Gemeinde Untergruppenbach (Druckversion)
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Aus der Arbeit des Gemeinderates

Autor: Frau Muenzing
Artikel vom 10.08.2022

Aus der Arbeit des Gemeinderates – Gemeinderatssitzung vom 28.07.2022

 

1. Fragestunde

 

Ein Bürger erkundigte sich, ob die Gemeinden seinen Brennholzhandel verbieten möchte. Der Vorsitzende stellte klar, dass weder er noch der Gemeinderat etwas gegen den Gewerbebetrieb hat, sich jedoch alle Beteiligten an geltendes Baurecht halten müssen und nicht ohne Baugenehmigung agieren können. Ebenfalls verwies Bürgermeister Vierling auf stattgefundene Gespräche hinsichtlich der Betriebszeiten, angebotene räumliche Alternativen und bot dem Bürger ein weiteres Gespräch an, das mit Blick auf das laufende Bebauungsplanverfahren zur konstruktiven Lösungsfindung dienen soll.

 

Ein weiterer Bürger erkundigte sich bezüglich der Baufreigabe einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle und gab zudem ein Statement bezüglich dem Baugebiet „Auensteiner Straße“ ab.

  

2. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Auensteiner Straße" - Abwägung und Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB

 

Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Käser und Herr Hofmann vom Büro Käser Ingenieure und führte aus, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18.07.2019 für das Gebiet des Bebauungsplanes „Auensteiner Straße“ die Umlegung angeordnet und einen Aufstellungsbeschluss für das Gebiet gefasst hat. Parallel wurde das Büro Käser Ingenieure beauftragt einen städtebaulichen Entwurf auszuarbeiten. Die ersten städtebaulichen Entwürfe wurden in der Gemeinderatssitzung vom 30.01.2020 vorgestellt. Der Gemeinderat hat die Entwürfe für gut befunden und das Büro Käser Ingenieure beauftragt, auf Grundlage des vorgestellten städtebaulichen Entwurfs, in die weitere Planung zu gehen. Das Gebiet wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens erschlossen. Obwohl es im beschleunigtem Verfahren keine Verpflichtung zu einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gibt, war es der Gemeinde wichtig, die Öffentlichkeit möglichst umfassend über den Verfahrensstand zu informieren und frühzeitig eine Beteiligung zu ermöglichen. In der Sitzung im Juli 2021 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, sowohl die Öffentlichkeit, als auch die Behörden zu beteiligen.

 

Nach Prüfung der im Zuge der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sowie der Gutachten, wurde der Entwurf des Bebauungsplans überarbeitet. So wurde auf Anregung aus der Öffentlichkeit, eine direkte Fußwegeverbindung aus dem Plangebiet zum Außenbereich eingeplant. Des Weiteren wurde das Konzept zum artenschutzrechtlichen Ausgleich entsprechend der Vorgaben der unteren Naturschutzbehörde (UNB) überarbeitet.

 

Diese Planänderungen lösten aus Sicht der Gemeinde die Pflicht aus, den Planentwurf mit den vorliegenden Anlagen erneut öffentlich auszulegen. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften lag vom 03.01.2022 bis zum 04.02.2022 erneut öffentlich aus. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die im Zuge der Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden erfasst und Abwägungsvorschläge erarbeitet. Herr Hofmann vom Büro Käser Ingenieure hat in der Sitzung die Abwägungsvorschläge vorgestellt. Die Verwaltung schlug vor, die öffentlichen und privaten Belange entsprechend der Abwägungsvorschläge gegeneinander und untereinander abzuwägen und den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ als Satzung zu beschließen.

 

Der Gemeinderat hat einstimmig die öffentlichen und privaten Belange entsprechend der Abwägungsvorschläge gegeneinander und untereinander abgewogen und den Entwurf des Bebauungsplans „Auensteiner Straße“ und die mit ihm zusammen aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

   

3.  Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Neues Wohnen - Donnbronn Süd"

- Abwägung und Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB

 

Bürgermeister Vierling begrüßte auch zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Käser und Herrn Hofmann vom Büro Käser Ingenieure und führte eingangs aus, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18.07.2019 für das Gebiet des Bebauungsplanes „Neues Wohnen – Donnbronn Süd“ die Umlegung angeordnet und einen Aufstellungsbeschluss für das Gebiet gefasst hat. Parallel wurde das Büro Käser Ingenieure beauftragt, einen städtebaulichen Entwurf auszuarbeiten.

Auch dieses Gebiet wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens erschlossen.

 

Bürgermeister Vierling erläuterte weiter, dass neben den beiden Bebauungsplanverfahren „Auensteiner Straße“ und „Neues Wohnen – Donnbronn Süd“, nun auch die Umlegungsverfahren abgeschlossen werden. Diese sind mit den Umlegungsausschusssitzungen in der nächsten Woche terminiert. Nach Ablauf der Frist zur Rechtskraft der Umlegung sollen die Erschließungsarbeiten dann gemeinsam ausgeschrieben werden. Der Beginn der Erschließungsarbeiten ist zum Jahresende vorgesehen. Da die Arbeiten in einem Los vergeben werden sollen, ist mit einer Erschließungsdauer von rund einem Jahr zu rechnen.

 

Der Gemeinderat hat einstimmig die öffentlichen und privaten Belange entsprechend der Abwägungsvorschläge gegeneinander und untereinander abgewogen und den Entwurf des Bebauungsplans „Neues Wohnen – Donnbronn Süd“ und die mit ihm zusammen aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

  

4. Bebauungsplan "Forststraße / Birkenweg" in Untergruppenbach - Vorhof

 

Bürgermeister Vierling führte aus, dass zur Steuerung der baulichen Entwicklung im von der Forststraße, dem Birkenweg und Haller Straße eingegrenzten Bereich am östlichen Ortsrand von Vorhof, bereits in der Gemeinderatssitzung am 20. Februar 2020 der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Forststraße/Birkenweg“ aufgestellt wurde.

 

Das Plangebiet stellt sich als unbeplanter Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB dar. Teilweise ist es von einer Abrundungssatzung überplant. Charakteristisch für diesen Bereich ist eine von Wohnhäusern dominierte, lockere Bebauung, die hier in den Außenbereich übergeht. Westlich schließt sich der gemischte Ortskern Vorhofs an. Nördlich und östlich befindet sich eine abwechslungsreiche Landschaft aus Feldern, Weinbergen und kleineren Streuobstwiesen. Südlich schließt sich jenseits der Haller Straße Wald an. Um das Gebiet herum befinden sich mehrere Landschaftsschutzgebiete und Biotope, der gesamte Weiler Vorhof liegt zudem im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald. Diese Situation sorgt für eine hohe Attraktivität für die Wohnnutzung, welche sich durch eine dörflich-ländliche und ruhige Situation in hochwertiger Landschaft definiert. Bei Baumaßnahmen muss sehr behutsam vorgegangen werden. Um dies zu gewährleisten und die Entwicklung des Bereichs entsprechend zu steuern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die Sicherung der vorhandenen Qualität, setzt eine genaue Steuerung der zulässigen Nutzungen im Gebiet voraus. Dies kann über entsprechende Regelungen zur Art der baulichen Nutzung erfolgen. Zudem sollte die Dichte der Bebauung geregelt werden. Hierfür kommen Regelungen wie die Grundflächenzahl, die Gebäudehöhe, die Geschosszahl oder die Wohnungszahl in Frage. Bürgermeister Vierling führte weiter aus, dass zur Sicherung der Planung gemäß § 14 des Baugesetzbuches (BauGB) eine Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich „Forststraße / Birkenweg“ erlassen wurde. Inzwischen fanden Gespräche mit dem Vermessungsbüro Käser statt und es wurden die weiteren Schritte besprochen. Der Gemeinde lagen nun die ersten Vorentwürfe des zeichnerischen und schriftlichen Teils sowie der Begründung vor. Geplant ist es, das Gebiet als dörfliches Wohngebiet festzusetzen. Die Dichte soll über die festgelegten Baufenster und die maximale Wohnungsanzahl der Gebäude geregelt werden. Die Baufenster sind an der Bestandsbebauung orientiert. Lediglich im nordwestlichen Randbereich soll ein zusätzliches Baufenster geschaffen werden, da dies aus städtebaulicher Sicht für die Abrundung der Situation notwendig ist. Auf diesem Grundstück wäre bereits heute eine Bebauung möglich. Die zulässige Zahl der Wohnungen soll auf drei Wohnungen beim Einfamilienhaus, zwei Wohnungen je Doppelhaushälfte und eine Wohnung je Reihenhausteil begrenzt werden. Außerdem soll die Zahl der Stellplätze erhöht werden. Demnach sollen für Wohneinheiten bis 50 m² 1 Stellplatz, von 50 m² bis 90 m² 1,5 Stellplätze und ab 90 m² 2 Stellplätze gefordert werden. Für die Planungen ist ein einfacher Bebauungsplan vorgesehen. Im Rahmen eines einfachen Bebauungsplans muss eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung durchgeführt werden. Da die Veränderungssperre bereits im März 2023 ausläuft, soll die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung beauftragt werden. Herr Hofmann vom Büro Käser Ingenieure hat auch hier die Planungen vorgestellt.

 

Der Gemeinderat hat einstimmig dem Vorentwurf des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften „Forststraße / Birkenweg“ zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. 

  

5. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED

- Beauftragung der Planungsleistungen

 

Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Spiegel von der ZEAG und erklärte, um die Klimaschutzziele zu erreichen und darüber hinaus auch Stromkosten zu sparen, plant die Gemeinde Untergruppenbach sämtliche noch nicht umgerüstete Straßenleuchten auf die LED-Technik umzurüsten. Weiter äußerte Bürgermeister Vierling, dass das Thema Energieeinsparung aktueller nicht sein könne. Als Grundlage für die Beleuchtungsplanung wurde in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme der Straßenbeleuchtung durchgeführt (Masthöhe / Wattage / Leuchtentyp). Im Gesamtgebiet der Gemeinde Untergruppenbach sind insgesamt 1.373 Leuchtstellen im Bereich der Straßen und Wege installiert. Hiervon sind noch 1255 Leuchtstellen auf die energieeffiziente LED-Technik umzustellen. Dabei handelt es sich um 961 „technische Leuchten“ und um 291 „dekorative Leuchten“. Nach einer ersten Kostenschätzung ist davon auszugehen, dass sich die Kosten für die LED-Umstellung auf 782.500 € (brutto) belaufen. In Straßenzügen, in denen die Beleuchtung an den Freileitungen angebracht ist, werden noch zusätzliche Kosten für den Leitungsbau und die Installation von Masten anfallen. Bei einer flächendeckenden Umstellung auf die LED-Beleuchtung, kann von einer Reduktion des Stromverbrauchs von rund 80 % ausgegangen werden. Zudem werden sich die Wartungskosten, entsprechend dem Wartungsvertrag mit der ZEAG, um 4 € je Leuchtstelle und Jahr reduzieren. Seither belaufen sich die Kosten für den Betriebsstrom für die Straßenbeleuchtung auf rund 120.000 € im Jahr. Demnach beläuft sich die Amortisationszeit auf rund 8 Jahre. In den nächsten Jahren kann von weiter steigenden Stromkosten ausgegangen werden, was die Amortisationsdauer beschleunigen wird. Um bei der LED-Umstellung weiterzukommen, ist die Erarbeitung einer Beleuchtungsplanung zwingend erforderlich. Hier wird unter anderem untersucht, welcher bestehende Beleuchtungspunkt durch welche Leuchte ersetzt werden muss, um auch die erforderliche Ausleuchtung zu erreichen (Masthöhen, Abstände, intelligente Steuerung etc.).

 

Aus dieser Planung resultieren Daten, welche als Grundlage für eine genauere Kostenschätzung, die Ausschreibung und aber auch für eine mögliche Förderung zwingend notwendig sind. Die Planungskosten von brutto 39.125,00 Euro ergeben sich aus den anrechenbaren Kosten der Maßnahme.

 

Zudem soll im Zuge der Planung untersucht werden, ob die in Teilen des Gemeindegebiets verbauten „Begaleuchten“ mit einem LED-Einsatz umgerüstet werden können. Denkbar ist, in die „gut erhaltenen Gehäuse“ einen LED-Einsatz zu montieren (wie ein Lampenwechsel).

 

Diese Umrüstung über einen LED-Einsatz wäre zwar nicht förderfähig, da die Antragsstellung jedoch bis zu 12 Monate dauern kann und die Umrüstkosten deutlich geringer sind, als beim kompletten Lampentausch, könnte sich diese Herangehensweise durch die früheren Stromeinsparungen und die geringeren Investitionen auch ohne Fördermittel finanziell rechnen. Eine abschließende Aussage hierzu kann jedoch erst nach der Planung getroffen werden.

 

Für den weiteren LED-Umbau der übrigen Lampenköpfe müsste dann der Förderbescheid abgewartet werden. Anschließend muss die Maßnahme ausgeschrieben, ausgewertet und vergeben werden.

 

Die Förderquote liegt bei einer nachgewiesenen Einsparung von mindestens 50 % CO2 bei bis zu 25 %. Gefördert wird die Beschaffung von LED-Leuchten inklusive Steuerung (jedoch keine Umrüstsätze und LED-Leuchtmittel) sowie die Demontage, Entsorgung und Montage der LED-Leuchten. Auch ein Teil der notwendigen Planungsleistungen kann durch die „ZUG“ gefördert werden.

 

Bei den geschätzten Kosten wurden bisher lediglich die Leuchtenköpfe betrachtet. Kosten für eine Überarbeitung oder eventuelle Erneuerungen von Masten sind bislang nicht berücksichtigt.

 

Bürgermeister Vierling erläuterte, dass die ZEAG nach der Planungsbeauftragung ca. 3 Monate benötigt, um die Ergebnisse im Gemeinderat vorzustellen und das weitere Vorgehen abzustimmen.

 

Bezüglich der Abwicklung und Finanzierung gibt es nach Aussage von Bürgermeister Vierling zwei grundsätzliche Alternativen, einmal die Finanzierung durch die Gemeinde oder über ein Energieeinsparcontracting, bei der die Gemeinde die Umrüstung über ein „Energieeinsparcontracting“ ausschreibt. Die Leuchten werden einem Contractor (z.B. ZEAG) für einen Zeitraum zum Installieren, Warten und Betreiben übergeben. Die Gemeinde verpflichtet sich im Gegenzug dazu, die eingesparten Stromkosten für eine gewisse Dauer an den Contractor weiterzugegeben. Die Erträge des Contractors liegen im Delta zwischen den seitherigen Stromkosten und den Einsparungen durch die Umstellung.

 

Da die kalkulatorische Verzinsung des Contractors das Zinsniveau einer Gemeinde am Kapitalmarkt deutlich übersteigt (z.B. KfW-Darlehen), ist die Umsetzung über Eigenmittel bzw. die Finanzierung am Kapitalmarkt die wirtschaftlichere Variante. Eine abschließende Aussage hierzu, kann jedoch erst nach durchgeführter Planung und detaillierter Abwägung der Alternativen getroffen werden.

 

Der Gemeinderat hat einstimmig die ZEAG beauftragt die Planung der LED Umstellung gemäß dem Angebot vom 08.07.2022 von 39.125,00 Euro auszuführen und das Planungsergebnis im Gemeinderat zu präsentieren.

 

Im Nachgang dieses Tagesordnungspunktes erfolgte eine Aussprache über mögliche kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen in Form von einer möglichen Abschaltung von Teilen der Straßenbeleuchtung in der Nacht. Diesbezüglich wurde einstimmig festgelegt, dass die Verwaltung mit der ZEAG Möglichkeiten untersucht, im Außenbereich (z.B. Radwege zwischen den Ortsteilen, Weg zur Burg Stettenfels, etc.) die Beleuchtungen zwischen 1.00 Uhr und 5.00 Uhr abzuschalten. Sofern dies aufgrund der Schaltung kurzfristig technisch umsetzbar ist, soll dies erfolgen. In der Septembersitzung soll das Thema erneut beraten werden.  

  

6. Neukalkulation der Verwaltungsgebühren mit Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung

Bürgermeister Vierling begrüßte Herrn Lanver von der Allevo Kommunalberatung und erinnerte, dass die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Untergruppenbach zuletzt am 09.07.1992 neu gefasst wurde und dass die Rechtsprechung eine Kalkulation der Verwaltungsgebühren welche die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt, verlangt.

 

Die vorliegende Gebührenkalkulation beruht auf § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG). Danach können Städte und Gemeinden für öffentliche Leistungen Gebühren erheben. Über die Höhe des Gebührensatzes hat der Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen. Voraussetzung für eine sachgerechte Ermessensausübung ist eine Gebührenkalkulation, aus der die kostendeckende Gebührensatzobergrenze hervorgeht.

 

Um die Verwaltungsgebühren rechtssicher festzustellen, hat die Verwaltung das Fachbüro Allevo Kommunalberatung aus Obersulm mit der Kalkulation der Verwaltungsgebühren beauftragt. Grundlage der Kalkulation ist der durchschnittliche Zeitaufwand für die öffentliche Leistung der jeweiligen Gemeindebeschäftigten. Diese flossen anschließend mit den Personal- und Sachkosten einschließlich entsprechender Gemeinkostenanteile sowie den kalkulatorischen Kosten in die Kalkulation ein.

 

Im bisherigen Gebührenverzeichnis sind häufig Gebührenspannen festgelegt. Diese wurden nun durch konkrete Gebühren, welche sich in der Regel nach Zeitaufwand beziehungsweise Fallzahlen berechnen, ersetzt.

 

Herr Lanver, welcher die Kalkulation für die Gemeinde erstellt hat, hat in der Sitzung die Kalkulation vorgestellt. In einer kurzen Aussprache äußerte Bürgermeister Vierling, dass die Gebührensätze, die vom Gesetzgeber festgelegt sind, wie zum Beispiel die Gebühren für Personalausweise oder Reisepässe, von dieser aktuellen Gebührenkalkulation nicht tangiert werden.

 

Einstimmig hat der Gemeinderat der Neukalkulation der Verwaltungsgebühren mit Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung zugestimmt.

 

Die neuen Verwaltungsgebühren treten zum 01.10.2022 in Kraft.

  

7. Bericht über die Beteiligung an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts (Kommunales Rechenzentrum Franken GbR)

 

Bürgermeister Vierling führte aus, dass zur Information des Gemeinderats und der Einwohner, die Gemeinde Untergruppenbach einen Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts anzufertigen hat. Bei der Gemeinde Untergruppenbach betrifft dies die Beteiligung an der Grundstücks­eigen­tümergemeinschaft KRZ Franken GbR Heilbronn. Im Wesentlichen sind die Verbandsmitglieder des Zweckverbandes 4IT aus der Region Franken an der Grundstückseigentümergemeinschaft Kommunales Rechenzentrum Franken GbR (KRZ GbR), Heilbronn, unmittelbar beteiligt. Da kein Gesellschafter dieser Grundstückseigentümergemeinschaft, somit auch die Gemeinde Untergruppenbach, mit mehr als 25% beteiligt ist, kann sich die Darstellung im Beteiligungsbericht auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks beschränken. Die Höhe der Beteiligung der Gemeinde Untergruppenbach zum 31.12.2021 am Kommunalen Rechenzentrum Franken (KRZ GbR) beträgt 14.222,27 Euro.

 

Einstimmig nahm der Gemeinderat Kenntnis vom Bericht über die Beteiligung der Gemeinde Untergruppenbach am Unternehmen Kommunales Rechenzentrum Franken GbR.

 

8. Weiterentwicklung der Heinrieter Mitte

- Durchführung einer europaweiten Ausschreibung

 

Bürgermeister Vierling erinnerte eingangs, dass die Gemeinde Untergruppenbach beabsichtigt, als eines der im Gemeindeentwicklungskonzept „Untergruppenbach 2035“ vorgesehenen Projekte, das gesamte Areal der „Heinrieter Mitte“ neuzuordnen und in den brachliegenden Teilen mit neuen Nutzungen zu ergänzen. So soll die vorhandene Ortsmitte gestärkt und die Nahversorgungsfunktion der rund 1.800 Einwohner des Teilorts Unterheinriet gesichert werden. Ebenfalls soll ein identitätsstiftender Kern für die Ortsgemeinschaft entstehen.

 

Bürgermeister Vierling führte weiter aus, dass in mehreren Sitzungen und der Klausurtagung im März 2020 der Gemeinderat sich umfassend mit der Weiterentwicklung der Heinrieter Mitte beschäftigt hat und am 24.09.2020 der Planungsvariante 1 des Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH zugestimmt hat. Im Anschluss daran folgten Gespräche mit Investoren im November 2020. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.01.2021 wurde das Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH mit weiteren Planungsleistungen für die Freianlagen sowie die Gebäude in der Heinrieter Mitte beauftragt. Die Entwurfsplanung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Basis für die vorliegenden Gestaltungsentwürfe waren die repräsentative Bürgerbefragung, als auch die im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes durchgeführte Bürgerwerkstatt zur „Heinrieter Mitte“.

 

Durch die vorliegenden Planungen gewinnt der öffentliche Raum enorm an Qualität. Das Hauptziel ist, die Aufenthaltsqualität in der „Heinrieter Mitte“ weiter zu steigern und die Nahversorgungsfunktion des Ortskerns für die Bürger/innen und Besucher/innen zu verbessern. Die Planung grenzt an die bereits vor einigen Jahren gebaute „Neue Mitte“ an und sieht zwei hochwertige Wohn- und Geschäftshäuser, die sich gut in die umliegende Bebauung einfügen, mit einem attraktiv gestalteten Marktplatz vor. Alle zur Umsetzung der Planung notwendigen Flurstücke befinden sich bereits in kommunalem Eigentum, was die Realisierung der Planung sehr begünstigt.

 

Eine attraktive und lebendige Ortsmitte setzt eine Platzgestaltung mit hoher Aufenthalts-qualität sowie sinnvolle Nutzungen voraus. Die bereits vorhandenen Nutzungen der „Neuen Mitte“ (kleines Lebensmittelgeschäft und einer Filiale der Volksbank), sollen durch die Verlagerung der Ortsbücherei, einem ansprechenden und multifunktional nutzbarem Bürgerraum, der Verlagerung der Bäckerei mit Café sowie einer Metzgerei bzw. Angeboten der Nahversorgung, das Angebot vor Ort erweitert werden. Ebenfalls hat der Gemeinderat das Ziel, eine Tagespflege in Unterheinriet zu etablieren. Die Tagespflege soll es ermöglichen, dass insbesondere ältere Mitbürger/innen länger im häuslichen Umfeld gepflegt werden können. Hierfür gibt es zweifelsfrei einen Bedarf in der Gemeinde bzw. in der Region, der auch im Kreispflegeplan ausgewiesen ist.

 

Darüber hinaus sollen im Plangebiet moderne und barrierefreie Wohnungen entstehen. Die seitherigen Räumlichkeiten der Bücherei könnten zukünftig beispielsweise als Jugendtreff dienen.

 

Zum weiteren Vorgehen äußerte Bürgermeister Vierling, dass zur Realisierung der Planung im nächsten Schritt ein Investor / Bauträger gesucht werden soll, der die Pläne realisiert. Da die Gemeinde das Ziel verfolgt, selbst in das Eigentum einzelner Räume / Gebäudeteile zu kommen (z.B. Bürgerraum, Bücherei, Café), ist eine direkte Vergabe an einen Bauträger nicht zulässig. Der Verkauf eines Grundstücks mit der Verpflichtung, einzelne Räume für die Gemeinde herzustellen, stellt einen Bauauftrag dar, der ausschreibungspflichtig ist. Ein Aus-schreibungsverfahren ist insbesondere mit Blick auf eine mögliche Förderung aus dem Landessanierungsprogramm von Bedeutung.

 

Da die Kostenschätzung für das Gesamtprojekt die EU-Schwellengrenze überschreitet (derzeit 5.382.000 €) ist ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen. Hierbei handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren (1. Stufe: Teilnahmewettbewerb; 2. Stufe: Angebotsverfahren).

 

Im ersten Verfahrensschritt geht es darum, das Projekt auszuschreiben und geeignete Bauträger zur Bewerbung aufzufordern. Im zweiten Verfahrensschritt sollen dann geeignete und erfahrene Unternehmen ausgewählt werden, die wiederum zur Abgabe eines konkreten Angebots aufgefordert werden. Die Wertung dieser Angebote erfolgt anhand von noch abschließend zu definierenden Kriterien, wobei der Preis für die notwendige Baufläche bzw.  die Preise für die kommunalen Gebäudeteile gewichtige Kriterien sein werden. Die Vergabeentscheidung wird im Gemeinderat getroffen.

 

Um das europaweite Ausschreibungsverfahren durchzuführen, ist die Hinzuziehung eines Ausschreibungsbüros erforderlich.

 

Im nun anstehenden Verfahrensschritt geht es einerseits darum, auf Basis der bisherigen Entwurfsplanung, ein konkretes Leistungsverzeichnis bzw. eine funktionale Leistungsbeschreibung für die öffentlichen Gebäudeteile zu erarbeiten. Nur wenn die baulichen Anforderungen der öffentlichen Räume klar definiert sind, ist eine Vergleichbarkeit der Angebote möglich.

 

In enger Abstimmung mit dem Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH wurden drei Angebote von entsprechenden Büros eingeholt, die ein solches europaweites Ausschreibungsverfahren begleiten bzw. durchführen können. Des Weiteren erfolgte bereits eine enge Abstimmung mit dem Rechtsanwalt Dr. Heer von Kanzlei Eisenmann-Wahle-Birk & Weidner aus Stuttgart.

 

Die drei Angebote wurden nach Eingang zur Prüfung der Vollständigkeit und Vergleichbarkeit geprüft. Das günstigste und wirtschaftliche Angebot hat die Fa. Ernst² Architekten AG, Stuttgart mit Bruttokosten von 33.111,75 Euro abgegeben.

 

Zum Schluss äußerte Bürgermeister Vierling, dass oberstes Ziel bei der Weiterentwicklung der Heinrieter Mitte, mit Durchführung des europaweiten Ausschreibungsverfahren, eine möglichst rechtssichere Durchführung sein muss. Die Durchführung des Vergabeverfahrens wird rund sechs Monate in Anspruch nehmen.  Vor der Beschlussfassung verwies Bürgermeister Vierling noch darauf, dass endgültige Details in der Bauausführung mit dem jeweiligen Bauträger besprochen werden und dass der Außenbereich im Eigentum der Gemeinde verbleiben wird. Die detaillierte Gestaltung des Außenbereichs wird zu einem späteren Zeitpunkt geplant.

 

Der Gemeinderat hat einstimmig Ernst² Architekten AG, Stuttgart den Zuschlag zur Betreuung und Durchführung des europaweiten Ausschreibungsverfahren gemäß Angebot vom 10.05.2022 zu Brutto 33.111,75 Euro erteilt.

 

9.  Annahme von Spenden

 

Bei der Gemeinde sind wieder Spenden eingegangen und zwar eine Sachspende über 208 Euro in Form eines Gutscheins für die Jugendfeuerwehr und eine Geldspende im Wert von 500 Euro für die Kindertagesstätten Untergruppenbach. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Annahme dieser Spenden zu.

 

Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.

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