sehr attraktiven Förderung, zahlt sich die Stelle nicht nur durch einen Beitrag zum Klimaschutz aus, sondern ist auch monetär vorteilhaft.

Ob der Stellenanteil „Starkregenrisikomanagement“ förderfähig ist, wird derzeit mit dem Fördermittelgeber geprüft. In jedem Fall ist auch dieser Stellenanteil erforderlich, um die Aufgabe mit der gebotenen Detailtiefe zu bearbeiten. Sollte dieser Stellenanteil nicht förderfähig sein, wäre der Stellenanteil i.H.v. 20% aus dem Gemeindehaushalt zu finanzieren.

Aufgrund der Schnittstellen Liegenschaften, Bau und Kanal soll die Stelle im Technischen Bauamt angesiedelt werden.

Hinsichtlich der Qualifikation ist an einen Techniker, Ingenieur in den einschlägigen Bereichen oder auch an einen Handwerker eines einschlägigen Gewerks (z. B. Heizungsbauer) mit Verwaltungserfahrung gedacht (m/w/d).

Bürgermeister Vierling informierte, dass die Stelle unbefristet ausgeschrieben werden soll und die Ausschreibung erst erfolgt, wenn die Förderzusage vorliegt.

Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Schaffung der Personalstelle Kommunaler Klimaschutz und Starkregenrisikomanagement zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen und die Stelle öffentlich auszuschreiben.  

Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung. Eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.