Gemeinde Untergruppenbach (Druckversion)
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Ein gut gemeinter Rat zum Wasserzähler

Autor: Frau Muenzing
Artikel vom 16.03.2023

Jedes Jahr zur Ablesung der Wasserzähler oder spätestens nach dem Versand der Wasser- und Abwassergebührenbescheide, wird die Gemeindeverwaltung in wenigen Einzelfällen damit konfrontiert, dass der Wasserzähler ungenau und zu viel gemessen habe. Auf Antrag des Grundstückseigentümers kann eine eichrechtliche Überprüfung des Wasserzählers erfolgen. In der Vergangenheit war jedoch in keinem Fall das Messergebnis zu beanstanden. Sofern der Wasserzähler nicht zu beanstanden ist, liegt die Beweislast über den Wasserverbrauch beim Grundstückseigentümer. Unsere dringende Empfehlung lautet daher: Kontrollieren Sie Ihren Wasserverbrauch in Ihrem eigenen Interesse regelmäßig. Damit können Sie Unregelmäßigkeiten zeitnah feststellen. In den meisten Fällen sind die ungewünschten Wasserverbraucher in einer defekten Toilettenspülung oder in einem Rohrbruch zu finden. Wenn Sie sich sicher sind, dass im Haus keine Verbraucher Wasser entnehmen (z. B. keine Waschmaschine, keine Spülmaschine läuft und z. B. auch sonst niemand im Bad ist), schauen Sie sich Ihren Wasserzähler einmal genau an. Drehen sich die Zeiger trotzdem, so deutet dies auf einen „schleichenden“ Wasserverbrauch hin. Durch einen unbemerkten Wasserverbraucher können schnell einige hundert Euro an Wasser- und Abwassergebühren entstehen. Sie können daher durch das regelmäßige Ablesen Ihres Wasserzählers diesen Mehrkosten entgehen. Die Gemeinde hat leider keine Möglichkeit, einen Nachlass zu gewähren.

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