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Entlastung bei Öl- und Pelletheizungen

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 03.05.2023

Antragsverfahren startet in Baden-Württemberg am 8. Mai 2023 mit Online-Portal für private Haushalte.

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträ­gern heizen, können ab dem 08. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Baden-Württemberg am 8. Mai 2023.

Weitere Infos und Links zum Antragsverfahren:
https://um.baden-wuerttem­berg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutsch­land/fragen-und-antworten-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte

Das Land Baden-Württemberg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge entscheiden.

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinneh­men mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweili­gen Energieträgers im Jahr 2021. Über einen Online-Rechner kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt.

Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantrags­steller bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen: Firmenakte anlegen - Online-Dienst Ein­stiegsseite - HamburgService. Diese ist bei Unternehmen notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antrags­stellung für unterschiedliche Wohngebäude.

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Untergruppenbach gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Untergruppenbach wenden.

Kontakt

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Faxnummer: 07131 7020-59
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