Gemeinde Untergruppenbach (Druckversion)
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Wichtiger Hinweis an alle Haus- und Grundstückseigentümer

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 16.05.2023

Mit dem nahenden Sommer steht auch wieder die Zeit der Gewitter an. Immer häufiger kommt es dabei zu so genannten lokalen Starkregenereignissen. Die Folge davon ist nicht selten die Überlastung der Abwasserkanäle, was wiederum zu Rückstauungen in die Hausanschlussleitungen führen kann.

Ist eine solche Hausanschlussleitung dann nicht über eine satzungsgemäß vorgeschriebene Rückstauklappe gesichert, haftet die Gemeinde nicht für die mitunter erheblichen Schäden durch Abwasser oder Regenwasser, das dann oftmals in den Keller gedrückt wird.

Für das Vorhandensein und die einwandfreie Funktion einer solchen Rückstauklappe ist jeder Haus- und Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Um möglichen Schäden vorzubeugen, möchten wir daher alle Haus- und Grundstückseigentümer nochmals ausdrücklich auf diese Rechtslage hinweisen und auffordern, nachzuprüfen bzw. von einem Installationsbetrieb nachprüfen zu lassen, ob eine solche Rückstauklappe in der Hausanschlussleitung vorhanden ist und ob diese auch einwandfrei funktioniert.

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