Gemeinde Untergruppenbach (Druckversion)
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Erinnerung Umtauschpflicht Papierführerschein

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 16.11.2023

Der Antrag auf Umtausch des Papierführerscheins in einen Kartenführerschein kann im Bürgerbüro des Rathauses gestellt werden.

Für den Umtausch sind ein gültiges Ausweisdokument, der aktuelle Führerschein sowie ein aktuelles, biometrisches Lichtbild erforderlich.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüroteam wenden, unter Tel. 07131/7029-26, -27, oder -28.

 

Beachten Sie auch folgendes Infoblatt des Landkreises Heilbronn.

 

Umtauschpflicht für unbefristete Führerscheine

Seit dem 19. Januar 2013 werden alle bei der Bundesdruckerei neu gefertigten Führer­scheine auf 15 Jahre befristet.

Alle zuvor ausgestellten Papier- und unbefristete Kartenführerscheine müssen in einen solchen befristeten Führerschein umgetauscht werden.

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

 

Wenn Sie einen Papierführerschein (ausgestellt vor dem 01.01.1999) besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.

Geburtsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Juli 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025
 

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.

Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

 
Ausstellungsjahr  Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033
 

Ausnahme: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Füh­rerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Untergruppenbach gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Untergruppenbach wenden.

Kontakt

Bürgermeisteramt Untergruppenbach
Kirchstraße 2
74199 Untergruppenbach
Telefonnummer: 07131 7029-0
Faxnummer: 07131 7020-59
E-Mail schreiben 

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