Gemeinde Untergruppenbach (Druckversion)
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Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung

Autor: Frau Muenzing
Artikel vom 11.08.2022

Umlegung    “Neues Wohnen - Donnbronn Süd“

Gemeinde      Untergruppenbach

Gemarkung   Untergruppenbach

 

Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB und der Auslegung des Umlegungsplanes mit Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis

 

1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 66 BauGB

Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Untergruppenbach hat in seiner Sitzung am 08.08.2022 die Aufstellung des Umlegungsplanes gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, für die folgenden Flurstücke der Gemarkung Untergruppenbach

 

1529/1, 1530, 1531, 1532/1, 1532/7, Teil von 1534 (hiervon eine westliche Teilfläche mit 357 m²), Teil von 1536 (hiervon eine westliche Teilfläche mit 698 m²), Teil von 1537 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1166 m²), 1538/3, 1539, 1540, Teil von 4183 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 43 m²), 4184 und 4185

 

beschlossen.

 

Der Umlegung liegt der seit 05.08.2022 rechtsverbindliche Bebauungsplan “Neues Wohnen – Donnbronn Süd“ zugrunde.

 

Der Umlegungsplan besteht aus dem Verzeichnis und der Karte für die Ordnungsnummern 1, 2, 3, 3.1, 4, 5,  5.1, 5.2, 5.3,  6,  6.1, 6.2,  6.3, 7, 8, 9, 9.1, 9.1.1, 
9.2, 9.3  und 10.

 

Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Gemeinde Untergruppenbach nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, die Gebote und Baulasten sowie die geldlichen Leistungen sowie einen erläuternden Text auf.

 

2. Einsichtnahme in den Umlegungsplan

Bis zur Berichtigung des Grundbuchs kann jeder den Umlegungsplan einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt, und zwar bei der Umlegungsstelle der Gemeinde Untergruppenbach, Zimmer 24, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach während der folgenden Öffnungszeiten / Sprechzeiten

 

Montag bis Freitag   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag                      15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Donnerstag               15:00 Uhr bis 18:30 Uhr

oder nach Vereinbarung.

 

3. Zustellung des Auszugs aus dem Umlegungsplan

Den Beteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

 

4. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten

Die Bekanntmachung der Gemeinde Untergruppenbach vom 12.08.2022 über den Umlegungsbeschluss enthält in Ziffer III die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist für die unter Nr. 1 aufgeführten Flurstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.

 

Untergruppenbach, 12.08.2022

 

Andreas Vierling

Bürgermeister

und Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Hinweis

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Kontakt

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Kirchstraße 2
74199 Untergruppenbach
Telefonnummer: 07131 7029-0
Faxnummer: 07131 7020-59
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