Gemeinde Untergruppenbach (Druckversion)
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Coronavirus - Informationen zur Ein- bzw. Rückreise aus Risikogebieten

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 31.07.2020

Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. 

Die betroffenen Personen sind verpflichtet, unverzüglich die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Einhaltung der häuslichen Quarantäne hinzuweisen. Die Personen sind ferner verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch-Instituts hinweisen, die zuständige Behörde hierüber unverzüglich zu informieren.

Die jeweils aktuellen Risikogebiete sind auf folgender Internetseite abrufbar:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/ infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/risikogebiete/

 

Weitere Hinweise zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQ:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/ infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/#c112286

 

Bitte senden Sie das untenstehende Formular ausgefüllt und möglichst per E-Mail an gemeinde@untergruppenbach.de Bei weiteren Fragen hierzu können Sie sich an die Telefonnummer 07131/7029-0 wenden.

 

Formular

 

Hinweis zu möglichen Corona-Tests bei Ein-/Rückreise:

Bis zum Erhalt des Testergebnisses müssen Rückreisende aus einem Risikogebiet in häuslicher Quarantäne verbleiben. Informieren Sie bitte die Gemeinde Untergruppenbach unverzüglich nach Erhalt Ihres Testergebnisses über Ihr Testergebnis.  

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Untergruppenbach gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Untergruppenbach wenden.

Kontakt

Bürgermeisteramt Untergruppenbach
Kirchstraße 2
74199 Untergruppenbach
Telefonnummer: 07131 7029-0
Faxnummer: 07131 7020-59
E-Mail schreiben 

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